03
Jetzt verurteilte ein österreichisches Bezirksgericht einen Mitarbeiter des AWD zur Zahlung von Schadensersatz.
Dies teilte die Kleine Zeitung am 29.3.2013 mit.
Der Berater soll zu den Kunden ein besonderes Vertrauensverhältnis gehabt haben. Die Kunden verkaufte ein Haus, welches sie zuvor geerbt hat. Der Erlös in Höhe von etwa 320.000 € wurde auf Anraten des AWD-Beraters in Aktien der Immofinanz, der Immoeast, der Constantia Vorsorge und der Constantia European Property gesteckt.
Der AWD-Berater soll gesagt haben, die Anlagen seien so sicher wie ein Sparbuch.
Die Constantia-Aktien stürzten ab. Von eingezahlten 82.200 waren nachher noch 38.200 € vorhanden. Der AWD-Berater darf nunmehr gemäß Urteil in diesen Schaden ausgleichen.
20
Günther Jauch war nicht nur Moderator beim AWD. Er moderierte auch das 20. Jubiläum der DVAG.
Vielen blieb in Erinnerung, dass sich Jauch bei der DVAG mehrmals versprochen hatte und aus Deutsche Vermögensberatung die Deutsche Vermögensverwaltung machte.
Der Spiegel berichtete darüber am 20.11.1995. Er kritisierte Jauch, der zuvor im Stern-TV Fernsehkollegen kritisierte, die sich als Werbeträger in der freien Wirtschaft anboten.
Jauch selbst soll jedoch laut Spiegel nicht nur für die DVAG und den AWD, sondern auch auf einem Zahnärztekongress, einer Computerfirma, beim Fußball Klub Bayern München und auch für den Autokonzern BMW tätig gewesen sein.
Jauch soll dann auch in Frankfurt bei dem Immobilienguru Jürgen Schneider bei der Eröffnung des Einkaufszentrums Zeilgalerie aufgetreten sein.
Der Spiegel widmete sich dann auch dem Auftritt von Jauch am 01.07.1995 bei der DVAG. Der Spiegel kritisierte, dass Jauch dabei die knallharten Vertriebsmethoden wohl entgangen waren.
18
Bekannt wurde er als Kritiker der Strukturvertriebe und MLM-Systeme. Bekannt wurde er auch durch sein Insiderwissen über den AWD.
Unbekannt blieb jedoch sein wirklichert Name. Er trat unter dem Pseudonym Maximilian von Ah auf.
Im wahren Leben heißt er Frank Henkel. Hier offenbart er Ausschnitte seines „wahren Lebens“, auch aus seiner Zeit als AWD-Pionier in Genf.
14
Maximilian von Ah nahm zu dem Maschmeyerschen Auftritt bei Jauch wie folgt Stellung:
„Und irgendwann ließ sich selbst ein Günther Jauch vom jenem Geld & Macht suggerierenden Glitter & Glamour, aber viel mehr noch vom pekuniär schnöden Mammon anlocken und er folgte, wie vor und nach ihm so viele aus dem Karriere und Erfolg suchenden Bürgertum, aus Politik, Show und Medienlandschaft, dem Lockruf…….“
Und Herr von Ah wies darauf hin, dass das Bild.de-Filmchen, welches Jauch als Moderater beim AWD zeigt, von der Youtubeseite von Ahls gezogen wurde.
12
Wer es nicht gesehen hat, kann Inhalte der Sendung von Jauch in Bild.de nachlesen.
„Wo Ausnahmeleistungen möglich sind, muss auch ausnehmend bezahlt werden können“, soll Maschmeyer gesagt haben.
„Ist es egal, wie man das Geld verdient? Gibt es da eine Moral?“ lautete die Gegenfrage von Jauch. Und schon ging es um andere Inhalte, wie z.B. die Geschäftspraktiken des AWD, den Maschmeyer gegründet hatte.
„Wenn Manager ein tolles Produkt entwickeln, das sich gut verkauft, sollen sie auch entsprechend entlohnt werden“, soll Maschmeyer erwidert haben.
Bild.de dann weiter : „Obwohl das Gespräch jetzt bereits vom Thema der Sendung abgekommen ist, lässt Jauch nicht nach. Er zeigt einen Einspieler von einer AWD-Veranstaltung von 1999, bei der Firmengründer Maschmeyer seine damaligen Mitarbeiter motiviert, mehr Umsatz zu machen. Jauch unterstellt der Veranstaltung eine Atmosphäre „wie bei einer Sekte“. Dann liest er eine Zuschauerzuschrift eines älteren Ehepaares vor, das angeblich 100 000 Euro bei einem AWD-Geschäft verlor.“
Maschmeyer, sieht die Fondsgesellschaften in der Pflicht, deren Produkte AWD vertrieben hatte. „Wenn ein Auto fehlerhaft ist, macht man ja auch nicht den Autoverkäufer haftbar, sondern den Hersteller“, soll er gesagt haben.
„Jauch gibt daraufhin auf und bekennt, dass man vom Thema einer möglichen gesetzlichen Lohnobergrenze abgekommen sei“!, heißt es weiter in der Bild. Maschmeyer und Brüderle befürworteten die Mechanismen des freien Marktes und loben die gute Arbeit Deutschlands als Exportweltmeister.
Sahra Wagenknecht hält einen Mindestlohn von zehn Euro für „überfällig“ und befürwortet eine Kappungsgrenze für Managergehälter.
Dann wurde Brüderle von Jauch noch auf die Sexismusdebatte angesprochen, womit er denn abermals das Thema verließ. „Ich bleibe dabei: Kein Kommentar“, soll Brüderle geantwortet haben.
Bild.de sagt allerdings auch, warum Jauch Maschmeyer auf den AWD ansprach. Er selbst moderierte mal den Jahrestreff des AWD. Dafür erhielt Jauch seiner Zeit 18.000DM netto. Seinen Auftritt kann man hier in Filmchen von Bild.de ansehen.
12
Gestern bereitete Günther Jauch das Thema „Den Managern ans Gehalt! Brauchen wir ein Gesetz gegen die Gier“ auf.
Dazu lud er den umstrittenen AWD-Gründer Maschmeyer ein und soll laut Spiegel einige Mitarbeiter vom NDR „vergrätzt“ haben, die sich lange mit Maschmeyer herumgestritten hatte.
22
Entgegen anders lautender Mitteilungen in diesem Blog (Bericht Pohlmeyer vom 24.01.2013) hat weder das LG Hannover noch ein anderes Gericht AWD in diesem Jahr zur Rückzahlung von Softwarekosten verurteilt. Im Gegenteil: soeben ist erneut eine Softwareklage eines Handelsvertreters vom LG Hannover durch Urteil vom 08.02.2013 abgewiesen worden.
Das Landgericht hat ausgeführt, dass dem Handelsvertreter weder ein Anspruch auf Rückzahlung von Softwarekosten noch auf Einstellung in das Kontokorrentkonto zusteht. Denn der klagende Handelsvertreter habe nicht den Nachweis führen können, dass die vertragliche Vereinbarung zur Softwarelizenzgebühr unwirksam sei. Zudem seien die Ansprüche – ohne dass es hierauf nach Ansicht des Landgerichts überhaupt noch angekommen wäre – überwiegend verjährt. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle führte das Landgericht insoweit allerdings noch aus, dass bereits mit der Einstellung der Gebühren in das Kontokorrentkonto die Verjährungsfrist zu laufen beginne. Die Klage war folgerichtig abzuweisen.
19
Versicherungsjournal vom 18.02.2013:
Die Swiss Life Deutschland wird den Vertrag für die AWD-Arena in Hannover über die Namensrechte über den Sommer nicht verlängern.
Laut Manfred Behrens, CEO von Swiss Life in Deutschland, habe Swiss Life die gestiegenen Forderungen des Fußball-Bundeligisten Hannover 96 nicht erfüllen wollen.
Künftig will sich Swiss Life auf den Breitensport konzentrieren.
08
In einigen Handelsvertreterverträgen ist geregelt, dass monatliche Abrechnungen erfolgen und dass Gutschriften, Belastungen und Zahlungen auf einem Kontokorrentkonto geführt werden.
Eine ähnliche Regelung findet sich unter Ziffer 4 des Vermögensberatervertrages und auch im Handelsvertretervertrag des AWD. Die OVB hingegen rechnet nicht im Rahmen eines so genannten Kontokorrents ab.
Die Abrechnung im Kontokorrent hat zur Folge, dass Einzelforderungen nicht selbständig einklagbar sind. Eine Gesellschaft kann nur das Minus aus dem Kontokorrent einklagen. Anders herum kann der Handelsvertreter auch nur beanspruchen, dass gewisse Beträge dem Kontokorrent gutgeschrieben werden.
Eine direkte Auszahlung an den Handelsvertreter, ohne vorherige Gutschrift auf dem Konto, kann dann nicht erfolgen.
Wenn z.B. der Handelsvertreter meint, ihm seien zu Unrecht Provisionen oder andere Gebühren belastet worden, so kann er im Falle des Kontokorrents nur verlangen, dass er in dieser Höhe eine Gutschrift erhält.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber entschieden, dass gewisse Softwaregebühren nicht erhoben werden dürfen und an AWD-Mitarbeiter zurückzuzahlen sind. In diesem Verfahren hatte AWD den Einwand der Unzulässigkeit der Klage nicht erhoben. Nunmehr ist darauf abzustellen, dass die Rückführung zu Unrecht erhobener Gebühren nur über das Kontokorrent erfolgen kann.
05
Im TV sieht man Maschmeyer in diesen Tagen dann und wann über manch einen roten Teppich stolzieren.
Unterdessen gab er ein Interview und meinte, er bedaure, dass viele Kunden ihr Geld bei den Herstellern verloren hätten (natürlich nicht dem AWD), und dass eine Luxussteuer eingeführt werden sollte.
Man fragt sich nur, für wen.
24
Jetzt soll es die beiden großen Strukkivertriebe innerhalb von einer Woche erwischt haben. Die Gerichte Hannover und Frankfurt sollen bestätigt haben, dass die Softwarepauschale nicht erhoben werden darf und zurückgezahlt werden muss.
Die Softwarepauschale wird trotz eines BGH-Urteils von einigen Vertrieben noch immer einbehalten. Auch beim AWD, dass damals das BGH-Urteil eingefangen hat, und bei der DVAG wird die Softwarepauschale heute immer noch erhoben.
Es soll sich jedoch innerhalb von einer Woche um vorläufige Einschätzungen handeln.