08
Um 21:00 Uhr in der Sendung – Menschen und Schlagzeilen – im NDR kommen in einem Life -Interview zwei geschädigte AWD Mandanten und der bekannte Wirtschaftsdetektiv Fuchsgruber zu Wort.
Um 22:35 Uhr kommt dann, ebenfalls vom NDR, die Sendung Panorama – die Reporter, und darin eine Reportage von ca. einer halben Stunde über AWD, über Mandanten, Mitarbeiter, Maschmeyer und Politik usw.
Es wird also ein langer Abend….
05
Am 16.08.2010 entscheid das Oberlandesgericht Hamm in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebs gegen einen Vermögensberater, dass nicht das Landgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig sei.
Damit schloss sich das Oberlandesgericht Hamm der Auffassung des Landgerichts Münster an, die von dem Vertrieb im Wege der Beschwerde angegriffen wurde.
Gegenstand dieser Entscheidung ist ein Vermögensberatervertrag aus dem Jahre 2002.
04
von RAin Britta Gedanitz
Die Ausbildung zum Diplom-Strukki war gestern.
Im alten Forum bei AWD-Aussteiger.de (noch nachzulesen bei noawd.net)
las sich das übrigens so:
„Seit Juli diesen Jahres absolviere ich ein vom AWD angebotenes duales
Studium zum Dipl. Kaufmann. Im Moment bin ich in der Praxisphase. Da
mir die Arbeit aber nicht gefällt und ich einen gewissen Druck bekomme
immer wieder neue Kontakte herzustellen(eigentlich habe ich nur die
Aufgabe, Kontakte für meine Führungskraft zu realisieren!), überlege
ich das Studium abzubrechen. Der AWD war hier aber sehr geschickt.
Falls ich aufhöre, muss ich für jeden Monat 650 € an den AWD
zurückzahlen (angeblich Studiengebühren, auch für die Praxisphasen, wo
ich garnicht an der Uni bin).“
Heute sind wir schon einen Schritt weiter. Endlich gibt es auch den
Master of Lobbyism.
Na, und wer unterrichtet das? Richtig, die zweite Hälfte von Maschi &
Berti.
02
….durfte ich heute Zeuge eines spannenden Prozesses vor dem Landesarbeitsgerichts Hamm werden. Ich war im gleichen Saal direkt davor „dran“.
Dort ging es um die Kündigung eines Arbeitnehmers der Fritz Schäfer GmbH, der mit seinem Elektroroller auf dem Weg zur Arbeit liegen blieb und der daraufhin den Akku während der Arbeitszeit auflud. Schaden für den Arbeitgeber: 1,8 Cent. Der Arbeitgeber kündigte fristlos. Erstinstanzlich wurde die Kündigung bereits als unwirksam erachtet.
Das Landesarbeitsgericht Hamm vertrat die gleiche Ansicht. Wer 19 Jahre bei einem Unternehmen ohne Beanstandungen gearbeitet hat, dem darf nicht deswegen gekündigt werden.
Der Rechtsanwalt des Arbeitgebers trat daraufhin die Flucht nach vorne an und stellte einen Auflösungsantrag gemäß §§ 9, 10 KSchG. Er meinte, wegen des großen Presserummels und anderer betrieblicher Ereignisse sei die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.
Urteil LAG Hamm 16 Sa 260/10
01
von RAin Britta Gedanitz
AWD verkauft jetzt Automobile???
Auch das Jahreseinkommen von 45.000 – 50.000 EUR lässt sich sehen.
31
Anbei eine Email, die uns freundlicherweise zugespielt wurde.
„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in unserer Direktion …. haben seit Jahresbeginn mehr als … die … aus eigenem Entschluss verlassen bzw. deren Vertragsverhältnis wurde von der Geschäftsleitung gekündigt. Dabei waren auch … mit hohen Praxisstufen und Gruppenleiter bis hinauf zur Stufe HGS. Der Neuzugang im gleichen Zeitraum lag bei nur vier …. Seit Jahren schrumpft der Umsatz unserer Direktion. In den letzten Monaten scheinen sich unsere Umsatzzahlen im freien Fall zu befinden.
Deshalb habe ich das Gefühl, dass einiges bei uns nicht stimmt und kann auch keine Bestrebungen erkennen, diese dramatische Entwicklung umzukehren.
Um mir mehr Klarheit zu verschaffen, ob ich mir das alles nur einbilde oder es tatsächlich eklatante Missstände gibt, bitte ich Sie um Antworten auf folgende Fragen:
Haben Sie das Gefühl, dass sich die Unternehmenskultur in der … in den letzten Jahren verändert hat? Wenn ja, was hat sich verändert?
Haben Sie die Erfahrung machen müssen, dass sich die Geschäftsleitung der … mit Ihnen getroffene Vereinbarungen nicht einhält? Wenn ja, welche Vereinbarungen wurden nicht eingehalten?
Haben Sie bei Ihrer Alltagsarbeit die Erfahrung gemacht, dass aufgrund unserer ausschließlichen Vermittlung von … Produkten im Versicherungsbereich unsere Chancen uns gegen Mitbewerber durchzusetzen, immer schlechter werden? Wenn ja, welche Lösungen sehen Sie für dieses Problem?
Vergibt Ihr … Wettbewerbsplätze nicht nach Leistung und hebelt so das Leistungsprinzip aus, welches Grundlage der Firmenphilosophie der … ist?
Versucht Ihr … Sie zu Dingen zu verpflichten, welche nicht Gegenstand des …vertrages sind? Wenn ja, wozu versucht er Sie zu verpflichten?
Hat Ihr … versucht, Sie zu Umsatz- bzw. Aktivitätszielen zu verpflichten mit dem Hinweis, dass bei Nichterfüllung mit Kündigung des …vertrages zu rechnen ist?
Wurden in Ihren Direktionen Kollegen der ..vertrag gekündigt, ohne dass es dafür einen ersichtlichen Grund gab? Wenn ja, welchen Kollegen wurde gekündigt?
Brauchen wir einen Internetblog zum Thema Machtmissbrauch durch Direktionsleiter?
Über Antworten auf diese Fragen an die Email-Adresse Eine_tolle_berufliche_Familiengemeinschaft@gmx.de würde ich mich sehr freuen.
Mit kollegialem Gruß“
30
Dies ist ein typischer Aufhebungsvertrag, den ein Strukturvertrieb dem einen oder anderen anbietet. Da dieser keine „härteren“ Vertragsstrafen enthält, halten wir diesen Vertrag immer noch für die „sanfte Version“. Es kann nämlich auch schlimmer kommen. Die nicht so sanfte Version werden wir auch bald darstellen.
Hier der Inhalt:
A U F H E B U N G S V E R T R A G
zwischen
der Firma …
(nachfolgend kurz … genannt)
und
…..
..berater-Nr.:
1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass ihr Agenturverhältnis, dass auf dem Vermögensberatervertrag vom ……. beruht, in beiderseitigem Einvernehmen mit Ablauf des …….. sein Ende gefunden hat.
2) ……….. erhält nach Maßgabe seines Provisionssatzes bzw. Supervisionssatzes alle noch ausstehenden Abschlussprovisionen für die Geschäfte, die er bzw. die ihm unterstellten Vermögensberater noch bis zum Tag der Beendigung des Agenturvertrages bei der … eingereicht haben. Sonstige Provisionsansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen verbleibt es hinsichtlich der Abwicklung des Kontokorrentverhältnisses zwischen den Parteien bei der Regelung, die im Vermögensberatervertrag für den Fall der Kündigung des Vermögensberatervertrages getroffen wurde.
Sollte das für …….. geführte Vertreterkonto künftig einen Sollsaldo ausweisen, wird er diesen auf erste Anforderung unverzüglich ausgleichen. Die zum …….. bestehenden Salden auf dem Diskonto über 0, EUR Soll/Haben und auf dem Rückstellungskonto über ………. EUR Haben werden von …….. anerkannt
3) Ansprüche, die über die in Textziffer 2 genannten hinausgehen, sind ausgeschlossen.
4) …….. verpflichtet sich,
a) weder persönlich noch durch Einschalten von Dritten, Mitarbeiter der … abzuwerben oder sie zu einer Konkurrenztätigkeit zu bewegen oder dies zu versuchen,
b) weder persönlich noch durch Einschaltung Dritter, Kunden, die mit Partnergesellschaften der … Verträge abgeschlossen haben, zur Kündigung und/oder Einschränkung bestehender Verträge zu bewegen,
c) es zu unterlassen, mit Mitarbeitern der … zusammenzuarbeiten, die noch vertraglich an die … gebunden sind,
d) es zu unterlassen, sich negativ über die … und/oder dessen Mitarbeitern zu äußern.
5) ……. verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Punkt 4 niedergelegten Unterlassungspflichten unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 € an die DVAG zu zahlen.
…
Aktiengesellschaft…
29
von RAin Britta Gedanitz
Beraterduo Maschi & Berti (MaschmeyerRürup AG) erschließen mit ihrem
ersten Auftrag neue Ölquellen Versicherungsfelder.
Denn am Ende einer Wirtschaftsanalyse steht bekanntlich immer eine
unnötige Versicherung.
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Es passt zumindest ein bisschen zum Thema : Arbeitnehmer müssen vor dem Arbeitsgericht verklagt werden. Konkurrenten müssen bei angeblichem Verstoß gegen das UWG in der Regel beim Landgericht – Kammer für Handelssachen – verklagt werden.
Dies gilt nach einer neuen Entscheidung des BAG vom 10.06.2010 auch dann, wenn vorgeworfen wird, alle hätten gemeinsam wettbewerbswidrig gehandelt und es liege ein dirketer Zusammenhang vor.
Der Tenor der Entscheidung :
In Wettbewerbsstreitigkeiten kann der Arbeitgeber nur seine Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten in Anspruch nehmen. Eine Zusammenhangsklage gegen Nichtarbeitnehmer kann er nicht erheben. Er muss Betriebsfremde vor den Landgerichten (Kammer für Handelssachen) verklagen.
BAG, Beschl. v. 10.06.2010 – 5 AZB 3/10
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Am 21.07.2010 kam das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zu der Feststellung, dass eine außerordentliche Kündigung eines Strukturvertriebes gegenüber einem Vermögensberater unwirksam sei. Der Vermögensberater betrieb während der Vertragszeit eine Hompepage, auf der auf einen Vertrieb von Reinigungsmitteln sowie den Verkauf von Fonds verwiesen wurde, die nicht von dem Vertrieb vertrieben wurden.
Das Gericht nahm an, dass die Kündigung zu spät erklärt wurde. Auf Kündigungen sei nämlich gemäß § 89 a HGB die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB analog anzuwenden. Mithin käme die Kündigung zu spät. Im Übrigen rechtfertige der Verkauf von Reinigungsmitteln die Kündigung ohnehin nicht.
Schadensersatzansprüche wollte das Gericht jedoch nicht anerkennen, weil die Rechtskraft einer vorigen anderen gerichtlichen Entscheidung dagegen spreche.