DVAG

Führt Vereinsbeitritt zur Kündigung?

Nun wurde ich gefragt, ob es zur Kündigung führt, wenn man als Vermögensberater einem Verein beitritt, der sich für die Interessen von Vermögensberatern stark macht.

Allein die Fragestellung ist interessant. Hintergrund: Ein paar Vermögensberater der DVAG gründeten einen Verein, der sich für die Interessen der Handelsvertreter einsetzen soll. Angeblich soll es dabei schon zu Kündigungen gekommen sein.

Es ist eben anders als im Arbeitsrecht, wo der gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer fast unkündbar ist. Der Handelsvertreter geniest diesen Schutz nicht.

Der Beitritt zu einem solchen Verein stellt sicher keinen Kündigungsgrund dar. Aber dennoch gibt es für den Handelsvertreter keinen Kündigungsschutz. Unter Beachtung der Kündigungsfrist ist eine Kündigung auch ohne Angabe von Gründen möglich.

Dem so gekündigten Handelsvertreter stehen mitunter Ansprüche zu. Bei Ausspruch einer Kündigung steht ihm vielleicht sogar der Ausgleichsanspruch zu, wie der BGH in zwei neueren Entscheidungen bestätigt hat.

Der Vereinsbeitritt als solcher ist im Übrigen sicher kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Dr. Helmut Kohl

Dr. Helmut Kohl regierte „in diesem unserem Lande“ von 1982 bis 1998.

Seine Laufbahn war verbunden mit einigen Paukenschlägen. Unter anderem wird er auch der „Kanzler der Einheit“ genannt. Er war der Kanzler mit der längsten Geschäftszeit (16 Jahre) und der erste Kanzler nach der Wiedervereinigung. In der so genannten CDU-Spendenaffäre verschwieg er die Herkunft eines Betrages in Höhe von eineinhalb bis zwei Millionen DM, obwohl er gemäß dem Parteiengesetz, welches er als Bundeskanzler selbst unterzeichnet hatte, zur Auskunft verpflichtet war. Nachzulesen in wikipedia

Nachdem sich Kohl aus der großen Politik zurückzog, blieb er nicht etwa untätig. Noch immer ist er Vorsitzender des Beirates der DVAG. Zu diesem Beirat gehören unter anderem auch Dr. Theo Zwanziger, Prof. Dr. Bernhard Vogel und Dr. Petra Roth.

Der mittlerweile 84 jährige heiratete im Jahr 2008. Trauzeugen waren der Bildchefredakteur Kai Diekmann und der Medienunternehmer Leo Kirch, zu dem Kohl ein ganz besonders enges Verhältnis hat.

Im Jahre 2004 stellte Kohl den ersten Teil seiner Memoiren vor. Dabei bediente er sich eines „Ghostwriters“, Herrn Heribert Schwan.

Auf der Frankfurter Buchmesse 2014 hat Kohl ganz aktuell einen Erinnerungsband zur Wendezeit vorgestellt.

Gleichzeitig veröffentlichte Heribert Schwan ein Buch namens „Vermächtnis. Die Kohlprotokolle“. Schwan zufolge hatte Kohl in Gesprächen, die 2001 und 2002 geführt wurden, unter anderem den ehemaligen Minister Norbert Blüm als „Verräter“ und Ex-Bundestagspräsident Wolfgang Thierse als „Volkshochschulherrn“ bezeichnet. Über die heutige Kanzlerin soll er gesagt haben: „Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen“.

Kohl hatte zunächst die Veröffentlichung des Buches per einstweiliger Verfügung verhindern wollen. Das Landgericht Köln hatte seinen Antrag jedoch abgelehnt. Daraufhin legte Kohl sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Nach einem Richterlichen Hinweis des Oberlandesgerichtes hatte Kohl dann die Beschwerde zurückgenommen.

Kohl ist der Auffassung, die mit Schwan geführten Gespräche, die insgesamt 630 Stunden gedauert haben, und insbesondere die 200 Tonbänder mit den Gesprächsaufzeichnungen, gehörten ihm. Die Originalbänder hatte Schwan zwar herausgegeben, er verfügt jedoch noch über schriftliche Protokolle, sowie über Kopien der Bänder. Die Anwälte Kohls haben weitere juristische Schritte gegen die Veröffentlichung des Buches angekündigt.

Schwan trat jetzt am 12.10.2014 in der Talkshow von Günther Jauch auf und nahm Stellung. Er drohte Kohl indirekt, dass er möglicherweise noch mehr politischen Sprengstoff bereithalte.

Interessant war zu hören, dass Kohl bis heute keine einzige Aussage aus dem Buch Schwans dementiert hat. Kohl hatte seine Rechte ausschließlich auf die – seiner Meinung nach – ihm gehörenden Protokolle und Aufzeichnungen hergeleitet.

Eine bessere Werbung, als er durch die einstweilige Verfügung Kohl unfreiwillig erhalten hat, hätte sich Schwan wohl kaum erträumen können. Spätestens jetzt sind die Kohl-Protokolle in aller Munde.

Andreas Pohl

Andreas Pohl ist Vorstandsvorsitzender, zugleich Geschäftsführer und Gesellschafter der Deutschen Vermögensberatung Holding. So ist es auf der Website der DVAG zu finden. Anfang Juli hat er den Spitzenposten von seinem am 12.06.2014 verstorbenen Vater Reinfried übernommen. Der nunmehr 50-jährige Andreas Pohl hat das Erbe zusammen mit seinem Bruder Reinfried angetreten.

In einem Interview in Brandeins ist zu erfahren, dass Andreas Pohl eine abgeschlossene Lehre beim DVAG-Partner, der AachenMünchener Versicherung, abgeschlossen hat. Seit 1984 ist er für die DVAG tätig.

Während die Söhne bis zum Tod ihres Vaters generalbevollmächtigt waren, treten sie spätestens jetzt in die – großen – Fußstapfen ihres Vaters.

In dieser Funktion hatte sich Andreas Pohl in einer langen Rede in Malta an die von der DVAG eingeladenen Vermögensberater gewandt. Die Einfahrt der vier großen Schiffe Aida-Fähren mit Tausenden von Vermögensberatern nebst Anhang sah er als symbolischen Akt für vier Jahrzehnte DVAG-Wachstum. Vor zehn Jahren, so erinnerte er sich, waren es noch drei.

Begrüßen konnte Pohl auch Sergio Balbinot, Chef des Generali Konzerns, Fritz Bohl, alle weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates , Dr. Theo Weigl, Wolfgang Kaske, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Generali Holding Deutschland, Dietmar Meister, den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Generali Holding, Michael Westkamp, Vorstandsvorsitzender der AachenMünchener usw. .

Andreas Pohl gab dann auch gleich den neuen Schwerpunkt bekannt. Die DVAG wolle sich auf den Vermögensberaterberuf konzentrieren. „Ohne Wenn und Aber“ hieß es. Der Gruppenleiterweg solle schöner werden. Hier sind also ein paar Veränderungen zu erwarten.

Pohl kündigte auch an, am 11. Juni 2015 das gesamte Frankfurter Waldstadion mit Vermögensberatern füllen zu wollen. Dort soll dann auch gleich die neue Vertragspartnerin Helene Fischer auftreten. Das Exklusivkonzert soll in dem „noch“ Commerzbank Arena heißenden Stadion in Frankfurt gegeben werden.

Neben dieser Ankündigung gab es ein paar „kloppsche“ Wortspielereien, die aber nicht verraten sollten, dass ein bekannter Bundesligatrainer zunächst intern, dann später auch extern für die DVAG eingesetzt werden soll.

 

Holger Zindt

Holger Zindt war zuletzt (bis zum 31.03. diesen Jahres) der geschäftsführender Gesellschafter der Frankfurter Sponsoring Agentur Akzio. Nunmehr hat er die Leitung des Marketingbereichs bei der DVAG übernommen.

Gegenüber Horizont kündigte er eine offensivere Vermarktung der DVAG an. Schließlich sei die Kundengewinnung bisher nur über Weiterempfehlung gelaufen.

Für die DVAG entwickelt Akzio Sponsoring Plattformen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades.

Zindt ist gelernter Sportökonom und passt offensichtlich exakt in das Werbeprofil der DVAG. Er ist gemäß der Website von Akzio dort noch immer als Geschäftsführer geführt.

Die DVAG setzt schon seit Jahren auf Werbepartner aus dem Sportbereich. Bekanntester Werbepartner der DVAG ist bekanntlich Michael Schuhmacher.

Lesetipp für den Sonntag

Warum nicht mal heute die aktuelle Welt am Sonntag kaufen?

„Schlecht vertreten“ heißt dort ein Artikel von Sebastian Jost und Anne Kunz. Dort wird anhand von Beispielen die Risiken und Gefahren aufgezeigt, die der Versicherungsvertreter eingeht, wenn er sich zur Selbständigkeit entschließt. Gezeigt werden ein paar Beispiele von der Wüstenroth und Württembergischen bis hin zur DVAG.

Wer sich den Gang zur nächsten Tanke sparen will, kann sie hier auch als E-paper gegen Zahlung von 2,99 € erwerben.

Prof. Dr. Reinfried Pohl

Am 12.6.2014 verstarb der Gründer der DVAG, Prof. Dr. Reinfried Pohl.

Die DVAG ist der mit Abstand größte Finanzvertrieb Deutschlands. Das Erbe haben nun die Söhne Andreas und Reinfried angetreten.

Über das Schaffen Pohls sen. ist viel geschrieben worden. Bis zu seinem Tod fühlte er sich für die DVAG verantwortlich. Sein Charisma, das von vielen Vermögensberatern bestätigt wurde, hat die DVAG wesentlich mitgeprägt.

Nach dem Tod Pohls gründete sich ein Verein, der von sich meint, sich für die Interessen der Vermögensberater einzusetzen. Die DVAG wirft dem Verein  vor, Schaden zuführen zu wollen. Der Verein habe sich ja auch ausgerechnet nach dem Tod Pohls gegründet.

Einige Vereinsmitglieder schlagen sich jetzt auch mit Kündigungen herum, die von der einen oder der anderen Seite ausgesprochen wurden.

Ob sich dieser Verein auch gegründet hätte, wenn Pohl sen. noch leben würde, ist nicht bekannt. Bekannt ist nur, dass ein weiterer Verein in der Gründung ist, dessen Gründung bereits zuvor feststand. Der eine Verein hat das Ziel, interne Dinge zu verbessern, der andere, Ausstiegswilligen zu helfen.

Am 20.06.2014 gab es übrigens ein Feuer im Bückingsgarten in Marburg. Bückingsgarten wird von der Vila Vita Gastronomie und Handelsgesellschaft mbH betrieben. Auf Xing heißt es : „Die VILA VITA Gastronomie- und Handelsgesellschaft mbH ist im Marburger Umfeld verantwortlich für sämtliche gastronomischen Aktivitäten der Familie Pohl bzw. deren Firmenverbund.“ Personenschaden gab es zum Glück nicht.

Jürgen Norbert Klopp

In Malta trafen sich zu einem Incentive 3 500 Vermögensberater. Dort wurde verkündet, dass Jürgen Klopp neuer Werbepartner für die Deutsche Vermögensberatung werden soll.

Jürgen Norbert Klopp, einfach Kloppo genannt, wurde 1967 in Stuttgart geboren. Als Fußballer spielte er überwiegend in der zweiten Liga und kam beim 1. FSV Mainz 05 „wie die Jungfrau zum Kinde“ im Jahre 2001 zum ersten Traineramt. Zunächst ging es um den Klassenerhalt. Anschließend spielte man um den Aufstieg mit, den man in der Saison 2003/04 erreichte. Ein Jahr später war Mainz sogar in der ersten Liga auf Platz 11.

Seit 2008 ist Kloppo bei Borussia Dortmund.

Kloppo verkörperte das Erscheinungsbild des nonchalanten bärtigen Lautsprechers, unrasiert, mit langen Haaren auf dem Kopf und löchrigen Jeans an den Beinen.

Sein erster werbeauftritt: Tapetenkleister.

Im Jahre 2008 überlegte der HSV, Kloppo als Trainer zu verpflichten. Kloppo war dem HSV jedoch zu flapsig.

Stattdessen ging Kloppo zu Borussia Dortmund. Der BVB stand zu diesem Zeitpunkt kurz vor der Insolvenz. Die Bilanz des BVB seitdem: zwei Deutsche Meisterschaften, ein Gewinn des DFB Pokals und das Erreichen des Finales der Champions League. Der HSV ist heute Ligaschlusslicht.

Kloppo vermarktete sein Image  clever. Mittlerweile verdient er jährlich 2,3 Mio. Euro durch Werbung.

 Welt de beschreibt ihn als „lustigen Vogel, herzlich, durchaus sympathisch und in seinem Mikrokosmos auch erfolgreich“. Kloppo warb für die Frankfurter Allgemeine Zeitung,  für Mitsubishi, später Seat, „ließ sich von der ERGO versichern“ und trommelte für die Volksbanken und Raiffeisenbanken, wo er ohnehin schon seit 15 Jahren ein Genossenschaftskonto hat.

Kusicke, Kloppos Berater, meint: „Dem nimmt man eben ab, dass er im Opel herumfährt. In die S-Klasse von Mercedes würde er eher nicht passen.“

Opel, Puma, die VR-Bank, Philips im Bereich Mail Grooming und Shaving und bald die DVAG?

Klopp neuer Werbepartner der DVAG

Einige waren mehr als überrascht.

Jürgen Klopp, Trainer von Borussia Dortmund, wurde als neuer Werbepartner der DVAG vorgestellt.

Klopp warb vor Jahren schon einmal für die Ergo.

Gründungsmitglieder nicht auffindbar

Kürzlich wurde ein Thesenpapier von Handelsvertretern der DVAG herumgereicht.

In diesem Thesenpapier forderte man einige „Änderungen“.

Man wollte eine Vertretervereinigung für Vermögensberater und Vermögensberaterinnen gründen. Dieses Thesenpapier wies drei Gründungsmitglieder aus. Nachdem ich nunmehr nach diesen drei Gründungsmitgliedern unter dem DVAG-Eintrag googelte, konnte ich leider keinen dieser drei Gründungsmitglieder finden, auch nicht unter der Website der DVAG. Komisch.

Vermögensberater in Valletta

Heute sollen sich die von der DVAG gecharterten Aida-Schiffe in Maltas Hafen Valletta treffen.

Es wundert mich, dass in dem Blog der DVAG darauf überhaupt nicht hingewiesen wurde. Dort steht heute „nur“ etwas über das neue Honorarberatergesetz.

Valletta ist die Hauptstadt Maltas,  von der Fläche her die kleinste Hauptstadt innerhalb der EU und hat neben der beeindruckenden Architektur so viele Sehenswürdigkeiten zu bieten, dass man sie an einem Tag allein kaum ansehen kann. Seit 1980 gehört die gesamte Stadt zum UNESCO Welterbe. Der imposante Ort befindet sich auf einer Landzunge mit dem Namen Monte Sciberras. Diese ist umschlossen von den beiden größten Naturhäfen im Mittelmeer.

Die AIDAaura startete am 20.09.2014 von Venedig, die AIDAblu am 19.09.2014 von Palma de Mallorca bis 26.09.2014, die AIDAvita am 20.09.2014 von Palma de Mallorca und die AIDAdiva am 19.09.2014 von Antalya.

Wer beim Eintreffen heute dabei sein möchte, kann die Einfahrt vielleicht auf einer der Livecams vor Ort anschauen. visitMalta.com bietet dies ebenfalls an.

Abtretung der Ansprüche aus dem Versorgungswerk wirksam

In einem Rechtsstreit eines ehemaligen Vermögensberaters mit der AachenMünchener Lebensversicherungs AG darf sich jetzt das Landgericht Aachen mit den Hinterrgünden des Versorgungswerkes auseinandersetzen.

Der Kläger war als Vermögensberater bei der Deutschen Vermögensberatung DVAG AG tätig. Zwischen der AachenMünchener und der DVAG besteht ein Kollektivvertrag, nach dessen Maßgabe die für die DVAG tätigen Vermittler Versicherungsschutz im Rahmen persönlicher Vorsorgepolicen nach Sondertarif erlangen können. Den Versicherungsschein erhielt zunächst der Vermögensberater. Einen weiteren hat es nach Änderung der Versicherungsbedingungen gegebene. Diesen soll die DVAG erhalten haben, was jedoch streitig ist.

Gegenstand der Hauptversicherung war eine Lebensversicherung, daneben war eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vereinbart mit einer monatlichen Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit. Dem Versicherungsvertrag liegen Bedingungen des Versorgungswerkes AG 96 zugrunde. Darin heißt es:

„Zur Sicherstellung des Versicherungszwecks und der Verpflichtung nach Ziffer 9 der Bedingungen Grundversorgung werden sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bis zum Eintritt des Versicherungsfalls, längstens bis zur Vollendung des 60sten Lebensjahres des Versicherungsnhemers an die Deutsche Vermögensberatung AG abgetreten hat“.

 Nachdem der Vermögensberater erkrankt war und Leistungen bezogen hat, erklärte die AachenMünchener ein bedingungsgemäßes Anerkenntnis hinsichtlich der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung dem Vermögensberater gegenüber. Die DVAG kündigte dann den Lebensversicherungsvertrag, weil der Berater angeblich aus dem Versorgungswerk ausgeschieden sei. Dies ist allerdings zwischen den Parteien streitig.

Mit der Kündigung soll der Original-Versicherungsschein beigefügt worden sein. Auch dies ist streitig. Das Gericht ging in einem Beschluss zunächst davon aus, dass die Kollektivversicherung tatsächlich beendet wurde. Es habe schließlich eine Kündigung gemäß § 168 VVG gegeben. Die Kündigungsberechtigung der DVAG ergebe sich aus der Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche des Klägers aus dem Lebensversicherungsvertrag an die DVAG. Eine Abtretung war gemäß § 18 AVB KLV möglich. Diese ist auch im Rahmen des Kollektivversicherungsvertrages erfolgt.

Auf dem Versicherungsschein wurde ausgeführt: „Dieser Versicherung liegen die Bedingungen des Versorgungswerkes der Deutschen Vermögensberatung AG gemäß Vordruck AG96 zugrunde. Zur Sicherstellung des Versicherungszwecks und der Verpflichtung nach Ziffer 9 der Bedingungen zur Grundversorgung werden sämtliche Recht und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bis zum Eintritt des Versicherungsfalls, längstens bis zur Vollendung des 60sten Lebensjahres des Versicherungsnehmers, an die Deutsche Vermögensberatung AG abgetreten.“

Auf dem Antrag  Aufnahme des Versorgungswerkes hatte der Kläger unterschrieben, dass dem Antrag die Bedingungen zugrunde liegen. Wenn er darauf hinweist, er habe keine Abtretungserklärung unterzeichnet, so sei nach Ansicht des Gerichtes ein solcher Vortrag nicht ausreichend. Schließlich sei aus den Vertragsunterlagen ersichtlich, dass auf die Bedingungen des Versorgungswerkes Bezug genommen wird.

Das Gericht weiter:

„Die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag gemäß § 18 AVB KLV in Verbindung mit §§ 398 ff. BGB ist auch in wirksamer Weise erfolgt, obwohl die Abtretung nicht nur auf Ansprüche und Rechte aus der Lebensversicherung beschränkt war und Rechte und Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gemäß § 13 Abs. 2 BUZVB nicht abgetreten werden konnten. Ein diesbezügliches Abtretungsverbotergibt sich außerdem aus § 400 BGB, da Renten aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gemäß § 850 B Abs. 1 Nr. 1 ZPO unpfändbar sind. Dies berührt jedoch nicht die Wirksamkeit der Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Lebensversicherungsvertrag, so das Gericht. Es kann im vorliegenden Fall angenommen werden, dass die Abtretung der Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag auch ohne diejenigen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vorgenommen wäre, so dass bloß eine erfolgte Abtretung der Rechte aus der Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung nichtig wäre, § 139 BGB.“