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Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main klagt ein Vermögensberater auf einen Buchauszug und Provisionen gegen die Deutsche Vermögensberatung.
Der Vermögensberater ist mit einem Aufhebungsvertrag ausgeschieden. Grundsätzlich wurden auf alle Amsprüche verzichtet, mit Ausnahme von Provisionsansprüchen. Die Frage stellt sich nun, ob ein Buchauszug verlangt werden kann.
Hintergrund ist auch, über welchen Zeitraum dieser Buchauszug verlangt werden darf.
Gesetzlich gilt eine dreijährige Verjährungsfrist.
Dennoch wurden Ansprüche auf Erteilung eines Buchauszuges seit dem 01.01.2008 geltend gemacht. Das Gericht hatte nun den Einwand zu prüfen, ob dies nicht unter die dreijährige Verjährungsfrist falle.
In diesem Zusammenhang musste das Provisionssystem genau unter die Lupe genommen werden. Zumindest ansatzweise konnte der Richter erst einmal nachvollziehen, dass bei Vermittlung von Verträgen im Jahre 2008 erst einmal nur ein Vorschuss gezahlt wird.
Er konnte auch nachvollziehen, dass fünf Jahre später die weitere Provision gezahlt werde, wenn der Vertrag diese Haftungszeit von fünf Jahren überleben würde. Mithin würde im Jahre 2013 eine weitere Abrechnung über einen Vertrag erfolgen, der im Jahre 2008 vermittelt wurde. Dann würden die Ansprüche, die im Jahre 2013 entstehen würden, auch erst drei Jahre später verjähren. Gesetzlich entstehen die Ansprüche pro rata temporis, also Monat für Monat, wenn der Kunde einzahlt. Die Ansprüche entstehen kraft Gesetzes nicht erst im Jahre 2013, sondern Monat für Monat, was sich eventuell auf eine mögliche Verjährung früherer Ansprüche auswirken würde.
Die DVAG argumentierte, dass sich dann die Auskunft ja auch nur auf einen unverjährten Zeitraum erstrecken dürfte. Auskünft darüber, was im Jahre 2008 mit dem Vertrag passiert ist, müsste dann nicht erteilt werden.
Ein kontrovers geführter Fall, der in der Verhandlung zu keinem Ergebnis führte und zudem noch weiter vorgetragen werden muss.
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Kaum wurde die Verpflichtung von Jürgen Klopp bei der DVAG offiziell bekannt, hatte er beim BVB hingeschmissen.
Klopp holte zwei Meisterschaften und einen DFB-Pokal. In den letzten zwei Jahren jedoch verbrannte der BVB 118 Mio Euro beim Einkauf neuer Spieler und parkte lange Zeit (bis Februar) auf Platz 18 der Bundesligatabelle, bevor man sich aktuell im Mittelfeld etabliert hat. Dann erfolgte die offizielle Bekanntgabe, Klopp werde als Werbeträger der DVAG aktiv. Inoffiziell wurde Klopp bereits im September 2014 als neuer Werbeträger in Malta angekündigt.
Und schon wurde die Frage laut, was das eine mit dem anderen zu tun hat?
“Dass Jürgen Klopp den BVB zum Saisonende verlässt hat keine Auswirkungen auf seine Zusammenarbeit der DVAG”, sagt Maria Lehmann, Leiterin Corporate Affairs der Deutschen Vermögensberatung AG laut Versicherungswirtschaft heute.
Die Süddeutsche spricht vom Abgang Klopps beim BVB „im letzten Moment“, „sonst hätte die Marke Klopp vielleicht ernsthaft Schaden genommen“.
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Am 11.6.15 singt Helene Fischer allein für Vermögensberater der DVAG in der Commerzbank-Arena in Frankfurt. So schreibt es der Versicherungsbote.
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Das Oberlandesgericht OLG Frankfurt erwägt, die Berufung der DVAG zurückzuweisen. Die DVAG hatte zunächst eine einstweilige Verfügung gegen die Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der DVAG e.V., kurz IHD, erwirkt. Dagegen legte die IHD Rechtsmittel ein. Nach einer mündlichen Verhandlung wurde der Beschluss aufgehoben. Dagegen legte die DVAG Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Frankfurt ein.
Das OLG Frankfurt erwägt nun, die Berufung zurückzuweisen, unter anderem mit dem Hinweis, die DVAG sei der Behauptung, dass sich auch aktive Vermögensberater der IHD angeschlossen hatten, nicht substantiiert entgegengetreten.
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Die IHD-Akadamie bietet ein Seminar Investmentstrategien für den 15./16. Mai und den 22./23. Juli an.
„In diesem bekannten und stets ausgebuchten Seminar setzt Thomas Noske (RD2 / As-Club-Mitglied) seinen perfekten Mix aus Theorie und jahrzehntelanger erfolgreicher Praxis fort. Angesprochen werden damit alle Vermögensberater, die ihren Investmentumsatz steigern oder perfektionieren wollen“, heißt es in der Einladung der Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der DVAG e.V.
Es sollen noch Plätze frei sein.
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Die DVAG investiert nicht nur in Werbeträger. Sie gibt auch Geld für Parteispenden aus.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet von Spenden im Jahr 2013:
„Die CDU erhielt ausweislich ihres jetzt präsentierten Rechenschaftsberichts im Bundestagswahljahr 2013 über ein Firmengeflecht um den 2014 verstorbenen DVAG-Gründer Reinfried Pohl sowie aus dessen Privatkasse insgesamt Spenden in Höhe von 493 000 Euro. Hinzu kommt eine 40 000 Euro-Spende des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater, der von Pohl mitgegründet wurde. Das haben die Experten von abgeordnetenwatch.de ermittelt. Trotz dieser großen Summen hatte die CDU im Jahr 2013 aber keine einzige der Spenden sofort anzeigen müssen, da die einzelnen Gaben allesamt unter 50 000 Euro lagen.“
Laut Welt belegt die DVAG damit Platz 6 der Spenderrangliste.
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Die DVAG hat ja nicht erst mit Klopp das Jahr der Werbepromis eingeleitet. Die Stadiontournee von Helene Fischer wird auch von der DVAG gesponsert.
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Wie schon auf der Incentive-Reise auf Malta verraten, ist Jürgen Klopp jetzt Coach und Werbepartner der DVAG geworden. Er hat sich für drei Jahre verpflichtet.
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Christoph Baltzer hat zu einem Interview im Geschäftsbericht der DVAG in Value Das Beratermagazin Stellung genommen.
Ein weiterer Aktionär soll sich künftig bei der DVAG nicht beteiligen, heißt es. Man bleibe ein „Familienunternehmen“( also ein von der Familie Pohl geführtes Unternehmen). Übrigens: Laut Wikipedia werden etwa 95 Prozent der in Deutschland ansässigen Betriebe und Firmen werden als Familienunternehmen geführt.
Baltzer fasst weiter zusammen, dass das Bauspar-Geschäft um 3,7 Prozent auf 2,1 Mrd. Euro Bausparsumme zurückgegangen sei, das vermittelte Fondsgeschäft um 5,8 Prozent auf 1,8 Mrd. Euro gesunken sei, während die Baufinanzierung (-1,7 Prozent) und im Hauptgeschäftsfeld Lebensversicherung Neugeschäft stagniert sei.
„Direktionen und Geschäftsstellen seien um 1,3 Prozent auf 3.375 zurück. Eigenen Angaben zufolge arbeiten 14.000 Hauptberufler für die DVAG. Anderen Angaben zufolge ist die Zahl der Vermögensberater inzwischen auf 25.000 gesunken. 2012 zählte die DVAG noch 37.000 Vermögensberater“, so Baltzer.
Die Herausforderungen für das Brüderpaar Andreas und Reinfried Pohl seien riesengroß. Im Hauptgeschäftsfeld Lebensversicherung müssten die Vermögensberater gegen den ständigen Gegenwind aus der Finanzpresse anreden. Außerdem würde es nach der Einführung des LVRG immer schwieriger, auskömmliche Provisionen beim Produktpartner Aachen Münchener auszuhandeln, beschreibt Baltzer weiter.
Andreas Pohl hat nun im Geschäftsbericht das Jahr 2015 zum Jahr des Vermögensberaters erklärt.
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Die DVAG legt ihre Zahlen aus dem Jahr 2014 vor.
Die Umsatzerlöse des Konzerns (einschl. Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG, FVD Deutsche Vermögensberatung, Deutsche Vermögensberatung Bank AG in Österreich, SVAG Schweizer Vermögensberatung AG) verzeichneten einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro.
Der Jahresüberschuss ging um ganze 12,3 Prozent auf 176,1 Millionen Euro zurück. Das Eigenkapital verminderte sich um 0,8 Prozent auf 660 Millionen Euro.
Die DVAG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2013 Umsatzerlöse von 1.130,4 Millionen Euro und einen Gewinn von 176,1 Millionen Euro.
Im Jahre 2012 wurden 1,18 Milliarden Euro umgesetzt.
Im Jahre 2011 waren es 1,1 Milliarden €, 2010 waren es 1,07 und 2009 waren es auch 1,1 Milliarden Euro.
2008 hatte die DVAG einen Umsatz von 1,22 Mrd. Euro. Diesen Umsatz hat sie bis jetzt nicht mehr erreichen können.
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Die Unabhängige Interessensvertretung der Handelsvertreter der DVAG e.V. , kurz IHD genannt, veröffentlicht auf ihrer Website eine Mitteilung des Vorstandsvorsitzenden der DVAG, Andreas Pohl. In dieser Mitteilung ist von Irritationen die Rede, und von einer Massen-Email eines Vermögensberaters zum Thema Provisionsveränderungen. Außerdem wird berichtet, dass zum 01.01.2008 die Provisionsregelungen der Lebensversicherung verändert wurde. Mit dem Schreiben vom 12.03.2015 überreicht Andreas Pohl einen Frankfurter Schnellbrief mit Datum 06.11.2007. In diesem Frankfurter Schnellbrief wurde zunächst über Änderungen in dem Versicherungsvertragsgesetz informiert, dann weiter unten darüber, dass künftig im Wesentlichen für Lebens- und Rentenversicherungsverträge 22 Promille und für Risikoversicherungen 18 Promille ausgezahlt werden. Gleichzeitig wird die Erfolgsprovision von bisher 3 Euro um einen LV-Bonus um 0,25 Euro erhöht.
Warum es zu Irritationen kommt und ob Vermögensberater irritiert sind, wird allerdings nicht mitgeteilt.