04
In Cash.Online wurde am 24.01.2012 Götz Wenker, seit Sommer 2011 Chef von AWD Deutschland, interviewt.
Er wurde zu den letzten Umsätzen gefragt. Insbesondere dazu, dass in den ersten neun Monaten von 2011 nur ein Plus von gut 1% erzielt wurde, die absoluten Zahlen vom ersten Quartal bis zum dritten Quartal sogar abnehmen würden.
Dazu sagte er, er sei mit den Zahlen durchaus zufrieden. Schließlich sei insbesondere „mit Blick auf die Medienberichterstattung und auf andere nicht immer positive äußeren Einflüsse“ 2011 „für uns ein sehr außergewöhnliches Jahr“.
Im Weiteren beklagte er die Abwanderung von Mitarbeitern. Außerdem suche man in Zukunft einen engen Dialog mit den Medien, einen von drei Komponenten, um den Negativtrend aufzuhalten.
Außerdem benötige man „natürlich auch eine ganz klare Positionierung von Carsten Maschmeyer zum AWD“.
Welche Position Maschmeyer zum AWD einnehmen sollte, sagte Wenker in diesem Interview nicht.
14
Lange liegt es zurück, dass sich die DVAG un der AWD darüber zu streiten begannen, ob man sich nun unabhängig oder als die Nr. 1 bezeichnen darf.
Die DVAG begann den Rechtsstreit, der AWD erwiderte dann mit einer entsprechenden Widerklage. Während in der zweiten Instanz das OLG Celle ausurteilte, dass sich die DVAG nicht als größter Vertrieb der Welt bezeichnen dürfte, hörte man von dem weiteren Verfahren nichts mehr. Zumindest drang nichts in die Öffentlichkeit.
Dabei hätte der ein oder andere gerne erfahren, ob sich der AWD tatsächlich als unabhängig bezeichnen darf. Nach dem erstinstanzlichen Urteil bekam der AWD eine kurze Frist, um die „Unabhängigkeit“ aus der Werbung zu streichen.
Gibt man auf der Internetseite des OLG Celle das den Suchbegriff „unabhängig“ ein, erfährt man nur etwas von einem Teilerfolg für Prinz Ernst August gegen seinen alten Verteidiger.
Vielleicht hat ja der AWD den Anspruch der DVAG anerkannt, so dass sich anschließend der Rechtsstreit erledigt hatte. Dann hätte man sich ein Urteil erspart. Darüber lässt sich jedoch nur mutmaßen.
01
Der Stern berichtet am 30.11.11 davon, dass die Wiener Staatsanwaltschaft Betrugsvorwürfe gegen den AWD-Gründer Maschmeyer sowie 19 AWD-Managern verfolgt.
14
„Leute werden angefixt zu keilen“, so ist es hier in einem Interview zu hören. Es geht um Hintergründe des AWD. Zu sehen und hören im österreichischen ORF.
Angeprangert werden agressive Verkausmethoden, psychologisches Infiltrieren und Schulden der Vermittler mit der Folge, kaum wieder heil aus dem Vertragsverhältnis zu kommen.
Der Verein für Konsumenteninformation VKI fordert, wie hier in einem weiteren Beitrag zu sehen, strengere Regeln für Österreich.
Es soll der VKI fünf Sammelklagen gegen AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung GmbH erhoben haben. In diesen Sammelklagen soll es um 2500 Geschädigte gehen, die wegen Falschberatung 40 Mio € verlangen.
Maximilian von Ah war selbst Mitarbeiter eines Strukturvertriebs und berichtet auf seinem Blog über ein Pressegespräch am 10.11.2011 .
In diesem soll die Presse über die Verfahren informiert worden sein.
Wir werden über diese Verfahren weiter informieren. Kommentare erwünscht.
12
Die Bad Bank verrechnet sich um knappe 55 Milliarden Euro. Maximilian von Ah sieht auch beim AWD deutliche Rechenfehler.
6000 Mitarbeiter waren in der Bilanz plötzlich verschwunden. Eine Million AWD-Kunden sollen „wertbereinigt“ worden sein.
27
Der Verkauf der AWD-Aktien für 139 Millionen Euro im Jahre 2008 hat für Maschmeyer ein Nachspiel. Da das Land – genau gesagt der Sachbearbeiter des Finanzamtes – dies wohl wusste, aber annahm, dass noch immer Gewinne aus Aktien erzielt werden würden, wurde dies im Vorsteuerbescheid berücksichtigt.
Maschmeyer ließ über seinen Steuerberater gegen den falschen Vorsteuerbescheid Einspruch einlegen. Die Kosten dafür will er jetzt vom Land zurück.
Das Gericht soll angekündigt haben, dass die Chancen Maschmeyer schlecht stehen. Eine Amtpflichtverletzung führt grundsätzlich nur dann zum Schadenersatz, wenn der Beamte fahrläsig oder grob vorsätzlich handelt.
Ach ja : Der Steuerbescheid soll nach dem Hamburger Abendblatt eine Vorsteuer von 32 Millionen Euro vorgesehen haben.
28
Heute morgen, kurz nach 8.
Jürgen Webermann vom NDR Info berichtet in WDR2 über eine mögliche Klagewelle gegen AWD.
Kürzlich entschied das OLG Hamm, dass die Grundsätze des BGH über sog. „KickBacks“ auch auf Finanzdienstleister anwendbar ist (dazu in Kürze hier mehr).
Nach Webermann soll auch AWD Filmfonds vermittelt haben, woraufhin viele Anlager großen Schaden erlitten haben. Diese Kunden sollen auch nicht über erhebliche Provisionen informiert worden sein, die an den AWD flossen. Dies hätten, so Webermann, nicht einmal die Mitarbeiter des AWD gewusst.
Deshalb würde der AWD haften, so Webermann., und wies auf mögliche Verjährung zum Ende des Jahres hin.
21
Die AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung GmbH aus Wien ist vom Handelsgericht Wien am 18.8.2011 zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von etwa 50.000,00 € verurteilt worden. Die Kundin wurde von dem AWD beraten. Sie habe ihr erspartes Geld sicher anlegen wollen.
Die Ansprüche wurden an einen Verein abgetreten. Dieser trägt vor :
Der Berater habe Aktien der ImmoFinanz AG empfohlen und dieses Produkt mit einem Bausparvertrag verglichen. Auf Risiken habe er nicht hingewiesen. Im Jahre 2005 wurden ImmoFinanz-Aktien für einen Preis von 57.000,00 € gekauft und 2006 und 2007 für etwa 30.000,00 € wieder verkauft. Ferner wurden Aktien bei der Convert Immobilien Invest AG sowie bei Eco Business Immobilien AG erworben.
Die beklagte Partei hafte aus eigenem Verschulden, da sie die notwendige Sorgfalt im Vertrieb von Anlageprodukten außer Acht gelassen habe und das Risiko bei Immobilien Aktien nicht entsprechend überprüft habe. Sie habe ihren Geschäftsbetrieb so organisiert, dass es systematisch zu Fehlberatungen wie der gegenständlichen habe kommen müsse. Für die Vermittlung der ImmoFinanz Aktien habe sie außerdem Verkaufsprovisionen und Bestandsprovisionen lukriert, diese seien um Unterschied zu anderen Produkten besonders hoch gewesen … Der Berater habe die gegenständlichen Veranlagen als völlig sicher dargestellt. Er habe vermittelt, dass der Verlust des eingesetzten Kapitals unmöglich sei.
Die Klägerin hatte zuvor nur Erfahrungen im Bereich von Bausparverträgen und Sparbüchern, sie wusste und weiß weder, was ein Wertpapier ist, noch hat sie sonstige Kenntnisse im Anlagebereich. Sie wollte zu keinem Zeitpunkt ein Veranlagung, bei der ihr Kapital angegriffen werden konnte und wollte jedenfalls keine Veranlagung in Aktien.
Das Gericht erkannte eine Haftung wegen Verstoßes gegen das WAG (Österreichisches Gesetz über Finanzdienstleistung)
Das Gericht in seinem Urteil:
„Zu der von der Klägerseite behaupteten systematischen Fehlberatung auf Seiten der Beklagtenpartei bei Beweis nicht aufzunehmen: Es ist für den Einzelfall, der hier untersucht wird, irrelevant, ob bei der Beklagtenpartei eine systematische Fehlinformation stattgefunden hat oder nicht.
Ein sorgfältiger Berater muss wohl in Extremsituationen – wie die vorliegende eine ist – auch zu dem Ergebnis kommen, dass für bestimmte Kunden bestimmte Veranlagungsformen grundsätzlich nicht geeignet sind, weil diese das Risiko nicht abschätzen können das damit verbunden ist, auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Realisierung des Risikos zu dem Zeitpunkt der Veranlagung als gering eingestuft wird. Dass er dies nicht tat, ist jedenfalls als grob sorgfallswidrig einzustufen.“
03
Für das Wochenende eine kleine Empfehlung : Ein Artikel der Welt vom 18.8.2011.