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DVAG-Politiker streiten sich über Verbraucher-Aufklärungsbehinderung

Der DVAG-Minister Wirtschaftsminister Brüderle (DVAG) (FDP) streitet sich mit dem Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) darüber, wie der Anlegerschutz für die Nutzlosbranche den grauen Kapitalmarkt verbessert werden könnte. Da sowohl FDP als auch CDU vom größten deutschen Finanzvertrieb, der DVAG, das Geld hinten und vorne nur so reingesteckt bekommen und sich freundlich gesinnten Politiker direkt in ihre Dienste nehmen lassen, ähnelt der „Dialog“ einem Handpuppenspieler, der zwei Figuren seine Hand in den Hintern steckt.

Das eigentlich Seltsame ist, dass der Verbraucherschutz ja in das Ressort von der Aigner-Ilse fällt, die allerdings klar signalisiert hat, dass sie die Qualität der Finanzberatung alles andere als prall findet.

Dass es Kanzler Schröder (AWD) (SPD) nicht anständiger lief als unter Kanzler Kohl (DVAG) (CDU), versteht sich von selbst. Dass sich der neue Bundespräsident nicht zu schade ist, in der bescheidenen Laube des AWD-Pyramidenbauers zu urlauben, wäre ja wohl auch zu viel verlangt.

So fällt es denn den GRÜNEN zu, die aktuelle Farce angemessen zu kommentieren:

Das Gewerberecht böte nur eine Scheinaufsicht, „die den vielen schwarzen Schafen bei den Beratern das Leben erleichtern“, kritisiert dagegen die stellvertretende Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Bärbel Höhn.

Bundes-Wulff logiert bei AWD-Maschmeyer

„Ein anrüchiger Freundschaftsdienst“? fragt die Süddeutsche anlässlich der Gastgeberschaft Maschis für den Ex-CDU-Landesvater.

Maschi, der schon dessen Vorgänger Schröder an seiner Fürsorge teilhaben ließ, hat gerade angekündigt, den AWD noch größer zu machen. Klarer Fall von Realitätsferne.

UPDATE: Auch der SPIEGEL findet das bemerkenswert.

AWD und DVAG gehen in weitere Runde

Während die DVAG mit einem von ihr selbst eingeleiteten Verfahren gegen den AWD  eine schnelle Niederlage erlebte, ist über den Antrag der DVAG gegen den AWD bis heute nicht rechtskräftig entschieden worden.

Ein Blick zurück:

Nachdem der AWD an Swiss Life verkauft wurde, störte sich die DVAG daran, dass sich der AWD noch als „unabhängig“ bezeichnet hatte.

Vor dem Landgericht Hannover wurde ein Antrag der DVAG eingereicht, wonach der AWD dies in Zukunft zu unterlassen habe.

Im Rahmen eines Gegenantrages verlangte der AWD von der DVAG, die DVAG dürfe in Zukunft nicht mehr behaupten, sie sei „weltweit die Nummer 1“.

In der ersten Instanz bekamen beide Parteien mit ihren Anträgen Recht.

Beide legten gegen die Entscheidung Berufung bei dem Oberlandesgericht Celle ein.

Das Oberlandesgericht Celle machte mit der DVAG „kurzen“ Prozess. Die Berufung der DVAG scheiterte. Die DVAG durfte sich nicht mehr als Nummer 1 weltweit bezeichnen.

Die DVAG hingegen stößt mit ihrem eigenen Antrag auf massiven Widerstand.

Es geht konkret um die Äußerungen, ob sich der AWD als „Europas größter unabhängiger Finanzdienstleister, Europas Nummer 1 für unabhängige Finanzoptimierung“ bezeichnen darf und der AWD biete eine „unabhängige, ganzheitliche Finanzberatung“.

Das Oberlandesgericht Celle ist nunmehr geneigt, über streitgegenständliche Fragen ein Gutachten einzuholen. Eine kurzfristige Entscheidung steht mithin nicht an.

Die Einholung des Gutachtens wird mit großer Spannung erwartet. Noch kann die Einholung eines solchen Gutachtens allerdings von den Streitparteien verhindert werden.

„Mich wundert aber, dass diese Schauspieler irgendwie immer untereinander heiraten“

lautet ein Komentar in der Bild-online vom 28.06.10Oneandahalfmen nennt sich der Kommentator, dem dieser Fehler gelang.

Lieber Oneandahalfmen, Maschmeyer ist doch kein Schauspieler – wenn ihm auch der Umzug von der Business in die Yellow-Press vollends gelungen ist. Und umgesattelt hat er auch.

Maschmeyer – wir erinnern uns – war Firmengründer des AWD. Wir denken gerne an den 1.4.1989 zurück, als Thomas Gottschalk das einjährige Jubiläum des AWD moderierte und Maschmeyer mit einem tollkühnen Ritt auf einem Elefanten in die AWD-Annalen einging.

Die Ölquellen des AWD

Von Rechtsanwältin Britta Gedanitz, Mannheim

Das Gleichnis des Finanzmessias Carsten Maschmeyer, man sitze auf einer Ölquelle , die angebohrt und riesig groß ist und sprudeln wird, war nicht nur ungemein treffend, sondern erinnert unweigerlich an das Credo der Finanzbranche, welches da lautet:

Dummheit ist der billigste Rohstoff. Wie segensreich unaufhörlich sprudelnde Ölquellen sein können, demonstriert gerade BP im Golf von Mexiko. Aber auch AWD kann mithalten: In Österreich. Dort steht es nämlich jetzt schon 2 : 0 in Sachen VKI/AWD-Kunden versus  AWD.  Zum wiederholten Male scheiterte AWD in dem Bestreben um Verhinderung einer Sammelklage seiner finanzoptimierten Kunden, die dem AWD Falschberatung vorwerfen.

Und man muss nicht erst Okrakel Paul befragen, um eine Idee davon zu bekommen, wie die Gerichte die Zulässigkeit der weiteren Sammelklagen gegen AWD bewerten könnten. Die Quelle sprudelt und sprudelt. Derweil wähnt sich AWD als Opfer einer Medienkampagne.

Von wegen systematische Fehlberatung, alles nur Einzelfälle (Plural!)

Böse, böse. Alle böse. Nur AWD gut. Jaaa, so könnte es sein …. Oder eben doch nur Verschwörungstheorien aus Strukkistan?

AWD entschädigt weitere Anleger von Immofinanz

Sieh an: Der AWD, dessen Image in Österreich unter Null gesunken ist, hat sich im Wege des Vergleichs bei zwei Anlegern auf 70% des Differenzschadens + Prozesskosten geeinigt. Geht doch!

Maschmeyer vor Familiengründung

Ab morgen, also ab Donnerstag, ist Veronika Ferres endlich frei für ihren Carsten Maschmeyer. Sie wird dann nämlich geschieden – wenn seine oder ihre Anwälte die Scheidung nicht noch vereiteln.

Dann kann auch Maschmeyer, ehemaliger Chef der Nr. 2 der Strukturvertriebe AWD, bald verkünden, dass auch er der „Familiengemeinschaft“ wieder offen gegenübersteht.

Gilt für den AWD das Gesetz des Schweigens?

Der Bundesgerichtshof wies die Schadenersatzklage eines Anlegers gegen den Finanzvertrieb AWD ab. Der Kläger war sauer, weil ihm nicht klar war, dass der freie Vermittler einen kleinen Interessenkonflikt hat: Die Provison für seine im konkreten Fall grottenschlechten Produkte.

Dem BGH nachs gäbe Unterschiede in der Kundenbeziehung zwischen Bankberatern und unabhängigen Finanzvermittlern. Ein Bankkunde müsse nämlich nicht zwingend damit rechnen, dass die Bank Rückvergütungen für ihre Vermittlungstätigkeit erhält, so schon die Richter vom OLG Celle. Der Finanzvertriebler sei nicht verpflichtet (gewesen), ungefragt seine Provision offenzulegen.

Mit anderen Worten: Bei Finanzvertrieben gehört die Provisionshonorierung laut BGH zur Allgemeinbildung. Recht hat er: Googlet man AWD, landet man schnell bei einer liebenswerten Website namens „Finanzparasiten.de“, wo alles schön erklärt ist. Eigentlich sollte man Geld für diese nützliche Seite nehmen … 😉

AWD: Kick Back-Urteile liegen vor

Die Financial Times hatte diese Woche bereits auf zwei wichtige Urteile zur Offenlegung von Rückvergütungen an bankenunabhängige Anlageberater hingewiesen. Inzwischen liegen uns diese Urteile vor, und sie können den Leuten in Hannover definitiv nicht gefallen. Mehr dazu in Kürze.

Im manager magazin kommentiert derweil Lutz Reiche Maschis Swiss Life-Karriere, der rechtzeitig den leck geschlagenen Kahn verlassen hatte. Misses Maschi widerum ist wegen ihres kapitalen Fangs für die Billigmodekette Adler als Identfikations-PR-Dame zu fein geworden – bzw. wegen „ehebrecherischen Images“ zu unfein. Jedenfalls wollte man nicht mehr, die Vroni aber das wohlverdiente(?) Geld. Dank fähiger Anwälte konnte sie das Kapital einfahren, ohne Werbung machen zu müssen. Bei Handelsvertretern ist das oft umgekehrt.

AWD: Doppelter Verlust, halber Doktor

Kalauer: Wie kann ein Finanzberater ein kleines Vermögen vermachen? Ganz einfach: Man gibt ihm ein großes …

Wie die Financial Times Deutschland meldet, hat AWD letztes Jahr den Verlust verdoppelt. Mann kann Maschmeyer nur dazu gratulieren, dass er den Laden rechtzeitig an Swiss Life vertickt hat. Jetzt hätte der Swiss Liofe-Großaktionär nur noch rechtzeitig seine Swiss Life-Aktien verscherbeln müssen, denn da stecken die AWD-Probleme mit drin

Landgericht München: AWD wegen Falschberatung verurteilt.

Herzlichen Glückwunsch an die Kollegen der Kanzlei Mattil&Kollegen!

Das Landgericht München (Aktenzeichen 22O1787/09) befand, dass der AWD 220.000,- Euro einem Anleger als Schadensersatz zahlen, weil er ihm einen Falk-Fond aufgedrückt hatte, aber seine Aufklärungspflichten ein wenig lachs angegangen war. Mehr weiß die Süddeutsche Zeitung.