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DVAG-Blogger Lach hatte sich am 21.11.10 wieder einmal einem seiner Lieblingsthemen gewidmet : Die Honorarberatung.
Mit kantigen Argumenten hat er dann auch gleich eine Menge Kommentare ausgelöst. Er hat sogar behauptet, im Versicherungsjournal hätte der Berufsverband deutscher Honorarberater e.V. gefordert, dass die „provisionsbasierte Beratung“ verschwindet.
Und er meinte, diese Aussage denn auch hier gefunden zu haben.
Auch wir haben intensiv gesucht und gelesen – und die Lachsche These nicht gefunden. Weder im Versicherungsjournal noch auf der Homepage des Verbandes.
Wie kann es zu einer solchen Aussage kommen ? Ein Versehen ? Oder ist das die nackte Angst vor Konkurrenz durch Honorarberatung ?
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Am 23.02.2010 besuchte Westerwelle eine Großveranstaltung der Deutschen Vermögensberatung AG, nicht etwa als Vermögensberater, sondern als Außenminister der Bundesrepublik Deutschland. So hieß es in der offiziellen Verkündung.
„Leistung muss sich lohnen“. Diese und andere Weisheiten meinte Westerwelle an diesem Abend von sich geben zu müssen.
Im Juli überwies die DVAG prompt 75.000,00 €, im August 65.000,00 € und am 09.11.2010 60.000,00 € auf das FDP-Konto.
Das Reden hat sich also gelohnt.
Und ausgerechnet jetzt wird in den Amerikanischen Botschaftsdepeschen über Westerwelle gelästert. Die Geheimberichte beschreiben ihn als inkompetent, eitel und amerikakritisch. Die US-Diplomaten sehen sich vor die Herausforderung gestellt, wie sie mit einem Politiker umgehen sollen, der ein Rätsel sei, mit wenig außenpolitischer Erfahrung und einem zwiespältigen Verhältnis zu den USA. Westerwelle habe eine überschäumende Persönlichkeit heißt es in einer Depesche vom 22.09.2010.
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Am 03.11.2010 entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass eine Kündigung, ausgesprochen durch einen Strukturvertrieb falsch unterschrieben wurde.
Die streitgegenständliche Kündigung erfolgte durch Vertreter, die keine Vertretungsmacht hatten, da die Kündigung von zwei Prokuristen unterzeichnet wurde. Der Vertrieb wird jedoch entweder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Handelsvertreter bekam jedoch dennoch kein Recht.
Er hätte nämlich gemäß § 174 BGB die fehlende Vertretungsmacht unverzüglich beanstanden müssen. Dies tat der Handelsvertreter jedoch nicht rechtzeitig.
Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern.
Im vorliegenden Fall ist die Kündigung am 22.06.2009 zugegangen. Am 09.07.2009 fuhr der Handelsvertreter in Urlaub und veranlasste erst nach der Rückkehr aus seinem Urlaub die Zurückweisung.
Die Kündigung wurde erst mit Schreiben vom 16.07.2009 beanstandet.
Rechtsmittel wurden nicht eingelegt.
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Die tragische Geschichte des erkrankten Vermögensberaters geht in die zweite Runde.
Neben dem mit dem Vertrieb entfachten Streit entstand dann noch weiterer Ärger in der Struktur. Kunden, die zunächst von dem Vermögensberater betreut wurden – und dies war nicht wenige – wurde nunmehr von den alten Kollegen angegangen.
Unverholen riefen Vermögensberater derselben Struktur Kunden an und man sagte, man sei der neue Mitarbeiter. Der alte sei weg.
Gleichzeitig bestand jedoch der Vertrieb darauf, dass das Vertragsverhältnis noch laufen sollte. Und erhob Klage…. mit einem imensen Streitwert.
Kunden wurde dann am Telefon vorgegaukelt, der erkrankte Vermögensberater habe alles falsch gemacht, schlecht beraten und falsch beraten und zum Schaden der Kunden gehandelt. Außerdem wurde erzählt, der Vertrieb hätte verboten, weiterhin mit den Kunden in Kontakt zu treten und mit diesen zu reden.
Daraufhin gelang es dem Vermögensberater zunächst noch, im Wege der einstweiligen Verfügung ein solches Verhalten abzuwehren. Es erging ein entsprechender Gerichtsbeschluss. Der Vermögensberater, der diese falschen und herabsetzende Äußerungen begangen hatte, ließ sich dann in der Folgezeit von dem Vertrieb unterstützen. Diese konnte über ihre Anwälte erreichen, dass die einstweilige Verfügung aus formalen Gründen zur Aufhebung kam.
Nunmehr hätte der erkrankte Vermögensberater die Unterlassensansprüche gegen den alten Kollegen im Wege einer Unterlassensklage weiter verfolgen müssen. Dazu fehlte jedoch das Geld.
Denn gleichzeitig liefen weitere Verfahren, die erhebliche Schwierigkeiten bereiteten, unter anderem die Abwicklung mit der Central, der Anerkennung der Berufsunfähigkeit gegenüber der AachenMünchener und eben der Klage des Vertriebes . Beiträge konnten nicht gezahlt werden. Die AachenMünchnener löste das Vertragsverhätnis einfach.
Der erkrankte Vermögensberater sah sich nunmehr in dieser Dreierkonstellation, wobei er nie zuvor geglaubt hatte, dass gerade die Versicherungen, die er seit vielen Jahren vermittelt hatte, und die Familiengemeinschaft, für die er seit Jahren erfolgreich und voller Überzeugung gearbeitet hatte, solche Probleme machen würden.
Der Vertrieb nahm schon lange keine Auszahlungen mehr vor. Es erfolgte zwangsläufig das finanzielle Desaster.
Das Gerichtsverfahren lief weiter. Es ging in diesem Jahr zu Ende. Fortsetzung folgt.
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Die DVAG baut. Die DVAG investiert in Bauvorhaben. Neben Marburg gibts bald eine Schilfburg, eine Ferienanlage am Plauer See in Mecklenburg Vorpommern.
So lautet die neueste DVAG-Pressemitteilung.
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Wir Münsteraner gelten ja oftmals als stur.
Stur lässt sich übersetzen mit „nicht bereit sein, seine Meinung zu ändern und neue Argumente zu hören oder neue Verhältnisse zu berücksichtigen“.
Der LVM schrieb kürzlich seine Kunden an und teilte diesen mit, diese mögen dafür „…Verständnis haben, dass über Inhalte und Bestandteile des zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnisses ausschließlich mit Ihnen als Versicherungsnehmer korrespondiert werde“.
Im Klartext heißt dies: Wer einen Makler eingeschaltet hat, bekommt über den Makler keine Auskunft.
Der LVM sagt dazu, dass es angeblich eine solche Rechtspflicht nicht gebe.
Gemäß Bericht des Versicherungsjournals vom 18.11.2010 ist der Verband Deutscher Versicherungs- Makler e.V. empört und verlangt eine Änderung.
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Wie man gegen einen falschen Schufa-Eintrag rechtlich am besten beraten ist und worauf im Falle einer MPU geachtet werden muss, erfahren Sie in der von www.anwaltauskunft.de gesponserten Sendung „Steuern und Recht“ auf n-tv am Dienstag, dem 23. November 2010 um 18.35 Uhr, am Mittwoch, dem 24. November 2010 um 15.15 Uhr (Wiederholung) sowie in der Extra-Ausstrahlung der Morgenschiene am Montag, dem 29. November 2010 um 06:15 Uhr.
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Im Jahre 2006 wandte sich eine Mandantin an mich, weil sie wegen einer Erkrankung die Tätigkeit bei deinem großen Vertrieb nicht mehr weiterführen könne.
Sie geriet in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie selbstverständlich, ohne tätig werden zu können, kein Geld mehr verdienen konnte.
Vor diesem Hintergrund sprach sie dann die fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages aus. Dies wurde von dem Vertrieb nicht akzeptiert. Sie meinte, die Kündigungsfrist betrage 2 Jahre und vorher könne sie nicht raus. Bis zum Ende sei sie dem Vertrieb verpflichtet.
Der ehemalige Anwalt der Mandantin war noch guter Hoffnung und versuchte, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln – mit Vergleichsangeboten. Der Vertrieb stellte sich trotz der Erkrankung stur und war nicht kompromissbereit.
Stattdessen reichte sie mit einem erheblichem Streitwert eine Klage beim zuständigen Landgericht ein. Die Vermögensberaterin sollte – trotz Erkrankung – weiterarbeiten und Schadensersatz leisten. Außerden wurde ihr unterstellt, sie gehe einer Konkurrenztätigkeit nach.
Von der Erkrankung wollte der Vertrieb nichts wissen.
Der Vertrieb klagte außerdem auf Auskunft darüber, welche Fremdverträge die Vermögensberaterin denn nunmehr für andere Gesellschaften vermittelt hätte.
In diesem Jahr ging der Prozess zu Ende.
Fortsetzung folgt.
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Ich stürzte im Sommer mit meinem Fahrrad, als ich eine fast parallel zur Fahrtrichtung verlaufende Eisenbahnschine überqueren wollte und mich offensichtlich dabei nicht besonders geschickt anstellte.
Ähnlich erging es einer Paderbornerin, die bei der AachenMünchener unfallversichert war und mit dieser über die Höhe der Zahlung streiten musste. Das Handgelenk musste nach dem Unfall operativ versteift werden.
Die AM rechnete nach Gliedertaxe „Arm“ ab – und musste sich dann dem Urteil des Landgerichts Paderborn beugen. Denn das Handgelenk gehöre nun mal zur Hand und danach muss auch abgerechnet werden.
LG Paderborn 2 O 276/10
Gegen das Urteil wurde, wie man uns mitteilte, Rechtsmittel eingelegt. Es ist also nicht rechtskräftig.
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Dass Strukturvertriebe oft zur Verschuldung führen, dürfte bekannt sein. Hier nun ein Bericht eines Handelsvertrers, der nicht bei einem der großen Vertriebe untergekommen ist – jedoch ähnliches erfahren musste.
„Ich werd nämlich gerade von der Hansa-Real-Finanz-AG/Deutscher Atlas wegen einem Restdarlehen in Anspruch genommen.
Seit Jahren hat man mich im wiederkehrenden Abstand unter
Druck gesetzt hat, die Rückzahlung vorzunehmen, obwohl mit zahlreichem Schriftverkehr meine
finanzielle Situation aufgezeigt wurde, an der wir die HRF erheblich mitverantwortlich machen!!!
Im Dezember 2005 bin ich der HRF beigetreten, wurde sehr schnell zum Geschäftsstellenleiter „hochgejubelt“ und in das Eröffnen einer Geschäftsstelle gedrängt mit Zusagen der vollen Unterstützung, Ausbildung von angeworbenen Mitarbeitern, Übernahme der Miete bei Erreichen von Punkten durch Abschlußprovisionen…..
Die Unterstützung fand in keister Weise statt! Ein Kollege, mit dem er den Aufbau zunächst vorgenommen hatte, schied bei der HRF wegen Querelen aus. Dieser hatte dort ebenfalls eine Geschäftsstellenleiterposition erreicht.
Ich versuchte die Geschäfststelle zu führen, Anträge der Mitarbeiter zu besprechen und weiter-
zuleiten, die Mitarbeiter zu schulen, selbst im Aussendienst tätig zu werden. Unterstützung von der H.. kam nicht. Zugesagte Rückrufe blieben immer wieder aus und somit wichtige Informationen.
Ich geriet immer mehr unter finanziellen Druck die Kosten für das Büro zu zahlen. Nachdem ich auf einen wichtigen Rückruf gewartet hatte und immer wieder nachhakte, aber nichts passierte, fuhr ich auf einen Kundentermin. Unter Zeitdruck kam es zu einem Unfall, den Fuß in Gips wurde der Aussendienst damit unmöglich.
Zu dem finanziellen Druck wuchs der psychische und physische Druck ebenfalls immer mehr. Die H.. ließ mich trotz immer wieder zugesagter Unterstützung mit Schulungen und Informationen jederzeit zu helfen, gänzlich im Stich.
Um finanziell wenigstens im Rahmen meiner Möglichkeiten zu überleben, musste ein
Kredit aufgenommen werden, damit Miete, Strom, Telefon … bezahlt werden konnte.
Eingereichte Verträge der Mitarbeiter wurden seitens der H.. immer so bearbeitet, dass das Erreichen eines Punktestandes für das Erhalten eines Mietzuschusses nie eintraf. Auf einer Weihnachtsfeier drängte ich in einem Gespräch den Ausbildungsleiter und Landesdirektor der H.. dazu, mir endlich Hilfe zukommen zu lassen, da ich es alleine nicht schaffe. Dieser sagte zu mir „schauen sie mir in die Augen, ich verspreche ihnen, dass ich alles tun werde was mir möglich ist, um ihren Mann zu unterstützen“. Auch diese Zusage wurde nie eingehalten.
Obwohl immer wieder die eine oder andere kleine Provisionszahlung einging, reichte es in keinem der Monate, die Ausgaben aufzufangen. Etwa eineinhalb Jahre nach der Geschäftseröffnung und dem mehr als desolaten Verhalten der H.. uns gegenüber brach ich vollends zusammen, wurde mit massiven Herzbeschwerden ins Krankenhaus eingewiesen und musste dort mehrere Wochen bleiben. Damit war das Büro am Ende!
Wenige Monate nach der Geschäftseröffnung hatte ich ein Darlehen bei der H..
aufgenommen, das mit Provisionen verrechnet werden sollte. Die Verrechnung konnte nicht erfolgen, da inzwischen auch Stornogebühren aufzurechnen waren, die den Vorrang bekamen,
so dass im Zuge des Aufhebungsvertrages die gesamte Summe zurückgefordert wurde.
Drei Jahre lang – alle Jahre wieder – setzte uns die H.. erneut unter Druck, die Rückzahlung vorzunehmen. Jedes Mal schrieb ich erneut und bezog mich auf die vorangegangenen dargelegten Sachverhalte in Bezug auf unser Einkommen. Ich habe seit dieser Zeit nie mehr in der Geschäftswelt „Fuß fassen können“.
Im Juli vergangenen Jahres war ich zu einem Gespräch mit dem Vorstand der H… In diesem Gespräch sicherte der Vorstand zu, die Restschuld des Darlehens zu erlassen. Gleichzeitig gaukelte er mir vor, dass er es gut mit mit meine und helfen wolle und „jubelte“ mir einen Empfehlungsgeberantrag für ein Produkt von Energy Life unter. Zuhause den Vertrag nochmals durchgelesen und dann erst das Kleinstgedruckte erst richtig zur Kenntnis genommen, wurde der Vertrag sofort widerrufen.
Paralell dazu kam zwei Tage nach dem Ausfüllen des Antrages schon eine Rechnung über 99 Euro und eine über 1000 Euro, beide sollten eine Woche später vom Konto abgebucht werden.
Also hatte der Vorstand der H.. einen Vertrag untergejubelt, der die Energy Life berechtigte, fast genau den Betrag einzuziehen, den er als Darlehen schuldete. Der Vorstand hatte damit ungeachtet dessen, dass ich zwar das Restdarlehen nicht zurückzahlen konnte, da ohne eigenes Einkommen, eine Abbuchungsermächtigung untergeschoben für einen Betrag, den er gar nicht bezahlen konnte. Er wusste, dass kein Geld für die monatlichen Darlehensraten da war und wusste aber auch, dass nur wenige Tage später ein Betrag, der der Restschuld entsprach, abgebucht werden sollte!
Meine Schreiben hat man ignoriert und nach drei Wochen später mich wissen lassen, dass man meine Argumente als gegenstandslos betrachte. Und dann kam ein Mahnbescheid…
Die H.. hat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen diese Büroeröffnung und danach meinen finanziellen, physischen und psychischen Zusammenbruch forciert und damit meine Lebensqualität zerstört!“
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Unser Tipp für heute Abend :
Interview mit Rechtsanwalt Evers im Versicherungsjournal von heute :
Verkauf von Maklerbeständen könnte eine Straftat sein.