in eigener Sache

Rechtsanwaltskosten werden „modernisiert“

Kostenrechtsmodernisierungsgesetz heißt es neudeutsch.

Ab dem August 2013 sollen Gerichtskosten und auch Rechtsanwaltsgebühren steigen.

Die letzte lineare Erhöhung der Anwaltsgebühren datiert aus dem Jahr 1994.

Die Rechtsanwaltsgebühren sollen um  mindestens 12 % steigen (bei Strafverteidigern sogar um 19%).

Warum gibt es einen Unterschied zwischen der Anhebung bei den Strafverteidigern und bei den Zivilrichtern?

Ganz einfach: Die Zivilrichter profitieren regelmäßig von höheren Streitwerten, die schon durch die Inflation bedingt sind.

Einige Anwälte raten dazu, aus Kostengründen Streitigkeiten vor dem 01.08.2013 zu beginnen.

Meine Empfehlung ist jedoch, Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden!

Trojaner

Trojaner nannte der IT-Experte das Wesen, welches meine Büro-PC angriff. Antivirenprogramme konnten es nicht ausfindig machen. Jetzt wurde es aber vernichtet.

Auf die Frage, wie man so etwas in Zukunft verhindern kann, sagte IT-Experte Oliver Weickum, dass man immer vor Emails nicht bekannter Absender auf der Hut sein sollte. Diese seien am besten ungeöffnet zu löschen.

Wir werden es befolgen.

Hackerangriff auf meinen Account

Eine böse Überraschung durfte ich gestern Abend erleben. Ich erhielt einen Anruf und wurde darauf hingewiesen, dass ich gerade dubiose Emails versenden würde. Und das, obgleich alle Bürorechner ordnungsgemäß ausgeschaltet waren.

Offensichtlich wurde ich Opfer eines Hackerangriffs. Obgleich ich schnell die Passwörter ändern konnte, wurden Emails ohne mein Zutun versandt. Inhalt dieser Mails war ein Link, der – wie sollte es anders sein – auf eine Sexseite oder alternativ auf eine Seite mit Tipps zum Abnehmen führte. Diese werden von einer Adresse in Argentinien unterhalten.

Die Rechner weisen nach erster Prüfung keinen Virenbefall vor. Vor der Öffnung dieser Links muss aber ausdrücklich gewarnt werden.

Trotz schnellen Handelns, trotz skeptischer Kontrolle und trotz entsprechender Warnsysteme ist das eingetreten, was ich immer befürchtet habe.

Die Rechner wurden sofort vom Netz genommen. Die Spurensuche wird mit professioneller Hilfe fortgesetzt.

Alle, die eine solche Mail erhalten haben, bitte ich um Entschuldigung und empfehle die sofortige Löschung der Mails.

Ärgerlich in eigener Sache

Es kommt mitunter vor, dass ein Anwalt einen Gerichtstermin verlegen muss. Z.B. dann, wenn er zu dieser Zeit bereits ein anderer Gerichtstermin anberaumt wurde. Auf zwei Hochzeiten kann auch ein Anwalt bekanntlich nicht tanzen.

Es gibt auch andere anerkannte Gründe, wie z.B. Urlaub.

Nun habe ich einen Prozess, in dem ich einen ehemaligen Handelsvertreter in einem Rechtsstreit mit einem Strukturvertrieb verteidige (keinen der ganz großen Strukturvertriebe übrigens).

Nun soll dann verhandelt werden. Einen ersten Termin habe ich schon verschieben müssen – eben wegen eines anderen schon zuvor anberaumten Termins.

Nun trifft der neue Gerichtstermin ausgerechnet zeitgleich auf den Tag, an dem mein Sohn eine schwere Operation erhält. Deshalb bat ich erneut um Verschiebung.

Dem Gericht war das eigentlich ein nachvollziehbares Anliegen. Da es jedoch der zweite Termin war, der aufgeschoben werden sollte, wollte man dies von der Zustimmung der Gegenseite abhängig machen.

Diese aber will einer neuen Verschiebung nur zustimmen, wenn ich den Nachweis der Operation abliefern würde und dazu den Nachweis, dass ich meinen Sohn an diesem Tag betreuen würde.

Ich war entsetzt. Bei einer fünfstündigen OP werde ich nicht „betreuen“. Ich werde einfach nur da sein wollen. Im Übrigen ist die Fach-OP in Herne, die Gerichtsverhandlung in Potsdam. Und das ist für einen eventuellen Notfall einfach viel zu weit weg.

Heute werde ich versuchen, dies alles noch in einem persönlichen Gespräch mit unserem Gegner hinzubiegen-

Weihnachten

Ich wünsche allen Lesern ein geruhsames und schönes Weihnachtsfest.

Mögen auch die alljährlichen Mahnbescheide eines großen Vertriebes kurz vor Weihnachten (Freitag) die Stimmung nicht trüben, wie es auch in diesem Jahr wieder passiert ist.

Und möge der vorweihnachtliche Mahnbescheids-Gruß dieses Vertriebes an einen Ehemaligen, man wolle noch 15.000€ zurück haben, trotz alledem über die Feiertage in den Hintergrund rücken.

Und möge bei all diesem Ärger zumindest in diesen Tagen der Gedanke in unsere Erinnerung rücken, dass es Wichtigeres gibt als die Gier nach Geld, nämlich Friede, Gesundheit und Familie.

So wünsche ich allen, dass nur diese Dinge in den nächsten Tagen wichtig sind und ich möchte die Worte eines Mandanten wiedergeben, der immer sagt:

„Passt auf Euch auf!“

Frohe Weihnachten!

Darf eine Rechtschutzversicherung die Meinung der Gegenseite vertreten

Laut Vertrag war eine Mandantin als Handelsvertreterin tätig.

Sie war jedoch so fest in Arbeitsabläufe integriert, so dass sie die Auffassung vertreten hat, sie sei Arbeitnehmerin. Als Arbeitnehmer ist man grundsätzlich sozial abhängig und weisungsgebunden. In diesem Rahmen sind viele Kriterien zu prüfen.

Deshalb wandte sie sich an das Arbeitsgericht mit dem Ziel, dies feststellen zu lassen.

Gleichzeitig wurde eine Statusfeststellung bei der Deutsche Rentenversicherung veranlasst. Diese ergab zunächst in einem Bescheid, dass es sich tatsächlich um ein Arbeitsverhältnis handeln soll.

Bei der Rechtsschutzversicherung, der AdvoCard, wurde um Deckungszusage für das arbeitsgerichtliche Verfahren gebeten. Diese stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass es eine Deckung nur dann gibt, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Eine Deckung gibt es nicht für Handelsvertreterstreitigkeiten.

Mithin sagte die Rechtsschutzversicherung, wir warten ab, wie die Angelegenheit juristisch endet und entscheiden uns erst dann. Der Einwand des Anwaltes war, dass sich die Rechtsschutzversicherung ja dann auf die Seite der Gegenseite stellen würde, mithin „vertragsuntreu gegenüber der Versicherungsnehmerin“ werden würde und die Rechtsschutzversicherung eine eigene Einschätzung abgeben könnte.

Noch ist die Frage juristisch nicht geklärt. Ob die Rechtsschutzversicherung eintreten muss, ist auch noch nicht geklärt.

Richter befangen?

Das Amtsgericht Bad Neuenahr Ahrweiler liegt wunderschön eingebettet im Ahltal. Umgeben wird es von Hügeln und Weinhängen.

Gegenüber dem Bahnhof liegt das Amtsgericht.

An diesem wunderschönen Ort schickte sich die Postbank an, einen ehemaligen Handelsvertreter auf Rückzahlung von Provisionen zu verklagen.

Der Prozess wird geführt von einem Einzelrichter – wie bei jedem Amtsgericht üblich. In diesem Fall handelt es sich genauer gesagt um eine Richterin.

Die Postbank gab monatliche feste Provisonsvorschüsse, die der Handelsvertreter ins Verdienen bringen sollte und wollte, was er aber nicht tat.

Einige Verträge sollen ins Storno gegangen sein (worüber man streitet).

Im ersten Termin tendierte die Richterin dazu, der Postbank Recht zu geben.

Im zweiten Termin heute kam es dennoch zur Zeugenvernehmung. Einige Kunden sollten aussagen, ob es denn zu dem Storno kam, ob es Nachbearbeitungen gab u.s.w..

Eine Zeugin gab an, dass ihr Mann bei der Post arbeiten würde, worauf die Richterin spontan erwiderte, dass ihr Mann da auch tätig sei. Man/bzw. Frau tauschten dann noch Namen aus, ob der eine den anderen kenne. Anschließend gab der Vertreter der Postbank eine Erklärung ab, die in das gerichtliche Protokoll aufgenommen wurde. Als ich als Anwalt des Handelsvertreters auch eine Erklärung abgeben wollte, wurde die Protokollierung abgelehnt.

Den nächsten Zeugen gar, der wegen des langen Zeitablaufs gleich auf Erinnerungslücken hinwies, ließ das Gericht sofort an den Richtertisch kommen. Dort legte die Richterin ihm einen Kontoauszug der Postbank  über angebliche Einzahlungen vor und legte ihm nahe, er solle bestätigen, dass er diese Zahlungen geleistet hat und danach nichts mehr.

Eine Beweisaufnahme im Schnelldurchgang mit vorgerfertigter Antwort über das Beweisthema.

Dann wurde von mir der sogenannte Befangenheitsantrag gestellt. Dies ist der Antrag, die Richterin in diesem Rechtsstreit wegen Besorgnis der Befangenheit zu entlassen.

Die Richterin sagte dann noch, dass es doch egal sein dürfte, ob ihr Ehegatte bei dem Mutterkonzern arbeiten würde (oder dem ehemaligen Mutterkonzern, da es vielleicht eine Trennung gegeben haben könnte) und zeigte damit duchaus ein gewisses Fachwissen über den Postkonzern.

Andere Richter – des Amtsgerichts – werden nun darüber zu entscheiden haben, ob ihre Einschätzung richtig ist.

Vor einiger Zeit hatte ich einen ähnlichen Fall, als sich ein Richter in einem Rechtsstreit mit der DVAG von selbst als befangen erklärte. Er würde die DVAG kennen, so seine Erklärung, ohne aber die genauen Hintergründe zu verraten.

Das Verhalten des Richters in dem DVAG-Verfahren ist sicher lobenswert. Der Verdacht der Befangenheit darf in keinem Prozess aufkommen!

Vom gewöhnlichen Blog zum Blogbuster

Bloggen ist in. Viele Blogger verarbeiten Erlebtes, schreiben über Neuigkeiten, und schreiben überhaupt gern.

Es soll sogar schon eine Blogosphäre geben (was auch immer das sein mag).

Es soll zu wenig gute Blogs geben, heißt es in der Wirtschaftswoche.

Einer der besten Blogs ist der von dem Anwaltskollegen Udo Vetter, der law-blog. Er hat sich zu einem richtigen Blogbuster entwickelt (Vorsicht! Eigene Wortkreation!).

An den law-blog hat sich jetzt die ARAG rangehängt und ist dessen Vertragspartner geworden. Sie schreibt dort jetzt auch ab und zu.

Und schon gleich kommen die ersten Absichtserklärungen, dass der Blog unabhängig bleiben soll (als gäbe es nunmehr daran Zweifel).

Hat sie oder hat sie nicht oder das Marketing des Internets

Nachdem Wulff sein Amt als Bundespräsident abgab, verschwand sein Name von den Titelseiten. Seine tiefe Freundschaft zu Maschmeyer hatte ihn auch in diesem Blog – sagen wir mal – Anerkennung finden lassen.

Jetzt taucht der Name Wulff wieder in den Schlachtzeilen auf. Und wäre da nicht der BildApp, wäre mir gar nicht aufgefallen, dass Frau Wulff wegen ihres Vorlebens in den Mittelpunkt geraten ist.

Sie führt nämlich gegen Herrn Jauch und google ihren juristischen Kleinkrieg. Während bei Jauchs Talkshow aus der Berliner Zeitung vorgelesen wird, in dem der Verdacht geäußert wurde, dass Frau Bettina Wulff unter dem Namen Viktoria eine Vergangenheit im Rotlicht hatte, sind es gegen Google ganz andere Vorwürfe.

Goggelt man den Namen von Frau Wulff, stößt man auf:

„Verwandte Suchanfragen zu bettina wulff

bettina wulff größe

bundespräsident

linus florian wulff

christian wulff lebenslauf“

Seit heute finden einge dieser Suchbegriffe dann auch ihre Google-Rechtfertigung, da sie seit heute „wie wild“ gegoogelt werden.

Dass Frau Wulff im September 2012 gegen ein lange bestehendes Gerücht vorgeht, könnte cleveres Marketing sein. In diesem Monat erscheint nämlich ihr Buch. Ein Buch übrigens über ihr Leben.

Bild weiß: Das wird ein Bestseller.

Nun wurde der erste Schritt getan, um in aller Munde zu sein, nachdem der Name Wulff in der Versenkung zu verschwinden drohte.

So funktioniert Internet: Wer bekannt werden will, muss sich aus dem Fenster lehnen und mal mit einer einstweilige Verfügung winken. Der Rest tut sich dann von selbst.

Dieser Blog soll auch schon von einstweiligen Verfügungen betroffen – vielmehr getroffen – worden sein. Einem Strukturvertrieb gefielen gewisse Urteile nicht. An die große Marketingglocke wurde das aber nicht gehängt.

BU-Versicherung hält Kunden „nur“ für krank, KV hält ihn für berufsunfähig

Gerade habe ich perfides Spiel erlebt.

Ein Kunde erhielt Leistungen von einer Krankenversicherung, deren Namen ich hier nicht nennen will. Diese lässt nach einiger Zeit gutachterlich feststellen, dass der Kunde berufunfähig ist (also zu als 50% seiner Arbeit nicht nachgehen kann).

Sie mustert ihn folgerichtig aus und zahlt das Krankengeld nicht weiter aus.

Der Kunde beantragt dann Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch diese beauftragt einen Gutachter, der zu dem Ergebnis kommt, der Kunde sei allenfalls krank und längst nicht berufsunfähig.

Eins steht fest: Der Kunde ist entweder krank oder sogar berufsunfähig. Nur zahlen will mal wieder keiner.

Aber dafür gibt es ja Gerichte.

Ein Aussteiger empfiehlt : Lebe Deinen Traum

Jens Klingebiel war früher Vermögensberater bei der Deutschen
Vermögensberatung. Dort hat er jahrelang erfolgreich Verträge verkauft,
bis er dann die DVAG verließ. Anschließend blieb er zwar noch kurz in der
Branche erhalten, hegte jedoch schon hier einen langen Traum. Denn
eigentlich stand schon lange fest, dass er mit der Branche in der
Zukunft nichts zu tun haben wollte. Mittlerweile kann er sich ganz
seinem Traum widmen:

Zunächst fotografierte er Tiere, jetzt filmt er sie. Dabei hat er sich
auf die nordeuropäischen Tiere konzentriert. Er filmt nicht nur
possierlicheTierchen im Zoo, sondern sucht deren Nähe in der Wildnis.

EinenStandort hat Jens Klingebiel im nördlichen Schweden,von wo aus
er Moschusochsen, Wölfen, Bären, Luchsen und Birkhähnen näher kommt.

Den Besuch seiner Facebook-Seite und der Seite www.hejhej.eu ist  und http://www.wildlife-stockfootage.de eine kleine Reise wert.

Wer also sehen will, wie man sich den Traum vom Aussteigen erfüllt,
kann diese Seite besuchen.

Das neue Werk von Jens Klingebiel heißt „Lebe Deinen Traum“. Dieser
Film soll zeigen,dass jeder durchaus in der Lage ist, sein Leben zu
verändern, um Stress, Hektik und Frust zu verhindern.

Ich bin äußerst gespannt.