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Unser TV-Tipp :
Heute 21:45 Uhr Panorama gucken. Da soll es weitergehen.
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Maschmeyer hat tatsächlich einige (wenn auch wohl wenige) Passagen aus dem vielzitierten ARD-Film verbieten lassen können.
Das behauptet wenigstens ZAPP, das Medienmagazin des NDR.
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Seit dem 01.01.2010 muss Privatanlegern ein schriftliches Protokoll über jede Anlageberatung zu Wertpapieren ausgehändigt werden, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.
Die Protokolle bzw. der Umgang mit diesen ist abermals in die Kritik geraten.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat bemängelt, dass einzelne Banken und Wertpapierdienstleister mit Beratungsprotokollen ihr Haftungsrisiko minimieren. Diese Beratungsprotokolle erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Häufig sei sogar kein Protokoll erstellt worden, obwohl dies vorgeschrieben war.
„Wiso“ hat jetzt einige Banken in der praktischen Umsetzung beobachtet. Dabei wurden erhebliche Missstände festgestellt. Viele Banken haben sogar ganz darauf verzichtet, Beratungsprotokolle anzufertigen.
Die Commerzbank hat sogar, wie sich aus dem Wiso-Bericht ergibt, unter Beweis gestellt, dass auch ein Beratungsprotokoll keinen absoluten Schutz darstellt. Trotz Beratungsprotokolls wurde eine Kundin der Commerzbank falsch beraten. Sie erhielt einen geschlossenen Fond.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, im Zweifelsfall das Beratungsprotokoll nicht zu unterschreiben!
Verbraucherministerin Ilse Aigner kündigte übrigens Ende letzten Jahres an, sie will jetzt Banken und Finanzdienstleister durch Mitarbeiter der BaFin besser kontrollieren, um die gesetzlichen Anforderungen durchzusetzen.
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Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie im Jahr mehr als 49.500,00 € bzw. im Monat mehr als 4.125,00 € verdienen.
Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden jährlich höchstens 44.550,00 € bzw. von monatlich höchstens 3.712,50 € berechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 66.000,00 € (alte Bundesländer ABL) bzw. 57.600,00 € (neue Bundesländer ABL) im Jahr.
Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden von höchstens 5.500,00 € (ABL) bzw. 4.800,00 € (NBL) monatlich berechnet.
Die Bezuggröße in der Sozialversicherung beträgt 2.555,00 € (ABL) / 2.240,00 € (NBL) monatlich.
Die Geringfügigkeitsgrenze ist bei 400,00 € monatlich geblieben.
Der Beitragssatz für die Krankenversicherung erhöht sich für das gesamte Bundesgebiet auf 15,5 %. Davon tragen Arbeitgeber 7,3 % und Arbeitnehmer 8,2 %. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 1,95 % bzw. bei Kinderlosen, die das 23ste Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %; der Rentenversicherungssatz 19,9 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung steigt auf 3 %.
Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Bei der Krankenversicherung hat der Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 % selbst zu tragen. Auch der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Ausnahmen gelten für das Bundesland Sachsen. Der Arbeitnehmer trägt hier 1,475 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23sten Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 % des Beitrags zur Pflegeversicherung.
Bereits seit dem 01.01.2009 besteht Krankenversicherungspflicht für alle!
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Auf Grund einer einstweiligen Verfügung haben wir diesen Bericht herausgenommen.
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Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB
Seit dem
01.01.2010 0,12%
01.07.2009 bis 31.12.2009 0,12 %
01.01.2009 bis 30.06.2009 1,62 %
Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern Basiszinssatz plus 8 Prozentpunkte
Verbraucherpreisindex: 2005 = 100
2010 Oktober = 108,4
September = 108,3
August = 108,4
Juli = 108,4
Juni = 108,1
Mai = 108,0
April = 107,9
März = 108,0
Februar = 107,5
Januar = 107,1
Dezember 2009 = 107,8
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Ein treuer Leser überreichte uns folgende Reaktion zur Maschmeyer-Sendung :
„Einige Kommentare im Internet sind ganz interessant,
die ich deshalb hier übernehme:
Der Titel der angekündigten Sendung hatte mich irritiert, weil ich, bevor ich den Text gelesen hatte, ernsthaft von einem Bericht über Herrn Dr. Pohl ausgegangen war.
Immerhin stehen oder standen auf den Gehaltslisten (Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat) der DVAG Friedrich Bohl, Helmut Kohl, Guido Westerwelle, Theo Waigel, Petra Roth, Karl Starzacher, Horst Teltschik, Walter Wallmann, Bernhard Vogel, Egon Klepsch als Politiker, als Gäste Walter Riester, Angela Merkel und sogar Joschka Fischer. Die DVAG ist im Übrigen eine der größten Spender der FDP. Auch wenn die DVAG keine hochriskanten geschlossenen Fonds verkauft, so stehen ihre Berater, die interessanterweise von vielen Vorgaben des VVG befreit sind, auch unter enormem Provisionsdruck und sind daher noch mehr als diejenigen des AWD auf staatlich geförderte Produkte im Verkauf angewiesen. Aus dem Sport lassen sich u. a. Theo Zwanziger, Jogi Löw und Michael Schumacher honorieren. Interne Motivationsveranstaltungen werden vorzugsweise von Johannes B. Kerner und früher auch Günther Jauch moderiert. Besonders heikel: Dieter Stolte als Intendant des ZDF a.D. war langjähriges Beiratmitglied. Die Nähe der DVAG nicht nur zur Politik und Sport, sondern vor allem auch zu den Medien ist vermutlich der Garant dafür, dass die DVAG nicht so kritisch im Fokus steht wie der AWD.
und hier:
Besonders schlimm: Es entsteht einmal mehr der Eindruck, dass die Politik nur der verlängerte Arm der Konzerne ist, Korruption in den höchsten Kreisen als völlig normal angesehen wird, mehr noch, es steht nicht weniger als der Verdacht im Raum, dass unsere lange funktionierenden Sozialsysteme möglicherweise ohne Not der Profitgier der privaten Versicherungen geopfert wurden. Hatte Norbert Blüm etwa doch Recht?
Nicht die Fehlberatungen des AWD, die ohnehin bekannt waren und an denen allzu vertrauensselige Kunden auch eine gewisse Mitschuld tragen, sondern die massive politische Einflussnahme der Finanzwirtschaft sind das eigentliche Problem.“
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Für alle, die es nicht gesehen haben oder es nicht fassen können und es noch mal sehen möchten :
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Der NDR teilte uns schon zuvor mit, dass die Sendung „Der Drückerkönig und die Politik“ ausgestrahlt wird. Die Aufrufe an die Intendanten, statt dessen lieber einen Tierfilm oder etwas anderes zu zeigen, wurde von der ARD ignoriert. „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ kam eben nicht an.
Und die Tsunamie-Kampagne Maschmeyers entpuppte sich als Rinnsal.
Und diente wohl eher dazu, dass die Einschaltquote deutlich nach oben ging und den AWD die Antiwerbung voll getroffen hat.
Wir sind gespannt auf weitere Reaktionen.
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Carsten Maschmeyer hat Rechtsanwalt Prinz beauftragt. Er will die Ausstrahlung des ARD-Films verhindern. Der NDR spricht von einem einmaligen Vorgang. Alle Intendanten der öffentlichen Rundfunksender haben ein 80 Seiten umfassendes Schreiben von Prinz erhalten.
Der NDR teilt mit, dass er heute Abend die Sendung „Der Drückerkönig und die Politik“ ausstrahlen wird.