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LG Hannover zu Vertragsstrafen
Am 18.09.2013 entschied das Landgericht Hannover über die Rechtsmäßigkeit von Vertragsstrafen.
Da das Gericht die Vertragsstrafen für wirksam hielt, wurde ein ehemaliger Handelsvertreter zu einer Zahlung von 60.000 € verurteilt.
Der Handelsvertreter wurde zunächst zur Auskunft verurteilt. Dieser kam er nach.
Danach hatte er 148 Kunden Kredite gewährt.
Daraus schloss die Klägerin, die Swiss Life Select, dass insgesamt für 39 Fälle eine Vertragsstrafe von jeweils 1.500 € zu zahlen sei.
Im Übrigen beantragte sie die Zahlung von 8 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Der Handelsvertreter wandte zunächst ein, dass der Vertrieb Darlehen nicht vermittle. Deshalb handele es sich nicht um Konkurrenzprodukte.
Außerdem wandte er ein, dass er nur einmal gegen die Verpflichtung verstoßen habe, weil er in einen Fortsetzungszusammenhang tätig war, indem er ausschließlich nur in einem neuen Geschäftsbereich die weiteren Verträge vermittelt hat.
Außerdem wandte er ein, dass der Klägerin kein Schaden entstanden sei.
Ferner verwies er auf die neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 31.03.2013 unter dem Aktenzeichen VII ZR 224/12, wonach Bestimmungen über Vertragsstrafen unwirksam seien, wenn nicht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden werde.
Das Gericht sah dies jedoch anders:
Das Gericht sah in der Tätigkeit des Handelsvertreters für ein anderes Unternehmen ein vertragswidriges Verhalten, da die Kündigungserklärung des Handelsvertreter das Vertragsverhältnis kurzfristig nicht wirksam beendet hat.
Danach dürfe der Handelsvertreter für Wettbewerber der Klägerin nicht tätig sein.
Da auch die Vermittlung von Krediten zu der Produktpaletten der Klägerin gehören, war insoweit auch die hier erwähnte Tätigkeit verboten.
Auf den Einwand des Beklagten, die Kunden hätten mit der Klägerin niemals einen Vertag abgeschlossen, kommt es nicht an.
Auch fand das Gericht die Vertragsstrafe von 1.500 € pro Kunde nicht unangemessen. Nach den vertraglichen Bestimmungen sei die Klägerin berechtigt, die Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festzusetzen, wobei sie 7.500 € nicht übersteigen darf. Dies gelte ausdrücklich für jeden Fall der Zuwiderhandlung, also nicht etwa für eine Summe von Einzelverstößen.
Das Gericht hielt auch die getroffenen Vereinbarungen über das Konkurrenzverbot und die angedrohte Vertragsstrafe für wirksam. Der Bundesgerichtshof hatte im Jahre 2009 lediglich entschieden, dass eine kumulative Geltendmachung der Ansprüche auf Vertragsstrafe und pauschalierten Schadensersatz unzulässig sei. Darum ginge es ihr jedoch nicht, so das Gericht. Außerdem meinte das Gericht, dass die Bestimmungen über die Vertragsstrafe auch nicht deshalb unwirksam seien, weil sie nicht ausdrücklich klarstellen, dass die Verwirkung der Vertragsstrafe ein Verschulden voraussetze. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.03.2012 habe sich mit der Frage beschäftigt, dass zwischen einem schuldhaften Versuch und einer Veränderung unterschieden wurde, wobei im letzteren Falle die Vertragsstrafe nicht von einem Verschulden abhängig gemacht wurde. Diesen Umstand habe der Bundesgerichtshof zum Anlass genommen, die kundenfeindlichste Auslegung vorzunehmen, wonach eine Vertragsstrafe unabhängig vom Verschulden des Vertragspartners habe verlegt werden sollen. Das wäre in der Tat, so das Landgericht Hannover, nicht hinnehmbar.
Hier jedoch gab es, so das Gericht, keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Klägerin eine Vertragsstrafe unabhängig vom Verschulden des Handelsvertreters hat versprechen lassen. Es gelte der allgemeingültige Grundsatz, dass ein Pflichtenverstoß, der mit einer Vertragsstrafe sanktioniert werden soll, ein Verschulden erfordere. Ein solches liege beim Beklagten vor.
Da es bei dem Vertragsstrafenverlangen der Klägerin nicht um eine Entgeltforderung gehe im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB, kommt eine weitergehende Zinsforderung als 5 Prozentpunkte über den Basiszinssatz nicht in Betracht.
Fazit: Gerade in Hinblick auf die verschuldensunabhängige Vertragsstrafenregelung eine denkwürdige Entscheidung. Diese steht meines Erachtens nicht mit der Entscheidung des BGH in Einklang.
Urteil des Landgerichts Hannover vom 18.09.2013
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Tief gefallen ist er jetzt schon. Medard Fuchsgruber war früher der Robin Hood der Kleinanleger, ein Witschaftsdetektiv, der sich anscheinend immer um die kleinen, armen Leute kümmern wollte.
Damals, als die ARD regelmäßig über den AWD berichtete und schwere Vorwürfe gegen Carsten Maschmeyer erhob, tauchte Fuchsgruber regelmäßig auf.
Jetzt sitzt er selbst auf der Anklagebank. Von Untersuchungshaft ist die Rede, von 250 Straftaten, die ihm vorgeworfen werden, desweiteren von einem Schneeballsystem und rund 600.000,00 € verschwundener Gelder.
Die Bilder, die durchs Netz gehen, u.a. hier im Handelsblatt, zeigen einen angeschlagenen Fuchsgruber. Der Fall Fuchsgruber erzählt längst nicht mehr vom stolzen König der Diebe.
Erst vor einigen Tagen wurde er wegen Fluchtgefahr in einem Duisburger Krankenhaus festgenommen und in die U-Haft nach Saarbrücken überstellt. Am 15.1.2010 begann der Prozeß gegen ihn.
Selbst AWD-Mitarbeiter (heute Swiss Life Select) rannten übrigens Forderungen hinterher, wie ein alter Blogeintrag zeigt.
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Gem. § 4 Nr. 8 und 11 UStG sind die darin genannten Finanzdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit.
Am 03.08.2017 (Az. V R 19/16) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass der Aufbau eines Strukturvertriebes nicht umsatzsteuerfrei ist. Diese Entscheidung geht nicht nur Strukturvertriebe, Vertriebsgesellschaften und Pools an, möglicherweise auch tätige Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und deren Betreuer.
Der BFH betont: „Die typischerweise mit dem Aufbau und der Aufrechterhaltung eines Strukturvertriebes einhergehende Betreuung, Schulung und Überwachung von Versicherungsvertretern, die Festsetzung und Auszahlung der Provisionen sowie das Halten der Kontakte zu den Versicherungsvertretern gehört nicht zu den Tätigkeiten eines Versicherungsvertreters. Derartige Leistungen sind nur steuerfrei, wenn der Unternehmer durch Prüfung eines jeden Vertragsangebots mittelbar auf eine der Vertragsparteien einwirken kann, wobei auf die Möglichkeit, eine solche Prüfung im Einzelfall durchzuführen, abzustellen ist (BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 V R 44/07, BFHE 223, 507, BStBl II 2009, 554, Rz 23). Eine Steuerfreiheit für Leistungen, die keinen Bezug zu einzelnen Vermittlungsgeschäften aufweisen, sondern allenfalls dazu dienen, im Rahmen der Administration einer Vertriebsorganisation einen anderen Unternehmer, der Vermittlungsleistungen erbringt, zu unterstützen, besteht nicht (BFH-Urteil in BFHE 223, 507, BStBl II 2009, 554, Rz 18).
Im Egebnis wurde der Kläger hier zur Umsatzsteuerzahlung verurteilt. Der Kläger hatte nämlich lediglich die Aufgabe, durch direkte und indirekte Anwerbung von Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern für ein für die I-AG zufriedenstellendes Gesamtvolumen an Versicherungen zu sorgen. Zu den einzelnen vermittelten Versicherungsverträgen hatte die Tätigkeit des Klägers keinen spezifischen und wesentlichen Bezug. Damit fehlte es an der erforderlichen Einwirkungsmöglichkeit des Klägers auf die einzelnen Versicherungsverträge.
Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung muss der Dienstleistungserbringer sowohl mit dem Versicherer als auch mit dem Versicherten bei der Vermittlung des Versicherungsvertrages in Verbindung stehen. Diese Verbindung kann auch nur mittelbarer Natur sein, wenn der Dienstleistungserbringer ein Unterauftragnehmer des Versicherungsmaklers oder -vertreters ist.
Voraussetzung für eine Umsatzsteuerbefreiung ist also, dass die Tätigkeit des Strukturmitarbeiters wesentliche Aspekte der typischen Versicherungsvermittlungstätigkeit umfasst, wie z.B. Kunden zu suchen, diese zu beraten und vermitteln. Bei einem Unterauftragnehmer ist entscheidend, dass er am Abschluss von Versicherungsverträgen beteiligt ist.
Inwieweit die großen Strukturvertriebe, wie z.B. OVB, DVAG, Swiss Life Select, die Entscheidung betraf und ob sie reagiert haben, ist nicht bekannt.
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Nun steht er bevor, der 1. Strafgerichtstermin gegen Medard Fuchsgruber.
„Dass wir heute ganz, ganz viele Anleger haben, Kunden des AWD, die mehr oder weniger um ihre Existenz kämpfen, bzw. ihre Altersvorsorge Stück für Stück verlieren,“ waren nur einige der hehren Worte des Herrn Fuchsgruber, als er noch gegen den AWD (heute Swiss Life Select) kämpfte und dabei Betrügereien und Schlechtberatung vorwarf. Damals noch, als er im Mittelpunkt des medialen Interesses stand, und z.B. der NDR über ihn berichtete.
Das Handelsblatt nannte ihn den wohl bekanntesten Wirtschaftsdetektiv Deutschlands. Und bereits Mitte 2018 berichtete das Handelsblatt, dass er nun wegen Untreue und Betrug in mehr als 200 Fällen angeklagt sei.
Die Worte, die er einst in seinem Feldzug gegen den AWD wählte, wird er sich ab 10.4.2019 von einem Staatsanwalt in ähnlicher Form anhören müssen.
Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen:
in 143 Fällen zwischen dem 27.12.2013 und 13.08.2015 Gelder von der Augsburger Aktienbank für insgesamt 143 von ihm vertretenen Anleger eines Fonds der Dominion Protected Cell Company Ltd vereinnahmt zu haben und diese nicht der vertraglichen Regelung entsprechend vollständig an die Anleger ausgekehrt zu haben, und
in 40 Fällen zwischen dem 28.12.2015 und 05.09.2016 Gelder von 40 Mandanten, welche Geschädigte des Fonds Carpediem, CIS KG, GHP waren, zum Zwecke der Führung von Sammelklagen gegen die Fondsbetreiber vereinnahmt zu haben und diese für eigene Zwecke verwendet zu haben.
Bereits im August 2018 soll das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein.
Opfer dubioser Machenschaften, krummer Geschäfte, sowohl am grauen als auch am schwarzen Kapitalmarkt, sowie viele geprellte Anleger erhofften sich von ihm, er möge die Hintermänner aufspüren und verloren geglaubte Anlagen zurückführen. Das Handelsblatt nannte ihn Robin Hood. Nun wird Fuchsgruber vom Robin Hood zum Gejagten. Der Rächer der Enterbten sucht seinen Henker.
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AssCompact teilt am 26.03.2019 mit, dass die OVB ihren Umsatz und die Zahl der Vermittler im Jahr 2018 gesteigert habe. Die Gesamtvertriebsprovisionen sollen um 2,7% zugelegt haben und die Anzahl der Vermittler in Deutschland um 2,9% auf 1333 Vermittler. Dagegen soll das operative Ergebnis um 17,6% gesunken sein, das Konzernergebnis um 20,8% auf 9,6 Mio. Euro.
In Deutschland haben die Gesamtvertriebsprovisionen um 0,5% zugelegt auf 59,4 Mio. Euro. Das operative Ergebnis stieg hier um 6% auf 7,1 Mio. Euro.
Im Jahr 2017 habe man 4702 Vermittler gehabt, im Jahr 2018 sollen es 4.715 gewesen sein. In Deutschland stieg die Zahl der Vermittler von 1296 auf 1333 an.
SwissLife hatte sich auch zu den Zahlen der eigenen Finanzberater geäußert. Im Jahr 2018 soll die Anzahl der Finanzberater bei SwissLife gegenüber dem Vorjahr um 7,5% auf 3808 erhöht worden sein. Dies wurde in einem Interview im Versicherungsboten am 27.03.2019 mitgeteilt.
Der Versicherungsbote berichtet am 26.03.2019 über die DVAG. Diese hatte einen Umsatz in Höhe von 1,57 Milliarden Euro im Jahr 2018 verzeichnet. Dies soll ein Plus 16,4% gegenüber dem Vorjahr bedeuten. Der Jahresüberschuss kletterte um 3,1 % und lag damit bei 202,0 Mio. Euro. Die Zahl der betreuten Kunden soll von 6 Mio. auf 8 Mio. gestiegen sein.
Insgesamt soll die DVAG Ende des Jahres 17.000 selbstständige hauptberufliche Vermittler gehabt haben. Es soll 5.006 Geschäftsstellen gegeben haben. Ende 2017 waren es noch 14.500 Vermögensberater in 3452 Direktionen.
Der Anstieg bei der DVAG ist im Vergleich zur Konkurrenz Branche hoch. Im Jahr 2018 hat die DVAG den Vertrieb der Generali Deutschland übernommen. Dabei sollen 2500 hauptberufliche Vermittler zur Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG mit Sitz in München gewechselt haben. Der Wechsel wurde zum 01.07.2018 vollzogen.
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Jahrelang waren beide Strukturvertriebe die großen Aufsteiger in der Branche: Die DVAG und der AWD. Man hatte, wobwohl man dies vielleicht gar nicht wollte, viele Gemeinsamkeiten. Viel gegönnt hatte man sich allerdings nicht. Vor Jahren wurden dann gegenseitig Klagen eingereicht. Der eine meinte, der andere dürfe sich nicht unabhängig nennen. Der andere verlangte, der eine sollte sich nicht als die Nr.1 bezeichnen.
Dr. Prof. Reinfried Pohl gründete seinerzeit die DVAG, Carsten Maschmeyer den AWD. Nachdem es im Hause des AWD Querelen gab, nahm Maschmeyer dort seinen Abschied und investiert heute sein Vermögen in der „Höhle des Löwen“ auf Vox. AWD hatte sich schon vor Jahren in Swiss Life Select umgenannt.
Die Deutsche Vermögensberatung führt die Hitliste der deutschen Allfinanzvertriebe mit großem Vorsprung an. Bis 2012 war der AWD immerhin noch zweiter.
Das Versicherungsjournal berichtet jetzt, dass das Deutsche Institut für Service-Qualität und der Fernsehsender N-TV gerade den „Deutschen Fairness-Preis 2018“ vergeben hätte. „Oscarträger“ in der Kategorie „Finanzberatung“ (Finanzanlagen-Vermittler) sind danach Telis, Dr. Klein und Swiss Life Select. Die DVAG kam dabei auf Platz 5.
Insgesamt gibt es noch viel „Verbesserungspotenzial“. Beim Kriterium „Transparenz“ gab es Kritik. „Sie stellte insgesamt den schwächsten Bewertungsbereich dar. Rund 30 Prozent der Befragten gaben keine positive Bewertung zur Transparenz ab und sahen Defizite etwa durch versteckte Kosten oder mangelnde sowie unverständliche Informationen“, heißt es laut Versicherungsjournal in den Studienunterlagen.
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Lediglich die DVAG durfte sich jüngst über einen großen Zuwachs von Vermittlern freuen. Schließlich konnte sie einige Außendienstler der Generali in diesem Jahr für sich gewinnen.
Allgemein gehen aber die Vermittlerzahlen zurück. Im Versicherungsvermittlerregister der IHK waren Anfang 2017 etwa 228.000 Vermittler registriert, Anfang 2018 waren es nur noch etwa 220.000. Versicherungsvermittler sind Versicherungsvertreter und -Makler (und eine kleine Gruppe Versicherungsberater).
Bisher hatte man angenommen, dass die sinkenden Zahlen überwiegend auf die Versicherungsvertreter zurückzuführen sind, insbesondere und auch auf die sog. Ausschließlichkeitsvertreter.
Oliver Pradetto meint in Cash.online, dass auch die Zahl der Makler stark abnimmt. Er schreibt: “ Im Ergebnis führt das dazu, dass die Zahl der 46.000 Makler zwar stabil bleibt, aber nicht die Unternehmen die sich hinter dieser Zahl verbergen. In Wirklichkeit geben jedes Jahr mehr als 5.000 Betriebe auf.“
Die Zahl würde bei genauer Betrachtung zwar dazu führen, dass die Art Versicherungsmakler spätestens in 10 Jahren ausgestorben wäre, dennoch gibt der Beitrag nicht nur Anlass zum Nachzählen, sondern auch zum Nachdenken.
Herr Pradetto schreibt dann noch von „Geistmaklern“. Den Geistermakler entlarvt man daran, dass er eigentlich gar nicht da ist und nichts mehr tut, aber Provisionen bekommt.
Nur eins dürfte in dem Bericht nicht stimmen. „Von den 46.000 Maklern sind mindestens 15.000 Mitarbeiter von Vertrieben wie DVAG, MLP oder Swiss Life Select.“ Vermögensberater der DVAG sind keine Makler, Herr Pradetto.
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Schillernde Persönlichkeiten hatte die Finanzwelt genug. Bei Incentiveveranstaltungen lässt und vor allem ließ man es dann gern auch mal richtig krachen.
Das Größte ist oft nicht groß genug. Wenn keine Stars und Sternchen auf der Bühne stehen, hilft man sich zuweilen auch tierisch weiter.
Einen äußerst schillernden Auftritt hatte auch mal Maschmeyer. So kam er seinerzeit für den AWD auf einem Elefanten auf die Bühne .
Auf den Elefanten kamen auch Jonas Köller und Stephan Schäfer, kurz S&K, die mal im Gefängnis saßen, weil sie viele Anleger geprellt hatten, jetzt aber wieder neue Pläne schmieden.
Einer, der ebenso wie S&K die Grenze zum rechtlich Erlaubten überschritten hatte, aber ebenso schillernd in Erscheinung trat, war Ex-MEG-Chef Göker. MEG verkaufte in großem und fragwürdigen Stil Krankenversicherungen und ging 2009 pleite.
Wegen entwendeter Kundendaten steht Gökers früherer Mitarbeiter Vincent Ho vor dem Landgericht Kassel. Dem wird vorgeworfen, zusammen mit Göker zwischen 2009 und 2011 Millionen Datensätze der insolventen MEG entwendet, für eigene Geschäfte genutzt und weiter verkauft haben und damit knappe 3 Millionen Euro eingenommen haben.
Göker ist ebenfalls angeklagt, erschien aber nicht. Gegen ihn, der in der Türkei lebt, gibt es zwar einen internationalen Haftbefehl. Es gibt aber keinen Auslieferungsvertrag mit der Türkei. 2019 würde sein Prozess verjähren. Das ist wohl bald geschafft.
Bei dem strafrechtlichen Vorwurf handelt es sich u.a. um gewerbsmäßigen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie um den Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Dieser Vorwurf wirft nicht selten erhoben. Verlässt ein Mitarbeiter im Außendienst das Unternehmen, werden nicht selten die Datensätze der Kunden kopiert, schlimmstenfalls sogar nachträglich gelöscht. Welche Konsqeunzen das haben kann, zeigt das aktuelle Verfahren vor dem Landgericht Kassel.
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Strukturvertriebe sind umstritten. Manch ausgeschiedener Handelsvertreter, der sich von einem Vertrieb geprellt fühlt, kommt au die Idee, sich mit einer kritischen Website Luft verschaffen zu wollen.
Diese gehen dann zuweilen über die Grenze des Erlaubten hinweg, vor allem dann, wenn der ehemalige Handelsvertreter zur Konkurrenz gewechselt ist und mit Äußerungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen könnte. Um sich den rechtlichen Folgen zu entziehen, wurde bisweilen nicht einmal ein Impressum angegeben und die Seite in weiter Ferne, z.B. in den USA, angemeldet.
Der AWD war seinerzeit von einer kritischen Seite betroffen, und die DVAG ist es heute noch. Als DVAG-kritisch konnte man zunächst die Seite ex-dvag ansehen, dann, nachdem diese weg war, die Seiten geprellte-strukkis und auch geprellte-vermoegensberater.org. Hinweise auf den Betreiber oder gar ein Impressum enthielt die Seite übrigens nicht. Die „Vermoegensberaterseite“ als kritisches Forum verschwand dann vor einiger Zeit sang- und klanglos. Anschließend enthielt die Seite Verlinkungen z.B. auf die Seite der DVAG.
Es wurde gemunkelt, dass dies kein Zufall war.
Nach dem Motto des fast täglich grüßenden Murmeltieres taucht jetzt eine neue Seite auf, die nicht mit org endet, sondern mit com. Hier ist, wohl aus den oben genannten Gründen, ein Impressum wieder nicht zu finden,
Mal sehen, wie das Spielchen weitergeht.
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Heute Abend gibt Carsten Maschmeyer in der Höhle der Löwen wieder Tipps zum Reichwerden.
Im Stern berichtet Veronika Ferres darüber, wie sehr sie unter der „Kampagne“ gegen ihren Ehegatten Maschmeyer gelitten hatte, oder anderes gesagt „initiierten bösen Presseberichte mit brutalen Schlagzeilen“.
Stefan Schabirosky schrieb ein Buch über diese bösen Presseberichte. Nachdem er sich mit dem AWD (jetzt Swiss Life) überworfen hatte, stieg er bei der DVAG ein, dem Konkurrenten des AWD. In dem Enthüllungsbuch behauptet er, er sei von der DVAG für die initiierten bösen Berichte bezahlt worden.
Jetzt bekommt das Kapitel ein ganz neues Licht. Fokus berichtet nämlich, dass Maschmeyer dieses Buch unterstützt habe. Einen Verlag habe Schabirosky erst nicht finden können. Maschmeyer hatte dann ihm dabei geholfen.
Eine Kampagne gegen die Kampagne also? Bei aller „Kampagnerei“ erinnert Jan Böhmermann in Neo Magazin Royale an Maschmeyer.
Wer die Höhle der Löwen partout nicht sehen möchte, oder aber etwas Unterhaltung in den Werbepausen sucht, kann sich ab Minute 16:05 Böhmermanns Erinnerungen zur causa Maschmeyer in der ZDF Mediathek https://www.zdf.de/comedy/neo-magazin-mit-jan-boehmermann/neo-magazin-royale-mit-jan-boehmermann-vom-28-september-2017-100.html angucken.
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Die Glosse Schabirosky „Im Auftrag: Rufmord“ geht weiter. Anscheinend ist das Buch auf dem Markt. Der NDR hat sich sehr intensiv mit dem Buch auseinandergesetzt. Erst griff der Autor den AWD an, und jetzt in seinem Buch die DVAG und die damalige Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Sender.
Frau Ingrid Benecke war damals in dem Verein ehemaliger AWD-Mitarbeiter sehr aktiv und ist selbst von vielen Journalisten zu dem Thema AWD und Machmeyer befragt worden.
Der Handelsvertreter-Blog hatte ihr ein paar Fragen gestellt:
1. Sehr geehrte Frau Benecke, Sie hatten damals den Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter ins Leben gerufen? Was waren damals Ihre Intentionen?
„Der Verein ist damals von Horst Weise ins Leben gerufen worden, hatte aber nie Funktion. Bei einem Treffen in Berlin hat Herr Bose sich damals bereit erklärt den westlichen Teil zu führen, der als einziger richtig zustande gekommen ist. Durch KMI bin ich dazu gekommen und wegen Krankheit von Herrn Bose 1. Vorsitzende geworden.“
2. Sie selbst waren auch früher für den AWD tätig. Nach Ihrem Ausscheiden dort haben Sie sich sehr stark sozial engagiert. Wie war damals der Umgang der Presse mit diesem Thema?
„Bei unserem Ausscheiden hatten wir keinerlei Kontakt zur Presse und auch kein Interesse daran.“
3. Was waren Ihre Hauptkritikpunkte damals gegen den AWD?
„Hauptkriterien waren, dass AWD es zugelassen bzw. toleriert hat, dass wir betrogen worden waren, dass man uns allein gelassen hat.“
4. Können Sie sich noch daran erinnern, wer aus Ihrer Sicht die Hauptinitiatoren gewesen sind?
„Erster Kontakt war damals Dr. Neumann und die Filme gegen Badenia. Zweiter Kontakt kam über Medard Fuchsgruber zum NDR. Begonnen hat die Kampagne, weil Maschmeyer eine Sendung des NDR verbieten wollte. Es gab eine große Pressekonferenz des NDR und damit begann für Maschmeyer das Spießrutenlaufen.“
5. Kannten Sie Herrn Stefan Schabirosky?
„Nein.“
6. Können Sie sich vorstellen, dass in der Welt der Finanzdienstleister ein Mitarbeiter dafür bezahlt wird, gegen einen Mitkonkurrenten eine Rufmordkampagne zu führen? Würde dies Herrn Maschmeyer entlasten?
„Ich kann mir nicht vorstellen, dass Maschmeyer zum jetzigen Zeitpunkt so etwas initiiert. Im Gegenteil. Er ist doch froh, dass keiner mehr über AWD spricht.“
7. Welches sind Ihre aktuellen sozialen Projekte?
„Ich denke darüber nach, jungen Frauen u. Männern per Internet zu helfen, die sich aus Ihrer Ehe trennen wollen, aber nicht wissen, wie man es macht. Kontakt zum Jugendamt, Sozialamt, Anwalt, Wohnungssuche usw. mal sehen…“
Vielen Dank, Frau Benecke!