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Streben nach Anerkennung, Profit oder ganz profane finanzielle Probleme sind Anlass für viele Betrügereien. Wir hatten schon von dem Ingolstätter Vermögensberater erzählt, der stattliche 2 Millionen Euro seiner Kunden veruntreut hat. Was seine Motive waren, wird das OLG München wohl kaum beschäftigen.
Der Vermögensberater ist verstorben und der Vertrieb, für den er tätig war, will sich den geschädigten Kunden nicht annehmen. 9,25 % Zinsen soll der Vermögensberater versprochen haben. Der Vertrieb will von all dem nichts wissen und weist die Ansprüche zurück.
Der Direktionsleiter des betrügerisch handelnden Vermögensberaters war vom Gericht geladen und zog es vor, ohne Entschuldigung nicht zu erscheinen. Er war in Portugal auf Geschäftsreise.
Unser Ingolstädter Vermögensberater ist nicht der einzige, gegen den der Vorwurf betrügerischen Verhaltens besteht. In Zwickau sollen Vermögensberater sogar ihre eigene Firma mit gefälschten Unterschriften betrogen haben und 10.000 € Schaden hinterlassen haben.
Wir glauben natürlich, dass es sich um Einzelfälle handelt.
Nachdenklich macht allenfalls eine Rede des Firmenchefs jenes Vertriebes, bei dem der Vermögensberater beschäftigt war, im Juli 2010. Er forderte, dass „Manipulationen“ aufhören müssen.
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Noch ein Beitrag bzw. Zusatz eines Lesers zu unserem Bericht über die Loveparade, den wir ja schon einmal ergänzen durften.
„Um Missverständnissen vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Vermittler um einen sehr sachkundigen Makler handelte, der sich mit Großveranstaltungen auskennt. Somit wird sich dann auf alle Fälle dessen VSH-Versicherer einschalten (die evtl. für die an ihn gestellten Ansprüche auch zu niedrig dimensioniert sein könnte).
Auch ist zu bedenken, dass eine behördliche Genehmigung vorlag – das zieht natürlich auch Fragen der Haftung und Versicherung der STadt Duisburg nach sich. Und für die stehen wir bekanntlich alle ein, also Deckung ohne Grenzen.
Ich wollte diese Komplexität nur anmerken, weil es sich dabei um echtes Versicherungsgeschäft handelt, welches nicht mit dem Strukki-Mist in einen Topf geworfen werden sollte. Und ich wollte nicht, dass Sie in dem Bereich angreifbar werden, weil ich Ihre Arbeit und Ihre Webseite für überaus wichtig und richtig betrachte.“
Wir sagen : Vielen Dank für die Blumen !
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Auch in Münster, wo entweder die Kirchen läuten oder es wieder einmal regnet, gibt es klagende Lehman-Opfer.
Diesmal klagte ein 83-Jähriger, weil er seine komplette Anlage verlor. Die Anlage Cobold 62 kostete mal eben 100.000 €.
Am 15.9.2010 soll entschieden werden, ob die Sparkasse Münsterland-Ost leisten muss.
In Frankfurt hatten Lehman-Geschädigte im Jahre 2008 verloren, in Hamburg im Jahr 2009 gewonnen.
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Der ehemalige Chef der MEG Göker, die sich bekanntlich in der Insolvenz befindet, soll sich Gerüchten zufolge in Frankfurt niederlassen wollen.
Dies entnahm ich einem aktuellen Eintrag der Seite www.geprellte-strukkis.de . Wir möchten uns den Gerüchten nicht anschließen.
Lustig aber waren dabei die Weisheiten, die einem Autoren namens Weißnix in diesem Zusammenhang einfielen. Ich zitiere wie folgt :
„Man empfindet es oft als ungerecht, daß Menschen, die Stroh im Kopf haben, auch noch Geld wie Heu besitzen.“
Gerhard Uhlenbruck
„Die einzige ehrliche Form der Anerkennung in Deutschland ist der Neid.“
Justus Frantz
aber am Schönsten: „Besser beneidet als bedauert!“
Herodot
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Entscheidung Oberlandesgericht Celle vom 05.11.2009 Aktenzeichen 11 U 117/09
Oberlandesgericht Celle weist eine fristlose Kündigung zurück, der keine wirksame Abmahnung vorausgegangen ist. Es argumentiert wie folgt:
Die Kündigung des Handelsvertreters hat das Handelsvertreterverhältnis nicht beendet, weil die Voraussetzungen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 89 a Abs. 1 HGB nicht vorliegen. Das ist nur dann der Fall, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Vertragsfortsetzung bis zur vereinbarten Vertragsbeendigung oder bis zum Ablauf der Frist zur ordentlichen Kündigung nicht zugemutet werden kann, weil es trotz der Beachtung des Gebotes der Vertragstreue im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalles Treu und Glauben sowie der Billigkeit widerspricht, den Kündigenden am Vertrag festzuhalten. Es muss ein objektiver Umstand vorliegen, welcher aus der Sicht des Kündigenden im Zeitpunkt der Kündigungserklärung die Notwendigkeit einer sofortigen Vertragsbeendigung begründet. Dieser Umstand wird in der Regel in einem Verhalten des Kündigungsempfängers, insbesondere in einer groben Verletzung vertraglicher Pflichten seinerseits liegen. Ob der geltend gemachte Grund im Einzelfall bei objektiver Würdigung eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, bedarf einer umfassenden Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, wie sie nochmals bei der Prüfung der Zumutbarkeit einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu seiner frühstmöglichen vertragsmäßigen Beendigung anzustellen ist. Ergibt die mit einer Gesamtabwägung verbundene Prüfung, dass der geltend gemachte Anlass eine sofortige Vertragsauflösung objektiv nicht rechtfertigen kann, fehlt es an einem wichtigen Grund.
Vorliegend scheiterte die Kündigung an der fehlenden Abmahnung. Wichtig ist, dass die Abmahnung dem gesetzlichen Vertreter gegenüber erklärt wird. In einem Strukturvertrieb sind dies nicht die anderen, in der Struktur höherrangig angesiedelten Handelsvertreter !
Diese sind grundsätzlich keine Erfüllungsgehilfen eines Strukturvertriebes im Sinne des § 278 BGB.
Abmahnen muss man mithin gegenüber dem Unternehmen selbst bzw. an dessen Geschäftssitz. .
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Dann möchte ich mal zu der Entscheidung des LG Dresden gratulieren, Frau Kollegin Jakobs, und hinzufügen, dass ein Bayerisches Landgericht kürzlich Prozesskostenhilfe gewährt hat, als ein Handelsvertreter Rückforderungen in Hinblick auf Miete eines Notebooks, Kosten für Visitenkarten und Briefpapier und anderer Ausgaben geltend gemacht hat. Das Gericht hat also zumindest Erfolgsaussichten bejaht.
Es dreht sich was.
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von Rechtsanwältin Britta Gedanitz, Mannheim :
Honorarberatung in Deutschland hat einen schweren Stand und im Gegensatz zu Strukkibuden jeglicher politischer Couleur (idR schwarz-gelb oder rot mit und ohne schwarz-gelb) keine Lobby.
Nicht, dass der Eindruck entstünde, wir wollten in diesem Blog andeuten, unsere Parteien – allen voran die gelblichen – seien käuflich. Nein, wir wissen natürlich, man kann sie nur mieten.
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Beinah hätten wir es übersehen :
Willi Weber, über den wir gestern berichteten, ist weiterhin Manager von Nico Hülkenberg.
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„Genauso wichtig wie dieser große Werbeerfolg ist uns, dass uns heute mit Michael Schumacher
und Willi Weber eine große Freundschaft verbindet.“, so Pohl im Jahre 2006 anlässlich einer Vertriebskonferenz.
Willi Weber stand vielfach mit den Chefs auf der Bühne, sowohl bei Pressekonferenzen als auch bei anderen Großveranstaltungen.
In Interviews gegenüber einem Strukturvertrieb gab er dann gemeinsam mit Michael Schumacher und DVAG-Chef-Moderator Johannes B. Kerner seine Weisheiten für den Erfolg der Strukturvertriebler zum Besten.
Jetzt ist es erst mal zu Ende mit den Jubelszenarien. Willi Weber steht nicht mehr auf der Bühne. Auch auf den vielen Seiten der Internetoffensive des Vertriebs nicht mehr zu finden. Er wurde zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
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Ein Leser unseres Blogs gab in Hinblick auf unseren Beitrag vom 2.8.2010 folgende kritische Bemerkung ab, die wir hier gerne aufgreifen und wiedergeben :
„Ihr Kommentar zum Versicherungsschutz der Loveparade darf nicht unwidersprochen bleiben: Unabhängig von der Frage, ob die Deckung ausreichend ist oder nicht, sollte die Verfügbarkeit von zusätzlichem Schutz geklärt werden: Denn es ist nach Auskunft sachkundiger Makler nicht ohne weiteres möglich, eine höhere Deckung zu bekommen.“
Vielen Dank für den Hinweis ! Auch wir lernen gerne hinzu.