06
Die Frauenquote soll jetzt auch in der Finanzdienstleistung kommen. Der Commerzbank-Aufsichtsrat wehrt sich. Hassknecht befürwortet dies – aber nur grundsätzlich.
01
Die Neujahrsansprache von Prof.Dr.Dr. Murksmann
Ja ja, wir hatten dies schon mal drin.
Der Grund für die Wiederholung : Stetige Aktualität und Sperrung unseres „alten“ Links von Youtube.
31
Zu Silvester hier mal schnell ein paar anwaltliche Tipps fürs Fest, wenn man bei Glatteis jede Promillegrenze überschritten hat.
Denke dran : Alkohol ist keine Lösung, es ist ein Destillat
(Weisheit meines ehemaligen Chemielehrers).
25
Weihnachten , für den normalen Menschen Sinnbild von Friede und Eintracht, ist für uns Anwälte Anlass, auch unter dem Tannenbaum nach dem einen oder anderen Rechtsverstoß zu suchen.
Und – dem Schicksal sei Dank – gibt es für uns auch jetzt genug zu tun.
24
Lichterglanz und Feuerwerk! –
Wir Anwälte vom Handelsvertreter-Blog wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein ruhiges Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr!
Und wir wünschen wegen der extremen Verkehrsverhältnisse ein gutes uns sicheres Durchkommen !
04
Nachtrag zu gestern. Nachdenkliches und Aufklärendes.
Der Lachsche Artikel wurde 23 Mal kommentiert, während der Beitrag selbst nur aus 5!!! Sätzen bestand, die zudem inhaltliche Fehler aufwiesen.
Nochmals : Lach glaubt, dass der Berufsverband Deutscher Honorarberater e.V. die Abschaffung der provisionsbasierten Beratung im Finanzdienstleistungsmarkt erzielen will.
Richtig ist aber, dass der BdH „durch Provisionen verursachte Fehlanreize im Finanzdienstleistungsmarkt abschaffen und für die Verbraucher mehr unabhängige Beratungsleistungen anbieten will“.
Nun möchten wir den Lachschen Gedanken aber gerne aufgreifen und weiterdenken. Schließlich führen die Gedanken Lachs zu einer denkwürdigen Verquickung :
Lach setzt nämlich die „durch Provisionen verursachte Fehlanreizen“ mit der der „provisionsbasierten Beratung“ gleich (als gäbe es keine Beratung auf Provisionsbasis ohne Fehlanreize)
und liefert damit wohl ungewollt eines der besten Argumente für seine Gegner.
26
Wir Münsteraner gelten ja oftmals als stur.
Stur lässt sich übersetzen mit „nicht bereit sein, seine Meinung zu ändern und neue Argumente zu hören oder neue Verhältnisse zu berücksichtigen“.
Der LVM schrieb kürzlich seine Kunden an und teilte diesen mit, diese mögen dafür „…Verständnis haben, dass über Inhalte und Bestandteile des zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnisses ausschließlich mit Ihnen als Versicherungsnehmer korrespondiert werde“.
Im Klartext heißt dies: Wer einen Makler eingeschaltet hat, bekommt über den Makler keine Auskunft.
Der LVM sagt dazu, dass es angeblich eine solche Rechtspflicht nicht gebe.
Gemäß Bericht des Versicherungsjournals vom 18.11.2010 ist der Verband Deutscher Versicherungs- Makler e.V. empört und verlangt eine Änderung.
23
Ich freue mich, es nun endlich präsentieren zu dürfen – das Beispiel des aufopferungsbereiten Handelsvertreters.
So weit ich mich erinnere, kann es sich nicht um einen Vertreter eines der modernen Strukturunternehmens handeln – die gabs nämlich wohl noch nicht, als der Film gedreht wurde.
20
Für die Freunde gepflegter Finanzberatung und andere Opfer hier eine aktuelle Meldung des Bundes der Versicherten:
Stichtag 31.12.: Verjährungsfrist für Rückkaufswerte endet
Mittwoch, 20. Oktober 2010HENSTEDT/ULZBURG – Wer in den Jahren 2005 bis 2007 seine Lebens- oder Rentenversicherung gekündigt hat, kann unter Umständen noch Geld von seinem Versicherer fordern. Der Versicherte muss sich aber beeilen, denn am 31. Dezember verjähren seine Ansprüche.
„Wer den Mindestrückkaufswert nach der Kündigung nicht ausbezahlt bekommen hat, kann diesen noch bis Jahresende beanspruchen“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten. Dabei beruft sie sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 208/09) und das geänderte gesetzliche Verjährungsrecht. Künftig beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am Ende des Jahres, in dem der Vertrag abgewickelt worden ist. Der Mindestrückkaufwert liegt laut Blunck knapp bei der Hälfte der eingezahlten Beiträge – auch bei gezillmerten Verträgen. Ein eventueller Stornoabzug sei nicht gestattet.
Sollte der Versicherer zusätzliche Forderungen seiner ehemaligen Klienten ablehnen, können diese Klage einreichen. „Da stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand im Vergleich zum Ergebnis lohnt“, gibt Blunck allerdings zu bedenken.