Generali

Präsidenten der Assicurazioni Generali droht Haftstrafe

Dem Präsidenten der Assicurazioni Generali droht gemäß Financialtimes vom 03.03.2011 eine hohe langjährige Haftstrafe.

Gemäß Antrag der Staatsanwaltschaft soll Cesare Geronzi für 8 Jahre in Haft gehen. Er soll eine unlautere Rolle beim Kollaps des Lebensmittelkonzerns Cirio im Jahre 2002 gespielt haben, bei dem tausende Kleinanleger ihr Geld verloren haben.

Die Generali wurde 1831 in Triest (Österreich)  gegründet. Assicurazioni Generali ist der italienische Mutterkonzern der „Generali“. Assicurazioni Generali S.p.A. ist der größte italienische Versicherungskonzern. 1998 erwarb er eine Mehrheitsbeteiligung von 65 Prozent an der Generali Deutschland Holding AG.

Generali Deutschland Holding AG (Köln) ist nach Wikipedia eine deutsche Holdingsgesellschaft, unter der mehrere Versicherungsgesellschaften gebündelt sind.

Dazu gibt es noch die Generali Versicherungen (München), die unter dem Namen Generali auf dem Markt auftretenden Lebens- und Sachversicherungen anbietet.

Die Generali Deutschland Holding AG hieß bis 2008 AMB Generali Holding AG. Unter ihm der etwa zwanzig deutsche Versicherungsunternehmen angesiedelt sind.

Gemäß Handelsblatt war Geronzi erst im Jahre 2010 an die Spitze der Generali gewählt worden. Angeblich sollen dann schon bereits drei Justizverfahren wegen betrügerischem Konkurs gegen ihn begonnen haben. In einem weiteren Verfahren wegen Erpressung soll er freigesprochen worden sein.

Verbraucherzentrale Hamburg lehrt den Lebensversicherern das Fürchten

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte in der letzten Zeit insbesondere durch ihren Ampelcheck für Diskussionen gesorgt.

Jetzt verbreitet sie einigen Lebensversicherern Angst und Schrecken.

Das Landgericht Hamburg hat nämlich am 20. November 2009 in drei Urteilen gegen die Versicherer Generali (Volksfürsoge), Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer entschieden, dass mehrere verwendete Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07).

Dem Kunden sei „weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht“ (Pressemitteilung des Gerichts). Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Ansprüche auf weiteren Rückkaufswert fordern.

Neu an dieser Entscheidung ist, dass bisher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 mit der die seinerzeit bis Herbst 2001 verwendeten Klauseln beanstandet worden waren. Gegenstand der jetzt in Hamburg entschiedenen Verfahren sind die seit dem Herbst 2001 von fast allen Versicherungsunternehmen verwendeten neuen Klauseln.

Viele Lebensversicherungen werden frühzeitig gekündigt. Erst dann werden die hohen Abschluss- und Vertriebskosten und die nachteilige Kostenverrechnung sichtbar. Die Kunden haben oft große Verluste. Dies ist für die Kunden oft nicht erkennbar, Diese „Intransparenz“ wurde vom BGH in mehereren Entscheidungen immer wieder bemängelt.

Die unterlegenen Versicherer haben Berufung angekündigt.