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Mit dem Slogan „Wer nicht mit der Zeit geht, wird mit der Zeit gehen“ machte man seinerzeit den Abbau des AachenMünchner- Vertriebes und den Wechsel zur DVAG Allfinanz – mehr oder weniger- schmackhaft.
Die Ironie des Schicksals will nun, dass die Marke AachenMünchner komplett wegfallen soll. So dürfen sich die Vermögensberater, die die AachenMünchner seit 40 Jahren mit sehr großem Erfolg verkaufen, im Rahmen der Umstrukturierungen nicht einmal als Sieger fühlen.
Bekanntlich soll ja die Marke AachenMünchner im Lebensversicherungsbereich verschwinden und stattdessen soll. „Die AachenMünchener und die Central wollen wir schrittweise in die Marke Generali integrieren“, schreibt G. Liverani in einem Rundschreiben.
Was Liverana strategisch erklärt, unter anderem auch hier in der Wirtschaftswoche, löst jedoch bei den Mitarbeitern teilweise Sorgen hervor. Versicherungswirtschaft-heute spricht sogar von drohenden Fallstricken. Wie werden die Generalisten in die DVAG integriert? Was wird aus den erworbenen Dynamik- und Bestandsprovisionen? Wie kann der Generalist dem Kunden erklären, dass „die vor Jahren verkaufte Lebensversicherung in den Run-off geschickt wird , er aber ein neues Altersvorsorgeprodukt der Aachen Münchener für sie dabei hat“, hinterfragt Versicherungswirtschaft- heute.
“In der nächsten Zeit wird es zahlreiche Gespräche und Veranstaltungen für die neuen Partner geben“, heißt es weiter in Versicherungswirtschaft-heute. Insofern gibt es Parallelen zur Integration des AachenMünchner-Vertriebs in die Afffinanz DVAG.
Philippe Donnet, Chef der italienischen Generali-Gruppe, rechtfertigt das strategische Vorgehen mit Stärkung der Position und weiterem Wachstum.
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Wenn der Vermögensberater klingelt, wird es ab 1.1.2018 heißen, dass man keine Versicherungen der AachenMünchner und der Central mehr hat. Es gibt dafür nur noch einzig und allein die Generali.
Die Vermögensberater werden sich umstellen müssen.
Gleichzeitig fördert die Generali sogar noch die Online-Konkurrenz im eigenen Hause, denn der eigene Onlineanbieter Cosmos-Direkt soll noch gestärkt werden und Produkte wie Sach-, Kranken- und Rechtschutzversicherungen anbieten.
Die 2800 Generali-Mitarbeiter werden künftig in anderer Form und für die DVAG arbeiten. Dazu wird die Generali nach Angaben der DVAG eine neue Gesellschaft gründen, die dann von der DVAG übernommen werden soll. Warum dieser Umweg eingeschlagen wird, ist auf der Pressemitteilung der DVAG nicht zu erfahren. Ob es damit zu tun hat, dass eine Abspaltung bzw. Umwandlung vereinfacht werden soll, kann dahingestellt bleiben.
Zunächst wurde noch von einigen Insidern vermutet, die „Generalisten“, die Vertriebler der Generali (EVG) also, würden von der Allfinanz DVAG übernommen.
Im Hause Generali gibt es große Änderungen. Die Vermögensberater werden sich umstellen müssen.
Den Unfall-und Schadenversicherer Generali Versicherung AG wird es so nicht mehr geben. Sie wird mit der Schwester-Gesellschaft AachenMünchener Versicherung AG verschmolzen. Es soll zudem eine neue Dialog-Sachgesellschaft gegründet werden, die das Maklergeschäft der (alten) Generali Versicherung AG übernimmt. Dorthin sollen auch die Bestände übertragen werden. Die Dialog Lebensversicherung ist bereits heute reiner Maklerversicherer.
Veränderungen ergeben sich auch für die AdvoCard Rechtsschutzversicherung AG und die Central Krankenversicherung AG. Beide Unternehmen sollen organisatorisch in die Generali Versicherung, bzw. die Generali Leben, eingebunden werden. Aachen Münchner als Marke wird es dann nicht mehr geben.
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Die Spatzen pfiffen es von den Dächern. Seit heute weiß man mehr. Die DVAG übernimmt den Generali Vertrieb.
Die Marken AachenMünchener und Central verschwinden als Marke…
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Endlich dürfte ein langjähriger, unnötiger und aus meiner Sicht trauriger Rechtsstreit entschieden sein.
Ein ehemaliger Vermögensberater setzte seine Laufbahn als Makler fort. Er war bis dahin immer bei der Central krankenversichert und bei der Generali gegen Berufsunfähigkeit. Der Makler litt immer häufiger an den mit dem Beruf verbundenen Stresssymptomen. Seine Angst vor Stornierungen lösten Panikattacken aus. Er mochte nicht mehr ans Telefon gehen und verfiel zunehmend in „Apathie“. Er konnte nicht mehr arbeiten.
Er meldete sich krank und beantragte Krankengeld. Zunächst bekam er Krankengeld von der Central. Die Central meinte dann irgendwann, der Makler sei so krank, dass er nunmehr berufsunfähig sei (diese Einschätzung sollte sich Jahre später als Volltreffer erweisen). Die Berufsunfähigkeit hatte ein für die Central tätiger Sachverständiger festgestellt.
Anschließend wandte sich der Makler an die Generali und beantragte entsprechende Leistungen. Weil die Central aus dem Hause der Generali stammt, dachte man, das sei nun alles kein Problem, wenn denn „aus dem Hause“ bereits eine solche Einschätzung abgegeben wurde.
Die Generali beauftrage jedoch ebenfalls einen Gutachter. Dieser kam zu dem Ergebnis, der Makler sei so gesund, dass er schließlich doch noch arbeiten könne. Während die Central den Makler also krankschrieb, wurde er von der Generali gesundgeschrieben. Keiner zahlte also.
Auffallend war, dass die jeweiligen Gutachten jeweils die notwenigen Feststellungen trafen, die zum Leistungsausschluss führten. Ob hier der alte Spruch „wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ eine Rolle spielt, kann nicht gesagt werden.
Dem Makler jedenfalls drohte der finanzielle Kollaps.
Es kam dann zum gerichtlichen Rechtsstreit. Dort wurde ein weiteres Gutachten eingeholt.
Dieser gerichtliche Gutachter stellte nunmehr fest, dass der Makler bereits seit 2010 berufsunfähig erkrankt ist.
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Bei anderen kommt der Bumerang regelmäßig zurück, bei mir die DVAG. Ob schicksalshafte Fügung oder weshalb auch immer – das liegt im Auge des Betrachters.
Früher, bis gegen Ende meines Referendariats, hatte ich rein gar nichts mit der DVAG zu tun. Ich kannte sie nicht einmal. Das sollte sich dann ändern. Seit meinem Referendariat wurde ich von zwei Vermögensberatern begleitet. Beide begannen zeitgleich mit mir ihre berufliche Selbstständigkeit als Vermögensberater.
Meine berufliche Tätigkeit begann ich in einer großen Kanzlei in Münster. Von dort wurde ein zusätzliches Büro in Thüringen gegründet. Meine erste Anwaltszulassung galt dann für das Landgericht Meiningen. Ich hatte also zunächst einen Arbeitsplatz in Münster und einen in Thüringen.
Beide Vermögensberater versuchten, mich als Tippgeber zu gewinnen. Dies hatte man mir jedoch nicht einfach so plump vor die Nase gehalten, sondern mir erst später nach und nach eröffnet. So durfte ich dann auch teilweise zu größeren Veranstaltungen nach Frankfurt oder Aschaffenburg mitfahren. Das musikalische Gedudel mit dem früher an später denken geht mit heute noch durch den Kopf. Gewundert hatte ich mich über den erheblichen Aufwand der Vermögensberater aus Münster, die damals Woche für Woche Mittwochs mit einem Kleinbus nach Aschaffenburg kurvten, in der Hoffnung, einer der Mitgebrachten könnte ja mal Tippgeber werden. Ich empfand so etwas wie Mitleid, da die Veranstaltungen aus meiner Sicht äußerst unergiebig waren.
Irgendwelche bekannten Festredner, die mir zuvor versprochen wurden, hatten dann stets kurzfristig immer wieder abgesagt. Vielleicht hatte ich einfach nur Pech. Die Sinnhaftigkeit – mit Ausnahme der Mitarbeitergewinnung – konnte ich damals auch für die anderen Vermögensberater nicht erkennen. Mittlerweile sehe ich das anders.
Meine erste rechtliche Berührung mit dem Vermögensberatervertrag hatte ich dann mit dem Münsteraner Vermögensberater. Dieser wollte nämlich aus dem Vertragsverhältnis ausscheiden, so dass ich mich dazu in den Vertrag einarbeiten durfte. Der Münsteraner Vermögensberater kehrte dann in einen vor vielen Jahren in seinen angelernten Beruf des Elektrikers zurück und ist heute glücklich und zufrieden.
Der Thüringer Vermögensberater hatte noch lange Zeit unter unzureichenden Umsätzen gelitten, war und ist aber Vermögensberater aus Überzeugung. Bis heute glaube ich.
Ich wurde zwar nie Vermögensberater, wurde aber über die Central und AdvoCard ordentlich versichert. In dem Beratungsgespräch wurde mir eine Hand aufgemalt und ich wurde gefragt, ob es nicht toll wäre, wenn alles aus einer Hans käme. Außerdem hatte man gesagt, ich könnte alle Versicherungen über die DVAG abschließen. Während ich dachte, dass dies die Versicherungsgesellschaften betreffe, merkte ich später, dass damit nur die Versicherungsprodukte gemeint waren.
Vor einigen Monaten habe ich darüber berichtet, dass ein Münsteraner Mandant in der Villa Vita in Portugal eine Ausbildung als Restaurantfachmann absolviert hatte. Da das Mandatsverhältnis mit der DVAG nichts zu tun hatte, war ich wegen dieses Zufalls schon sehr überrascht.
Meine Versicherungsverträge wurden inzwischen gekündigt, die DVAG ist bekanntlich geblieben.
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Am 27.02.2014 hatte das Landgericht München über einen nicht alltäglichen Fall zu entscheiden. Ein Berater ließ sich als Patient von einem Heilpraktiker behandeln. Jedenfalls hatte dieser die Zulassung als Heilpraktiker.
Dieser Heilpraktiker (er ist Ausländer) hatte jedoch auch eine medizinische Ausbildung in seinem Heimatland und besaß eine medizinische Zulassung für eine Tätigkeit in einem bestimmten Krankenhaus in Deutschland.
Der Berater und andere Patienten nahmen dann die Hilfe als Heilpraktiker in Anspruch, schickten diese an die Central, die – zumindest in unserem Fall – die Rechnungen auch bezahlte.
Die Abrechnungen als Heilpraktiker wurden also zunächst beglichen und nunmehr vor Gericht zurückverlangt, weil die Central der Auffassung ist, der Heilpraktiker dürfe nicht als Heilpraktiker praktizieren, weil er Arzt ist.
Beides zusammen schließe sich aus.
Ohne konkrete Gesetze zu benennen, berief sich die Central auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München, wonach ein Arzt eine Zulassung zum Heilpraktiker beantragt hatte und diese ihm zu Recht verwehrt wurde mit dem Hinweis, ein Arzt könne kein Heilpraktiker sein.
Das Landgericht München sah dies völlig anders. Es vertrat die Auffassung, die ärztliche Zulassung sei ja nur auf die Tätigkeit im Krankenhaus zeitlich und örtlich begrenzt. Da der Heilpraktiker außerhalb dieser Zeit als Heilpraktiker tätig war, sei dies kein Widerspruch zu dem genannten Urteil. Außerdem fehle es an jeglicher Norm, die eine solche Doppeltätigkeit verbieten würde. Im Übrigen verwies das Gericht auf die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit.
Bedauerlicherweise hatte dieser Umstand dazu geführt, dass auch der Arbeitgeber des Beraters sogar Betrug annahm und das Vertragsverhältnis kündigte.
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Der treue Leser nimmt sich kritisch einen Bericht des Versicherungsjournals vom 10.10.2013 unter die Lupe und schreibt:
„Nicht nur die … sondern auch die Central als DVAG Krankenversicherer mit
den meisten Abflüssen. Die Vermittlungsgesellschaften versuchen -auch wenn
der Ruf stark angekratzt ist- mit Ihren Werbeträgern das Image
aufzupolieren. Doch die Realität spricht eine andere Sprache. So sieht es in
Zahlen aus, wenn die Wirklichkeit die Vergangenheit eines Unternehmens
einholt, die ausschließlich mit einem seit Jahrzehnten umstrittenen
Strukturvertrieb zusammenarbeiten.
Weder die Werbeträger noch die verantwortlichen Politiker scheinen diese
Tatsachen auszublenden. Klar, die Kunden zahlen es mit ihren überhöht
gestiegenen Beiträgen, insbesondere in den letzten Jahren. Aber wen
interessiert es eigentlich wirklich?“
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Wer spricht schon gern das Wort Beitragserhöhung aus? Die Central Krankenversicherung hat Beitragserhöhungen angekündigt.
In einem Rundschreiben hatte die Central ihre Außendienstmitarbeiter und Vermögensberater darüber informiert. Nach dem Motto“ wie sage ich es dem Kinde“, ohne dass es weh tut, schrieb man, man habe den Rechnungszins gesenkt. Dieser würde mindestens einmal jährlich überprüft, was nunmehr zu einer Absenkung führen würde.
Die Umsetzung erfordere im Rahmen gegebenenfalls erforderlicher Beitragsanpassungen, heißt es weiter.
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Ich schrieb vor wenigen Tagen die Central Krankenversicherung an, weil diese Leistungen verweigerte und auf die Abgabe falscher Angaben des Versicherungsnehmers verwies.
Ich erhielt heute eine erstaunliche Antwort: „Bei einer gerichtlichen Prüfung sind wir gerne bereit, diese Dokumente offenzulegen“.
Warum es jedoch erst zu einem Rechtsstreit vor gericht kommen soll, teilte man uns nicht mit.
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Einige Kunden der Central, die inzwischen ausschließlich von der DVAG vertrieben wird, bekamen in den letzten Tagen eine Preiserhöhung.
Auch ab nächstem Jahr kommen wieder Preiserhöhungen, heißt es in dem Schreiben. Aufgrund einer Dynamikregelung gibt es automatische Anpassungen.
Der Tarif V33S2 z.B. betrug bei einem Kunden im Jahre 2011 monatlich 152,81 € bei einer Selbstbeteiligung von 600,00 €. Im Jahre 2012 wurde die Selbstbeteiligung auf 750,00 € angehoben. Für das Jahr 2013 soll der Beitrag 202,30 € bei einer SB von 900,00 € betragen.
Gleichzeitig gibt es eine Gutschrift in Höhe von 41,91 €. Diese Gutschrift wird von der Central zur „Abmilderung einer Beitragssteigerung“ eingesetzt.
Ein anderer Fall wurde uns wie folgt zugetragen:
„Heute kam von der Central der neue Beitrag für 2013 ins Haus
geflattert. Die Selbstbeteiligung -versteckte Beitragserhöhungen-
wurde je Person für mich und meine Frau um 100 Euro p.a erhöht -wie
schon gewohnt- und dazu noch der Beitrag von über 10%.
Summa summarumsind das dann nach dem letzten Jahr von rund
30% Erhöhung wieder einmalsatte 13,09%.
D.h. seit 2005 sind die Beiträge bei der Central für meine Person um
glatte 308,73% gestiegen. Richtig gelesen! Es ist auch kein Tippfehler
und auch kein Rechenfehler drin! Das in den letzten 7 Jahren, obwohl ich
schon seit den 80er Jahren dort versichert bin.
Das sieht echt nach einer Schieflage nicht nur des Gesundheitssystems
sondern auch der PKV aus.
Meine Frau trifft es ebenso mit Beitragssteigerungen seit 2005 von
schlappen 191,72%.“
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Die Generali beteuert, man werde den Vertrieb und die Öffnung zu Maklern nicht aufgeben.
Das gleiche Versprechen gab es schon einmal, und zwar von der Central. Erst hieß es auch dort, man werde seinen eigenen Vertrieb nie verjubeln.
Und wenig später wurde dann der Vertrieb komplett von der DVAG übernommen und die Eigenständigkeit komplett aufgegeben.
Ähnliche Aussagen gibt es jetzt von der Generali. „Wir stehen zu unseren Partnern“ heißt es vollmundig.
Procontra Online hat die Versprechungen kritisch hinterfragt und äußert Befürchtungen.