Swiss Life Select

Am meisten Neugeschäft kommt von der Ausschließlichkeit

Das Versicherungsjournal fasste am 5.12.12 eine Studie der Towers Watson GmbH zusammen. Die Ausschließlichkeit brachte 30,4 % Neugeschäft bei den Lebensversicherungen (Jahr 2011).

Dahinter folgt der Bankvertrieb, der zuvor noch Spitzenreiter war und 4,5 % einbüßte.

Unabhängige Vermittler liegen danach auf Platz drei mit 26,9 %, wozu wohl Makler, unabhängige Strukturvertriebe und Mehrfachvertreter fallen sollen.

Gebundene Strukturen, wozu z.B. OVB und DVAG gehören dürften, kommen nur auf einen Anteil von 6,2 %, der Direktvertrieb auf 4,5 % und Sonstige auf 4,3 %.

AWD soll nach Towers Watson nicht zu den gebundenen Strukturen gehören, weil AWD mehr als 5 Produktpartner hat.

2009 lagen die Gebundenen noch bei 8,6 %, im letzten Jahr bei 6,2 %, was einen Rückgang um 2,4 % in dem Zeitraum (in einem Jahr von etwa 1 %) bedeutet.

Anstatt sich jedoch beim Koch zu beschweren, beschwert sich der Gast beim Kellner.

Die Fischsuppe (medium) by bob tagged kellner,ober,rechnung,restaurant,suppe,tod,fische,bob,hack

Dies und andere Wahrheiten zum Kellner AWD, so wie Maschmeyer es sieht, sind jetzt nachzulesen in einem Interview in finanzen.net, die Manchem auf den Magen stoßen.

Maschmeyer versteht es nicht, warum geprellte Anleger den Kellner AWD verklagen und nicht den Koch. Vielleicht, Herr Maschmeyer, hat der Kellner die versalzene Suppe als „potage a la perfect investissement financier“ angepriesen, Herr Maschmeyer. Und auslöffeln darf er jetzt alleine.

Und jetzt soll er die Rechnung ohne den Ober machen?

Generali beendet Zusammenarbeit mit AWD bis 31.12.2012

Zum 31.12.2012 gibt Generali die Zusammenarbeit mit AWD auf.

Bereits im August hatte der Versicherer Generali Schweiz den Zusammenarbeitsvertag mit dem Finanzdienstleister AWD gekündigt. „Die Vorstellungen betreffend Zusammenarbeit stimmten nicht mehr überein“, teilte die Generali Schweiz mit.

20 Jahre gab es eine Partnerschaft zwischen Generali Schweiz und AWD.

Das überrascht manchen Insider. Denn die Generali ist die Mutter der AachenMünchener. Diese wird ausschließlich von der DVAG, einem Branchenkonkurrenten des AWD, vertrieben.

AWD-ADE …. oder wie sage ich es dem Kinde?

„Wir, der hannoversche Finanzdienstleister AWD, und unser Mutterkonzern Swiss Life rücken eng zusammen.“, heißt es in dem AWD-Blog. Un weiter heißt es:

„Wir als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von AWD freuen uns über das tiefe Vertrauen, das Swiss Life uns, unserer Arbeit und unserem Unternehmen damit ausspricht.“

Ach, wie schön es klingt. Vertrauen heißt das Zauberwort.

Ist aber nicht fehlendes Vertrauen in die Marke der Grund für diesen Schritt? Wie schätzen das die vielen Handelsvertreter ein, die jetzt schon einmal beginnen können, ihre Visitenkarten, Büroschilder, Briefköpfe usw abzuschrauben und einzustampfen?

Spricht man ihnen gegenüber mit dieser Maßnahme Vertrauen aus?

Und wie stehen die Mitarbeiter in Hannover dem gegenüber, deren Arbeitsplätze jetzt akut bedroht sind? Es sollen 300 Stellen gestrichen werden. Spüren sie auch das Vertrauen, das man ihnen entgegenbringt?

Und was denken die Kunden, die sich falsch beraten fühlten? Ist der Markenwechsel nicht sogar als moralisches Anerkenntnis zu sehen?

Im AWD-Blog spricht man von einer Adoption. Und stellt damit wohl auf das Gleichnis mit dem verlorenen Sohn ab.

Verloren geht aber wohl in erster Linie Vertrauen.

Aus für AWD !

Die Marke AWD wird es in naher Zukunft nicht mehr geben.

AWD streicht hunderte Jobs.

AWD emanzipert sich von Maschmeyer.

Die immateriellen Vermögenswerte von AWD senkt die Swiss Life in ihren Büchern auf einen Schlag von 1,34 Mrd. auf 765 Mio.

Stadion von Hannover 96 braucht neuen Namen.

Aus AWD wird Swiss Life Select.

Maschmeyer ist Name AWD egal.

Die Schlagzeilen überwerfen sich heute.

Ade AWD ?

http://www.handelsblatt.com/images/awd-laut-bericht-vor-umbenennung/7313054/2-format3.jpg

Die Handelszeitung schrieb am 21.11.2012, dass Karsten Maschmeyer in einem Interview versichert habe, SwissLife nicht über den Tisch gezogen zu haben. Die Finanzkrise sei für den AWD einfach Pech. Außerdem soll Postbank den gleichen Preis geboten haben wie SwissLife, nämlich 1,9 Milliarden Euro. Das Angebot von SwissLife soll aber überzeugender gewesen sein.

Am 28. November, also morgen, soll über die Zukunft des Namens AWD auf dem Investorentag entschieden werden.

Sonderkündigungsrecht bei AWD-Namenwechsel ?

Kürzlich erhielt ich eine Anfrage, die sogar bei mir Erstaunen auslöste.

Ich wurde gefragt, ob man als AWD-Handelsvertreter ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn AWD seinen Namen wechselt.

Die Frage hatte deshalb überrascht, weil es doch – folgt man einigen Presseveröffentlichungen – um die Aufwertung des Namens geht. Dies wird sicher keine Kündigung rechtfertigen.

Da mir aber der rechtliche Hintergrund der Umbenennung nicht bekannt ist, kann ich die Frage nicht abschließend beantworten.

Handelsvertreter der Central und AachenMünchener erhielten seinerzeit einen neuen Vertragspartner, die Allfinanz DVAG. Dies geschah im Wege der Aussonderung nach dem Umwandlungsgesetz. Dies regelt die Umwandlung von Rechtsträgern und u.a. Vermögensübertragungen von gesellschaftsrechtlich organisierten Rechtsträgern.

Hieraus ergaben sich durchaus Rechtsfragen, die vor Gericht bisher unterschiedlich bewertet wurden.

Die Allfinanz legte den Handelsvertretern nahe, Sicherheit im Rahmen einer Überleitungsvereinbarung zu schaffen.

Welche Wege AWD einschlägt, bleibt abzuwarten.

Name AWD bald weg

Am 27.11.12 müssen die Direktoren des AWD zum Rapport nach Hannover. Swiss Life ruft.

Alle AWDler sollen schon mal die Handys abgeben.

Zu lesen im Handelsblatt.

AWD belastet Swiss Life

https://www.swisslife.de/content/internet/de/de/home/global/lp/promo_riester/_jcr_content/teaserA/layout0/imagetext/image.spooler.teaser2Column.499.jpg/1326292684881.jpg

Während Swiss Life in diesem Jahr in der Schweiz wächst, stagnieren die Prämieneinnahmen in Deutschland.

Tochtergesellschaft AWD musste in diesem Jahr einen Umsatzverlust von 13 % hinnehmen.

Nachzulesen in SR DRS.

Ein Anleger hat noch Hoffnung

Kürzlich wurde berichtet, dass 16 Klagen von AWD-Anlegern vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen wurden.

Zumindest in einem dieser Verfahren wurde Maschmeyer dazu gehört, ob es überhöhte Provisionen an den AWD bzw. seine Mitarbeiter gegeben hat. Und Maschmeyer soll sich nicht mehr erinnert haben können.

Jetzt klagt ein anderer AWD-Anleger vor dem Landgericht Köln und es soll wieder eine Beweisaufnahme geben, von der der Ausgang des Verfahrens abhängen soll. So schreibt es die FTD.

Es ist zweifelhaft, ob Maschmeyer abermals als Zeuge gehört wird. Wenn er sich schon damals nicht erinnern konnte, wird er es jetzt – Wochen später – wohl auch nicht.

AWD-Anleger gehen in Köln leer aus

Oberlandesgericht Köln - Reichenspergerplatz
Das Oberlandesgericht Köln hat kürzlich 16 Klagen von Anlegern zurückgewiesen, die behauptet hatten, sie seien durch die Vermittlung des AWD geschädigt worden. Der AWD hatte Immobilienfonds vermittelt. 16 Anlegen machten insgesamt Schadenersatzansprüche in Höhe von 750.000,00 € aus Prospekthaftung wegen unterlassener Aufklärung der Provisionsleistung geltend.
Das Oberlandesgericht Köln nun in seinem Urteil vom 30.08.2012:
Der Anlageprospekt war in Ordnung und die aufklärungspflichtigen Provisionszahlungen waren von den Klägern nicht nachgewiesen.
In den 90er Jahren vermittelte der AWD gegenüber den Klägern Anteil an einem Immobilienfond, der ein Wohn- und Geschäftsgebäude in Berlin errichtete und betrieb und weil die Renditen nicht in der erwarteten Höhe ausfielen, klagten die Anleger gegen den AWD auf Rückzahlung der Einlagen. Der Anlageprospekt soll falsch gewesen sein. So soll z.B. die Rendite- Prognoserechnung unrealistisch und überhöht gewesen sein.
Auch sei über die Beratungs- und sonstige Nebenkosten fehlerhaft informiert worden sein.
Das Landgericht wies die Klagen ab, weil es die Auffassung vertreten hatte, die Ansprüche seien verjährt.
Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht behaupteten die Kläger nun erstmalig, die Provisionszahlungen an den AWD seien überhöht gewesen. Entgegen den Angaben im Prospekt seien mindestens Provisionen in Höhe von 15% ausgezahlt worden. Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war dies zu hoch und es hätte darüber aufgeklärt werden müssen. Dies sei nicht geschehen, so die Kläger.
Das Oberlandesgericht Köln hatte dazu eine Reihe von Zeugen gehört. Darunter war auch der frühere Vorstandsvorsitzende Karsten Maschmeyer. Karsten Maschmeyer soll sich jedoch nicht mehr an die Höhe irgendwelcher Provisionen erinnern können.
Da die Kläger beweispflichtig waren, ging die Klage nunmehr verloren.
Außerdem wurde die Verjährung bestätigt.
Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30.08.2012, Aktenzeichen 18 U 42/11 und andere