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Die Süddeutsche Zeitung weist heute auf das fragwürdige Gebaren des Finanzvertriebs MLP an Hochschulen hin, wo Studenten zu kostenfreien Seminaren gelockt werden, die sich dann jedoch als Werbeveranstaltungen erweisen. Ein Klassiker ist das „Rhetorik-Seminar“, das Handelsvertreter(!) halten. Die Handelsvertreter bekommen Anleitung für dieses Seminar, benötigen selbst keine eigene Kompetenz in Rhetorik.
02
Im Versicherungsjournal vom 24.2.2011 wurden die Zahlen des MLP aus 2010 veröffentlicht.
Man bezieht sich dabei auf Angaben des MLP.
Hier eine Zusammenfassung :
Gesamterlös 522,6 (532,1) Millionen Euro
Konzernüberschuss 34,1 (24,2) Millionen Euro
Lebens- und Rentenversicherungen : Erlöse gingen um sieben Prozent auf 288,3 Millionen Euro zurück und machten damit noch 61,1 (65,9) Prozent der Gesamterlöse aus.
Altersvorsorge : vermittelte Beitragssumme 5,0 (5,1) Milliarden Euro.
Sachversicherung : Plus von fünf Prozent auf 27,9 Millionen Euro
Zahl der Neukunden : 34.500 Neukunden
Zahl der Kunden : Zuwachs auf 774.500
Zahl der Vermittler : Abnahme auf 2.273 (30.9.2010: 2.317)
Ergebnis vor Zinsen und Steuern : Anstieg um elf Prozent auf 47,0 Millionen Euro
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Am 8.4.2010 berichtete Das Investement.Com über die Umsatzentwicklungen der Vertriebstitanen DVAG, AWD, MLP und OVB. Natürlich sind Zahlen von 2010 noch nicht enthalten.
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Von einem Treuen Leser :
„In Heidelberg ist Manfred Lautenschläger ein bekannter Mann. Dazu die Berliner Zeitung :
Er hat der Kinderklinik 13,8 Millionen Euro gespendet. Er ist Ehrensenator der Ruprecht-Karls-Universität, an der zweijährlich der mit 250 000 Euro dotierte Lautenschläger-Forschungspreis verliehen wird. In der Lautenschläger-Villa in Heidelberg-Handschuhsheim arbeitet eine Forschungsgruppe an einer Novellierung des deutschen Steuerrechts. Südlich von Heidelberg, in Leimen, der Geburtsstadt Boris Beckers, betreibt er ein Tennis-Center, an der Universität der Nachbarstadt Mannheim gibt es sogar einen Lautenschläger-Hörsaal. Und irgendwann wird wohl auch eine Straße seinen Namen tragen.
Ähnlich, wie Maschmeyer in Hannover, so genießt Manfred Lautenschläger also auch in der Region um Heidelberg seinen Ruf. Sicherlich auch bei den Juristen in der Richterschaft, die in diesen Regionen studiert hatten.
Bei MLP handelt es sich also um einen Finanzdienstleister, der in allen großen Städten und Universitätstandorten zu Hause ist.
Beliebte Zielgruppe von MLP sind Akademiker, bei denen man generell zunächst einmal davon ausgehen darf, dass diese eines Tages zu den Besserverdienenden der Gesellschaft gehören werden. Die Marschollek-Lautenschläger & Partner AG – so der ursprüngliche Name von MLP – mit Sitz in Heidelberg wurde bereits 1971 gegründet, anfänglich mit dem Anspruch, zuerst insbesondere Juristen in Finanzfragen zu beraten. Es wäre denkbar, dass diese Juristen heute so manchen Gerichtsvorsitz bei Streitigkeiten gegen MLP führen.
Kunden rekrutiert MLP an den Hochschulen. Das „trojanische Pferd“, mit dem man die angehenden Ärzte, Architekten, Juristen und Wirtschaftswissenschafter anspricht: Sie erhalten auf den ersten Blick kostenlose Bewerbertrainings, die ihnen beim Finden des ersten Jobs helfen sollen. Die Teilnahme an diesen Trainings wird dadurch „erkauft“, dass der Student auch über seine Finanzplanung beraten wird. Hier geht es dann relativ schnell um konkrete Modelle und Finanzprodukte. Das Unternehmen konzentriert sich dabei auf langfristige Finanzierungskonzepte.
Daher ist es nicht verwunderlich, wenn Lautenschläger als großer selbstloser Gönner der Universitäten auftritt.
MLP Gründer Lautenschläger im Universitätsrat der Uni Heidelberg:
Zitat:
Im Rahmen der Jahresfeier der Universität Heidelberg am 18.10.2008 erhielt Manfred Lautenschläger die Ehrendoktorwürde der Theologischen Fakultät.
Man will sich ja erkenntlich zeigen.
Selbstverständlich gehören auch Manfred Lautenschläger, respektive die MLP AG, zu den Freunden der Universität Mannheim.
Natürlich will MLP seinen Kundenkreis Akademiker nicht nur auf die Hochschulen um Heidelberg beschränken. Hierzu dienen auch Aktivitäten z.B. beim Deutschen Hochschulverband.
Das ist Marketing auf hohem Niveau analog Marschmeyer, um den „MLP-Kundenkreis Akademiker“ anzusprechen.“
05
Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass ich viele ausgeschiedene Ex-MLP’ler anwaltlich betreue und die Flut von MLP Consultants, die nach spätestens 1 ½ Jahren das Handtuch schmeißen oder von MLP geschmissen werden, reisst bis heute nicht ab.
Nun, irgendwie scheint MLP sich fürchterlich daran zu stören, dass die ausgeschiedenen Consultants gerade von mir vertreten werden, denn man hat von dort weder Kosten noch Mühe noch Aufwand gescheut, mich zu veranlassen, keine MLP-Mandate mehr zu übernehmen.
Was MLP alles unternommen hat und welche Purzelbäume von MLP geschlagen wurden, will ich Ihnen hier nicht vorenthalten. Und so werde ich Sie von Zeit zu Zeit in Folgen über die Anstrengungen von MLP mich mundtot zu bekommen, informieren.
Es wird spannend, es wird lustig und es wird traurig, das verspreche ich Ihnen. Und wer gewonnen hat, erfahren Sie selbstverständlich auch.
Die Folge 1 „MLP, Richter am LG Wiesbaden Walburg und die 1. einstweilige Verfügung“ können Sie in Kürze hier nachlesen.
Yes we do!
…. und nochmals ganz besonderen Dank an ganz besondere Kollegen, Herr RA Christian-Oliver Moser, Berlin und Herr RA Benedikt Pauka, Köln für ihre kompetente Unterstützung
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Vor zwei Jahren berichtete ich über den widerwärtigen Fall eines damaligen DVAGlers, der die Leute u.a. mit Bauherren-Modellen über den Tisch zog. Ein Mann, der nur ein bisschen Geld sinnvoll investieren wollte, wurde derart belabert, dass er sich auf „bombensichere Geschäfte“ einließ – und bald darauf in die Privatinsolvenz ging, inklusive Verlust von Eigentumswohnung usw.
Mir fiel die Ehre zu, bei der Strafanzeige behilflich zu sein, die nunmehr zum Erfolg führte. Die DVAG interessierte sich für den Vorfall übrigens einen feuchten Dreck.
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Dann möchte ich mal zu der Entscheidung des LG Dresden gratulieren, Frau Kollegin Jakobs, und hinzufügen, dass ein Bayerisches Landgericht kürzlich Prozesskostenhilfe gewährt hat, als ein Handelsvertreter Rückforderungen in Hinblick auf Miete eines Notebooks, Kosten für Visitenkarten und Briefpapier und anderer Ausgaben geltend gemacht hat. Das Gericht hat also zumindest Erfolgsaussichten bejaht.
Es dreht sich was.
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Das Landgericht Dresden hat nunmehr mit Urteil vom 06.07.2010 entschieden, dass der MLP-Notebookmietvertrag unwirksam ist und MLP von seinen Consultants keine monatliche Miete von zurzeit ca. € 190,– für die Anmietung eines gebrauchten Notebooks verlangen darf.
Das Landgericht Dresden hat sich damit der Auffassung des OLG Celle im Urteil vom 12.12.2009, Az.: 11 U 51/09, angeschlossen.
Bereits das OLG Celle hatte erkannt, dass die Kosten der Notebook-Miete vom „Handelsvertreter“ zurück gefordert werden können, da es sich um speziell auf den Vertrieb des Unternehmers zugeschnittene Software handelte und somit bei der gebotenen weiten Auslegung von § 86a HGB um ein für die Vermittlungstätigkeit erforderliches Arbeitsmittel handelt. Dabei sei es unbeachtlich, dass nur Teile des Gesamtsoftwarepakets der Vermittlungstätigkeit dienen und deshalb der Regelung des § 86 a ABS. 1 HGB unterfallen und andere Teile allein der vom Handelsvertreter selbst zu finanzierenden Büroorganisation zu zurechen sind.
MLP musste bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG München Federn lassen, nachdem sich der Senat ebenfalls der Auffassung des OLG Celle anschloss und einen Anspruch MLP’s auf Notebook-Miete verneinte.
MLP-Consultants sollten gezahlte Notebook-Kosten zurück fordern. Zwar hat MLP gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vor dem OLG Dresden Berufung eingelegt. Ich gehe jedoch davon aus, dass sich die Rechtsauffassung des Landgerichts Dresden auch dort bestätigen wird.
MLP wird für die Rückforderung der Consultants wegen gezahlter Notebook-Miete Rückstellungen in einer ordentlichen Höhe zu bilden haben!
Yes, we do!
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Am 10.06.2010 entschied das Oberlandesgericht München, in einem Verfahren des MLP gegen einen so genannten Consultant, dass nicht das Arbeitsgericht, sondern das Landgericht für die Entscheidung zuständig sei.
Der Consultant sei zwar ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter. Demnach könnte das Arbeitsgericht zuständig werden.
Aber in diesem Fall hat der Consultant im Schnitt der letzten sechs Monate mehr als 1.000,00 € Provisionen erhalten, dass heißt sie sind ihm „zugeflossen“.
Auch wenn die Provisionen zur Tilgung des Darlehens verwendet wurden, bedeutet dies, dass der Consultant die Provisionen erhalten hat.
Zu der Problematik Ein-Firmen-Vertreter sagt das Oberlandesgericht, der Consultant müsse seine Arbeitskraft primär und in dem Umfang, wir es ein hauptberufliches Tätigsein erfordert, allein für die Klägerin einsetzen. Auch aus der Klausel, wonach der Consultant nur hauptberuflich für MLP tätig sein darf, ist zu entnehmen, dass nach dem Verständnis der Klägerin ein Tätigwerden für eine anderes Unternehmen nach Art und Umfang der von ihm verlangten Tätigkeit nicht gewünscht und möglich ist.
Oberlandesgericht München 7 W 1502/10