in eigener Sache

Ausstiegshilfe aus der Ausschließlichkeit

Am Ende eines Vertriebsverhältnisses, also nach Ausstieg aus einem Vertrieb, lauern viele Fallstricke. Neben den typischen Streitigkeiten, wie etwa der Streit um die Kunden oder um Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, gibt es noch weitere zahlreiche Themen über die sich streiten lässt. Vieles ist vermeidbar, wie zum Beispiel die vorgestern genannten Markenrechtsstreitigkeiten.

Um Aussteigern aus Strukturvertrieben helfen zu können, wurde Smartmove ins Leben gerufen. Smartmove bietet den Aufstieg aus den Strukturvertrieben. Smartmove unterstützt den Umsteiger bei den Wegen durch die Behörden, beim Erwerb oder der Umstellung notwendiger Zulassungen, und so weiter.

Mehr dazu hier.

Für Gespräche zu diesem Thema stehe ich am kommenden Donnerstag bei der DKM in Dortmund zur Verfügung.

Zwecks möglicher Terminvereinbarung bitte ich um Anruf bei mir im Büro (02514828102).

Einheitiche Rechtsprechung – im Großen und Ganzen

Manchmal kann man die Situation vor Gericht nur mit gewisser Ironie verarbeiten. Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung war schon des öfteren ein Thema hier in dem Handelsvertreter-Blog, bzw. eher die Uneinheitlichkeit.

Es ist aus anwaltlicher Sicht schier unerträglich, wenn ein Gericht in vergleichbaren Angelegenheiten mal so, und mal so entscheidet. Leider kommt dies wiederholt vor.

Gerade in Fragen, was das Verhältnis zwischen Vermögensberater und der DVAG betrifft, liegen dem Landgericht Frankfurt am Main viele ähnliche Klagen auf dem Tisch. Dabei geht es oft und wiederholend um die Frage, ob einem Vermögensberater ein Buchauszug zusteht, über welchen Zeitraum, ob Softwarepauschale zurückgezahlt werden müssen und so weiter. Im Prinzip ist es, bis auf wenige Abweichungen im Sachverhalt, immer das Gleiche.

Die Vertriebe bedienen sich spezialisierter Anwälte, die Handelsvertreter oft auch. Beide Seiten kennen sich also gut aus.

Nicht spezialisiert sind jedoch die Richter. Es kommt zwar im „Großen und Ganzen“ zu der Tendenz einer einheitlichen Rechtsprechung, jedoch auch zu sonderbaren Abweichungen.

In vielen Fällen, in denen die DVAG erstinstanzlich zur Erteilung eines Buchauszuges verurteilt wurde, hatte sie Berufung eingelegt. Im Prinzip ist es ja auch hier immer das Gleiche. Hier laufen etwa fünf gleichartige Verfahren vor dem Oberlandesgericht.

Wirtschaftlich werden die Verfahren beim Gericht nicht behandelt. Schließlich hat sich jedes Mal ein neuer Richter einarbeiten dürfen. Am letzten Freitag habe ich den fünften neuen Richter kennenlernen dürfen. So hat sich jeder Richter neu auf den Sachverhalt einarbeiten dürfen. In der freien Wirtschaft wäre dies wohl undenkbar gewesen.

Im Ergebnis gaben zwar alle Richter des Oberlandesgerichtes den Vermögensberatern im Prinzip Recht, dass ihnen ein Buchauszug zustehe. Dies wurde jedoch – trotz gleichartiger Verfahren – immer wieder anderes begründet und immer wieder mit anderen Schwerpunkten bewertet.

Den Vogel abgeschossen hatte dann das Oberlandesgericht am Freitag. Während es sich bei der Frage des Buchauszuges um 11.00 Uhr sehr materiell mit den Anforderungen an einen Buchauszug auseinandersetzte, (obgleich das Gericht gar nicht vorbereitet erschien), meinte es dann um 13.00 Uhr, die Berufung der DVAG müsste ja bereits unzulässig sein, weil der Beschwerdewert nicht erreicht sei. Ein Buchauszug könne ja schließlich nicht so viel Arbeit machen, so dass der erforderliche Streitwert für eine Berufung von 600€ nicht erreicht sein dürfte.

Fünf Richter in fünf Wochen, fünf verschiedene Ansätze, von Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einem wirtschaftlich arbeitenden Oberlandesgericht kann da wohl keine Rede sein. Den Vermögensberatern kann dies egal sein, solange sie ihr Recht bekommen. Aus anwaltlicher Sicht stößt dies auf Bedenken, demjenigen, der die Rechnung zu bezahlen hat, würde es auch nicht passen dürfen.

Ausgleichsanspruch für den Warenvertreter und Versicherungsvertreter

Als Anwalt mit Schwerpunkt Handelsvertreterrecht werde ich – neben den Kosten für ein Verfahren – auch oft nach der Höhe eines Ausgleichsanspruchs gefragt.

Der Ausgleichsanspruch für Versicherungsvertreter wird anders errechnet als der eines Warenvertreters. Zur Unterscheidung: Ein Warenvertreter verkauft Waren, ein Versicherungsvertreter bzw. Vermögensberater vermittelt Versicherungsverträge.

Ein Anwaltskollege hat sich einmal die Mühe gemacht, eine Formel für den Ausgleichsanspruch für Warenvertreter  in einer Excel-Tabelle darzustellen. Die Tabelle ist gut gelungen, aber leider für Versicherungsvertreter nicht geeignet.

Den Ausgleichsanspruch kann und muss der Versicherungsvertreter/Vermögensberater grundsätzlich selbst errechnen.

Die Grundsätze zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs findet man hier.

Hier beispielhaft die Berechnungsgrundsätze für

Finanzdienstleistung

Krankenversicherung

Sachversicherung

Kfz

Lebensversicherungen

Danke an JuraBlogs.com

Vielen Dank an JuraBlogs.

JuraBlogs ist eine Website, auf der Anwälte, die selbst einen Blog betreiben oder dort schreiben, ihre eigenen Beiträge veröffentlichen können. Diese werden dann automatisch nicht nur im eigenen Blog dargestellt, sondern automatisch in Jurablogs eingebunden.

Dort gibt es dann auch verschiedene Rankings. Es werden z.B. stets die aktuellen Veröffentlichen aufgeführt, aber auch die Topmeldungen. So konnte ich dort ablesen, dass der Artikel „Fußabtreter“ in der Höhle des Löwen aus dem Handelsvertreterblog vom 23.08.2016 innerhalb von 2 Stunden 57 Leser fand. Im aktuellen internen Ranking ist der Handelsvertreterblog auf Platz 19 zu finden. Über Jurablogs sind insgesamt 1616 Artikel von 150.751 Lesern gelesen worden. Insgesamt finden sich durchschnittlich 93 Leser pro Artikel. Es erscheinen im Durchschnitt 19 Artikel pro Monat.

Die Topartikel des Handelsvertreterblogs sind „Anwalt flog aus Gerichtssaal“, „Anwaltliches Kauderwelsch“ und „Vorsicht mit alten Firmenschildern“, mit teilweise über 400 Lesern. Da Jurablogs meist von Anwälten gelesen wird, sind natürlich die anwaltsbezogenen Themen am beliebtesten.

Die Nr. 1 der Rangliste, der Bayern-München der juristischen Blogs, ist die Seite Justillon – Kuriose Rechtsnachrichten. 30 Artikel pro Monat mit durchschnittlich 294 Lesern pro Artikel sind nicht zu toppen.

Dort finden wir illustre Themen mit der Überschrift „Der konsequent schweigende Prüfling“, „Kind malt mit Kreide auf Straße – Bußgeldverfahren eingeleitet“ und „Jurastudentin zieht sich im Hörsaal aus“.

Mit solch eher „schlüpfrigen“ Themen können wir im Handelsvertreterblog leider nur selten mithalten.

Jurablogs gibt es mittlerweile 12 Jahre. Er wird betrieben von Matthias Klappenbach. Ihm gilt ein besonderer Dank für den Aufbau dieser tollen Seite.

Ungewöhnliche Mandatsanfrage

Kürzlich erhielt ich eine sehr ungewöhnliche und etwas, vom Inhalt her, ungewöhnliche Mandatsanfrage. Diese sah wie folgt aus:

„Bezugnehmend auf Ihr spezialisiertes Arrangement gegen die verwerflichste Rechtspolitik der … möchten wir Sie bitten, uns vorab eine unverbindlich erstellte Vorgehensweise mitzuteilen. Wir Deutsche haben Freiheit ohne Recht und waren vor Gericht nur eine Ware, die ohne Einspruchsrecht nach Belieben der lobbyistischen Vorentscheidungen der … entschieden wurde….“.

Gerüchteküche

Die Gerüchteküche brodelt immer. Gerade im Kreise der Vermögensberater wird viel getuschelt. Manchmal ist zumindest etwas Wahres dran. Zumeist fällt es aber tief in den Brei der „leichten Muse“.

Was ich nicht schon alles über den „Doktor“ gehört habe (als er noch lebte), würde viele Abende füllen. Von Verschwörungstheorien war die Rede, von Geheimbünden und vielem mehr. Als Jurist soll man das rechtlich Wichtige vom Unwichtigen trennen, habe ich vor Jahren mal gelernt. Deshalb habe ich diesen Geschichten keine große Bedeutung zukommen lassen.  Das gleiche betrifft die Erbfolge des Doktors und die Frage der Aufteilung der Geschäftsbereiche an die Nachfolger. Aus juristischer Sicht ist allenfalls am Rande bedeutsam, wer im Vorstand einer AG sitzt und nicht, ob der Grund für die Erbaufteilung religiöser oder anderer Natur ist.

Dann gibt es noch die Gerüchteküche um Michael Schuhmacher, dem langjährigen Werbepartner der DVAG, die stets neue Zutaten erhält. Je mehr man offiziell nicht erfährt, umso mehr wird auch hier geredet. Glücklicherweise hat es sich bei manchen Gerüchten um böse Vorahnungen gehalten, von denen man bis heute weiß, dass es nur Gerüchte waren. Sie sind bis heute nicht eingetreten.

An dieser Stelle habe ich noch geglaubt, man müsse irgendwo im Rampenlicht stehen, wenn sich die Gerüchteküche über jemanden ausschüttet. Von wegen. Denn auch die, die hinten stehen, bekommen „ihr Fett weg“, und zwar die Anwälte.

Schließlich gibt es auch die Gerüchte über die Anwälte der DVAG und die Anwälte der Vermögensberater. Die meisten, vor allem die bösen Gerüchte über die geschätzten Kollegen, konnte ich ausräumen.

Und heute kam dann noch ein böses – und vor allem blödes – Gerücht über mich hinzu. Ein Vermögensberater, der ein paar Fragen hatte, sagte, ein anderer Vermögensberater habe gesagt, ich, also Rechtsanwalt Kai Behrens, würde von der DVAG bezahlt werden.

Wenn damit gemeint ist, dass man mich kauft, um prozessuale Vorteile zu bekommen, so ist dies natürlich blödsinnig. Wenn damit gemeint ist, dass derjenige die Prozesskosten (und auch mich als Anwalt) zu zahlen hat , der einen Prozess verliert, dann ist diese Aussage durchaus richtig. Dann werde aber nicht ich bezahlt, sondern der Vermögensberater, dem seine Anwaltskosten erstattet werden.

Dass ein noch aktiver Vermögensberater so denkt, wirft einen Schatten, denn im Falle einer solchen Vereinbarung über heimliche Zahlungen würden sich wohl beide Seiten – als Anstifter und Täter – strafrechtlich zu verantworten haben (§ 356 StGB). Ein „unmoralisches Angebot“ hat es aber schon nie geben. Von keinen Seiten.

Anwaltliches Kauderwelsch

Einige Schriftsätze, und auch die, die diese lesen müssen, leiden häufig unter typisch anwaltlichem Kauderwelsch.

Was war geschehen?

Die Santanderbank hatte wegen eines Programmierungsfehlers einen gekündigten Kredit in der Schufa eintragen lassen. Daraufhin kam es zu einer Kündigung des Onlinekontos bei der Frankfurter Sparkasse. Die Kosten dafür und die Kosten für eine neue Schufaauskunft wurden dann als Schadenersatzklage gegen Santander eingeklagt. Die Schufaauskunft kostet online 9,95 €. Dies war u.a. Gegenstand der Klage.

Die Santander wehrt sich gegen diese Zahlung und meint, dass die Schufaauskunft auch hätte kostenlos eingeholt werden können.

Dies begründet sie mit einem Winkelsatz, dessen anwaltliche Übersetzung an die Mandantschaft ins Hochdeutsch die Kosten der Schufaauskunft bei Weitem übersteigt. Santander lässt dazu schreiben: „Das Handeln der Beklagten war für die Einholung kostenpflichtiger Auskünfte durch die Klägerin nicht ursächlich.“

Anwaltliches Kauderwelsch sagt der Mandant. Juristisch korrekt sagt sein Anwalt. Juristisch aber völlig unnötig sagt der erfahrene Anwalt.

Interessante Berater

10 Jahre mindestens bin ich auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts spezialisiert. Wenn man etwas eine solch lange Zeit intensiv betreibt, könnte in dem einen oder anderen Fall Langeweile aufkommen.

Mir nicht. Denn Gott sei Dank gibt es neben vielen spannenden Fällen viele illustre Berater, die das anwaltliche Dasein erheblich bereichern. Einige von Ihnen habe ich bereits als schillernde Figuren kennen gelernt, andere fielen erst später auf, weil sie etwas besonderes geleistet haben.

Viele Berater, die ich schon lange nicht mehr vertrete, bleiben mir deshalb in Erinnerung, weil sie ein ganz besonderen Lebensweg eingeschlagen haben. Besonders interessant finde ich, wenn jemand aus seinen Erfahrungen als Vermittler plötzlich wie aus dem Nichts sein eigenes Unternehmen großgezogen hat. Spannend finde ich jedoch auch Laufbahnen, in denen plötzlich komplett andere Wege eingeschlagen wurden, die mit der Finanzdienstleistung überhaupt nichts mehr zu tun haben.

Ich werde in der nächsten Zeit ein paar dieser Personen vorstellen.

Markus Kompa: Das Netzwerk

„Ein Thriller mit wenig Blut und umso mehr Grauen – davor, wie manipulierbar wir sind, wie politische Meinungen verbreitet werden, wie sich Geheimdienste verselbständigen und ihre skrupellosen Machtspiele spielen.“

Eigentlich hätte ich auf dieses Buch vor Pfingsten hinweisen sollen, mit der Empfehlung, die regnerischen Tage mit einem guten Buch zu verbringen. Markus Kompa, immer wieder gern gelesener Kritiker zum Thema Finanzdienstleistung, Mitautor dieses Blogs und Alleinautor des Blogs zum Medienrecht, hat es unter Beweis gestellt: Er kann es! Nur wenigen würde ich dies bestätigen, Roger Willemsen z.B., dass sie den Umgang mit der deutschen Sprache in Perfektion beherrschen. Markus Kompa gehört auch zu den großen Wortjongleuren.

Nun hat er seine Kunst in einem Roman verewigt: Das Netzwerk. Vordergründig geht es um eine fiktive Präsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutz. Mehr soll erst mal nicht verraten werden.

Und es wird auch nicht verraten, ob nicht möglicherweise der eine oder andere Seitenhieb auf die Welt der Finanzdienstleistung geführt wird. Viel Spaß allen. Die nächsten Regentage kommen bald.

Hier kann man es kaufen:

Amazon

Buch.de 

Gastbeitrag Ventillösing

AssCompact hat heute meinen Gastbeitrag zur Ventillösung veröffentlicht.

Überschrift: Ist die Ventillösung noch zulässig?

Hab ich den richtigen Anwalt?

Hab ich den richtigen Anwalt? fragen sich – hoffentlich – viele Mandanten. Die einen suchen den Experten, die anderen den lockeren, mit dem man auch mal ein Bier trinken kann, die anderen den von nebenan und andere den Hausanwalt.

Jedenfalls erwarten wohl alle, dass sich der Anwalt richtig reinhängt und von der Auffassung seines Mandanten überzeugt ist.

Böhmermann, der Satiriker mit den lockeren Sprüchen, wurde vom türkischen Ministerpräsidenten Erdogan bekanntlich wegen seiner Schmähverse angegriffen.

Rechtsanwalt Michael Hubertus von Sprenger, der schon eine Reihe illustrer Mandanten vertreten hat, ist auf der Seite des sich stets um Freiheit bemühenden Erdogans. Dieser vertritt übrigens z.B. David Irving und Jürgen Elsässer.

Böhmermann soll sich von Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz vertreten lassen. Dabei taucht in dessen Veröffentlichungen auf, er habe folgenden Beitrag verfasst:

„Satire darf nicht alles – Die Kommunikationsfreiheit muss hinter dem Schutz des Individuums vor Diffamierung zurücktreten“
Gastbeitrag in: Der Tagesspiegel vom 22.02.2015

Zumindest trifft das Thema den Nagel in den Kopf.