OVB

Kritischer OVB-Artikel der Wirtschaftswoche kostenlos im Netz

Heute hat die Wirtschaftswoche ihren vernichtenden Beitrag über den OVB kostenlos komplett ins Netz gestellt. Auch den Kasten mit der „OVB-Masche“.

Hat man das verinnerlicht, wirkt das Werbefilmchen da oben nur noch unfreiwillig komisch! Darin behaupten die OVBler tapfer, man bräuchte bei der OVB kein Eigenkapital! Naja, Auslegungsfrage: Man ist halt selbst, und das ständig. Auto usw. wäre schon von Vorteil … Positiv anzumerken ist, dass das Imagevideo eine Spur professioneller produziert wurde als die hochnotpeinlichen Homevideos der DVAG.

Ex-OVB bietet Content und „Rechtsberatung“

Verärgerten Kunden und Ex-Strukkis haben nach den Vorbildern von AWD-Aussteiger.de (Heute www.verein-der-ehemaligen-awd-mitarbeiter-ev.de ) und ExDVAG.de ebenfalls eine PR-Buster-Website zusammengezimmert: Ex-OVB! Da man offenbar keinen Gefallen an gewissen Anwälten hat, wird die Website anonym betrieben. Inzwischen wird auch interessanter Content angeboten.

Unter anderem wird die Vermutung geäußert:

Aktuell sind 80% aller OVB Mitarbeiter faktisch pleite oder verdienen kein Geld.

Wir können diese Einschätzung beim besten Willen nicht beurteilen. (Soweit mir bekannt ist, vertritt von uns keiner aktuell OVB-Sachen.) Gemeint sind offenbar nur die deutschen OVB-Leute, denn das Ostgeschäft soll ja so toll laufen. Hier hingegen berechnen die OVB-Kritiker, dass den einzelnen Handelsvertretern im Schnitt unterm Strich weniger als 1.000,- Euro im Monat bleibt. Das könnte durchaus realistisch sein, denn dem Pareto-Prinzip zufolge werden 80% des Umsatzes durch die 20% ertragreichsten Verkäufer realisiert.

Was ich bei Finanzvertrieben nie verstanden habe, ist die Maßlosigkeit der Häuptlinge wie Maschi, Manne, der „Doktor“, usw. Die wissen einerseits nicht, wohin mit all ihrem Geld, andererseits lassen sie sich vom Handelsvertreterprekariat im Erdgeschoss der Pyramide wie Popstars feiern. Sie selbst lassen sich wie im obigen Video mit billigen Pokalen fürs Versicherungsverkloppen ködern. Beati sunt pauperi spiritu …

Neben den Infos bieten die OVB-Kritiker sogar bei Klagen gegen den OVB kostenlose Beratung an. Dies dürfte auch beim liberalisierten Rechtsberatungsgesetz rechtlich problematisch sein, weil eine „geschäftsmäßige Rechtsberatung“ auch dann vorliegt, wenn man kein Geld hierfür nimmt. Infos erfahrener Kläger dürften allerdings in jedem Fall nützlich sein.

Wirtschaftswoche: Die umstrittenen Methoden des OVB

Was die Wirtschaftswoche in ihrer aktuellen Ausgabe über den OVB schreibt, ist nicht schön. Wir empfehlen die vier Seiten in der Printausgabe, welche die Masche von OVB erläutern. Manche der Herren „Finanzberater“ verfügen nicht einmal über ausreichend Finanzen, um das Benzin für Kundenbesuche zu finanzieren.

OVB-OberVertriebsBoss Kempchen war vor seiner Erweckung zum Finanzstruktuvertrieblertreiber übrigens Schlosser gewesen. Auch in dieser eisenharten Branche ist es schwierig, mit kritischen Kunden ins Geschäft zu kommen, wie das obige Video zeigt. Da macht es doch viel mehr Spaß, die eigenen Geldschränke zu füllen … 😉

OVB und DIE WELT

Am 4.Februar erschien in „DIE WELT“ ein Beitrag über die Auflösungserscheinungen beim Finanzstrukki-Senior OVB. Da gibt es nämlich Abwanderungsbewegungen zum Renegaten Frahnert. Heute nun jubelt DIE WELT über den OVB-Strukkitreiber-Aufseher mit der „sensationellen“ Schlagzeile „Per Aufzug in die Chefetage“. (Die Überschrift ist allerdings doppeldeutig!)

Das Interview „Wir stehen zu unserem Geschäftsmodell“ enthält allerdings sehr kritische Statements und Fragen, etwa zur Firmenkultur. Hie die schönsten:

  • „Von außen betrachtet erinnern die Veranstaltungen an Sektentreffen.“
  • „Sie benutzen selbstverständlich das Wort Strukturvertrieb. Andere fassen es als Beleidigung auf.“
  • „Nur wer verkauft, kommt nach oben. Das fördert, dass Menschen Versicherungen aufgeschwatzt bekommen, die sie nicht brauchen.“
  • „Sie haben also besonders aggressiv Versicherungen verkauft.“
  • „Sie haben an der Spitze der Pyramide an jedem Abschluss verdient.“

Der OVB-Boss gibt sich nicht einmal Mühe, das abzustreiten. In seiner Welt ist das alles anscheinend völlig normal. Dazu passt das hier:

Welt am Sonntag: Skandale gibt es trotzdem. Ihr Vorgänger Michael Frahnert musste gehen. Nun werfen Sie ihm indirekt vor, OVB-Leute in der Schweiz und Frankreich abzuwerben, um einen neuen Vertrieb aufzubauen.

Kempchen: Diese Entwicklung bedauere ich zutiefst. Es zeigt einmal mehr, wie Menschen in Führungspositionen dann und wann den Blick für die Realität verlieren.

Wo er recht hat, hat er recht.

Mehr zum OVB wissen die „Finanzparasiten“!

Am Montag wird die Wirtschaftswoche Unschönes über die Zustände beim OVB berichten.

EXOVB.de ist da!

Es gibt für Unternehmen gewisse Obliegenheiten wie Marktbeobachtungspflichten. Wenn etwa in Mode kommt, dass sich jeder ein Blog zulegt, dann sollte ein markenbewusstes Unternehmen die lächerlichen Cent dafür ausgeben, sich eine entsprechende …blog.de-Domain zu sichern, anstatt später rumzujammern, wenn es ein Kritiker tut.

Rechtsgeschichte schrieb etwa AWD-Aussteiger.de, die man heute unter verein-der-ehemaligen-awd-mitarbeiter-ev.de findet. AWD hatte sich nach dem langwierigen Prozess um die Domain „AWD-Aussteiger.de“ alles Mögliche mit AWD sichern lassen. Und auch von EXDVAG.de hat die Welt schon gehört.

Unglaublich, aber wahr: EXOVB war offenbar noch frei! Jetzt nicht mehr …

Wettbewerbsverbot für Vermögensberater?

Die deutsche Vermögensberatung DVAG gestaltete 2007 ihre neuen Verträge mit den Mitarbeitern neu. Dort sind Wettbewerbsklauseln enthalten – kein allgemeines Wettbewerbsverbot nach Vertragsschluss, sondern Abwerbeverbote.

In manchen Aufhebungsverträgen großer Unternehmen finden sich ähnliche Klauseln teilweise wieder. Teilweise finden sich aber auch Wettbewerbsverbote in den Aufhebungsverträgen mit empfindlichen Vertragsstrafen (bis 50.000€).

Also Vorsicht bei Aufhebungsverträgen!

Standardmäßig tauchen bei den Mandanten wegen der Verträge 2007 immer wiederkehrende Fragen auf, die ich an dieser Stelle beantworten möchte.

Frage: Welche Kunden dürfen nicht abgeworben werden?

Solange  Kunden über neue Produkte informiert werden, beraten oder auch mit Kunden ein neues Geschäft abgeschlossen wird, ist das erlaubt.

Etwas anderes ist, wenn der Berater Kontakt zu Kunden hat, die über den alten Vertrieb einen Vertrag mit einem Ihrer Partnergesellschaften abgeschlossen haben. Diese Kunden dürfen nicht dazu bewegt werden, den Vertrag mit dieser Partnergesellschaft zu kündigen. Eine Beratung darf jedoch nicht dahin gehen, auf die alt- abgeschlossenen Produkte Einfluss zu nehmen.

Der Berater darf Kunden keinesfalls raten, diese „alten Verträge“ zu kündigen. Man sollte keinen Einfluss darauf nehmen, wenn man gefragt wird, ob diese alten Verträge gekündigt werden sollen! Man sollte dem Kunden auch nicht helfen, wenn dieser angeblich bereits zuvor dazu entschlossen war, einen solchen alten Vertrag zu kündigen (z.B. durch vorbereitete Kündigungserklärungen oder Hilfeleistung beim Wegschicken der Kündigung).

Ein ausgeschiedener Handelsvertreter wurde einmal zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt, weil er auf die Frage des Kunden, ob ein „alter Vertrag“ gekündigt werden soll, er einfach nur genickt hatte.

Zusammenfassung: Beraten erlaubt, Einflussnahme auf alte Verträge nicht erlaubt.

Frage: Darf man Ende des Vertrages alle seine alten Kunden betreuen und anschreiben?

Antwort: Grundsätzlich gilt, dass gegen eine so genannte passive Werbung nichts einzuwenden ist. Wenn sich Kunden an den ausgeschiedenen Vermögensberater wenden, ihn z.B. anrufen, ist es zulässig, diesen zu beraten und zu betreuen.

Man darf jedoch die Kundenlisten nicht systematisch aktiv abarbeiten, um alle Kunden abzuwerben. Der Bundesgerichtshof sagt dazu, dass man die Kunden, die man aus eigener Erinnerung mitnehmen kann, auch weiterhin nach Vertragsende betreuen darf. Dies sind jedenfalls die Kunden, die man gut kennt und alle Kunden aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis.

(Bisher war der Vorwurf eines systematischen Anschreibens nie Gegenstand eines mir bekannten Rechtsstreits. Es ging – in nicht wenigen Verfahren – immer nur darum, ob im Einzelfall versucht wurde, den Kunden zu veranlassen, einen „alten“ Vetrag zu kündigen oder zum Ruhen zu bringen).

OVB „zieht Bilanz“

Auch die gute alte OVB, die Großmutter vieler Strukkibuden, hat jetzt ein lustiges Skandälchen: dem vor zwei Wochen fristlos gefeurten Ex-OVB-Chef Michael Frahnert werden Bilanz-Tricksereien nachgesagt. Das ist ja man bei Finanzvertrieben was ganz was Neues …

Und weiter: Der gute Mann soll mit seinem Sohnemann ein Konkurrenzunternehmen im Sinn gehabt haben – so, wie es Ex-OVBler Maschmeyer vorgemacht hatte. Oder ähnlich DVAG-Pohl. Oder Mayflower-Termühlen. Hach, es scheint keine Ehre mehr unter Finanzberatern zu geben …

Aber sicher wird sich das alles als Anhäufungen von Missverständnissen herausstellen. Außerdem sind das im Wirtschaftsleben eher lässliche Sünden. Unverzeihlich hingegen ist die peinliche Performance im obigen Video. Da hätte ich sofort den gesamten Vorstand gefeuert.