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Kürzlich erlebte ich eine – so kann man es nennen – unangenehme Überraschung vor dem Gericht.
Die Deutsche Vermögensberatung hatte vor dem Landgericht Karlsruhe auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen geklagt. Streitig war, ob in einigen Fällen eine entsprechende Nachbearbeitung erfolgt ist.
Im Laufe des mehr als dreijährigen Verfahren gab es einen Richterwechsel. Der erste Richter kündigte – unter Umständen – eine umfangreiche Beweisaufnahme an. Er ging dann nach drei Jahren in die Elternzeit, ohne dass das Verfahren zu Ende war. Zwischendurch gab es eine Reihe von Vergleichsvorschlägen, die jedoch das Verfahren nicht beenden können.
Der neue Richter drohte – zu meinem Entsetzen – mit kurzem Prozess. Er meinte, die Stornoabwehrmaßnahmen seien ja in meinen Schriftsätzen nicht substantiiert genug bekämpft worden. Gegenansprüche wollte er auch nicht gelten lassen. Alles in allem gewann ich den Eindruck, dass ihm die Aufarbeitung einer außerordentlich umfangreichen Akte nicht allzu viel Freude bereitete. Zumindest schien er nicht über alle Akteninhalte informiert sein.
So hielt er – entgegen dem in Elternzeit gegangenen Vorrichter – ein Urteil in voller Höhe zu Gunsten der Deutschen Vermögensberatung für möglich. Die Parteien einigten sich letztlich dann doch in einem Vergleich.
Die offensichtliche Unlust, eine aufgewärmte umfangreiche Akte vorzuführen, hatte den Prozess dann schnell verkürzt. Wenn man sich vorstellt, dass auch Richter einem Ranking unterliegen und ihre Aufstiegschancen von der Quote der geschlossenen Vergleiche abhängt, ist hier ein rascher Aufstieg des „Zweitrichters“ zu erwarten, auch wenn dies in diesem Fall zumindest auf unserer Seite die richterliche Glaubwürdigkeit etwas in Frage stellte.
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Erstaunliches aus dem Alltäglichem eines Anwaltes:
Kürzlich hatte ich einen Gerichtstermin vor dem Landgericht Limburg, genauer gesagt dort vor der Handelskammer. Nachdem ich mich mit den Rechtsauffassungen des Gerichtes nicht im vollen Umfang anfreunden konnte, beantragte ich die Verweisung zu einem anderen Gericht. Das Gericht sagte – leider zutreffend -, dass die Ablehnung der Handelskammer nur im Rahmen der gesetzlichen Erwiderungsfrist möglich sei. Der gegnerische Prozessbevollmächtigte nahm dies sicher mit etwas Freude auf.
Drei Wochen später vor dem Landgericht Frankfurt, dort auch vor einer Handelskammer, gefielen mir die Worte des Richters außerordentlich gut. In diesem Fall rügte der Prozessbevollmächtigte der Gegenseite erst im Termin die Zuständigkeit der Handelskammer. Er zeigte sich überrascht, dass sein Einwand zu spät kam. Dass es sich bei dem gegnerischen Kollegen um exakt den Kollegen handelt, der mir auch in Bitburg gegenüber saß, soll nur am Rande erwähnt werden.
In einem Rechtsstreit gegen die Generali sollte ein Zeuge aussagen. Dieser Zeuge ist der Ladung als Zeuge nicht nachgekommen, weil er eine weite Anreise und die Belastung mit der Zeugenaussage krankheitsbedingt nicht leisten könne. Er selbst sei ja schließlich berufsunfähig, schrieb er dem Gericht.
Da seine Aussagen die Generali möglicherweise belastet hätten, stimmte ihr Anwalt den von dem Zeugen vorgelegten ärztlichen Attesten in vollem Umfang zu. Richtig, meint er, der Zeuge könne nicht vernommen werden. Er ist ja schließlich krank.
Und jetzt das: Dass der Zeuge selbst ebenfalls ein Gerichtsverfahren gegen die Generali aktuell anstrengt, indem er die Feststellung der Berufsunfähigkeit begehrt, und die Generali in diesem Fall die Auffassung vertritt, dieser Zeuge sei fast kerngesund, soll ebenfalls nur am Rande erwähnt werden.
Manchmal sind wir halt wie die besagten Fähnchen im Winde.
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9 Kartons Buchauszüge bekam ich heute um 11 Uhr – direkt per Kurierdienst aus Frankfurt aus der Zentrale der DVAG.
Der Kurier wird sich gefreut haben, dass sich die Kanzlei in der ersten Etage befindet und nicht weiter oben. Er wird sich auch gefreut haben, dass es sich nur um zwei Jahre gehandelt haben, die hier mit dem Buchauszug übersandt wurden. Man mag sich anderes gar nicht vorstellen wollen.
Und er hat sich darüber gefreut, dass er nun Feierabend haben werde – wenn er wieder zurück ist. Das sei ihm auch gegönnt.
Ob ich mit dem Inhalt des Buchauszuges zufrieden bin, konnte ich ihm nicht versprechen. Reingeguckt habe ich noch nicht.
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Ich bekomme regelmäßig Mitteilungen über Eintragungen in juristischen Blogs. Dort schreiben Rechtsanwälte, ähnlich wie ich, regelmäßig über neue Gerichtsverfahren.
Obgleich mich Strafverfahren allenfalls am Rande interessieren, fand ich einen Bericht doch bemerkenswert.
Da hatte sich jemand wegen persönlichkeitsverletzender Berichterstattung gegen einen Bericht in der Bild.de gewehrt. Bild berichtete darüber, dass es ein Strafverfahren gegen einen angeblichen Teilnehmer an den Massaker in Oradour geben würde.
Erstaunlicherweise läuft dieses Strafverfahren vor der Jugendkammer, obgleich der Angeklagte 88 Jahre alt ist.
Hintergrund ist, dass am 10.06.1944 die Bevölkerung des kleinen Dörfchens Oradour in Frankreich durch ein deutsches Massaker fast völlig ausgelöscht wurde. Es gab 642 Opfer.
In der Pressemitteilung des Landgerichts Köln heißt es hinsichtlich der Anklageerhebung gegen den 88 jährigen Rentner, dass ihm ein gemeinschaftlicher Mord an 25 Menschen und Beihilfe zum Mord an mehren hundert Menschen zu Last gelegt wird.
Das die Strafverfolgung 70 Jahre auf sich hat warten lassen, ist kaum zu verstehen.
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Ich habe es gesehen:
Es gibt für das Ipad einen App zum „Runterladen“, mit dem ein Vermittler sowohl sämtliche Kundendaten bearbeiten kann, von allen Versicherungen und Gesellschaften brandaktuelle Angaben zu Neuabschlüssen und sämtliche Daten abfragen kann, die entsprechenden Anträge gleich mit downloaden und zusätzlich den Kunden gleich auf dem Ipad unterschreiben lassen kann, so dass sofort der Antrag online der Gesellschaft übermittelt wird.
Dieses App ist wirklich das Einmaleins der Vermittlers und wohl in der Branche einmalig. Es ersetzt die komplette Akte und sämtliche schriftlichen Dinge. Beratungsprotokolle und all die kleinen Erforderlichkeiten inklusive.
Übrigens enthält dieses App keine Werbefilmchen (wie so manch andere Ipadspielereien) und unterscheidet sich daher doch von anderen simplen Softwareentwicklungen.
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Das Schicksal von Harry Wörz kam heute als Spielfilm in der ARD.
Titel: „Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz“. Wörz wurde wegen versuchten Totschlags vom LG Karlsruhe verurteilt und bekam erst nach 13 Jahren Justiztortur Recht und wurde freigesprochen.
Und jetzt wird bei Anne Will darüber diskutiert.
Ein ehemaliger Richter vom Landgericht Frankfurt behauptet doch steif und fest, dass Irrtümer doch nur Ausnahmen sind.
Wenn hier im Blog kleine gerichtliche Pannen vorgestellt werden, wie z.B. der „doppelte Rittberger“ vom 28.1., oder „wohl nur die Referendarsarbeit“ vom 15.1., soll hier keineswegs der Eindruck entstehen, die Justiz würde zu Fehlern neigen….
Dass die Referendarsarbeit aus dem gleichen Gerichtsort stammt wie das Fehlurteil von Wörz, hat nichts zu sagen. Bisher konnte ich mich über die Karlsruher Urteile freuen.
Wörz über sein Verfahren: „Der SWR war für einen Bericht über mich bei der Generalstaatsanwaltschaft. Denen hat die Generalstaatsanwältin gesagt: „Im Fall Wörz beeilen wir uns ganz besonders.“ Die Journalisten antworteten: „Das Wörz-Verfahren läuft jetzt seit 17 Jahren; wie lange dauert es eigentlich, wenn Sie sich nicht beeilen?“ Da hat sie nichts mehr gesagt.“
Hier geht zu den Filmwiederholungen: http://www.tvtoday.de/programm/?format=search&searchIn=titel&exactSearch=1&slotIndex=all&date=all&channel=all&genre=SP&search=Unter%20Anklage%3A%20Der%20Fall%20Harry%20W%C3%B6rz
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Manchmal gibt es gerichtliche Verfügungen, die niemand versteht. In einem Verfahren, in dem ich den Kläger bei Ansprüchen gegen die Ergo Versicherungs AG vertrete, wurde ich an die Beantwortung eines Schreibens erinnert, welches nicht ich, sondern die vorigen Prozessbevollmächtigten bekommen haben.
Dann fragte ich das Gericht, was es mit diesem Schreiben auf sich habe. Schließlich kannte ich das Schreiben nicht, an das ich erinnert wurde.
Daraufhin teilte das Gericht mit:
„Aufgrund eines gerichtsinternen Versehens wurden die früheren Prozessbevollmächtigten des Klägers, welches das Rechtsmittel eingelegt hatten, weiterhin als Bevollmächtigte im EDV-System geführt, auch nachdem Sie sich als neuer Anwalt Ihres Mandanten gemeldet hatten. Bei dem gerichtlichen Schreiben vom 23.12.2013 handelt es sich im Übrigen um ein Schreiben, dass eigentlich an die Prozessbevollmächtigte der Beklagten gerichtet werden sollte, nachdem diese mit dem anliegenden Schriftsatz vom 11.12.2013 im vorliegenden Beschwerdeverfahren gemeldet hat. Auch hier ist vermutlich ein Fehler passiert, der mit dem weiteren Schreiben vom heutigen Tage an die Beklagtenseite korrigiert werden wird. Bei dem 23.10.2013 handelt es sich nicht um einen Schriftsatz, sondern um den Tag, an den Ihr Schriftsatz vom 14.10.2013 an die Bevollmächtigten der Beklagten übersandt worden ist. Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen.“
In manch einem Verfahren ist offensichtlich der Wurm drin. Verstanden habe ich den Inhalt bis heute nicht.
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Ausgerechnet in Frankfurt, dem Gericht, in dem ich am häufigsten verhandle, ist heute morgen jemand erschossen worden.
Ein anderer soll in Lebensgefahr schweben.
Obgleich ich mit der Sache an sich nichts zu tun habe, berührt es mich trotzdem.
Ab und zu muss ich die hohen Sicherheitsvorkehrungen vor den Gerichten gegenüber manch einem Mandanten rechtfertigen. Offensichtlich können die Sicherheitsanforderungen in deutschen Gerichten gar nicht hoch genug sein. Leider gibt es offenbar immer mehr Wahnsinnige, die vor Gewalt nicht zurückschrecken.
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Heute erhielt ich einen Anruf von einem Oberlandesgericht. Ich sollte ein Berufungsurteil vom letzten Jahr zurückschicken. Ich hätte das Falsche bekommen.
In diesem Urteil hatten wir überwiegend gewonnen. Weil aber noch über die Höhe eines Schadens zu entscheiden war, wurde das Verfahren längst wieder an das Landgericht zurückgegeben. So stand es in dem OLG-Urteil.
Das Landgericht setzte ausgerechnet für heute eine Schriftsatzfrist.
Das Urteil, welches ich erhielt und das ich eigentlich ganz okay fand, war jedoch von den Richtern gar nicht unterschrieben. Unterschrieben war ein kürzeres, welches aber einen viel sympathischeren Tenor hatte. In dem „richtigen“ Urteil hatten wir nämlich zu 100% gewonnen. Die Klage des Strukturvertriebes und die Berufung wurden tatsächlich komplett abgewiesen. Nur so soll entschieden worden sein. So teilte mir das Gericht auf Nachfrage mit.
Es fragt sich aber, warum es mehrere Versionen von Urteilen gibt. Richter werden kaum über die nötige Zeit verfügen, um gleich mehrere zig-Seiten lange Versionen anzufertigen und sich nachher zu überlegen, welches denn nun die schönere ist.
So bleibt nur die Vermutung, dass mein 21-seitiges Werk die mühevolle Arbeit eines Referendars war. (Um ehrlich zu sein, gaben bereits Auffälligkeiten Anlass zu dieser Vermutung).
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Es sind nicht die konkreten Vorsätze, die Erfolg versprechen, sondern der Glaube daran.
In einer Email, die ich bekam, wurde folgendes Zitat Goethes hinzugefügt, das es besser nicht beschreiben kann:
„In dem Augenblick, in dem man sich endgültig einer Aufgabe verschreibt, bewegt sich die Vorsehung auch. Alle möglichen Dinge, die sonst nie geschehen wären, geschehen, um einem zu helfen. Ein ganzer Strom von Ereignissen wird in Gang gesetzt durch die Entscheidung, und er sorgt zu den eigenen Gunsten für zahlreiche unvorhergesehene Zufälle, Begegnungen und Hilfen, die sich kein Mensch vorher je so erträumt haben könnte. Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst, fang es an. In der Kühnheit liegt Genie, Macht und Magie.“
Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
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Willkommen im Jahr 2014 !
Ich hoffe und wünsche, dass dieses Jahr den Handelsvertretern, Vermögensberatern, Versicherungsvertretern und Maklern
Glück,
Erfolg,
viele Kunden, aber vor allem auch
Gesundheit bringt.
Gerade die Selbständigen, die dem täglichem Druck ausgesetzt sind, möchte ich die Empfehlung eines alten Freundes zurufen, der mir immer gesagt hat:
Passt auf Euch auf !