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Das Schweizer Fernsehen hat sich mit dem AWD befasst, der inzwischen ja der Schweizer Swiss Life gehört. Deren größter Einzelaktionär ist der Maschi.
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Sehr geehrter Herr Dr. Maschmeyer,
jetzt versuche ich es mit diesem offenen Brief, erneut mit Ihnen in Kontakt zu treten. Vielleicht wird daraus dann doch noch ein Dialog oder ein Streitgespräch. Denn, das sehen Sie doch vielleicht auch: Ihre bisherige Taktik hat nichts gebracht, und wir bleiben bei unserer Berichterstattung, dass Sie und Ihr AWD tausende Anleger ins Unglück gestürzt haben.
Ihr Medienanwalt Matthias Prinz hat mit seinen hektischen Aktivitäten unseren Film über den “Drückerkönig Maschmeyer” nur noch populärer gemacht. Jede Einstweilige Verfügung – und mag sie noch so abstrus sein – hat dem “Judge‘s Cut” unseres Filmes im Internet eine zusätzliche Pointe beschert. Für das geneigte Publikum lohnt es sich stets, unsere Reportage auf panorama.de anzuklicken. Denn dank Staranwalt Prinz gibt es immer was Neues.
Und damit, dass Gerhard Strate, der zweite Promi-Anwalt in Ihrem Auftrag, versucht hat, mein Privat- und Berufsleben auszuforschen, haben Sie, verehrter Dr. Maschmeyer in der Öffentlichkeit wohl auch nicht gerade punkten können. Mein Sender, der NDR, hat Strates langen Schnüffel-Brief in der gebotenen Kürze beantwortet. Sie, Herr Maschmeyer, sind jetzt genau so klug als wie zuvor. Und die Öffentlichkeit weiß, wozu Sie in Ihrem Einsatz gegen kritische Journalisten fähig sind.
War es Ihre eigene Eingebung oder die eine PR-Profis – jedenfalls wirkte Ihre jüngste Eingebung recht kurzatmig: Sie wollten sich zum Wohltäter à la Bill Gates aufspielen, kündigten Sie in einem Zeitungsinterview an, und Gutes tun. Dann, bitte sehr, richten Sie doch endlich mit Ihren vielen hundert Millionen einen Fonds ein, aus dem Sie Ihre AWD-Opfer entschädigen ? Das würde die Öffentlichkeit vielleicht überzeugen.
Noch eine ganz persönliche Frage: Was gilt denn nun: Ihre für mich fast schon schmeichelhafte Aussage in einem Zeitungs-Interview, die ARD -Reportage über den Drückerkönig Maschmeyer sei ganz allein das Werk des eifrigen Reporters Christoph Lütgert ? Oder gilt die Verschwörungs-Theorie Ihres früheren Sprechers Bela Anda, wir Filmemacher hätten im Auftrag und für Geld von AWD-Konkurrenten gegen den AWD agiert ?
Und wie, bitte schön, sollte ich Ihrer Familie nachstellen, wie Sie es ebenfalls in einem Interview bejammern, wenn ich Ihre Familie gar nicht kenne ? Ich weiß nicht, wie Ihre geschiedene Gattin aussieht, und auch Ihre Söhne habe ich nie gesehen. Veronica Ferres, der allerdings war ich ein- oder zwei mal ganz nahe. Nur wäre ich nie auf die Idee gekommen, sie zu den fragwürdigen Geschäften ihres aktuellen Lebensgefährten zu fragen.
Sehr geehrter Herr Dr. Maschmeyer, lassen Sie die Unwahrheiten und lassen Sie uns reden. Sie wissen genau, welche Fragen ich Ihnen in einem Interview stellen will. Mit der ständigen Behauptung, ich hätte Ihnen meine Fragen nie geschickt, machen Sie sich lächerlich, denn im Internet kann jeder meine Anfragen an Sie nachlesen. Und wenn Sie darüber hinaus weitere Auskünfte brauchen, dann klicken Sie doch folgenden Link an.
Da dokumentiert die unbestechliche Stiftung Warentest, was von jenem AWD-Vertriebssystem zu halten ist, das Sie, verehrter Dr. Maschmeyer, aufgebaut haben. Genau dazu wollte und will ich Sie fragen.
Also: Laufen Sie nicht immer weiter weg. Geben Sie sich einen Ruck und mir das seit Monaten erbetene Interview
Mit freundlichem Gruß
Christoph Lütgert
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Viele AWD-Mitarbeiter bekamen kürzlich Post. Der AWD fordert auf, die Kontodaten zu überprüfen und gleichzeitig den Kontostand auf Provisionsabrechnungen anzuerkennen.
Im weiteren Text wird dann der Kontostand ausgewiesen, der Stand des Kontokorrentkontos, des Stornoreservekontos, des Steuerungsreservekontos und der Provisionsrückstellungen genannt.
Unten weiter steht dann „als richtig anerkannt“, wo dann der Mitarbeiter unterschreiben soll.
Wir weisen darauf hin, dass es sich üblicherweise bei den Provisionskonten um so genannte Kontokorrentkonten handelt. Die großen Vertriebe zahlen bekanntlich Vorschüsse. Soll eine Klage auf Rückzahlung eines Vorschusses geführt werden, muss grundsätzlich ein erheblicher Aufwand geleistet werden.
Wir haben dazu bereits einige Entscheidungen in diesem BLOG überreicht, die zeigen, wie schwierig es ist, wenn große Vertriebe eine solche Klage aus dem Kontokorrent führen.
Anders ist dies bei einem Anerkenntnis.
Wer ein Anerkenntnis unterschreibt, gibt eine Urkunde ab! Eine Klage kann auf eine solche Urkunde gestützt werden. In einem solchen Verfahren kann sich dann der Vertrieb schnell einen Titel sichern. Es kommt nur noch darauf an, ob die Urkunde tatsächlich von dem Beklagten unterschrieben wurde.
Andere Einwendungen werden zunächst nicht mehr beachtet. Zeugen werden zunächst nicht berücksichtigt.
Nachdem dann schnell der Anspruch tituliert wurde, könnte allenfalls der Beklagte in einem Nachverfahren andere Einwendungen geltend machen.
Die Abgabe einer solchen Urkunde ist also mit einem großen Risiko verbunden!
Man soll sich gut überlegen, ob man die Kontostände anerkennt.
Der AWD lässt die Übersendung per Fax oder eingescannter E-mail ausreichen. Das Oberlandesgericht Köln hatte am 09.01.1991 entschieden, dass auch ein Fax eine Urkunde darstellen kann.
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Dies wurde Maschmeyer von der Bild unverblümt gefragt. Er antwortete, dies könne ja nicht sein, da dieses Wort nur auf Staubsaugervertreter passe, die mit einem Bus in ein Wohngebiet gekarrt werden. Und außerdem seien AWD-Mitarbeiter von der IHK geprüft.
Mehr dazu in dem aktuellen Bildinterview.
Wir freuen uns, endlich den großen Unterschied zwischen einem AWD-Berater, der mit geleastem Auto kommt, und dem gewöhnlichen Staubsaugervertreter, der mit dem Bus kommt, verstanden zu haben.
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Maschi brachte es am Donnerstag Abend erneut auf satte 3,4 Millionen Zuschauer und damit auf die Palme des NDR.
Nunmehr verwendet sich neben Prof. Prinz auch der Hamburger Starverteidiger Dr. Gerhard Strate für Maschi.
Der Anwalt Strate will für Maschmeyer ein Gutachten verfassen, in dem er zu möglichen Straftaten des Reporters Lütgert nach den Paragraphen 240 und 241a des Strafgesetzbuchs und Paragraph 33 des Kunsturhebergesetzes Stellung nimmt. In Paragraph 240 StGB geht es um Nötigung, im Paragraphen 241a um „politische Verdächtigung“, die dritte der genannten Vorschriften stellt Bildnisse unter Strafe, die gegen den Willen eines Abgebildeten verbreitet werden. Die Taten sind allesamt mit Freiheitsstrafe bewehrt. Zudem, schreibt Maschmeyers Anwalt, liege es nicht völlig fern, das „offenkundig sinnlose Heranpirschen von NDR-Kamerateams an Herrn Maschmeyer und seine Mitarbeiter auch noch an anderen Vorschriften zu messen“.
Och. Nun sind Strafverteidiger ja naturgemäß hinsichtlich ihrer Klientel nicht wählerisch. Aber dass sich Strate für so ein albernes Manöver hergibt? Als ob es nicht schon genug ernsthafte Kriminalität gäbe. Die Nummer erinnert an das Bemühen des Kollegen Dr. Christian Schertz, einen Gerichtsreporter wegen einer unerwünschten Weihnachtskarte nach dem Anti-Stalking-Gesetz auf 50 m Distanz zu halten. Lächerlich.
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Für alle, die es nicht gesehen haben oder es nicht fassen können und es noch mal sehen möchten :
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Der NDR teilte uns schon zuvor mit, dass die Sendung „Der Drückerkönig und die Politik“ ausgestrahlt wird. Die Aufrufe an die Intendanten, statt dessen lieber einen Tierfilm oder etwas anderes zu zeigen, wurde von der ARD ignoriert. „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ kam eben nicht an.
Und die Tsunamie-Kampagne Maschmeyers entpuppte sich als Rinnsal.
Und diente wohl eher dazu, dass die Einschaltquote deutlich nach oben ging und den AWD die Antiwerbung voll getroffen hat.
Wir sind gespannt auf weitere Reaktionen.
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Carsten Maschmeyer hat Rechtsanwalt Prinz beauftragt. Er will die Ausstrahlung des ARD-Films verhindern. Der NDR spricht von einem einmaligen Vorgang. Alle Intendanten der öffentlichen Rundfunksender haben ein 80 Seiten umfassendes Schreiben von Prinz erhalten.
Der NDR teilt mit, dass er heute Abend die Sendung „Der Drückerkönig und die Politik“ ausstrahlen wird.
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BGH: Badenia-Schrottimmobilien-Fälle werde neu aufgerollt
Die Badenia ließ über Drückerkolonnen Schrottimmobilien verticken, an denen sich die Kunden dumm und dämlich zahlten, die Vertriebe und die Banken jedoch den fetten Reibacht machten
SPON schreibt:
(…) Nach den damals bundesweit verwendeten Formularen sollten die Vermittler angeblich nur rund fünf Prozent des Kaufpreises als Provision erhalten. Tatsächlich waren es nach BGH-Angaben jedoch mindestens 15 Prozent. Wo die Formulare verwendet worden seien, hätten die Vermittler durch Verschweigen der tatsächlichen Provisionen Aufklärungspflichten verletzt, urteilte der BGH nun. Der Badenia sei dies zuzurechnen, da sie mit den Vermittlern zusammengearbeitet habe. Die Kunden hätten folglich Anspruch auf Rückabwicklung. (…)
Ein ähnliches Geschäftsmodell liegt auch den Drückern vom AWD zugrunde. Heute, Mittwoch, gibt es in der ARD um 21.45 Uhr die Doku „Der Drückerkönig und die Politik“. AWD-Gründer Carsten Maschmeyer hat so eine Schiss vor der Doku, dass er einen prominenten Medienanwalt angeheuert hat, der die Ausstrahlung mit umfangreichen Briefen an die einzelnen ARD-Rundfunkhäuser zu torpedieren versuchte. Der Schuss ging nach hinten los.