RA Kai Behrens

Strukkiaktivitäten an der Schule

Ein Leser unseres Blogs übersandte uns folgende interessante Geschichte :

Ein Strukturvertrieb verschenkt Bücher an Schulen und Kindergärten, um an die Adressen der Eltern zu gelangen.

Wer mehr wissen will, der lese hier.

Vielen Dank für den Hinweis !

Handelsvertreter bieten oft mehr

Ich freue mich, es nun endlich präsentieren zu dürfen – das Beispiel des aufopferungsbereiten Handelsvertreters.

So weit ich mich erinnere, kann es sich nicht um einen Vertreter eines der modernen Strukturunternehmens handeln – die gabs nämlich wohl noch nicht, als der Film gedreht wurde.

Loriot – Das Bild hängt schief…* von Clipfish

Strukturvertrieb wegen vorsätzlicher Schädigung verurteilt

Am 25.2.2010 wurde ein Strukturvertrieb vom OLG Hamm verurteilt, einem Kapitalanleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz zu zahlen

Er hatte die für ihn tätigen Außendienstmitarbeiter dahingehend schult, Risiken einer Kapitalanlage interessierten Anlegern gegenüber zu verharmlosen bzw. gar nicht erst zur Sprache zu bringen.

Hier ist das Urteil in voller Länge.

Die Klägerin hatte sich auf Vermittlung eines Mitarbeiters eines Strukturvertriebes für ein Produkt, der „SecuRente oder J-Rente “, der mittlerweile insolventen Göttinger Gruppe entschieden.

Neben großen Erträgen wurden auch noch steuerliche Vorteile versprochen. Mit dem Finanzamt arbeite man angeblich Hand in Hand.

Das Konzept des Strukturvertriebs beabsichtigt eine Falschberatung, so das OLG Hamm. Über das Risiko eines Totalverlustes sollten die Anleger schließlich erst gar nicht informiert werden sollen.

„Maßgebliches Ziel der vom Beklagten veranstalteten Schulungen war eine Verharmlosung der Risiken der Anlage. Risiken sollten möglichst gar nicht zur Sprache gebracht werden“, so das

OLG Hamm Az.: 28 U 78/09

Hat er oder hat er nicht ?

Es soll Handelsvertreter geben, die Unterschriften fälschen, um so Provisionen zu bekommen. Selbstverständlich stellt so etwas den Tatbestand der Urkundenfälschung und des Betruges dar. Regelmäßig wird das von den Gerichten entsprechend hart verurteilt – würde es so etwas denn tatsächlich geben.

Ein solcher Fall soll sich bei der Telefinanz abgespielt haben.

Der Kreisanzeiger Fulda hat darüber berichtet.

Wie

 

 

 

 

Ex

 

 

Ein Erlebnisbericht

Folgender Beitrag wurde uns übermittelt:

„Ich muss ein paar Zeilen als Erlebnisbericht von der CASH-Gala in Hamburg loswerden. Mich hat das so dermaßen angeekelt, dass ich das Erlebte einfach teilen muss.

Wir Finanzdienstleister sind es gewohnt, im edlen Zwirn aufzutreten – das signalisiert Seriosität und Luxus. Das ist an sich nicht nur angenehm, sondern wird auch schnell zur Gewohnheit. Somit ist es schwer, uns zu beeindrucken – für ein warmes Essen und kostenlosen Champagner kommen wir kaum hinter dem Ofen hervor. Wenn dann allerdings auf den Süllberg ins vornehme Hamburger Blankenese geladen wird und wir unter uns sind, also mit Ausnahme von Vorständen und der folgenden Entscheider-Ebene nur noch die besonders hübschen Assistentinnen eingelassen werden, Udo Lindenberg für uns aufspielt und ein Sternekoch für uns edle Speisen bereitet – dann fühlen wir uns wohl. Es ist uns dann auch ziemlich egal, dass das ganze Schauspiel von einem Branchen- Hochglanz-Magazin abgehalten wird, alberne und nicht nachvollziehbare Preisverleihungen für Produkte und Leistungen von uns Finanzdienstleistern abgegeben werden – insbesondere im Bereich der geschlossenen Fondsprodukte. Alles richtet sich  nach der Choreographie der Fotografen, selbst das Servieren des Essens erfolgt unter ständigem Blitzlichtgewitter. Udo Lindenberg selbst ist kaum zu sehen, ständig stehen die Fotografen herum, um die Bilder von Udo und den Leistungsträgern für Print und Web zu schießen – es muss Unterhaltung geschaffen werden, hauptsächlich für das Vertriebsvolk und natürlich die lieben Verbraucher, denen wir mit unseren Produkten das Leben verbessern.

Die Preisverleihung selbst ist natürlich albern – was soll man auch sagen, wenn PL für sein innovatives Vermarktungskonzept geehrt wird? Oder ein kostenintensives geschlossenes Konzept von Juroren gelobt wird, obwohl diese privat nicht in solche Investments einsteigen? Hauptsache, es wird berichtet und man kann mit der verliehenen Auszeichnung werben. Wie wir alle wissen, lässt sich der Verbraucher von solchen Sachen nur zu gerne blenden, wenn er gerade auf der Wohnzimmer-Couch von einem Bekannten finanzoptimiert wird. Ein Vorstand bemerkte dazu ganz nüchtern bei einem Bier: „Wir wissen doch alle, was gespielt wird. Hauptsache ist doch, es wird gut gespielt und Geld verdient…“

Was mich aber wirklich geärgert hat, war der „Social Charity“-Ansatz. Es wurden 20.000 Euro für die AIDS-Hilfe in Afrika (ein Projekt von Udo Lindenberg) gespendet – ein Witz alleine im Vergleich zu den Kosten des Events an sich. Wenn die Anwesenden eine Spende in Höhe eines Gewerkschaftsbeitrags entrichtet hätten – man hätte eine eigene Stifung davon betreiben können. Aber diese Selbstverleihung des sozialen Anstrichs ist bei vielen Strukki-Vertrieben in Mode gekommen, selbst kleinere Unternehmen werben lautstark damit, sich für sozial Schwache (meist Kinder, das erzeugt noch mehr Mitleid) einzusetzen. Wer sich für die Benachteiligten einsetzt, wird mich wohl finanziell nicht über den Tisch ziehen – so sieht doch das Kalkül dahinter aus, die Rechnung geht für die Verkäufer auf. Und wer ganz schlau ist, macht es wie der Maschmeyer und zieht die Beiträge für das Kinderhilfswerk direkt von den Provisionen der „betrogenen Betrüger“ ab.“

Klein- Maschmeyer vom Stiefvater geschlagen

Die Welt hat ihn entdeckt – den Menschen Maschmeyer. Den Vater nie gekannt, vom Stiefvater gezüchtigt. Und jetzt : Eine Flasche „Le Pin“ für schlappe 7000 Euro.

Nicht nur ein Buch über MLM und Network Marketing Firmen

Maximilian von Ah nennt sich jetzt ein ehemaliger Landesdirektor eines Allfinanzvertriebes. Er hat einen Roman geschrieben, eine Enthüllungsgeschichte über Network Marketing.

Ein paar Auszüge:

„Es gab Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Allfinanzkonzern, die sich als hauptberufliche Handelsvertreter respektive Subunternehmer hart engagierten und später nur noch in einem suizidalen Freitod, der gar in einigen Fällen um die hilflosen Kinder erweitert wurde, eine Lösung suchten!“

„Nach Außen legte der Finanzguru seinen jovialen Spendermantel um und ließ sich als Erfolgsunternehmer und Gutmensch feiern und hofieren. Und das Who is Who aus Politik, Wirtschaft und den Medien applaudierte und erfuhr des Erfolgsmenschen Gunst und Großzügigkeit; einige gar ein guthonoriertes Mandat in seinem Aufsichts-, Verwaltungs- und/oder Unternehmensbeirat.“

Neues von der exdvag

Der „alte“ Betreiber Jens Klingebiel der www.exdvag.de ist ins Impressum der Seite zurück gekehrt. Offensichtlich bekommt die Seite neues Leben.

Vorübergehend fanden wir den exawd-Verein im dortigen Impressum.

Jetzt sind wir gespannt über das, was dort in Zukunft passieren wird.

Die Verantwortlichen der DVAG haben jetzt noch mehr zu lesen. Unsere Seite gehört ja offensichtlich schon zur Pflichtlektüre. Den schönen Gesang und die schönen Tanzeinlagen, die Kollege Kompa kürzlich in Youtube fand, sind sofort wieder verschwunden, nachdem wir auf sie aufmerksam machten.

Schade, wir hatten sie doch als echte Bereicherung empfunden.

Anwaltsfehler

Am 29.09.2010 fand vor dem Landgericht Ellwangen ein Gerichtstermin statt. Verklagt wurde ein Anwalt, der übersehen hatte, dass er seinem damaligen Mandanten, einem Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, hätte die Gewährung von Prozesskostenhilfe empfehlen müssen. Und er hätte sehen müssen, dass das Arbeitsgericht zuständig ist.

Der lehnte jedoch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe ab, weil der Vermögensberater angeblich Wohnungseigentum besaß. Dem Anwalt war nicht ersichtlich, dass es hätte trotzdem Prozesskostenhilfe geben können.

Außerdem verlangte der Anwalt des Vermögensberaters nicht, dass die Angelegenheit hätte an das Arbeitsgericht abgegeben werden müssen. Das Arbeitsgericht wäre nämlich, nach Antragstellung durch den Anwalt, für den Vermögensberater zuständig gewesen. Diese Vorschrift kannte der Anwalt offensichtlich nicht.

Seinerzeit wurde in dem damaligen Verfahren vor dem Landgericht Ellwangen der Vermögensberater mit erheblichen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren belastet. Diese wären vor dem Arbeitsgericht nicht angefallen. Dort nämlich hätte er die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes nicht zu tragen gehabt.

Das Gericht erkannte an dieser Stelle einen Anwaltsfehler.