Swiss Life

Branchenbedingtes Vermittlersterben

Asscompact.de setzt sich mit der Frage auseinander, warum denn so viele Versicherungsvermittler veschwinden. 19.182 „Eintragungen blieben im Laufe des Jahres 2018 auf der Strecke“, heißt es da und weiter: “ Im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2011 (05.01.2011: 263.452 registrierte Vermittler) sind es knapp 62.000 Vermittler weniger.“ Das sind 23,5 %.

Versicherungsvermittler sind Versicherungsvertreter -und makler. Asscompact führt das große Sterben auf die Versicherungsvertreter zurück. 18.895 gab es 2018 weniger, dagegen gab es nur 241 geringere Maklerzahlen.

Das Sterben des Versicherungsvertreters, des sog. gebundenen Vermittlers, ist zwangsläufig. Es gibt dafür viele Gründe.

Die Vollbeschäftigung ist ein wichtiger Grund. Während früher der arbeitslose Handwerker mit dem Versprechen auf das schnelle Geld von Strukturvertrieben angelockt wurden, ist die Tendenz aktuell eher andersrum. Viele „Strukkis“ überlegen sich aus wirtschaftlichen Gründen, in den alten Beruf zurückzukehren.

Der größte Strukturvertrieb, die DVAG, hatte mal etwa 37.000 Vermögensberater. Das war 2011. Aktuelle Zahlen werden im Geschäftsbericht, wie hier 2017, schon nicht mehr bekannt gegeben. Auch die anderen großen Strukturvertriebe, wie OVB, Swiss Life us.w. haben Mitarbeiterrückgänge zu beklagen. 2012 hatte die OVB noch 5097 Handelsvertreter, 2017 waren es nur noch 4049 europaweit einschl. Deutschland.

Die Vermittler sind heute wesentlich besser beraten. Vermittler wissen heute ganz genau, wo sie besser verdienen können und mehr Provisionen erhalten. Vermittlern ist längst bekannt, dass Makler mitunter fast die doppelten Provisionen erhalten und ihren gebundenen Vermittlern damit weit überlegen sind. Dies erklärt wohl auch, warum der Rückgang bei den Maklern viel geringer ausfällt.

Überlegen ist der Makler auch in puncto Angebotspalette. Während der Makler alles vermitteln dürfte, hat der gebundene Vertreter eben nur eine Versicherung anzubieten. Im Zeitalter der Internetangebote und Check24 ist das einfach zu wenig. Dieser Konkurrenz ist man oft nicht mehr gewachsen.

BVK-Präsident Michael H. Heinz spricht Belastungen aus den zahlreichen Regulierungen und die Last der zunehmenden gesetzlichen Vorgaben als Grund an. Dies ist sicher ein Nachteil, der sich auf den meist frei arbeitenden Makler auswirken kann. Dem gebundenen Vermittler werden die Vorgaben, die er einzuhalten hat, ja meist von dem Unternehmen abgenommen. Das Argument von Michael Heinz dürfte daher kaum greifen.

Die Versicherungen reduzieren oft die Provisionen. Dafür sind nicht einmal gesetzliche Vorgaben nötig. Die Allianz z.B. hat Ende 2018 ihren Vermittlern die Bestandssicherungsprovsion gestrichen. Dies hat zu erheblichen Einbußen bei den Agenturen geführt. Diese Einsparungen sind als weiterer wichtiger Grund zu nennen.

Einer der Hauptgründe für das Vermittlersterben liegt aber hier: Insgesamt hat die Branche versäumt, die Arbeits- und Vertragsbedingungen besser zu gestalten. Noch immer muss der als gebundene Vermittler tätige Handelsvertreter oft schlechte Bedingungen hinnehmen. Bei bescheidener Bezahlung und einer großen Wochenarbeitsstundenbelastung sind schon die Bedingungen während der Vertragslaufzeit erschwert. Vertriebe weigern sich zuweilen, einen Ausgleich – oder jedenfalls einen angemessenen – nach Vertragsende zu zahlen. Wenn das Ausscheiden dann doch gelingt, schließlich gibt es für den Vermittler oft lange Kündigungsfristen, ist der Kundenstamm weg und dem Ausgleich muss er lange hinterherlaufen.

Was gibt es Neues?

Eigentlich nicht neu ist die Meldung, dass der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute mit Check24 streitet. Neu ist allerdings der Vorwurf des BVK, dass Check24 gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen soll.

Neu und für viele überraschend ist der freundliche Hinweis in bild.de auf das Sachbuch mit dem Titel „Die miesen Tricks der Vermögensberater“.

Den Begriff Vermögensberater assoziiert der eine oder andere mit der DVAG, obgleich das Buch „Undercover in der Finanzindustrie“ einen konkreten Vertrieb ausdrücklich nicht nennt. Das Buch prangert übergreifend Beratungsfehler an.  geldfrau.de will wissen, dass Malte Krüger „als “Kommunikationsexperte” unter falschem Namen bei der “Nummer eins der Finanzdienstleister” anheuert“, und nicht bei der OVB, Siss Life oder MLP.

„Undercover in der Finanzindustrie“ ist bereits seit April 2018 auf dem Markt und hier über amazon erwerbbar. Im Handelsvertreterblog wurde auf das Buch bereits aufmerksam gemacht.

DKM startet mit warm-up

Heute gibt es zum Auftakt der DKM erst einmal ein warm-up. Morgen geht dann die DKM richtig los.

Eigentlich werden alle wichtigen Themen auf der wichtigsten Messe der Branche besprochen, die Umsetzung der IDD, Insurtechs, der Übergang des Generali-Vertriebs zur DVAG und vieles mehr.

Laut Versicherungswirtschaft.heute plant die DVAG nach Integration der „Generalisten“ mit einem Umsatzzuwachs von 400 Mio Euro auf 1,7 Mrd Euro.

Die großen Finanzdienstleistungsvertriebe sind übrigens nicht da. Swiss Life Select sucht man vergebens, während Swiss Life dennoch vertreten ist. Die DVAG ist auch nicht unter den Ausstellern zu finden, die AachenMünchner nicht, und die Generali aktuell auch nicht.  2016 war sie noch da.

Böhmermann, Maschmeyer und die Ferres

Heute Abend gibt Carsten Maschmeyer in der Höhle der Löwen wieder Tipps zum Reichwerden.

Im Stern berichtet Veronika Ferres darüber, wie sehr sie unter der „Kampagne“ gegen ihren Ehegatten Maschmeyer gelitten hatte, oder anderes gesagt „initiierten bösen Presseberichte mit brutalen Schlagzeilen“.

Stefan Schabirosky schrieb ein Buch über diese bösen Presseberichte. Nachdem er sich mit dem AWD (jetzt Swiss Life) überworfen hatte, stieg er bei der DVAG ein, dem Konkurrenten des AWD. In dem Enthüllungsbuch behauptet er, er sei von der DVAG für die initiierten bösen Berichte  bezahlt worden.

Jetzt bekommt das Kapitel  ein ganz neues Licht. Fokus berichtet nämlich, dass Maschmeyer dieses Buch unterstützt habe. Einen Verlag habe Schabirosky erst nicht finden können. Maschmeyer hatte dann ihm dabei geholfen.

Eine Kampagne gegen die Kampagne also? Bei aller „Kampagnerei“ erinnert Jan Böhmermann in Neo Magazin Royale an Maschmeyer.

Wer die Höhle der Löwen partout nicht sehen möchte, oder aber etwas Unterhaltung in den Werbepausen sucht, kann sich ab Minute 16:05 Böhmermanns Erinnerungen zur causa Maschmeyer in der ZDF Mediathek  https://www.zdf.de/comedy/neo-magazin-mit-jan-boehmermann/neo-magazin-royale-mit-jan-boehmermann-vom-28-september-2017-100.html   angucken.

Maschmeyer

Carsten Maschmeyer kehrt bekanntlich auf die Bühne der Finanzdienstleistung zurück. Hier ein paar Eckdaten laut Wikipedia:

Geboren wurde Carsten Maschmeyer 1959.

Während des Studiums areitete er im Vertrieb der OVB Vermögensberatung AG.

1987 stieg er aus der OVB aus und kaufte sich mit 900.000,00 DM beim Konkurrenten AWD ein. AWD verkaufte neben den üblichen Versicherungen und Geldanlagen auch riskantere Produkte, wie z.B. geschlossene Fonds.

1998 finanzierte Maschmeyer eine Wahlkampagne der SPD mit dem Slogan: „Der nächste Kanzler muss ein Niedersachse sein“. Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler.

Der AWD wurde von einigen Anlegern verklagt und geriet damit in den Fokus der Presse.

Im Jahr 2007 wurde der AWD dann an den Versicherer SwissLife verkauft. Familie Maschmeyer veräußerte seinen 30- prozentigen Anteil an Swiss Life. Carsten Maschmeyer scheidet aus dem AWD im Jahr 2009 aus dem Vorstand  aus.

Im August 2008 verkaufte Maschmeyer der Swiss Life ein Aktienpaket von 26,75 Prozent Anteil an der AWD-Konkurrentin MLP AG.

Im Jahr 2010 gründete er zusammen mit Bert Rürup die Maschmeyer-Rürop AG. Bert Rürup ist SPD-Mitglied, referierte häufig als Referent bei Versicherungen und Finanzdienstleistern und hatte von 2002 bis 2003 den Vorsitz der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen inne. Nach ihm wurde die Rürup-Rente benannt.

Im Jahr 2011 gibt Maschmeyer seinen Posten als Verwaltungsrat beim AWD auf.

Im selben Jahr geriet Maschmeyer abermals in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, weil er dem damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff ein Quartier in seiner Ferienanlage auf Mallorca kurz nach dessen Wahl anbot.

Im Jahr 2012 veröffentlichte Maschmeyer das Buch „Selfmade-Erfolgreich leben“.

Maschmeyer ist darüber hinaus mit einer vielfach unternehmerisch aktiv.

Im Jahr 2015 wurden Klagen gegen den AWD auf Falschberatung vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Der Bundesgerichtshof lehnte die Klagen ab mit der Begründung, die Ansprüche seien verjährt.

Im Januar 2016 tritt Carsten Maschmeyer in der Höhle der Löwen als Investor auf. Im Februar 2016 stellt er sein Buch „Die Millionärsformel“ vor.

Löwe Maschmeyer auf Bohlens Sohlen

Während Dieter Bohlen den mehr oder weniger gut singenden Nachwuchs castet (kürzlich sang dort sogar ein Vermögensberater vor), macht Carsten Maschmeyer bald in ähnlicher Rolle auf sich aufmerksam.

Maschmeyer ist nicht unumstrittener Gründer des AWD (AWD Holding AG), heute Swiss Life Select. Während er zunächst für den OVB arbeitete, stieg er 1987 in den AWD ein. 2007 verkaufte er seine Anteile an Swiss Life. 2009 verließ er den Vorstand des AWD.

Maschmeyer gründete mehrere Unternehmen. Verheiratet ist er mit Monika Ferres. Maschmeyer weckt auch jetzt noch ab und zu das Medieninteresse. „Eigentlich hätte das nicht öffentlich werden sollen“, schreibt die Süddeutsche, dass beide zwei Flüchtlingsfamilien aufgenommen haben.

In Kürze startet die Vox-Show „Die Höhle der Löwen“,  eine Casting-Show für Start-up-Unternehmen, in der Maschmeyer in der Jury sitzen wird.

Softwarepauschale anders genannt

Softwarenutzungspauschalen sollen nicht erhoben werden. Das ist der Tenor vieler Gerichtsentscheidungen.

Ein Unternehmer ist gemäß § 86 a Satz 1 HGB verpflichtet, die erforderliche Vertriebssoftware kostenlos zur Verfügung zu stellen. § 86 a Abs. 1 HGB verpflichtet den Unternehmer, dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind gemäß § 86 a Abs. 3 HGB unwirksam. Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen im Sinne des § 86 a HGB kostenlos zu überlassen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2011 Aktenzeichen VIII ZR 10/10).

Der Umgang der bekannten großen Vertriebe mit diesem Thema ist unterschiedlich. Die DVAG zieht die Pauschale zwar ein, erstattet diese zumeist auf Anforderung die Pauschale auf das Provisionskonto.

Swiss Life Select (vormals AWD) war von dem damaligen BGH-Urteil betroffen und hat dem Kinde einen anderen Namen gegeben.

OVB ist dazu übergegangen, Laptops mit der Software OASYS ratenweise zu verkaufen. Und nur auf diesen Laptops soll die Software OASYS funktionieren. Die Kosten für den Laptop werden dann monatlich vom Provisionskonto entnommen. Erst wenn der Laptop zu einem Preis von etwa 2500 € bezahlt ist, erwirbt der Handelsvertreter das Eigentum. Weil der Laptop tatsächlich einen Wert von etwa 500 € haben dürfte, stellt sich hier die Frage, ob denn nicht der restliche Betrag für die Software bezahlt werden muss.

Cash – Rangliste der Allfinanzvertriebe

Cash hat die Rangliste der Allfinanzvertriebe veröffentlicht.

In der Reihenfolge hat sich unter den ersten 6 keine Änderung ergeben.

Sehr viele der größeren Vertriebe haben ihre Umsätze im Vergleich zu 2013, teilweise sogar deutlich, erhöhen können.

Lediglich bei Postbank und Bonnfinanz ging der Umsatz runter.

Swiss Life und Dr Klein legten um 14 % zu. Bei Swiss Life scheint die Krise, die zur Namensänderung führte, überwunden.

Einige der Großen, wie DVAG, MLP und OVB hatten Erhöhungen um die 5 %.

Den größten Aufstieg erlebte Ecoplanfinanz mit 72,11%, die auf Nachhaltigkeit setzt.

Finanzplan+, deren Inhaber beim Branchenriesen DVAG gelernt und gearbeitet haben, wurde von der Finumgruppe auf Platz 13 verdrängt.

Auch bei Swiss Life Select kriselt es noch

Swiss Life steigt im Flughafenbau ein. Swiss Life Select, Nachfolger von AWD, konnte mit der Umbenennung seine Krise nicht abschütteln.

Bruno Pfister, Aufsichtratsvorsitzender des AWD, verlässt auch deshalb SL.

„Der Turnaround blieb aus“, schreibt Bilanz. „Der Umsatz fiel in diesem Jahr nochmals um etwa zehn Prozent; Rivalen wie MLP verloren nur die Hälfte. Viele Berater kündigten, im Sommer setzte Pfister abrupt den Deutschland-Chef Götz ­Wenker ab, direkt nach der 25-Jahr-Feier.“

Geschädigter AWD-Handelsvertreter bekommt Geld zurück

Das Amtsgericht Ottweiler hatte im Oktober 2013 darüber zu entscheiden, ob eine Privatdedektei Gelder an einen ehemaligen AWD Mitarbeiter (heute Swiss Life Select) zahlen müsse. Der AWD-Handelsvertreter macht Schadensersatz geltend, weil er dieser Dedektei einen Betrag zur Verfügung gestellt hatte, damit diese eine sogenannte Softwarepauschale vom AWD zurückverlange.

 

Dazu hatte sich die Dedektei nämlich im Rahmen einer sogenannten Vereinbarung verpflichtet. Die Dedektei beabsichtigte zunächst, eine Sammelklage zu erheben.

 

Die Sammelklage scheiterte daran, dass die Softwarepauschale nunmehr nicht dem jeweiligen Handelsvertreter als Zahlbetrag zur Verfügung stand, sondern auf das entsprechende Provisionskonto hätte eingezahlt werden müssen.

 

Die Dedektei reichte jedoch nie eine Klage ein. Die Ansprüche waren inzwischen verjährt.

 

Der Handelsvertreter hatte mehrmals an die Klage erinnert.

 

Das Amtsgericht Ottweiler vertrat die Auffassung, dass die Dedektei Schadensersatz leisten müsse. Im Rahmen eines Vergleiches verpflichtete sie sich zur Zahlung von 983,49 €.

 

Eines Urteils bedurfte es nicht.

Maximilian von Ah kommentiert den Swiss-Life-Vergleich

SWISS-LIFE erkauft sich  Ablass für AWD-Vergangenheit zu Lasten von Geschädigten.

Stellungnahme von Maximilian von Ah / ehemaliger Landesdirektor im Finanzstrukturvertrieb und Insiderbuchautor: Geld fressen Seele auf / http://www.maximilianvonah.com 

Mit großen Geschützen wollten die VKI-Verbraucherschützer in Österreich

 (der VKI  setzt sich zusammen aus: vier Sozialpartnern (ordentliche Mitglieder) und der Republik Österreich (außerordentliches Mitglied): Kammer für Arbeiter und Angestellte, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Wirtschaftskammer Österreich, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich sowie die Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz),

den unglaublich subversiven Sumpf der Finanz-Strukturvertriebe in Österreich, allen voran der AWD Allgemeine Wirtschaftsdienst mit Finanz-Guru Carsten Maschmeyer, trockenlegen.

Namhafte Politiker warben bereits für eine Gesetzesvorlage, die allen Finanz-Strukturvertrieben ein für allemal den schädlichen Provisionszahn ziehen sollte.

 

Zudem hatten die Verbraucherschützer bereits über 7000 speziell vom AWD geschädigte Kunden ausgemacht, denen AWD-Drücker aus dem persönlichen sozialen Umfeld (auch Familienangehörige), Immobilien-Aktien als so sicher wie ein Sparbuch, auch mündelsicher, verkauft hatten.

Von diesen 7000 AWD-Geschädigten, traten später 2500 ihre Regressansprüche an den VKI ab. Schadenssumme rund 40 Millionen Euro. Die restlichen 4500 wollten ihre Ansprüche allein oder über ihre Rechtsschutzversicherung einfordern.

 

Der VKI recherchierte aufwendig und stieß einerseits auf den Insiderbuch-Autor und ehemaligen Landesdirektor im Finanzvertrieb Maximilian von Ah (Geld fressen Seele auf) und auf weitere ehemalige AWD-Mitarbeiter und Führungsmanager die ihrerseits angaben, jenen Verkauf von Immo-Invest Immobilien-Aktien lediglich im Wortlaut der AWD-Schulungen und beweisrechtlich vorliegenden E-Mail-Anweisungen vorgenommen zu haben. Sie hätten sich auf Maschmeyer und den AWD verlassen.

Der VKI sammelte alle stichhaltigen Zeugenaussagen und Beweis-Dokumente und kam alsdann zu dem Entscheid, neben den 2500 Zivilklagen mit Regressforderungen im Streitwert von rund 40 Millionen Euro, Strafanzeige gegen den AWD, gegen Carsten Maschmeyer und weitere AWD-Geschäftsführer zu stellen. Alle 2500 AWD-Geschädigten schlossen sich dieser Strafanzeige an.

 

Fortan ermittelte die Wiener Staatsanwaltschaft gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption, wegen: Gründung einer kriminellen Vereinigung, wegen systematisch initiierten geschäftsmäßigen Betruges und zig anderen mutmaßlich vorsätzlichen Straftaten.

Allein Maschmeyer und sein AWD reagierten, wie sie in hunderten von vergleichbaren Fällen immer reagiert hatten: nämlich nach Plan!

Dieser Plan zielt einerseits auf die bei (An-)Klägern i.d.R. begrenzt vorliegenden Ressourcen Zeit und Geld. Das heißt hier spielen anwaltliche Prozess-Verzögerungen, -Verschiebungsanträge und -Gegenklagen eine wichtige Rolle.

Andererseits zielt man auf ein stufenweises Vorgehen, wonach die jeweils nächste Stufe erst dann betreten wird, wenn sie als notwendig erscheint.

1. Stufe: kategorisches Leugnen;

2. Stufe: die Einzelfall Argumentation;

3. Stufe: der Einzelfall eines Sub-Agenten (Handelsvertreters) mit Abmahnung;

4. Stufe: außergerichtliches Vergleichsangebot mit Saldoklausel;

5. Stufe: gerichtliches Vergleichsangebot.

Je nach Wichtigkeit und Größenordnung wird natürlich der Geldbetrag zum Vergleichsangebot so erhöht, dass der/die Kläger kaum NEIN sagen können.

 

In Österreich hatte es der AWD allerdings mit dem Novum einer Sammelklage zutun, deren Zulassung er zunächst einige Jahre vergeblich zu verhindern suchte.

Im Nachhinein betrachtet, stellt sich die Sammelklage allerdings als Glücksfall für die Swiss-Life heraus, weshalb die AWD-Mutter nunmehr auch in Deutschland medial dazu aufruft, dass sich angeblich AWD-Geschädigte zu Sammelklagen zusammenzuschließen mögen.

Kein Wunder treten doch die geschädigten Kläger alle ihre Rechte an unbeteiligte Dritte (Rechtsanwälte/ Konsortien, Vereine oder ähnliches) ab, weshalb diese fortan als Sammelkläger auftreten. Die Sammelkläger lassen sich a priori allfällige Prozess-Kosten und Prozess-Risiken von einem Prozess-Finanzierer gegen dessen Erfolgsgebühr (um die 30%) garantieren, und schließen mit jedem einzelnen Kläger ebenfalls eine Honorar-Vereinbarung ab, die für den Fall des angestrebten Vergleichs direkt von der Vergleichsgeldsumme abgezogen wird.

Prozess-Finanzierer und juristische Sammelkläger kommen also immer zu ihrem Geld, denn zu guter Letzt werden die juristisch relevanten Dritten schon einen ‚vertretbaren‘ Vergleich auszuhandeln wissen.

 

In Wien brachte mithin die AWD-Plan Stufe 4, im August 2013, also nach fast 5 Jahren juristisch vertretenem hin und her, den saldoabschließenden Erfolg – notabene für Swiss-Life/AWD.

Denn allein schon monetär lässt sich leicht errechnen:                                                2500 Geschädigte klagten einst eine Schadenssumme von 16‘000 € /p.G.

2500 Geschädigte bekommen im Vergleich lediglich 2‘800 €/p.G. zugesprochen.

 

Die Swiss-Life erringt allerdings ihren größten Erfolg über die Nebenabreden und Saldoklauseln des Vergleichs, denn hiernach erklären sich die Parteien als per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt. Bedeutet: Rückzug respektive  sofortige Desinteresse-Erklärung in Sachen der Strafanzeige.

Jetzt liegt es beim Staatsanwalt, der dem Rückzug ein öffentliches Interesse zur Weiterverfolgung der Strafsache entgegenhalten könnte. Die Unabhängigkeit der Wiener Strafverfolger wird sich also sicher bald zeigen.

 

Den Ablassbrief für 11 Millionen Euro, wird der Schweizer Versicherungskonzern seinen Aktionärinnen und Aktionären sicher als riesen Erfolg verkaufen, denn denen liegt der Verlustabschreiber von 478 Millionen Euro auf den eingekauften AWD-Wert, immer noch schwer im Magen.

Allein mit der Veröffentlichung des Ablass-Deals stieg die Swiss-Life-Aktie schon wieder.

Bleibt allein die „Aktie“ der 2500 AWD-Geschädigten. Sie war für viele ein letzter Hoffnungsschimmer für ihre ramponierte finanzielle Existenz.

Mit dem Vergleich verglühte sie, wurde mit Abwrackprämie zum Schleuderpreis von 2‘800 Euro für immer vernichtet  – vermutlich zusammen mit jedem Glauben an vollmundige Juristen und die Rechtsstaatlichkeit.