in eigener Sache

Wir wünschen Ihnen keine Sorgen

Wir, die Autoren dieses Blogs, wünschen allen Lesern

– den treuen, treuesten und auch den nicht so treuen –

frohe Weihnachten und keine Sorgen,

und vor allem viel Abstand von den alltäglichen Vertriebssorgen, viel Ruhe und viel Zeit der Besinnung.

So weit von München bis Schweinfurt

Noch kürzlich klagte ich über die Münchener Rechtsauffassung einer Richterin, die meine Argumente, warum eine Provisionsabrechnung nicht okay ist, für nicht gut hielt. Es ging – neben vielen anderen Punkten – auch darum, dass der Provisionsstand falsch sein müsse, weil der Berater über Jahre hinweg 2 Promille zu wenig Provisionen erhalten würde. Da tauchten dann Argumente wie „wir verlangen ja nicht mehr zurück, als wir gezahlt haben“ auf.

Dass dieser Satz da nichts zu suchen hat, wenn es um prozentuale Rückforderungen geht, liegt auf der Hand. Die Richterin machte den Eindruck, als würde der obige Satz die große Erleuchtung bringen. Dann versuchte ich anhand einiger Rechenbeispiele der Richterin zu erläutern, dass 24 Promille mehr seien als 22 Promille und dass in den Abrechnungen über eine Stornierung 24 Promille hätten einbezogen werden müssen.

Nachdem ich dann den Eindruck gewann, dass auch leichte Rechenbeispiele nicht zu der gewünschten Einsicht führen würde, habe ich dann die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt. Darauf sagte die Richterin, dass dieser Antrag ja ein bisschen spät käme, woraufhin ich entgegnete, dass ich ja nicht wissen konnte, dass das Gericht den Dreisatz nicht beherrschen würde.

Ganz anders der Richter in Schweinfurt: Er nahm nach kurzer Diskussion den Taschenrechner (ja wohl: er hatte einen Taschenrechner!) in die Hand, fragte nach der Versicherungssumme der letzten Jahre, multiplizierte diese mit 2 Promille und kam zu einem Ergebnis von etwa 33.000€.

Um diesen Betrag könnte die Abrechnung bereits falsch sein, analysierte er. Das Verfahren geht weiter.

Respekt, Herr Richter!

Videokonferenz statt Reisen

In den letzten Woche haben die Fahrten zu auswärtigen Gerichtsterminen zugenommen. Stralsund, Frankfurt, Rosenheim, Hamburg, Frankfurt, München, Brandenburg, Mönchengladbach und Frankfurt, um nur einige zu nennen. Berlin fiel zum Glück aus.

Wie schön, dass unsere ZPO inzwischen Videokonferenzen erlaubt. In § 128 a ZPO ist das geregelt. Gerade kürzlich in Frankfurt hätte ich mir diese Vereinfachung gewünscht. Staubedingt hatte die Anreise zur Verhandlung über eine Softwarepauschale ganze 5 Stunden gedauert. Die Verhandlung hatte dann mal grad 15 Minuten gedauert, weil der Vertrieb gleich zu Beginn die Rückbuchung von 5.000 € anbot, womit wir einverstanden waren.

„Soweit das Gericht mit einer Anlage ausgestattet ist und den Vorgang für geeignet hält, kann der Termin über Video durchgeführt werden. Als nicht geeignet werden wohl alle die Verfahren anzusehen sein, bei denen es auf den persönlichen Eindruck der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung ankommt. In Verfahren aber, in denen es vorrangig auf Sachverhaltsfeststellung oder Klärung rechtlicher Fragen ankommt, werden sich Videokonferenztermine eignen“, heißt es in einer Mitteilung der hessischen Anwaltskammer.

Problematisch ist wohl noch zur Zeit, dass oft nur eine Partei von der Videokonferenz Gebrauch machen kann. Eine Partei müsste dann persönlich anwesend sein. Hier befürchte ich Nachteile für den Ortsabwesenden.

In Erfurt hat sich jetzt ein Paar per Videokonferenz scheiden lassen.  Wer weiß ? Vielleicht gibt es bald auch die Scheidung des Handelsvertreters von seinem Vertrieb per Videokonferenz….

Von weiteren Anfragen bitte ich abzusehen….

Es kommt ja mal vor, dass eine Partei (in Sinne der Zivilstreitigkeit) mit dem gleichen Streitthema in mehreren Rechtsstreitigkeiten zu tun hat. Wenn z.B. ein Unternehmen eine Vertragsklausel hat, die öfter mal zu verschiedenen Rechtsauffassungen führt, die in Prozessen endet, kann dies der Fall sein.

Es kann sich um Fragen zur Zuständigkeit eines Gerichtes, zu Zahlungs- und Abrechnungsproblemen aus bestimmten Vertragsverhältnissen, zu Kündigungsfristen u.s.w. handeln.

Wenn sich dann ein Mandant an mich wendet, hätte er gern gewusst, wie denn ein bestimmtes Gericht in fast gleichlautenden Verfahren entschieden hat. Hätte es z.B. eine ähnliche Klage mit demselben Streitthema abgelehnt, hätte sich dieser Mandant wohl eher dazu entschieden, gar nicht erst zu klagen. Das nennt man im weiteren Sinne Prozessökonomie.

Hätte das Gericht seine Sache schon häufiger positiv ausgeurteilt, hätte man darauf verweisen können. Das nennt man Einheitlichkeit der Rechtsprechung.

Deshalb hatte ich eine Anfrage an das Landgericht Frankfurt gestartet und wurde damit schroff abgewiesen.

Es antwortete:

„Auskunft aus dem Prozessregister des Landgerichtes Frankfurt am Main

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Behrens,

auf Ihre Anfrage wird mitgeteilt, dass die von Ihnen gewünschte Auskunft nicht erteilt werden kann. Verfahren werden hier grundsätzlich nicht nach dem von ihnen zu Grunde liegenden Sachverhalt erfasst. Zudem ist für allgemeine Zivilverfahren ein solcher Auskunftsanspruch gesetzlich nicht vorgesehen. Anders als etwa bei einem Antrag auf Akteneinsicht nach § 299 Abs. 1 oder Abs. 2 ZPO geht es in ihrem Gesuch auch gerade nicht um den Zugang zu bereits vorhandenen Informationen sondern erst um die Ermittlung bzw. Schaffung einer Informationsquelle.

Es wird daher gebeten, von weiteren diesbezüglichen Anfragen – auch telefonisch – abzusehen.“

Selbstverständlich ging es mir um den Zugang bereits vorhandener Informationen. Die Quelle sollte das Landgericht sein. Dass ich dieses neu geschaffen hätte, wäre mir übrigens neu.

Nachträgliches Dankeschön an den Arbeitskreis Beratungsprozesse

An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ausdrücklich für die Eintrittskarte für die DKM beim

Arbeitskreis Beratungsprozesse

bedanken. Der Arbeitskreis hat neben Allianz, VHV, R+V, Nürnberger usw eine ganze Reihe namhafter Versicherungen als Partner.

Ganz interessant die Beratungslandkarte.

DKM zu Ende

Die DKM, die Deckungskonzeptmesse, wie sie heißt und warum auch immer, ist nun zu Ende. Ein paar Stunden durfte auch ich durch die einigermaßen leeren Gänge ziehen.

Ich sprach mit einigen Pressevertretern und traf den einen und den anderen ehemaligen Vermögensberater. Und ich sprach mit einem Anwaltskollegen, der darauf hinweisen wollte, dass er von einer der größten Vertriebskanzleien käme. Ein besonderes Mitteilungsbedürfnis hatte er allerdings nicht und schickte mich – höflich und direkt – schnell weiter. Er sagte noch, dass es sich nicht lohnen würde, den ganzen Tag dort herumzustehen. Naja- viel Mitgefühl konnte ich nicht aufbringen.

Nur dann, wenn Prominenz sein bestes gab, wurde es dann richtig voll. Den Kahn wollte man gern sehen und dem BVB-Geschäftsführer Watzke gern zuhören. Auf beides konnte ich getrost verzichten.

Vielen Dank übrigens an den Spender meiner Eintrittskarte und für die äußerst netten Gespräche.

Noch 4 Tage bis zur DKM

Ich geh hin.

Die DKM 2014 findet vom 28. bis 30.10.2014 in den Westfalenhallen Dortmund statt.

Die AachenMünchener ist offensichtlich nicht vertreten, Swiss Life dagegen schon.

Wenn jemand Interesse, mich auf der Messe zu treffen, schicke mir bitte eine Mail an info@kanzlei-kaibehrens.de

Ich freue mich auf nette Gespräche.

Kündigung trotz Krankheit

Mit etwas Unverständnis nahm ich zur Kenntnis, dass der Caritas Verband einem Mitarbeiter gekündigt hatte, der nunmehr seit etwa 10 Monaten erkrankt war. Da der Mitarbeiter finanziell keine Belastung darstellt, ist das allein schon schwer nachvollziehbar.

Die Caritas macht sich ihrem Internetauftritt zufolge stark für Menschen am Rand der Gesellschaft. „In Not sehen und Handeln“ ist deren Motto.

Mitarbeitern, die erkrankt sind und in Naher Zukunft wieder eingesetzt werden könnten, werden jedoch so mit solchen Kündigungen an den Rand der Gesellschaft gebracht.

Übrigens: Auch manch ein Unternehmen, das sich gern als Familiengemeinschaft darstellt, könnte über ähnliche Dinge berichten…

Von Washington nach Berlin

Zum Wochenende gibt es von mir einen kleinen Lesetipp. Uwe Schmitt ist nach 10 Jahren zurück und schreibt in der Welt über uns. Auch wenn es mit Handelsvertretern so gut wie nichts zu tun hat, möchte ich eine Empfehlung aussprechen.

Toll geschrieben, zum Nachdenken anregend und hier zu lesen.

Kakerlaken

Gestern bekam ich eine Anfrage per Email, ob ich ein Mandat übernehmen wollte. Es handelte sich um eine mietrechtliche Streitigkeit.

Die potentielle Mandantin schickte über das Internet eine Reihe von Bildern zu, die viele kleine Krabbeltierchen zeigen, in der Fachwelt Kakerlaken genannt. Die Wohnung sei angeblich voller Kakerlaken, die überall herumkrabbeln und auch vor dem Menschen keinen Halt machen, die sich in der Wohnung aufhalten.

Die potentielle Mandantin wies daraufhin, dass sie kein Geld habe.

Die Übernahme des Mandates lehnte ich ab. Nur Vieren können durchs Internet krabbeln, Kakerlaken Gott sei Dank nicht. Mich schaudert es heute noch.

ADAC: Am Bedarf vorbei vermittelt

Meine Tochter ist 19. Als sie 17 war und sich um ihren Führerschein bemühte, wurde ihr bei der Fahrschule ein Antrag des ADAC untergejubelt.

Dort unterschrieb sie eine Mitgliedschaft, die befristet beitragsfrei ist. Die Befristung galt bis zu Beginn des 19. Lebensjahres.

Damals wurde der Antrag natürlich vergessen – wie das so ist bei Kindern. Jetzt plötzlich mit Beginn des 19. Lebensjahres bekommt meine Tochter Rechnungen, Erinnerungen und Mahnungen vom ADAC. Jetzt sandte man ihr sogar noch ein Päckchen zu, mit einer Nachnahme. Die Nachnahmegebühr war erstaunlicherweise genauso hoch wie der Mitgliedsbeitrag.

Wir haben das Päckchen nicht abgeholt. Der Inhalt dürfte kaum einen Mehrwert gehabt haben.

Sodann meldete ich mich als Anwalt beim ADAC und ließ meine Unzufriedenheit heraus:

1. Wie ist es möglich, dass man an einem Vertragsverhältnis festhält, obwohl man weiß, dass man mit einem beschränkt Geschäftsfähigen einen Vertrag geschlossen hat?

2. Für den Vertragsschluss mit einem Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern notwendig. Diese ist nicht erfolgt.

3. Wie ist es überhaupt möglich, ein Mitglied in einem Automobilclub zu versichern, wenn dies weder einen Führerschein noch ein Fahrzeug hat?

4. Wie ist es moralisch zu rechtfertigen, einem Minderjährigen einen Vertrag unterzujubeln, obgleich dieser bereits über die Police der Eltern in vollem Umfang mitversichert ist?

 

Ein Lob an den ADAC und den Vermittler, der es geschafft hat, am Bedarf des Kunden komplett vorbei zu vermitteln!