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Ein Telefonat von Anwalt zu Anwalt wird schon mal geführt, z.B. um mal einen schnellen Tipp zu geben. Man pflegt als Anwalt gewöhnlich einen kollegialen Umgang. Ein doch notwendigerweise intensiveres Telefonat wurde, wie nachfolgend zu lesen, mit einem Dank beantwortet:
„Sehr geehrter Kollege Behrens,
vielleicht erinnern Sie sich noch an mich. Anfang … hatte ich mich telefonisch an Sie gewendet, da meine Tochter auch auf die DVAG hereingefallen war und sich nun darum bemühte, bei der AVAD abgemeldet zu werden. Über eine ehemalige Kollegin von ihr und gleichzeitig ehemalige Mandantin von Ihnen, Frau …, war ich an Ihre Kontaktdaten gekommen.
Sie waren dann so kollegial und freundlich mit mir die verschiedenen Vorgehensweisen und deren Chancen durchzusprechen.
Letztendlich bin ich Ihrer Empfehlung gefolgt und habe der DVAG im Namen meiner Tochter die Beendigung der vertraglichen Beziehung im Wege eines Aufhebungsvertrages vorgeschlagen. Nachdem die DVAG zuvor in ihren Antwortschreiben nie auf das von meiner Tochter oder später auch von mir Vorgebrachte eingegangen war, sprangen sie auf das Stichwort Aufhebungsvertrag an.
Natürlich gab es auch hier abwechslungsreiche Verzögerungen von Seiten der DVAG und natürlich waren die Verzögerungen völlig unnötig und dienten meiner Ansicht nach nur dem Zweck der Überlegenheit der DVAG zu demonstrieren.
Die Aufhebung der Vertragsbeziehung erfolgte zum …
Während die AVAD mich direkt an dem Tag, als dort die Abmeldung meiner Tochter durch die DVAG einging, darüber informierte, musste ich der DVAG natürlich hinterher telefonieren, um eine entsprechende schriftliche Auskunft über die Abmeldung bzw. die Vertragsbeendigung zu erhalten.
Nachdem jetzt alles erledigt ist, komme ich endlich dazu, mich bei Ihnen noch einmal für das überaus nette Telefonat zu bedanken. Mit Ihrer Empfehlung haben Sie mir sehr geholfen, da ich auf diesem Rechtsgebiet über keinerlei Erfahrungen verfüge und das Geschäftsgebaren der DVAG auch sehr speziell ist……..
Mit freundlichen kollegialen Grüßen“
Vielen Dank für diese Worte!
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Am Eingang gab es kein Gedrängel. Das war schon auffällig. In der Zeit vor Corona gab es gewöhnlich lange Schlangen und volle Gänge. Die Zeiten sind wohl erst mal vorbei.
Die Messe für Versicherungsvermittler, die DKM, war am 2. Tag wesentlich schlechter besucht als früher. Es fehlten einige große Versicherer und natürlich auch eine ganze Reihe kleinerer Anbieter. So wurde die Messe im Prinzip auf zwei Hallen reduziert.
Die ersten guten Gespräche gab es dann auf und neben einer Bühne, die der Facebook- Gruppe für Versicherungsvermittler zur Verfügung stand. Moderiert wurde die Veranstaltung von Andreas Lohrenz von Rockit und dem Vertriebscoach Frank Golz.
Sehr spannend war dann das Interview mit Herrn Michel Heinz, dem Präsidenten des Bundesverbandes für Versicherungskaufleute. Kritiker des BVK werfen dem BVK eine gewisse „Verstaubtheit“ vor. Angesprochen auf den Dresscode entgegnete Herr Heinz geschickt, dass dieser für ihn gerade Authentizität bedeute.
Bei aller Kritik wird schnell die Bedeutung des BVK vergessen. Herr Heinz sagte nämlich auch, dass er am Abend einen Termin mit führenden Politikern in Berlin habe. Dort wolle er sich dafür einsetzen, dass die Provisionsregelungen auch in Zukunft gelten sollen. Schließlich gibt es einige Parteien, die sämtliche Provisionen in der Finanzdienstleistungsbranche verbieten wollen. Holland und England haben das Provisionsverbot bereits umgesetzt. Dies wäre auch in Deutschland ein erheblicher Einschlag in die gesamte Branche der Versicherungsvermittlung. Die DKM würde es dann sicher auch nicht mehr geben.
Ich durfte dann auch die Bühne betreten und mir einige Komplimente von dem lieben Andreas Lohrenz abholen. Dabei hätte er selbst die Komplimente verdient. Er gibt mit den lebhaften und viel frequentierten Facebook- Gruppen den Vermittlern eine Stimme. Hier werden fachspezifische Fragen beantwortet und eben auch aktuelle politische Themen erörtert. In dieser Form und mit der großen Anzahl der Teilnehmer hat es dies zuvor noch nicht gegeben.
Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle auch bei Klaus Hermann. Er hatte mit einem eigenen Stand auf sein Entertainment aufmerksam gemacht. Vielen Dank für das Buch, das ich als Präsent mitnehmen durfte. Es wird hoffentlich nicht mehr lange dauern, bis ich angefangen habe, es zu lesen.
Zu guter Letzt – kurz vor dem Ausgang – gab es noch eine Podiumsdiskussion über das Thema „Altersvorsorge für Frauen“. Beatrice Egli hatte auch mitdiskutiert. Viele Zuhörer hätten sie sicher lieber singen gehört.
Auf den Heimweg mitnehmen durfte ich die rechtliche Information, dass das Landgericht Bochum ganz aktuell in einer einstweiligen Verfügungssache bestätigt hat, dass ein ausscheidender Vermittler sich unlauter verhalte, wenn er die alten Kunden unterschreiben lässt, dass diese keinen Kontakt mehr zu dem alten Vertrieb haben wollen.
Das Oberlandesgericht Jena hatte in einem Urteil vom 27.03.2019 (2 U 397/18) ebenso entschieden. Wechselwillige Vermittler sollten dies unbedingt beachten.
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Wenig Lametta bei geringer Schöpfungshöhe
Dieses „andere“ Weihnachten 2020 macht nachdenklich. Vielleicht tröstet es ein wenig, weil es ja schon in den 70igern tiefgreifende weihnachtliche Änderungen gab.
„Früher war mehr Lametta“. Das war vielleicht das bekannteste Zitat aus dem Sketch der 1970er Jahre „Weihnachten bei Hoppenstedts“, welcher am 07. Dezember 1978 erstausgestrahlt wurde. Er wurde dann 1981 in Vicco von Bülows Buch „Loriots dramatische Werke“ aufgenommen.
2011 verstarb Vicco von Bülow, bekannt unter seinem Künstlernamen Loriot. Viele seiner Werke sind längst Kulturgut, eben auch „Weihnachten bei Hoppenstedts“ .
„Früher war mehr Lametta“ stellte Opa Hoppenstedt fest und wurde Ende 2019 Auslöser eines Urheberrechtsstreits.
Die Alleinerbinnen Loriots verlangten im Wege des Einstweiligen Verfügungsverfahrens von einem T-Shirt-Hersteller, es zu unterlassen, den Spruch auf T-Shirts zu drucken. Sie waren der Auffassung, dass ihnen aufgrund dieser unbefugten Verwendung des Zitats „Früher war mehr Lametta“ ein Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG i.V.m. § 1922 Abs. 1 BGB zustehe. Das Zitat „Früher war mehr Lametta“ sei nach ihrer Ansicht urheberrechtlich schutzfähig, da es eine eigene Werkqualität im Sinne des § 2 UrhG aufweise.
Das Landgericht München I hatte zunächst ihren Antrag zurückgewiesen. Dies bestätigte das OLG München die Entscheidung mit Beschluss vom 14. August 2019. Der berühmte Satz „Früher war mehr Lametta“ sei nicht vom Urheberrecht geschützt, da ihm die urheberrechtliche Werkqualität fehle.
„Früher war mehr Lametta“ sei nach Ansicht des Gerichts ein eher alltäglicher und belangloser Satz, der entweder schlicht zum Ausdruck bringe, dass früher mehr Lametta benutzt wurde, oder – unter Verwendung des Wortes „Lametta“ als Metapher – dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war. Es fehle es bei der maßgeblichen isolierten Betrachtung an hinreichender Schöpfungshöhe, so das Gericht.
In dem Sinne wünscht der Handelsvertreterblog frohe Weihnachten !!!
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Als wenn nichts geschehen wäre fand eine Vertriebskonferenz irgendwo in Deutschland bei irgendeinem Vertrieb eines Versicherers letzten Mittwoch statt.
Kurz und knapp wurden die Teilnehmer auf Corona eingestimmt. Es ging aber nicht darum, wie man gut über die Runden kommt, sondern nur darum, dass gerade jetzt die Zeit für neue Abschlüsse gekommen ist.
Schließlich seien die Kunden jetzt alle zu Hause. Dort könne man die Leute hervorragend erreichen. Ausreden, man habe keinen erreichen können, würden jetzt nicht mehr gelten. Man solle jetzt anrufen und vermitteln – per Skype oder sonstwie.
Und der Versicherer wolle mit dem stärksten „Coronazugewinn“ aus der Sache herausgehen und alle Vertriebler müssten daran arbeiten.
Die Vertriebskonferenz endete wie immer wie einem kurzen bis nächste Woche. Sonst gab es kein Wort zur Pandemie und kein Wunsch an die Gesundheit oder an die Familie.
Der Handelsvertreterblog schließt sich dem nicht an. Wir wünschen allen Lesern nicht nur einen guten Wochenstart, sondern auch, dass alle gesund über die Runden kommen.
Inhaltlich werden auch wir in der nächsten Zeit mehr auf die neuen Anforderungen in Coronazeiten eingehen, als Hilfestellung gerade für die Handelsvertreter, die zumeist kleine und mittelständische Selbständigen sind.
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Am 19.02.2014 hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 163/13 sich über das Sendeprotokoll eines Faxes Gedanken gemacht, ob dies als Beweismittel genügt.
Dies ist besonders deshalb interessant, weil der ein oder andere Handelsvertreter Aufforderungen oder Abmahnungen per Fax übersendet.
Nach früherer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war der Sendebericht lediglich als Indiz für den Zugang eines Telefaxes zu sehen, und erfüllte somit nicht die Anforderungen eines Anscheinsbeweises.
Der Bundesgerichtshof musste über eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Jena entscheiden. Dieses hatte zunächst nicht genügend bedacht, dass ein „OK-vermerk“ auf dem Sendebericht immerhin das Zustandekommen einer Verbindung mit der in der Faxbestätigung genannten Nummer belegt.
Deshalb könne sich, so der BGH, der Empfänger nicht auf eine bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken, er müsste sich im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast viel mehr näher dazu äußern, welches Gerät er an der fraglichen Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und dieses gegebenenfalls vorlegen und so weiter.
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Während nunmehr fast jeder seinen Senf zu Omas gesungener Motorradfahrt im Hühnerstall abgegeben hat, überrascht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit einem Vorschlag. Nicht der Schutz von Umwelt und Huhn steht dabei im Vordergrund, sondern die Unfallstatistik.
„Mit einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen verringert sich auch das Risiko schwerer Unfälle mit Schwerstverletzten“, so der Bundesvorsitzende des GdV Michael Mertens. Mit Tempolimit könnte es bundesweit etwa 80 Verkehrstote pro Jahr weniger geben, so die Wirtschaftswoche.
Deshalb schlug Mertens einen Praxistest vor, um die Tauglichkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu testen.
Vielleicht sollten das der Anlass sein, optimistisch in das neue Jahr zu gehen. Wenn sogar die eher als konservativ geltende Versicherungswirtschaft neue Wege vorschlägt, geht das alte Jahr doch mit dem Gefühl zu Ende, dass man sich auf Überraschungen freuen kann.
In dem Sinne wünscht der Handelsvertreterblog allen Lesern ein spannendes, gutes, ruhiges, gesundes und erfolgreiches Jahr 2020 !
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Der Handelsvertreterblog,
allen voran Rechtsanwalt Kai Behrens,
wünscht allen Lesern, den treuen wie auch den anderen,
ein paar geruhsame und frohe Weihnachten.
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Der etwas steifen Gerichtsbarkeit fällt es manchmal etwas schwer, die richtigen Worte zum Fest zu finden. Eine weihnachtliche Botschaft besonderer Art übermittelte das Landgericht Osnabrück
In dem Rechtsstreit Deutsche Vermögensberatung AG DVAG, gegen ……
wird der auf den 23.12.2019, 14.00 Uhr, anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung in der Terminsstunde vorverlegt auf 11.30 Uhr.
Gründe:
Der unterzeichnende Richter hatte bei der Anberaumung des Verkündungstermins versehentlich nicht bedacht, dass das Gericht am 23.12.2019 schon mittags schließt, so dass um 14.00 Uhr die Öffentlichkeit nicht mehr gewährleistet ist.
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Über den Trennungsschmerz besonderer Art berichtet Fondsprofessionell in seiner Ausgabe 3/2019 auf Seite 380, die im Oktober erschienen ist.
Es geht darum, wann ein Berater möglicherweise Provisionen zurückzahlen muss. Dass man auf die Empfehlungen von Rechtsanwalt Kai Behrens zurückgegriffen hat, verleiht dem Artikel den besonderen Wert. Dafür vielen Dank an die Redaktion!
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Vielen Dank für die herzlichen Gespräche auf der DKM.
Und auch vielen Dank für das Interview von Torsten Günther von den Geldpiloten. Thema war der Ausstieg aus der Auschließlichkeit.
Das Versicherungsjournal, dort führte ich im Übrigen auch ein sehr freundliches Gespräch, hatte am 24.10.2019 dann darüber berichtet, von welchen Versicherungsgesellschaften die Vermittler am Liebsten wegwollen. So richtig überrascht war der Insider sicher nicht.
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Sehr geehrte Leser und Leserinnen dieses Blogs,
auch dieser Blog ist nunmehr Ziel eines Cyberangriffs geworden. Gottseidank ist außer Ärger und Arbeit nicht viel passiert.
Böse Zungen könnten behaupten, dass man ja wisse, wer den Hackerangriff initiiert hat. Wer so denkt, dem sei gesagt, das viele Vorurteile nicht zutreffen. Dieser Hackerangriff war so harmlos, dass er repariert werden konnte. Dies aber zeigt, dass man den Blog wohl nicht komplett ausschalten wollte.
Wir haben zu Zwecken der Reparatur viele Nutzer des Blogs, die regelmäßig per Mail über neue Einträge informiert werden, löschen müssen. Wenn jemand regelmäßig per Mail über neue Beiträge informiert werden, bitte eine Email schicken an
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Wir freuen uns, auch in Zukunft über Spannendes und Interassentes berichten zu können.