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Der gestern erwähnte Markenrechtsstreit zwischen DVAG und einem Verein ist sicher keine neue Erfindung. Anders gesagt: Man hätte damit rechnen können.
Schließlich gab es bereits mit der Marke „AWD“ (heute Swiss Life Select) einen ähnlich gelagerten Rechtsstreit. Den Betreibern der Seite www.awd-aussteiger.de wurde ebenfalls per einstweiliger Verfügung verboten, die Buchstaben AWD für ihre Seite zu verwenden.
Mehr zu lesen ist hier auf Telepolis.
Nachdem dann ein Verein gegründet wurde, soll das Betreiben einer ähnlichen Seite mit dem Kürzel AWD zulässig gewesen sein. Es handelt sich um den Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V.
Dort heißt es auf der Website :
„Im Januar 2003 trafen sich erstmals ca. 12 AWD-Aussteiger auf Einladung von Herrn Weise, besprachen die Situation und überlegten das Vorgehen gegen den AWD und zur Hilfe der ehemaligen AWD-Mitarbeiter. Der heutige 1. Vorsitzende des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. war damals schon dabei. Es wurde beschlossen, einen Verein zu gründen. Weitere Treffen folgten und im Juni 2003 wurde dann der Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. gegründet.
Inzwischen war aufgrund Einstweiliger Verfügungen gegen Herrn Weise die Web-Site und das Forum aus dem Internet genommen. Der AWD sah seine Markenrechte an den drei Buchstaben gefährdet. Mehrere Prozesse führte der AWD gegen Herrn Weise und seine Familie und erst im Dezember 2003 kam das Hanseatische Oberlandesgericht zu der Sicht, dass durch den Zusatz “Aussteiger” eine ausreichende und unmißverständliche Distanzierung von der Marke “AWD” vorlag und somit gegen die Nutzung der Formulierung “AWD-Aussteiger” kein Einwand erhoben werden konnte. Die Einstweiligen Verfügungen wurden aufgehoben; die Web-Site ging wieder Online und erneut waren innerhalb kurzer Zeit tausende Beiträge im Forum.“
Nanu! Nur durch den Zusatz „Aussteiger“ erfolgte – so das Gericht – eine ordentliche Abgrenzung zu dem klagenden Vertrieb. Zumindest dieses Unterscheidungsmerkmal dürfte aktuell nicht gegeben sein.
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Heute waren – wohl eher zufällig – drei große Vertriebe prozessual beim Landgericht München II verstrickt.
Swiss Life Select stritt gleich in 4 Verfahren um Schadenersatz. Die Dvag machte Ansprüche auf Rückzahlung von Provsionen geltend. Hier ging es um ganz kniffelige Fragen der Provisionsarethmetik. Es wurde erörtert, ob die Abrechnungen in sich nachvolziehbar sind und ob diese, wie die Beklagtenseite behauptet, logische Fehler enthält.
Und dann waren dann noch notarielle Schuldanerkenntnisse, zu Gunsten der ASG aus Hattersheim, auf dem Prüfstand.
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Maschmeyer, nicht nur bekannt als AWD (jetzt Swiss Life Select)-Gründer und Mann mit Händchen für das für ihn lukrative Geschäft, hatte einen Teil seines Geldes in die Fahrradbranche gesteckt.
Er wurde Großaktionär bei der Mitteldeutsche Fahrradwerke AG. Diese ist der absatzstärkste deutsche Fahrradhersteller. Anfang des Jahres wurde ein Verlust von mehr als 13 Millionen Euro bei 110 Millionen Euro Umsatz festgestellt.
Mifa aus Sangerhausen hat nun Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt.
Maschmeyer stehe mit seiner Anlage vor einem Scherbenhaufen, wie Handelsblatt schreibt.
Schon seit August wurde bekannt, dass die mallorquinische Maschmeyer Immobilie von Engel & Völkers für 38 Mio € zum verkauf angeboten wurde.
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Der George Clooney der Finanzwelt, Carsten Maschmeyer, hat geheiratet. Am 27.09.2014 wurde die Ehe mit Veronica Ferres in der Nähe von Nizza geschlossen.
Die Gäste wurden nicht schriftlich eingeladen, sondern ausschließlich telefonisch. Auf der Gästeliste standen unter anderem der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Postbank, Frank Strauß, der Erfinder der Rürup-Rente, Bert Rürup, Philipp Rößler, Hollywood-Schauspieler John Malkovich, Mario Adorf, Kostja Ullmann, Altkanzler Gerhard Schröder, Skorpions-Sänger Klaus Meine, Schalke 04-Chef Clemens Tönnies und Ex-HSV Trainer Mirko Slomka.
Doch wo war Christian Wulff, unser Ex-Bundespräsident? Über diesen hatte sich das Brautpaar immerhin kennengelernt. Noch im Jahre 2012 beteuerte Maschmeyer, die Freundschaft zwischen beiden bringe man so schnell nicht auseinander. Carsten Maschmeyer kam von der OVB und wechselte 1987 zum Allgemeinen Wirtschaftsdienst (ABD). Im Dezember 2007 wurde der AWD an den Schweizer Versicherungskonzern Swiss-Life übernommen. Maschmeyer verkaufte seinen dreißigprozentigen AWD-Anteil an Swiss-Life. Im Jahre 2009 schied Maschmeyer aus dem AWD aus. Sein Vermögen wurde Ende 2010 auf 650 Millionen Euro und im Herbst 2012 auf über eine Milliarde Euro geschätzt.
Wegen zweifelhafter Geschäftspraktiken stand der AWD im Fokus der Medienberichterstattung. Mittlerweile ließ sich der AWD in Swiss-Life Select umbenennen.
Maschmeyer pflegte immer eine enge Beziehung zur Politik. So unterstützte er 1998 Gerhard Schröder bei der Wahl zum Bundeskanzler.
Im Dezember 2011 wurde bekannt, dass Maschmeyer während des niedersächsischen Wahlkampfes im Herbst 2007 die Anzeigenkampagne für das Interviewbuch mit Christian Wulff „besser die Wahrheit“ mit knapp 43.000,00 € aus seinem Privatvermögen finanziert hatte. Wulff erklärte, nichts über die Hintergründe der Finanzierung gewusst zu haben. Im Juli 2010 hatte Wulff einen Sommerurlaub in Maschmeyers Villa auf Mallorca verbracht. Wegen dieser Nähe zur Privatwirtschaft stand auch Christian Wulff in der Kritik. Es wurde sogar wegen Vorteilsannahme gegen Wulff ermittelt. Wulff trat wegen der öffentlichen Kritik vom Amt des Bundespräsidenten zurück. In einem Strafverfahren wurde Wulff von allen Vorwürfen der Vorteilsannahme freigesprochen.
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Die großen Allfinanzvertriebe leiden laut cash.online unter erheblichen Einbußen.
Der Branchenriese, die DVAG, leidet unter einem Rückgang von 4,7 % im Vergleich zum Vorjahr (ein Jahr zuvor konnte man noch einen Zuwachs von 6,7% verbuchen), MLP und Swiss Life von über 11%, Postbank und OVB von 6,8 bzw. 4,6 %.
Erst der Achtplatzierte, Dr. Klein, konnte eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr feststellen.
Die Zeiten stehen offenbar schlecht. Die Zinsen sind im Keller, langfristige Kapitalanlagen schwer vermittelbar.
Die privaten Krankenversicherer sollen zudem im letzten Jahr 0,7 % an Bestandskunden verloren haben. So schreibt es der Arbeitskreis Krankenversicherungen.
Zu den Verlierern soll nach Angaben des Versicherungsjournals die Central-Krankenversicherung gehören, die in Ausschließlichkeit von der DVAG angeboten wird, mit einem Rückgang von 38.000 Kunden. Die DKV verliert 25.335 und die Allianz 17.058 Vollversicherte.
Demgegenüber gibt es einige Gesellschaften, die neue Kunden gewinnen konnten. Allen voran ist dabei der Debeka. Der Versicherer, der ohnehin schon die meisten Vollversicherten vorweisen kann, baut den Vorsprung weiter aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Debeka im Jahr 2013 28.085 mehr Vollversicherte. Auch die Axa kann mit 10.464 neuen Vollversicherten kräftig zulegen. Ebenfalls mit einem Plus von mindestens 1.000 Vollversicherten: Huk-Coburg, HanseMerkur, Signal, Continentale, R+V und Alte Oldenburger.
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Das Amtsgericht Ahaus beschloss am 18.07.2014, dass der Rechtsweg in einem Rechtsstreit der Firma SwissLife Select Deutschland GmbH gegen einen ehemaligen Handelsvertreter vor den ordentlichen Gerichten ausgetragen wird.
Die Parteien streiten um Provisionen. Dabei war streitig, ob das Arbeitsgericht oder das Amtsgericht zuständig ist. Das Amtsgericht wird nunmehr darüber entscheiden.
Die Frage war, ob der Handelsvertreter ein sogenannter Einfirmenvertreter ist. Das wäre er dann, wenn er kraft Vertrages nur für ein Unternehmen tätig sein dürfte.
Das Amtsgericht qualifizierte den Handelsvertreter nicht als Einfirmenvertreter im Sinne von § 5 Abs. 3 ArbGG. Nach Ziffer 7.2 des Handelsvertretervertrages war bei dem Beklagten lediglich die Tätigkeit für Wettbewerber und die Beteiligung an Konkurrenzunternehmen untersagt, nicht hingegen die Tätigkeit für branchenfremde Unternehmen. Dieser Annahme stehe auch nicht entgegen, dass es in Ziffer 7.2 heißt, dass es dem Beklagten nur gestattet sei, Produkte zu vermitteln, welche von der Klägerin frei gegeben werden. Diese Klausel sei nicht so zu verstehen, dass dem Beklagten schlechthin die Vermittlung anderer Produkte untersagt würde. Sie ist vielmehr im systematischen Zusammenhang der gesamten Klausel von Ziffer 7.2 des Vertrages zu sehen. Nach dieser systematischen Auslegung der Klausel ist damit lediglich gemeint, dass dem Beklagten verboten ist, im Rahmen seiner Tätigkeit für die Klägerin keine vergleichbaren Produkte anderer Unternehmen zu vermitteln bzw. zu vertreiben.
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LG Lüneburg geht mit Anwälten hart ins Gericht: 3500 fast identische Klagen, 6,6 Mio Anwaltshonorar, Klage bereits als unzulässig abgewiesen
Anwälte sollen ausschließlich im Eigeninteresse Klagen eingereicht haben.
Über einen nicht alltäglichen Fall berichtete am 20.07.2014 die Frankfurter Allgemeine Zeitung und das Versicherungsjournal am 22.07.2014.
Vor dem Landgericht Lüneburg wurde die Vertriebsgesellschaft SwissLife Select Deutschland GmbH (früher AWD) auf Schadensersatz verklagt. Es ging um den Verkauf von sogenannten „3-Länder-Fonds“.
Die Kläger hatten mit diesen Fonds erhebliche Verluste erlitten. Es ging um Falschberatung und Schadensersatz.
Eine Kanzlei von Anlegeranwälten hatten wohl „eine ganze Reihe“ von fast gleichlautenden Klagen eingebracht.
Die FAZ berichtete, dass das Gericht mit diesen Anwälten nunmehr „gnadenlos abgerechnet“ hätte. Deren Klagen seien nämlich sowohl unzulässig als auch unbegründet. Man habe die Interessen der Mandantin nicht hinreichend gewahrt. Bei der Verwendung der Klagen seien stets gleichlautende Textbausteine verwendet worden. Außerdem habe man aus dem einen Fall gleich zwei Klagen gemacht. Dem Gründungsgesellschafter (Herrn Marschmeier) habe man stets separat verklagt.
Das Gericht meinte, dass selbst dann, wenn jemals Ansprüche gegen den Anbieter bestanden haben sollten, diese längst verjährt sein sollten.
Die Kanzlei hatte 3.500 nahezu identische Klageschriften eingereicht und in Höhe von 6,6 Mio. € abgerechnet. So schrieb es die FAZ.
Die FAZ nahm dabei offensichtlich auf Bezug die Gründe in dem Urteil.
Die Massenklage soll von der Kanzlei selbst initiiert worden sein. Man habe 34.000 Anleger angesprochen und 1.750 Mandate übernommen.
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Maschmeyer klagt.
Carsten Maschmeyer hat seinerzeit den AWD gegründet und erfolgreich an SwissLife verkauft.
SwissLife hatte die Marke AWD in SwissLife Select umgewandelt. Mit AWD ließ sich nichts mehr verkaufen. Schließlich hatten Kunden des AWD geklagt. Sie klagten, weil sie, wie behauptet wurde, schlecht beraten wurden.
Jetzt klagt Maschmeyer. Stern.de schrieb am 24.04.2014: „Inszeniert sich ausgerechnet Carsten Maschmeyer selbst als Opfer?“.
Maschmeyer hatte bei der Schweizer Sarasin-Bank zuerst 5, dann 10 und dann noch einmal 37 Millionen in Fonds angelegt, die die umstrittenen Cum-Ex-Deals betrieben. Je 500.000 € gaben sein Freund Mirko Slomka (Trainer beim HSV, damals bei Schalke 04 entlassen und mit viel Geld abgefunden) und seine Schauspielerin Veronika Ferres hinzu.
Eric Sarasin, Vorstandsmitglied der Bank soll Maschmeyer zugesagt haben, die Anlage sei versichert.
Maschmeyer musste jedoch feststellen, dass die Anlage in den Keller ging.
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Handelsvertreter im Strukturvertrieben leben mit Risiken. Einerseits ergeben sich die Risiken bereits aus der Selbstständigkeit, andererseits aus der Abhängigkeit zu dem jeweiligen Vertrieb. Gelingt es dem Handelsvertreter nicht, entsprechende Provisionen zu erzielen, gerät er schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Kündigungsfristen müssen oftmals eingehalten werden und hindern den einen oder anderen Handelsvertreter daran, sich kurzfristig beruflich umzuorientieren.
Ehemalige Mitarbeiter des Swiss Life Select (früher AWD) hatten deshalb einen Verein gegründet, um als Ansprechpartner Hilfe anzubieten. Offensichtlich ist der Verein nicht mehr so aktiv – die Homepage wurde schon seit zwei Jahren nicht mehr aktualisiert.
Von internen Streitereien ist auch die Rede.
Nunmehr steht auch ein Verein ehemaliger Vermögensberater der DVAG kurz vor der Gründung. Dieser soll dem Zweck dienen, ausscheidende Vermögensberater bei all ihren beruflichen Fragen zu beraten. Soweit mir Nähers bekannt ist, gebe ich gerne Ansprechpartner und Telefonnummer bekannt.
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Die im Versicherungsjournal am 28.6.13 erwähnte Produkthitparade in den Finanzvertrieben wirft viele Fragen auf.
YouGov hatte ein paar Vertreter der großen Vermittlerunternehmen, darunter DVAG, MLP, Bonnfinanz, OVB, Siss Life Select nach ihrer Zufriedenheit gefragt.
79 % sollen sehr zufrieden gewesen sein. Diese Zahl ist kaum zu glauben. Leider ist die Angst, sich die Wahrheit vor Augen zu halten, immer noch ein Phänomenen dieser Branche.
AWD wollte mit seiner Umbenennung das schlechte Image, welches mit dem alten Namen verbunden war, abstreifen. Viele Vermögensberater klagen zur Zeit über die kleine Produktauswahl, die man anbieten darf, insbesondere dann, wenn von den wenigen Produkten einige wegen rasanter Preisentwicklungen gar nicht mehr empfohlen werden können.
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Die Marke AWD gehört nunmehr der Vergangenheit an. Die Geschäfte werden jetzt von Swiss Life Select fortgeführt.
Bis zum Jahr 2015 sollen 30 Stellen wegfallen.
Die Postadresse von Swiss Life Select bleibt die alte: AWD Platz eins in Hannover.
Unterdessen deckte die HNA eine peinliche Datenpanne auf. Ein Passant hatte in einem Container in Kassel Kundendaten vom AWD entdeckt, unter anderem Namen, Adressen, Geburtsdaten und Angaben zum Jahreseinkommen.
Die Sammelklagen gegen den AWD werden nach der Namensumstellung nicht mehr gegen den AWD, sondern gegen Swiss Life Select fortgeführt.