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„Ein anrüchiger Freundschaftsdienst“? fragt die Süddeutsche anlässlich der Gastgeberschaft Maschis für den Ex-CDU-Landesvater.
Maschi, der schon dessen Vorgänger Schröder an seiner Fürsorge teilhaben ließ, hat gerade angekündigt, den AWD noch größer zu machen. Klarer Fall von Realitätsferne.
UPDATE: Auch der SPIEGEL findet das bemerkenswert.
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AFP berichtet, dass das Oberlandesgericht Hamburg hat am Dienstag zahlreiche Versicherungsklauseln zur vorzeitigen Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen beanstandet:
Verbrauchern, die in dieser Zeit eine Lebens- oder Rentenversicherung auch anderer Unternehmen vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, riet die Verbraucherzentrale, einen Nachschlag schriftlich geltend zu machen. „Wir schätzen die Summe, die die Versicherungswirtschaft an die Verbraucher erstatten muss, auf rund zwölf Milliarden Euro“, erklärte Sprecherin Edda Castellò.
- Hamburger Abendblatt: OLG Hamburg fordert mehr Transparenz bei Rückkaufswerten. Revision wahrscheinlich
- WELT: Gericht kippt alte Bedingungen
- Handelsblatt: Rückkaufswert: Gericht kippt alte Versicherungsklauseln
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Sieh an: Der AWD, dessen Image in Österreich unter Null gesunken ist, hat sich im Wege des Vergleichs bei zwei Anlegern auf 70% des Differenzschadens + Prozesskosten geeinigt. Geht doch!
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Der streitbare Tschacka-Tschacka-Finanztipp-Tausendsassa Markus Frick feiert sein Comeback.
Der gute Mann wurde von einigen seiner weniger Glücklichen Anhängern verklagt. Frick klagt selbst gerne, wenn er schlechte Nachrichten vermeiden möchte. Auch die Berichterstattung über öffentliche(!) Gerichtstermine möchte Frick unterbinden. Was der wohl zu verbergen hat? Am Donnerstag findet am Landgericht Berlin ein weiteres Verfahren dieser Art statt.
Auch ein Strafverfahren läuft. Seine Klientel scheint das nicht zu irritieren. Daraus folgt, dass es für Finanzvertriebe noch genug Potential gibt …
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Irgendein freundlicher Mensch (nicht von der Firma im Video hier) in einem schönen Call Center rief mich neulich an, und vertickte mir ein Paket aus Telefon-Flatrate, superschnelles Internet, digitales TV usw. für nur 30,- Euro/Monat. (TV brauche ich als entsprechender Asket nicht, ging aber angeblich nicht ohne.) Außerdem sei ein Abo mit Anti-Viren-Software für zusätzlich 4,- Euro dabei, das man sofort kündigen könne. (Als Apple-User habe ich für so etwas keine Verwendung.)
Eine Woche später musste der Vertrag nochmal aufgenommen werden, weil irgendwas nicht richtig gewesen wäre. Wegen ISDN kämen sowieso noch 5,- Euro dazu. Aha.
Dann kam die schriftliche Bestätigung. Hier kostete der Spaß inzwischen 45,- Euro. Da war mein alter Provider auch nicht teurer. Als ich in der Geschäftsstelle den Widerspruch abgab, erfuhr ich, dass man Telefon und Internet durchaus auch ohne TV hätte bekommen können – für 20,- Euro. Mehr bräuchte ich nicht zum Glücklichsein.
Ich lasse mir am Telefon grundsätzlich nichts verkaufen. Aber von den wenigen Ausnahmen habe ich bis heute jede einzelne bereut – ausnahmslos.
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Der Senior unter den Finanzstrukkibuden scheint guter Laune zu sein. So wird gemeldet, die Bonnfinanz wolle Finanzvertriebe zukaufen.
Ziel sei es, „Unternehmerpersönlichkeiten zu finden, die wie wir ticken“.
Die suchen also Verticker …
04
Aufatmen bei den Finanz-Handelsvertretern: Tchibo darf ihnen keine Konkurrenz mehr machen. Mehr dazu weiß das lawblog.
04
Bei den Finanzvertrieben macht sich gerade die Bonnfinanz unbeliebt.
-> Financial Times: „Schlechte Beratung soll weh tun“
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Wie auf Rechtslupe nachzulesen ist, war sich auch der frühere Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz nicht als Türöffner für Klinkenputzer zu schade. Der Versuch, aus seinen geliehenen Glamour in Form der Prospekthaftung Kapital zu schlagen, misslang ebenso, wie die Kapitalanlage selbst.
Prof. Scholz war vom Landgericht Mosbach 2007 in einem Prozess um fehlgeschlagene Kapitalanlagen zum Schadensersatz veruteilt worden. Seine Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe hatte nun Erfolg.
Leute, jetzt mal im Ernst: Wer ist denn so bescheuert, einem Politiker zu vertrauen?
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Der Bundesgerichtshof wies die Schadenersatzklage eines Anlegers gegen den Finanzvertrieb AWD ab. Der Kläger war sauer, weil ihm nicht klar war, dass der freie Vermittler einen kleinen Interessenkonflikt hat: Die Provison für seine im konkreten Fall grottenschlechten Produkte.
Dem BGH nachs gäbe Unterschiede in der Kundenbeziehung zwischen Bankberatern und unabhängigen Finanzvermittlern. Ein Bankkunde müsse nämlich nicht zwingend damit rechnen, dass die Bank Rückvergütungen für ihre Vermittlungstätigkeit erhält, so schon die Richter vom OLG Celle. Der Finanzvertriebler sei nicht verpflichtet (gewesen), ungefragt seine Provision offenzulegen.
Mit anderen Worten: Bei Finanzvertrieben gehört die Provisionshonorierung laut BGH zur Allgemeinbildung. Recht hat er: Googlet man AWD, landet man schnell bei einer liebenswerten Website namens „Finanzparasiten.de“, wo alles schön erklärt ist. Eigentlich sollte man Geld für diese nützliche Seite nehmen … 😉
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Wie man im April-Heft von Finanztest nachlesen kann, scheint das mit dem Beratungsporotokoll noch nicht so recht zu klappen. Eine Kurzfassung bietet die Frankfurter Rundschau.
Im Originalbericht stehen ein paar deftige Kommentare:
„Banken stellen sich dumm“
„so wie die Berater das Protokoll zurzeit ausfüllen, ist es für Anleger völlig unbrauchbar.“
„Fazit: So wie die neue Regel angewendet wird, bringt sie nicht viel.“
Das Beratungsprotokoll wird zudem verwässert, in dem der Kunde mit anderen Papieren geradezu zugeschissen wird. Daher auch der zweideutige Titel des Finanztest-Beitrags: „Viel Papier für die Tonne“