Swiss Life Select

AWD einigt sich mit Österreicher Rentnerin

Der AWD hat sich inzwischen kulant gezeigt und der 91jährigen Kundin eine Weiterführung des Rechtsstreits erspart. Der Anlegerin wurde der gesamte Schaden erstattet. Mehr hierzu bei der Standard.at.

Österreich: Schlappe für AWD

Ein „beratenes“ Ehepaar bekam diese Woche in der ersten Instanz Schadensersatz zugesprochen. Weiter bei derStandard.

Der AWöDö und die Immobilien der Oipenrepublik

“über 50 Prozent des Umsatzes mit Immobilienaktien gemacht“

behauptet der VKI über das Österreichgeschäft des AWD.

„Nööööö!“ meint der AwöDö. Die Aussage solle zurückgenommen werden.

„Nie!“ meint der VKI.

Mehr Wiener Schmäh bei nachrichten.at

„Wenn der Vermögensberater klingelt“

Der Mitschnitt bei Youtube des WDR-Beitrags über DVAG und AWD ist entfernt worden. Kein Problem, SIe finden ihn hier in der ARD-Mediathek!

Handelsblatt: „Gerichte bringen Finanzvertriebe in Bedrängnis“

Ganz große Überraschung: Finanzvertriebe ziehen ihr Vertriebspersonal über den Tisch!

Nein, wer hätte damit wohl gerechnet …?

Das Handelsblatt berichtet heute über zwei gegen AWD und Bonnfinanz ergangene Urteile des OLG Köln und des OLG Celle, in denen man es den Strukki-Treibern verübelt, dass sie die Kosten für Werbekram und Firmensoftware auf die „freien“ (hihi!) Handelsvertreter abwälzen.

Am witzigsten finde ich persönlich ja dieses Statement:

„Ich fühle mich betrogen, im Bewerbungsgespräch war von den Kosten, die wir zu tragen haben, nie die Rede“, sagt Tim Runge, der von Oktober 2008 bis Juni vergangenen Jahres im Münsteraner Raum Mitarbeiter beim AWD war und jetzt klagt.

Lieber Tim, hättest Du vor drei Jahren mal „AWD“ gegooglet, dann wäre Dir meine Website finanzparasiten.de aufgefallen. Da wärest Du dann unter „Eine Beraterkarriere“ auf das hier gestoßen. Als Münsteraner hättest Du auch die Möglichkeit gehabt, mich mal auf eine Tasse Kaffee einzuladen, um festzustellen, ob der Typ sie noch alle hat, der diese Seite verantwortet. Das wäre dann Finanzberatung fürs Leben geworden … 😉

AWD Österreich: „Größtes Verfahren der zweiten Republik“

Wie der Kurier meldet, entwickeln sich die Massenverfahren der von den Verbraucherschützern betreuten Kläger gegen die Österreich-Tochter des AWD zum Rekord in der Alpenrepublik. Zum Showdown kommt es insbesondere, weil der AWD auf stur schaltet:

„Neben dem VKI gibt es noch rund 1500 Privatklagen sowie rund 6000 Anleger, die vom Prozessfinanzierer Advofin vertreten werden. Damit entwickelt sich die Causa zum größten Verfahren in der zweiten Republik.“

Bei Finanzstrukturvertrieben hört bei Finanzen die Freundschaft eben ganz schnell auf – Freundschaft mit Kunden, Handelsvertretern, Aktionären …

Spionageaffäre: Stahlen ehemalige AWD-Agenten Geheimnisse?

In Österreich hat der AWD kaum noch einen Ruf, den er verteidigen könnte. Doch nun wird neues Ungemach bekannt: Verrat!

Es ist nicht gerade ungewöhnlich, wenn Handelsvertreter beim Wechsel des „Arbeitgebers“ ihre Kundenkontakte usw. mitnehmen möchten. Ein bisschen übertrieben haben es laut AWD jedoch drei ehemalige AWD-Agenten, die nun vor dem Richter stehen:

„Von April 2006 bis April 2007 wurden tausende E-Mails abgerufen und Geschäftsgeheimnisse verwertet“

Die angeklagten Ex-AWDler bestreiten die Taten und sehen das Strafverfahren als unsportliche Antwort auf ihre zivilrechtliche Klage gegen den Strukturvertrieb:

„Es handelt sich eindeutig um einen Rachefeldzug“, konterte Dr. Andreas Stranzinger, Rechtsvertreter der drei Ex-AWD-Makler. Bei arbeitsrechtlichen Prozessen gegen AWD fordern die drei Betroffenen nach eigenen Angaben insgesamt eine halbe Million Euro.

(„Makler“ sind das wohl eher nicht gewesen.)

Das OLG Celle und der AWD

Wie kurz vor Weihnachten letzten Jahres berichtet, wurde der AWD verurteilt, Sonderbonifikationen zurück zu zahlen.

Der AWD machte uns nunmehr darauf aufmerksam, dass das OLG Celle ein Urteil des LG Hannover seinerseit nicht bestätigt hatte, sondern aufgehoben hatte.

Hoppla! Ist uns da ein Fehler unterlaufen? Offensichtlich nicht!

In der vom AWD übersandten Entscheidung hatte das OLG Celle am 29.10.2009 unter dem Az. 11 U 36/09 ein Urteil gefällt, wonach der AWD zu Unrecht Zahlungen für Sonderbonfikationen eingenommen hatte und an den Handelsvertreter 5748,97 € zurück zahlen muss. Dabei wurde eine landgerichtliche Entscheidung (AZ. 3 O 341/07) aufgehoben, die den Anspruch des Handelsvertreters verneinte hatte.

Die von uns Ende letzten Jahres zitierte Entscheidung betraf jedoch ein ganz anderes Aktenzeichen , nämlich Az. 11 U 51/09 – verkündet am 10.12.2009, so dass wir davon ausgehen, dass vor den Hannoverschen Gerichten mehrere ahnliche Verfahren laufen. Wir sind um Aufklärung bemüht.

Der AWD hat gegen die Entscheidung (en?) Revision eingelegt. Also wird die Angelegenheit nunmehr von dem BGH zu entscheiden sein.

OLG Celle und die Unabhängigkeit des AWD

Noch läuft es: Das Berufungsverfahren vor dem OLG Celle, in dem darüber entschieden wird, ob sich der AWD als unabhängig bezeichnen darf. Wir berichteten.

Herr Lepold von dem Magazin Das Investment hatte das dazu gehörende Aktenzeichen recherchiert : (Az.: 13 U 106/09). Vielen Dank!

Der 13te Senat wird noch über die Unabhängigkeit des AWD zu entscheiden haben.

Der AWD wurde im Jahre 1989 gegründet und vor etwa drei Jahren an die Schweizer Lebensversicherung Swiss Life verkauft.

Der AWD trat früher mit dem Slogan „Unabhängiger Finanzoptimierer“ auf. Das Landgericht Hannover sah darin einen Verstoß gegen das UWG.

Im Dezember 2009 erhöhte die Swiss Life den Druck auf den AWD, dass man dort mehr Produkte von Swiss Life verkaufen sollte. Es soll der Vertriebsanteil bis 2012 auf 20 bis 25 % steigen.

Neben Programmen zur Kosteneinsparung hat man sich bei Swiss Life neue „Meilensteine“ vorgenommen. Unter dem vielsagenden Namen „Milestone“ will die Swiss Life modernere Produkte anbieten und eine bessere Eigenkapitalrendite erwirtschaften.

Ohne dem OLG Celle vorgreifen zu wollen : Die Abhängigkeit des AWD von der Swiss Life wird offensichtlich nicht geringer.

LG Hannover : AWD hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der Sonderbonifikation

Immer wieder erwischt es den AWD böse : Schon vor etwa einem Jahr machte das LG Hannover dem AWD einen bösen Strich durch die Rechnung. Ende letzten Jahres hatte sowohl das LG Hannover und das OLG Celle seine Rechtsauffassungen in zwei beachtenswerten Entscheidungen vertreten.

Auszüge der Entscheidung des Landgerichts Hannover von Anfang 2009 :

„Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten erfolgsabhängigen Sonderbonifikation.

Die Vereinbarung über die Rückzahlung der erfolgsabhängigen Sonderbonifikation verstößt gegen §§ 89, 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB.

Gemäß §§ 89, 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB darf das Recht auf fristlose Kündigung weder beschränkt  noch ausgeschlossen werden, Das Verbot betrifft nicht nur vertragliche Regelungen, nach denen lediglich bestimmte von den Parteien festgelegte Sachverhalte als wichtiger Kündigungsgrund gelten sollen oder die Kündigung nur innerhalb genau bestimmter Fristen  ausgesprochen werden darf. Unter die Verbotsvorschrift fallen auch solche Vereinbarungen, welche das außerordentliche Kündigungsrecht mittelbar erschweren, indem sie finanzielle Nachteile für den Kündigenden vorsehen, wie z.B. Vertragsstrafen, den Verlust von vertraglichen Leistungen, Boni, Kautionen.

Zwar ist die Knüpfung des Anspruches auf eine freiwillige Sonderzahlung an dasBestehen der Vertragsverhältnisses innerhalb eines bestimmten Zeitraumes über den Auszahlungszeitpunkt hinaus ein, insbesondere im Arbeitsrecht, übliches und grundsätzlich anzuerkennendes Mittel für den Arbeitgeber, die künftige Unternehmenstreue seiner Mitarbeiter zu belohnen und sie zu reger und engagierter Mitarbeit zu motivieren. Maßgeblich dafür, ob eine einzelvertragliche Bindungs- und Rückzahlungsklausel das Kündigungsrecht unangemessen einschränkt, sind die Länge der Bindungsdauer und die Höhe der Sonderzuwendung.

Die Vereinbarung der Rückzahlung der Sonderbonifikation ist vorliegend geeignet, das Recht des Beklagten zur Kündigung zu beschränken, weil die Bindungsfrist von 12 Monaten unzulässig lang ist. Geht man von einer jährlichen Sonderzahlung aus, dann wäre die Möglichkeit zur (auch ordentlichen) Kündigung für den Beklagten, ohne dass er die Sonderbonifikation zurückzahlen müsste, faktisch ausgeschlossen.“

AWD beglückt Radiojournalisten des NDR

Die Journalisten-Vereinigung „Netzwerk Recherche“ hatte im November die Journalisten von NDR Info ausgezeichnet – für ihre Reportage über das AWD-Datenleck …

Im Beitrag gibt sich auch mein lieber Kollege Dr. Mann die Ehre, der seinerzeit MLP vertrat und mich im Gerichtssaal wissen ließ, er werde mit mir nur reden, wenn er muss. Wir haben uns dieses Jahr gegenseitig nicht vermisst … 😉