in eigener Sache

Ärgernis Justizeinsparung

In einer Handelsvertretersache fuhr ich am Dienstag zum Landgericht Kaiserslautern. Zwei Zeugen sollten Zünglein an der Waage sein.

Der eine soll aus Kiel, der andere aus München kommen. Der eine war da, der andere nicht.

Dann stellte sich die Frage nach einem Ordnungsgeld, welches das Gericht verhängen kann, wenn ein Zeuge es bevorzugt, zu einem Gerichtstermin – trotz Ladung – nicht zu kommen.

Und siehe da – er war nur mit normaler Post geladen. Und man wisse jetzt nicht, ob er diese Post denn überhaupt bekommen habe. Also sei ein Ordnungsgeld nicht möglich.

Warum er denn eine Ladung per Zustellung erhalten habe, fragte ich, worauf ich die Antwort erhielt, dass sich das Landgericht Kaiserslautern nicht mehr finanziell leisten könne. Normale Post sei billiger.

Dass ich und mein Mandant aus Münster eine weite Anreise hatten und wir nun nochmal fahren müssen, war dem Gericht offensichtlich egal.

Nachtrag zur neuen Website: Meine ganz persönliche Empfehlung

Werbung sollte hier eigentlich vermieden werden. Sie gehört hier einfach nicht hin (trotz vielfacher Anfragen).

Dennoch ist es mir ein besonderes Anliegen, die Arbeiten von Ramona Almen noch einmal hervorzuheben. Sie hat meine neue Website entwickelt, entworfen, kreiert und zu guter Letzt fertiggestellt.

Ramona Almen bietet ihre Leistungen auf ihrer eigenen Website an:

Design- & Strategieanalyse

  • Beratung & Methodik
  • Markenanalyse & – entwicklung
  • Corporate Design
  • Corporate Communications
  • Design-Management
  • Webdesign & Betreuung
  • Kommunikationsdesign
  • Kampagnen
  • Photographie
  • Editorial
  • Public Relations

Deutsche Bummelbahn hat bei mir nicht gestreikt

Trotz Streiktag werde ich von der Deutschen Bummelbahn zur Kasse gebeten.

Nach zwei Gerichtsterminen in Frankfurt fuhr ich mit dem Auto nach Köln. Dort parkte ich auf einem Parkplatz der Deutschen Bundesbahn direkt beim Bahnhof. Der ungewöhnlich hohe Stundenpreis hatte mich schon gewundert. Da ich nur etwas essen wollte und dies in eineinhalb Stunden erledigt sein sollte, warf ich 4 € ein.

Das Essen hatte etwas länger gedauert. Die vereinbarte Zeit hatte ich um 20 Minuten überschritten. Als ich wiederkam, fand ich ein kleines Tütchen vorne am Scheibenwischer.  Ich rechnete mit einem „Knöllchen“ in Höhe von 10 – 15 €.

Die Deutsche Bummelbahn verlangte jedoch wegen Überschreitung der bezahlten Fahrzeit stolze 39 €. Man höre und staune. 20 Minuten parken kostet 39 Euro !!!

Ich sprach den Parkwächter darauf an, der mich dann auf eine angeblich bestehende Vertragsstrafe hinwies, die ich auf irgendwelchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen könnte.

Erwähnenswert: Wenn ich den Preis für die 20-minütige Überziehung hochrechne, könnte ich ja nur froh sein, nicht evtl. 5 oder 6 Stunden überzogen zu haben. Das hätte mich direkt in die Armut geführt.

Bemerkenswert:Die Deutsche Bummelbahn hatte tatsächlich einen Mitarbeiter abgestellt, der an dem Streiktag am 22.04.2015 den Parkplatz streng überwacht.

Dieser Bundesbahnangestellte wurde noch von mehreren Passanten angesprochen, die dort auch parken wollten, ob er nicht Geld wechseln könnte. Daraufhin sagte ich, dass man dort lieber nicht parken sollte, wenn nicht zu 100 % gewährleisten könne, dass man pünktlich wieder zurück sei. Ich klärte die Kunden über die 39 € auf, die mir soeben widerfahren waren.

Anschließend forderte ich den Parkwächter auf, die Kunden lieber über die hohe Vertragsstrafe zu informieren.

Missachtenswert: Der freundliche Bahnbedienstete sagte dann, er habe eine ausdrückliche Dienstanweisung, dass die Kunden von ihm darüber nicht informiert werden sollten.

Berechnenswert: Im Nachhinein wurde mir klar, warum die Züge in Köln regelmäßig Verspätung haben. Die Deutsche Bundesbahn erhofft sich damit wohl ein kleines Zubrot, falls es einen Kunden gibt, der sein Fahrzeug auf diesem Parkplatz abstellen würde.

Ich werde mich nun vor Gericht um die Vertragsstrafe streiten müssen. Schließlich habe ich eine Bahncard und müsste eigentlich Ermäßigung bekommen.

Kurze Prozesse

Zwei „kurze“ Prozesstermine prägten das Ende meiner Arbeitswoche.

In Rostock vor dem Landgericht erschienen die erhofften Zeugen nicht. Man kam nicht weiter. Die Zeugen waren nur mit einfachem Brief geladen und man wusste nicht, ob dieser Brief zuging. Dass beide Anwälte eine Anreise von mehreren hundert Kilometern hatten …. nun denn, wen stört`s?

In Düsseldorf heute ging es um einen Buchauszug, den die Ergo erteilen sollte. Die freundlichen Richterinnen meinten, der Buchauszug sei so beantragt, wie es sein müsse. Man werde ihn wohl so auch ausurteilen. Nach 10 effektiven Minuten ging es wieder Richtung Büro.

Peinlich für die Anwaltschaft

Ein Handelsvertreter bemühte sich um den Ausgleichsanspruch. Was macht man am besten? Richtig, man sucht einen Anwalt auf. Besser noch zwei, am besten gleich drei.

Der Ausgleichsanspruch ist ein schwieriges Thema. Vielleicht wäre die Beratung des einen oder anderen Anwaltes sinnvoll, zu sagen, dass man einfach davon keine Ahnung hat. Dann wäre uns Anwälten folgende Geschichte erspart geblieben:

„Ich hatte hierzu drei anwaltliche Beratungen. Im ersten Fall wurden mir Ansprüche in Höhe von ca. 250 T€ in Aussicht gestellt, man wollte sofort den Honorarsatz danach bemessen. Im zweiten Fall überließ ich dem Anwalt alle Unterlagen im Original zur Prüfung. Zwei Wochen später war seine Kanzlei geschlossen. Meine Unterlagen habe ich inzwischen wiederbekommen, nach wochenlangen Recherchen über den Aufenthaltsort des Anwalts. Der dritte Anwalt legte den Streitwert auf ca. 100.000 € fest, erstellte die erste Honorrechnung und informierte mich schriftlich, das eine deratig hohe Forderung nicht durchzusetzen sei.“

Übrigens: Die Ansprüche bestehen und wären fast verwirkt.

Wir können auch WallStreet: Der Filmtipp fürs Wochenende

Leonado DiCaprio hat es in The Wolf of Wall Street vorgemacht, wie es im großen Stil geht. Mehr als einen Trailer kann ich dazu nicht anbieten.

Ein treuer Leser wies jedoch auf die deutsche filmische Antwort hin, dem Versicherungsvertreter. Hier in Youtube zu sehen.

Beides ganz hervorragende Filme. Viel Spaß dabei und ein gutes Wochenende!

Die Richterin, die nicht rechnen kann oder Promille, wo man auch hinsieht

Ich habe gerade eine Berufungsbegründung geschrieben. Ein Vermögensberater wurde zur Rückzahlung von Provisionsvorschüssen verurteilt. Um keine berufsrechtlichen Schwierigkeiten zu bekommen, werde ich nicht verraten, um welches Gericht es sich handelt.

Dabei hat die Richterin sich mit 22 und 24 Promille auseinandergesetzt…. zumindest versucht. Sie meinte, wenn bei der Stornoberechnung 22 Promille berechnet würden, müsste der Vermögensberater weniger zurückzahlen, als wenn die Stornoberechnung mit 24 Promille durchgeführt worden wäre.

Die Richterin ist trotz einfacher Beispielrechnungen, die ich vorgenommen hatte, zu diesem Ergebnis gekommen und dabei geblieben. Ein Gutachten wollte sie nicht einholen. Das braucht man doch nicht – man kann es doch selbst. Eitelkeit lässt grüßen.

So formulierte sie folgende Begründung:

„Darüber hinaus ist die Klageforderung jedenfalls unter diesem Gesichtspunkt auch nicht überhöht. Die Klägerin fordert nach ihrem eigenen Vortrag konsequent lediglich 22 Promille für Verträge zurück in denen sie 22 Promille vorausgezahlt hat. Die Klageforderung ist damit allenfalls zu niedrig angesetzt, wenn eine Promillesatz von 24 zur Anwendung kommen sollte. Das Argument, dass die Klageforderung geringer zu sein habe, da das Habensaldo des Provisionskontos insgesamt höher anzusetzen sei, wenn der richtige Provisionssatz abgerechnet worden sei, vermag nicht zu überzeugen. Dies ist nicht substantiiert dargelegt.“

Dabei hatten wir einfache Rechenbeispiele gezeigt:

Wird ein Vertrag nach der hälftigen Vertragslaufzeit gekündigt, so ständen dem Vermittler bei 24 Promille davon die Hälfte, also 12 Promille zu. Bei 22 Promille wären dies nur 11 Promille.

Bei einer Versicherungssumme von 10000 € wären dies 120 €, bzw. 110 € bei dem niedrigeren Promillewert. Wenn es einen Vorschuss von  150 € geben hätte,

hätte man also bei 24 Promille 30 € zurückzahlen müssen,

und bei 22 Promille wären dies 40 €.

Liebe Richterin, 30 ist weniger als 40, auch wenn es Promille sind. Zu viel Promille kann durchaus zu Verwirrungen führen. Und das nicht nur zur Karnevalszeit.

Natürlich DVAG Teil 2

Auch dann, wenn es eigentlich gar keine beruflichen Berührungspunkte mit der DAG geben dürfte, ist sie da.

Kurz vor Weihnachten hatte eine Zeitarbeitsfirma mit mir Kontakt aufgenommen, um von mir – als gelernten Arbeitsrechtler – anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Dazu wurde eigens ein Termin bei mir im Büro vereinbart.

Es suchte mich eine jüngere Ansprechpartnerin dieser Arbeitsvermittlungsagentur auf, um Näheres zu besprechen. Sie begann das Gespräch damit, dass sie über das Internet erfahren hatte, dass ich mich mit der Deutschen Vermögensberatung wohl sehr gut auskennen würde. Die Gesprächseröffnung hatte mich schon gewundert.

Dann sagte sie, auch sie hätte bei der DVAG gelernt. Auf meine Frage, ob sie denn Vermögensberaterin war, verneinte sie dies und sagte, dass sie ihre Ausbildung eben auch in der Villa Vita gemacht hätte, und zwar im Burghotel in Dinklage.

Dann erzählte sie mir, dass sie die Inhaber der DVAG, die Familie Pohl, sehr gut persönlich kannte. Dass der Firmengründer gestorben war, hatte sie erst kürzlich erfahren. Sie hatte sogar einen so guten Kontakt zur Familie Pohl, dass sie die Familienmitglieder sogar geduzt hat (sie sprach von „Reini“) und mir von einer sehr persönlichen Bindung erzählt hatte.

Nach unserem Gespräch schlug dann plötzlich die Stimmung etwas um, als ich von meinen beruflichen Schwerpunkten berichtete. Aber so ist das nun einmal. Da musste sie durch.

Jetzt erzählte sie mir auch noch, dass sie eine kleine Zeitreise nach Weihnachten unternahm mit einer Übernachtung im Villa Vita Hotel in Marburg mit Krimidinner. Als wären meine Geschichten, die ich ihr erzählt habe, nicht Krimi genug.

Natürlich DVAG, was sonst?

Bei anderen kommt der Bumerang regelmäßig zurück, bei mir die DVAG. Ob schicksalshafte Fügung oder weshalb auch immer – das liegt im Auge des Betrachters.

Früher, bis gegen Ende meines Referendariats, hatte ich rein gar nichts mit der DVAG zu tun. Ich kannte sie nicht einmal. Das sollte sich dann ändern. Seit meinem Referendariat wurde ich von zwei Vermögensberatern begleitet. Beide begannen zeitgleich mit mir ihre berufliche Selbstständigkeit als Vermögensberater.

Meine berufliche Tätigkeit begann ich in einer großen Kanzlei in Münster. Von dort wurde ein zusätzliches Büro in Thüringen gegründet. Meine erste Anwaltszulassung galt dann für das Landgericht Meiningen. Ich hatte also zunächst einen Arbeitsplatz in Münster und einen in Thüringen.

Beide Vermögensberater versuchten, mich als Tippgeber zu gewinnen. Dies hatte man mir jedoch nicht einfach so plump vor die Nase gehalten, sondern mir erst später nach und nach eröffnet. So durfte ich dann auch teilweise zu größeren Veranstaltungen nach Frankfurt oder Aschaffenburg mitfahren. Das musikalische Gedudel mit dem früher an später denken geht mit heute noch durch den Kopf. Gewundert hatte ich mich über den erheblichen Aufwand der Vermögensberater aus Münster, die damals Woche für Woche Mittwochs mit einem Kleinbus nach Aschaffenburg kurvten, in der Hoffnung, einer der Mitgebrachten könnte ja mal Tippgeber werden. Ich empfand so etwas wie Mitleid, da die Veranstaltungen aus meiner Sicht äußerst unergiebig waren.

Irgendwelche bekannten Festredner, die mir zuvor versprochen wurden, hatten dann  stets kurzfristig immer wieder abgesagt. Vielleicht hatte ich einfach nur Pech. Die Sinnhaftigkeit – mit Ausnahme der Mitarbeitergewinnung – konnte ich damals auch für die anderen Vermögensberater nicht erkennen. Mittlerweile sehe ich das anders.

Meine erste rechtliche Berührung mit dem Vermögensberatervertrag hatte ich dann mit dem Münsteraner Vermögensberater. Dieser wollte nämlich aus dem Vertragsverhältnis ausscheiden, so dass ich mich dazu in den Vertrag einarbeiten durfte. Der Münsteraner Vermögensberater kehrte dann in einen vor vielen Jahren in seinen angelernten Beruf des Elektrikers zurück und ist heute glücklich und zufrieden.

Der Thüringer Vermögensberater hatte noch lange Zeit unter unzureichenden Umsätzen gelitten, war und ist aber Vermögensberater aus Überzeugung. Bis heute glaube ich.

Ich wurde zwar nie Vermögensberater, wurde aber über die Central und AdvoCard ordentlich versichert. In dem Beratungsgespräch wurde mir eine Hand aufgemalt und ich wurde gefragt, ob es nicht toll wäre, wenn alles aus einer Hans käme. Außerdem hatte man gesagt, ich könnte alle Versicherungen über die DVAG abschließen. Während ich dachte, dass dies die Versicherungsgesellschaften betreffe, merkte ich später, dass damit nur die Versicherungsprodukte gemeint waren.

Vor einigen Monaten habe ich darüber berichtet, dass ein Münsteraner Mandant in der Villa Vita in Portugal eine Ausbildung als Restaurantfachmann absolviert hatte. Da das Mandatsverhältnis mit der DVAG nichts zu tun hatte, war ich wegen dieses Zufalls schon sehr überrascht.

Meine Versicherungsverträge wurden inzwischen gekündigt, die DVAG ist bekanntlich geblieben.

Auf ein gutes Neues

„Erst am Ende eines Jahres weiß man, wie sein Anfang war“ (Friedrich Nietzsche)

 

Liebe Blogleser,

 

Das Jahr ist zu Ende! Dies gibt mir die Gelegenheit, ein paar Tage in aller Ruhe und

Besinnlichkeit die Zeit mit unserer Familie und Freunden zu genießen.

Der Jahreswechsel bedeutet aber auch wieder einen Neuanfang.

Er soll die Kraft bestärken in eine neue und gute Zukunft.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie einen guten Rutsch, Gesundheit,

viel Erfolg und dabei viele hilfreiche Ideen für das kommende Jahr 2015.

 

Herzlichen Dank für die spannenden Herausforderungen, Ihr Vertrauen und die

freundliche Zusammenarbeit.

Rechtsanwalt Kai Behrens

Münster

Ich bin der Tor des Monats

Fußballer gelten ja bekanntlich nicht als die Hellsten. Bei der Wahl zum Torjäger zum Monats soll dann schon mal gesagt worden sein: „Ich bin der Tor des Monats“, worauf man ihm Recht gab.

Hier nun ein paar Fußballersprüche aus dieser Saison, die branchenübergreifend anwendbar sein dürften:

1. „Wir wollten uns von der Mentalität her so präsentieren, dass wir versuchen, die Möglichkeit zu schaffen, wenn gewisse Umstände eintreten – glückliche Umstände – dass es dann nicht unmöglich ist im Fußball, auch in München unentschieden zu spielen. Aber eigentlich ist das fast unmöglich, weil es nie passiert,“ Freiburgs Christian Streich nach einem Spiel gegen die übermächtigen Bayern.

2. „Irgendwann in seinem Leben ist er falsch abgebogen,“ Klopp über Marco Reus. Ob Klopp sich zur DVAG einordnet, ist übrigens bis heute nicht abschließend bekannt.

3.  „Ich mache mir immer Sorgen. Wenn ich aufwache und mir keine Sorgen mache, mache ich mir Sorgen, warum ich mir keine Sorgen mache.“ Werder Bremens Thomas Eichin, dessen Team immerhin noch vor dem BVB steht.

4. “Beim ersten Interview war ich sehr enttäuscht. Beim zweiten zehn Minuten später ging es schon besser. Wenn ich noch eine halbe Stunde warte, dann habe ich wahrscheinlich das Gefühl, dass wir gewonnen haben.” Jürgen Klopp.