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Für die, die es in der ARD verpasst haben.
Hier die 45-Minuten-Sendung Versicherungsvertreter,
ein Film über die MEG und die zügellosen Ausschweifungen in der Versicherungswirtschaft.
Manch Anstößiges erkennt der Parktiker heute noch wieder, auch wenn Gökers MEG bei vielen Dingen „noch einen drauf gesetzt hat“.
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Was macht der kritische Handelsvertreter am Wochenende?
Ist doch klar: Den Videorekorder oder besser die Festplatte auf Montag,
den 4.6.12 einstellen, ARD, 22:45 Uhr.
Dann kommt nämlich der Versicherungsvertreter – zu uns ins Haus per TV.
Ein wahrlich genialer Film. Aber ich hab ja schon oft genug hier im Blog geschwärmt.
Ich konnte es ja nicht abwarten und hatte ihn vor ein paar Wochen bereits im Programmkino gesehen – vor gefühlt 5 anderen Besuchern.
Und ein gewisser Herr Frank Kettnaker wird jetzt im Film zur ganz tragischen Figur. Er war im Film als Vorstandsmitglied der Halleschen Krankenversicherung mit Göker zu sehen und wollte nicht, dass man ihn so sieht, bzw. zeigt. Obgleich er aus dem Film herausgenommen wurde, wollte er dies noch gerichtlich verankern. Er wehrte sich vor dem Landgericht gegen die Ausstrahlung einer Szene – und kam damit nicht durch. Die Richterin konnte nicht nachvollziehen, was ihn an den 8 Sekunden störte.
8 Sekunden dauerte die „Verbeugung“ Kettnakers vor Göker und den großen Erfolgen der MEG. Die Hallesche und Kettnaker hatte ihren gerichtlichen Antrag kurz vor der Verkündung am 30.6.12 wieder zurückgezogen, so heißt es in der Financial Times.
Nun macht der Film noch mehr Freude. Schließlich bin ich gespannt, ob ich die Acht-Sekunden-Verbeugung nun sehen darf. Im schmuddeligen Programmkino war der Film um 8 Sekunden gekürzt.
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Während sich die Alte Leipziger mit Klaus Stern über dessen Film Versicherungsvertreter einen Streit liefert, ob ein Vorstandsmitglied 8 Sekunden gezeigt werden darf, überließen die anderen den Schauplatz.
In dem Film wurden so einige Krankenversicherer genannt, die vertraglich mit der MEG verbandelt waren und nun ihrem Geld hinterherlaufen.
Neben der Alten Leipziger wurden die Versicherer Axa, Hallesche, Central und Inter genannt. Letztere waren laut Film zu keinem Interview bereit.
Die Hallesche hat ihre Forderungen direkt gegen den Vorstand der MEG eingeklagt.
Die Central meldete im Insolvenzverfahren 5,5, Mio gegen die MEG an (4 Mio laut Handelsblatt).
Inter soll 1,5 Mio, Axa 11 Mio., Allianz 1,7 Mio. eingefordert haben. Insgesamt sollen es 20 Mio sein. So berichtet es das Handelsblatt.
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Ich habe ihn heute gesehen: Klaus Sterns Film Versicherungsvertreter.
Auch wenn vieles auf Göker und die MEG gemünzt war, erkannte man doch viele Dinge wieder, die sich auch in anderen Vertrieben abspielen.
Ein spannender Film, der mich – obgleich ich ja schon vieles gesehen hatte und vieles wusste – über 90 Minuten gefesselt hat!
Leider waren nur etwa 15 Besucher im Kino. Die Werbetrommel wurde wohl nicht richtig gedreht. Es waren wohl 15 Insider, die zufällig erfuhren, dass dieser Film spannende Unterhaltung bietet.
Und im Film waren sie zu sehen, die Repräsentanten von Versicherern, die sich über den jahrelangen Erfolg der MEG freuten, Seite an Seite mit Göker.
Mitarbeiter ließen sich die Initialen MEG eintätowieren. Viele übten Kritik, sprachen von sektenähnlichen Bedingungen, von einem eigenwilligen Göker.
Und es wurde behaupetet, dass der AWD überlegt haben soll, die MEG zu übernehmen. Göker führte angeblich Gespräche mit Maschmeyer.
Dann hatte man das Ziel, den AWD zu überholen.
Ein Mitarbeiter, von Göker spöttisch Revoluzzer genannt, fragte, wie man denn bei der MEG Erfolg haben könnte und bekam die Antwort, er müsse auf jeden Fall zu allen Veranstaltungen gehen.
Diese Veranstaltungen – man kennt das bei anderen Vertrieben auch – waren reine Jubelveranstaltungen mit „stundenlangen Ehrungen“.
Herr Stern, meinen Glückwunsch zu diesem spannenden und lehrreichen Film, der tief in die Abgründe eines Vertriebes blicken lässt, der in jeder Hinsicht alle Grenzen maßlos überschritten hat! Gier frisst Hirn wurde Wirklichkeit.
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Nicht schlecht:
Klaus Sterns Film über die Auswüchse von ehemaligen Provisionssystemen bei deutschen Krankenversicherern mit dem Titel
VERSICHERUNGSVERTRETER – DIE
ERSTAUNLICHE KARRIERE DES MEHMET
GÖKER
war für den deutschen Filmpreis nominiert.
Ich werde mir den Film in den nächsten Tagen in Münster im Cinema ansehen.
Am 27.4.2012 in Berlin gab es dann aber leider nicht den deutschen Filmpreis. Diesen erhielt in der Kategorie Dokumentarfilm der Film Thomas Kufus – zero one film.
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Klaus Stern, der Autor des Films „Versicherungsvertreter“, der sich eingehend mit dem Aufstieg und Fall Gökers beschäftigt, wies darauf hin, dass es eine Reihe neuer Kinotermine gibt.
Unter anderem läuft er am 6. und 9. Mai in Münster.
Da will ich hin.
Wer einen vertriebsrechtlich spezialisierten Anwalt beim Kinobesuch begleiten will, kann sich gern bei mir melden.
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Rechtsanwalt Behrens stellt vor:
Ein Vertrieb verklagte einen Versicherungsvertreter auf Rückzahlung von etwa 150.000,00 € vorschussweise erhaltener Provisionen.
Dies waren Provisionen, die vorschussweise ausgezahlt wurden. Die jeweiligen Versicherungsverträge wurden jedoch storniert.
Bis dahin nichts Unübliches.
Der Vermögensberater meldete jedoch Insolvenz an und versuchte im Rahmen einer Restschuldbefreiung, die Schulden auf diese Weise loszuwerden.
Dies ist grundsätzlich möglich, es sei denn, man hätte die Schulden vorsätzlich beigeführt, die Schulden würden also auf so genannter unerlaubter Handlung beruhen.
Diese Auffassung vertrat dann der Vertrieb. Er beantragte, festzustellen, dass die streitgegenständlichen Versicherungsverträge nur zum Schein geschlossen wurden.
Dafür spreche, so der Vertrieb, der Umfang der Provisionen von 150.000,00 €, sowie der Umstand, dass fast alle Verträge sofort nach Auszahlung der Provision storniert wurde.
Der Vermögensberater wies darauf hin, dass es nur deshalb zu den vielen Stornierungen kam, weil er als Berater nicht mehr zur Verfügung stand und die Kunden damit unzufrieden seien.
Das Landgericht Kleve regte an, die Angelegenheit im Vergleichswege zu beenden. In einem Beschluss wies es darauf hin, dass es die Darlegungen der Klägerseite hinsichtlich der Behauptung, der Beklagte habe deliktisch gehandelt nur hinsichtlich der Verträge für ausreichend erachtet, bei denen die Versicherungsnehmer Verwandte des Beklagten sind und die Erstprämie nicht bezahlt worden ist.
Hinsichtlich der eigenen Verträge des Beklagten spricht keine Vermutung dafür, dass er bereits bei Empfang der Provisionszahlungen wusste, dass die Verträge notleidend werden würden.
Gleiches gilt für die Verträge der übrigen Versicherungsnehmer.
Das Gericht empfahl die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von etwa einem Zehntel der Vergleichssumme.
Hinweisbeschluss des Landgerichts Kleve Aktenzeichen 1 O 409/07 vom 06.02.2012
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Nun schlich sich der Fehlerteufel in dem Blogbericht vom 7.2.2012 ein.
Versehentlich wurde in dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig geschrieben, dass es sich bei dem Berater um einen Versicherungsberater handelt.
Bei einem Versicherungsberater handelt es sich um einen geschützten Beruf gem. § 34e GewO.
Der Vermögensberater ist gesetzlich nicht geregelt und damit als Berufsbild, entegen dem Versicherungsberater, gesetzlich nicht verankert. Schaut man beispielhaft in Job Scout24 , werden Vermögensberater von der Sparkasse Verden bis hin zur Targobank München gesucht. Es wird gemäß Wikipedia oft als Synonym für Anlageberater, Financial Advisor oder Finanzberater benutzt. Auch die Deutsche Vermögensberatung nennt so ihre Außendienstmitarbeiter.
Der Versicherungsvertreter fällt unter den Oberbergriff des Versicherungsvermittlers und ist gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz VVG, der EU-Vermittlerrichtlinie und der Gewerbeordnung verankert.
Trotz des teilweise gleichen Wortstamms solllte man die Begriffe nicht durcheinander werfen! Vielen Dank den Lesern, die das gemerkt haben!
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Dass es Maklern, Versicherungsvertretern und Vermögensberatern finanziell oft nicht gut geht, ist ein offenes Geheimnis.
Deshalb betreiben viele ihre Geschäfte von zu Hause aus. Uns sind sogar Fälle bekannt, dass Vermögensberater der deutschen Vermögensberatung ihre Tätigkeiten aus dem Keller oder aus der Garage heraus betrieben.
Einem Vermögensberater wollte der Vermieter diese Geschäfte sogar verbieten, drohte mit Kündigung und damit, die ganze Familie aus der Wohnung zu werfen.
Der Bundesgerichtshof durfte sich am 14.7.2009 damit beschäftigen, wer grundsätzlich Recht hat. Der BGH entschied, dass kleine gewerbliche Nebentätigkeiten ohne nennenswerten Kundenverkehr vom Vermieter nicht verboten werden können.
Der Vermieter hat danach
die Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt.
Diese Entscheidung dürfte vielen Versicherungsvertretern gefallen.