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Handelsvertreter im Strukturvertrieben leben mit Risiken. Einerseits ergeben sich die Risiken bereits aus der Selbstständigkeit, andererseits aus der Abhängigkeit zu dem jeweiligen Vertrieb. Gelingt es dem Handelsvertreter nicht, entsprechende Provisionen zu erzielen, gerät er schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Kündigungsfristen müssen oftmals eingehalten werden und hindern den einen oder anderen Handelsvertreter daran, sich kurzfristig beruflich umzuorientieren.
Ehemalige Mitarbeiter des Swiss Life Select (früher AWD) hatten deshalb einen Verein gegründet, um als Ansprechpartner Hilfe anzubieten. Offensichtlich ist der Verein nicht mehr so aktiv – die Homepage wurde schon seit zwei Jahren nicht mehr aktualisiert.
Von internen Streitereien ist auch die Rede.
Nunmehr steht auch ein Verein ehemaliger Vermögensberater der DVAG kurz vor der Gründung. Dieser soll dem Zweck dienen, ausscheidende Vermögensberater bei all ihren beruflichen Fragen zu beraten. Soweit mir Nähers bekannt ist, gebe ich gerne Ansprechpartner und Telefonnummer bekannt.
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Die Lebensversicherer müssen sparen. Sie kappen die Provisionen. So schrieb es unter anderem die Welt.
Der GDV will eine gesetzliche Grenze für Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen einführen.
Gerade die Strukturvertriebe leben nicht von Sachversicherungen, sondern überwiegend von den Abschlüssen von Kranken- und Lebensversicherungen.
Die Welt berichtet, dass Strukturvertriebe bis zu 7 % an Provisionen der Beitragssumme erhalten. Wenn zum Beispiel ein Kunde eine Lebensversicherung abschließt mit einem Monatsbeitrag von 100 € und einer Laufzeit von 30 Jahren, errechnet sich die Beitragssumme wie folgt: 100 x 12 Monate x 30 Jahre = 36000 €.
7 % davon sind 2520 €.
Die DVAG erhält für den Abschluss 5,3 %, während die Konkurrenz nach Angaben der Welt (SwissLife, OVB usw.) noch mehr erhalten sollen.
Bis 2008 waren die Provisionen für den Abschluss von Lebensversicherungen gedeckelt. Für Krankenversicherungen ist eine Obergrenze jetzt wieder eingeführt worden. Die Ausschweifungen eines Maklervertriebs namens MEG haben dies erforderlich werden lassen.
Bei den Krankenversicherungen war man sich einig: Das Provisionssystem hat nichts mit guter Beratung zu tun. Um wilden Ausschweifungen – wie zum Beispiel Umdeckungen von Verträgen, Abschluss von Scheinverträgen usw. – vorzubeugen, war eine Deckelung erforderlich.
Sehr interessant und ausführlich dazu auch ein Beitrag im Handelsblatt von Thomas Schmidt.
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Das Landgericht Aachen bestätigte in einer Entscheidung die Rechtmäßigkeit einer Ausgliederung. Im Jahre 2007 wurden Außendienstmitarbeiter der AachenMünchener zur Allfinanz DVAG ausgegliedert.
Dagegen wehrte sich ein ehemaliger Mitarbeiter. Denn bereits zuvor hatte das Landgericht Frankfurt entschieden, dass eine Ausgliederung nicht feststellbar sei. Hier hatte sich die Allfinanz trotz mehrfacher gerichtlicher Aufforderung geweigert, entsprechende Unterlagen vorzulegen.
Das Urteil des LG Aachen ist nicht rechtskräftig. Ein anderes Landgericht soll jüngst eine ebenso andere Auffassung vertreten haben, dass aus anderen Gründen ein Vertragsübergang zweifelhaft sei. Hier wurde jedoch eine Einigung erzielt.
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SWISS-LIFE erkauft sich Ablass für AWD-Vergangenheit zu Lasten von Geschädigten.
Stellungnahme von Maximilian von Ah / ehemaliger Landesdirektor im Finanzstrukturvertrieb und Insiderbuchautor: Geld fressen Seele auf / http://www.maximilianvonah.com
Mit großen Geschützen wollten die VKI-Verbraucherschützer in Österreich
(der VKI setzt sich zusammen aus: vier Sozialpartnern (ordentliche Mitglieder) und der Republik Österreich (außerordentliches Mitglied): Kammer für Arbeiter und Angestellte, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Wirtschaftskammer Österreich, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich sowie die Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz),
den unglaublich subversiven Sumpf der Finanz-Strukturvertriebe in Österreich, allen voran der AWD Allgemeine Wirtschaftsdienst mit Finanz-Guru Carsten Maschmeyer, trockenlegen.
Namhafte Politiker warben bereits für eine Gesetzesvorlage, die allen Finanz-Strukturvertrieben ein für allemal den schädlichen Provisionszahn ziehen sollte.
Zudem hatten die Verbraucherschützer bereits über 7000 speziell vom AWD geschädigte Kunden ausgemacht, denen AWD-Drücker aus dem persönlichen sozialen Umfeld (auch Familienangehörige), Immobilien-Aktien als so sicher wie ein Sparbuch, auch mündelsicher, verkauft hatten.
Von diesen 7000 AWD-Geschädigten, traten später 2500 ihre Regressansprüche an den VKI ab. Schadenssumme rund 40 Millionen Euro. Die restlichen 4500 wollten ihre Ansprüche allein oder über ihre Rechtsschutzversicherung einfordern.
Der VKI recherchierte aufwendig und stieß einerseits auf den Insiderbuch-Autor und ehemaligen Landesdirektor im Finanzvertrieb Maximilian von Ah (Geld fressen Seele auf) und auf weitere ehemalige AWD-Mitarbeiter und Führungsmanager die ihrerseits angaben, jenen Verkauf von Immo-Invest Immobilien-Aktien lediglich im Wortlaut der AWD-Schulungen und beweisrechtlich vorliegenden E-Mail-Anweisungen vorgenommen zu haben. Sie hätten sich auf Maschmeyer und den AWD verlassen.
Der VKI sammelte alle stichhaltigen Zeugenaussagen und Beweis-Dokumente und kam alsdann zu dem Entscheid, neben den 2500 Zivilklagen mit Regressforderungen im Streitwert von rund 40 Millionen Euro, Strafanzeige gegen den AWD, gegen Carsten Maschmeyer und weitere AWD-Geschäftsführer zu stellen. Alle 2500 AWD-Geschädigten schlossen sich dieser Strafanzeige an.
Fortan ermittelte die Wiener Staatsanwaltschaft gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption, wegen: Gründung einer kriminellen Vereinigung, wegen systematisch initiierten geschäftsmäßigen Betruges und zig anderen mutmaßlich vorsätzlichen Straftaten.
Allein Maschmeyer und sein AWD reagierten, wie sie in hunderten von vergleichbaren Fällen immer reagiert hatten: nämlich nach Plan!
Dieser Plan zielt einerseits auf die bei (An-)Klägern i.d.R. begrenzt vorliegenden Ressourcen Zeit und Geld. Das heißt hier spielen anwaltliche Prozess-Verzögerungen, -Verschiebungsanträge und -Gegenklagen eine wichtige Rolle.
Andererseits zielt man auf ein stufenweises Vorgehen, wonach die jeweils nächste Stufe erst dann betreten wird, wenn sie als notwendig erscheint.
1. Stufe: kategorisches Leugnen;
2. Stufe: die Einzelfall Argumentation;
3. Stufe: der Einzelfall eines Sub-Agenten (Handelsvertreters) mit Abmahnung;
4. Stufe: außergerichtliches Vergleichsangebot mit Saldoklausel;
5. Stufe: gerichtliches Vergleichsangebot.
Je nach Wichtigkeit und Größenordnung wird natürlich der Geldbetrag zum Vergleichsangebot so erhöht, dass der/die Kläger kaum NEIN sagen können.
In Österreich hatte es der AWD allerdings mit dem Novum einer Sammelklage zutun, deren Zulassung er zunächst einige Jahre vergeblich zu verhindern suchte.
Im Nachhinein betrachtet, stellt sich die Sammelklage allerdings als Glücksfall für die Swiss-Life heraus, weshalb die AWD-Mutter nunmehr auch in Deutschland medial dazu aufruft, dass sich angeblich AWD-Geschädigte zu Sammelklagen zusammenzuschließen mögen.
Kein Wunder treten doch die geschädigten Kläger alle ihre Rechte an unbeteiligte Dritte (Rechtsanwälte/ Konsortien, Vereine oder ähnliches) ab, weshalb diese fortan als Sammelkläger auftreten. Die Sammelkläger lassen sich a priori allfällige Prozess-Kosten und Prozess-Risiken von einem Prozess-Finanzierer gegen dessen Erfolgsgebühr (um die 30%) garantieren, und schließen mit jedem einzelnen Kläger ebenfalls eine Honorar-Vereinbarung ab, die für den Fall des angestrebten Vergleichs direkt von der Vergleichsgeldsumme abgezogen wird.
Prozess-Finanzierer und juristische Sammelkläger kommen also immer zu ihrem Geld, denn zu guter Letzt werden die juristisch relevanten Dritten schon einen ‚vertretbaren‘ Vergleich auszuhandeln wissen.
In Wien brachte mithin die AWD-Plan Stufe 4, im August 2013, also nach fast 5 Jahren juristisch vertretenem hin und her, den saldoabschließenden Erfolg – notabene für Swiss-Life/AWD.
Denn allein schon monetär lässt sich leicht errechnen: 2500 Geschädigte klagten einst eine Schadenssumme von 16‘000 € /p.G.
2500 Geschädigte bekommen im Vergleich lediglich 2‘800 €/p.G. zugesprochen.
Die Swiss-Life erringt allerdings ihren größten Erfolg über die Nebenabreden und Saldoklauseln des Vergleichs, denn hiernach erklären sich die Parteien als per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt. Bedeutet: Rückzug respektive sofortige Desinteresse-Erklärung in Sachen der Strafanzeige.
Jetzt liegt es beim Staatsanwalt, der dem Rückzug ein öffentliches Interesse zur Weiterverfolgung der Strafsache entgegenhalten könnte. Die Unabhängigkeit der Wiener Strafverfolger wird sich also sicher bald zeigen.
Den Ablassbrief für 11 Millionen Euro, wird der Schweizer Versicherungskonzern seinen Aktionärinnen und Aktionären sicher als riesen Erfolg verkaufen, denn denen liegt der Verlustabschreiber von 478 Millionen Euro auf den eingekauften AWD-Wert, immer noch schwer im Magen.
Allein mit der Veröffentlichung des Ablass-Deals stieg die Swiss-Life-Aktie schon wieder.
Bleibt allein die „Aktie“ der 2500 AWD-Geschädigten. Sie war für viele ein letzter Hoffnungsschimmer für ihre ramponierte finanzielle Existenz.
Mit dem Vergleich verglühte sie, wurde mit Abwrackprämie zum Schleuderpreis von 2‘800 Euro für immer vernichtet – vermutlich zusammen mit jedem Glauben an vollmundige Juristen und die Rechtsstaatlichkeit.
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Ich bin überrascht. Wurde ich doch kürzlich hier im Blog vom Exberater auf das neue Forum aufmerksam, habe ich es mit gleich mal angeguckt. Dass ein so jung aus dem Boden gestapftes Forum schon so voller Leben ist, hätte ich nicht gedacht.
09
Cash hat die Rangliste der Finanzdienstleister 2013 erstellt. Online ist die Liste einzusehen.
Nur die Hälfte konnte Umsatzsteigerungen erzielen. Von den besten 10 waren es nur 3, die sich umsatzmäßig steigern konnten, darunter DVAG, MLP und Global-Finanz.
Einen gewaltigen Abrutsch machte Swiss Life (früher AWD) mit 45,6%.
So schreibt es das Versicherungsjournal. Sehr anschaulich sind dort die Grafiken, die die Gewinner und Verlierer aufzeigen. Das Versicherungsjournal weist darauf hin, dass bei OVB und DVAG die Auslandsprovisionen mit einberechnet wurden.
08
Der treue Leser weist auf Folgendes hin:
„Eine willkommene Möglichkeit, alte Riester-Verträge loszuwerden, bietet der Wohn- und Bauspar-Riester. Die Badenia, eine Tochter des Generali-Konzerns, steigerte ihre Wohn-Riester-Bausparverträge von 2010 bis 2012 um rund 60 Prozent auf 10 267.
Kunden der AachenMünchener, ebenfalls eine Generali-Tochter, berichteten in Internet-Foren, wie sie dazu bewegt wurden, Riester-Rentenversicherungen zu kündigen oder die Verträge beitragsfrei zu stellen, um dann neue Riester-Verträge abzuschließen. Im Branchenjargon heißt das „Umdeckung“, der Kunde wird von einem günstigen alten in einen ungünstigen neuen Vertrag gedrückt.
Felix Hufeld, verantwortlich für die Versicherungsaufsicht bei der BaFin, will Vertriebe jetzt „noch schärfer unter die Lupe nehmen“, um zu erkennen, „ob die Vermittler im größeren Stil Umdeckungen veranlassen, die nicht im Interesse der Kunden, sondern allein am Provisionsinteresse der Vermittler orientiert sind“.
Ihren Verkäufern liefern die Vertriebschefs gleich die Textpassagen mit, die sie in die Beratungsprotokolle aufnehmen müssen, um teure Tarifwechsel juristisch unangreifbar zu machen. In einem Schreiben, in dem es um Versicherungstarife eines großen bekannten Versicherers geht, heißt es etwa: „Der Antragsteller wurde darüber informiert, dass der Abschluss der Riester-Rente Strategie No. 1 die Chance auf höhere nicht garantierte Rentenleistungen bietet, die Aufgabe der bestehenden Riester- Rentenversicherung Nr. 4 RG jedoch niedrigere garantierte Rentenleistungen zur Folge hat.“
Übrigens: Vor einigen Jahren stand im Stern ein mehrseitigere Artikel vom Sternreporter Joachim Reuter. Altverträge mit Garantiezinsen von 4,0% -4,25% wurden zu Gunsten einen neuen Riestervertrages -man muß anmerken, dass diese nur einen Garantiezins von 2,25% hatten- aufgelöst. Die Umdeckung wurde damals mit dem sog. LC3 Antrag -war natürlich bestens zur Unterschrift vorbereitet- durchgeführt. Der Sternbericht ist allerdings aus dem Netz offenbar verschwunden.
Die Umdeckung ist also immer ein Thema, wie im Artikel des HB vom 3.5.13″
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Ein ebenso treuer Leser kommentiert den Beitrag vom 1.8.:
„Im HV-Blog habe ich Ihren gestrigen Artikel zum Thema Investmentanlage gelesen. Als „alter Hase“ kann ich Ihnen berichten, das solche „Anlagestrategien“ in dem Vertrieb, von dem Sie vermutlich berichteten, keine Besonderheit bzw. Seltenheit sind.
Oftmals werden die gesamten Investmentbestände einmal jährlich einfach nur hin und her geschichtet, teils sogar ohne die Strategie wesentlich zu verändern. Oder so wie Sie berichten, werden dann diese teuren Sparpläne angelegt und es wird den Kunden dann von dem sog. Cost-Average-Effect erzählt, der dann bei diesem Sparplan-Modell dafür sorgen soll, daß das Anlagemodell rentabler ist. Aufgrund der Vielzahl von Dokumenten, die durch solche Transaktionen ausgelöst werden, hat jeder Kunde Schwierigkeiten das zu überblicken. Oft werden die Sparpläne allerdings auf die max. Laufzeit von 30 Jahren ausgestellt, denn die Haftungszeit beträgt dafür auch 24 Monate, aber die Provision fällt deutlich höher aus.
„Profis“ finden bei diesen Strategien aber auch noch ein weiteres Betätigungsfeld, in dem man Lebensversicherungen mit einbezieht. Hat der Kunde eine LV, die schon ein paar Jahre bespart wurde, bildet sich neben dem Rückkaufwert auch noch ein Beleihungswert. Zumeist beträgt der etwa 80 % des Rückkaufwertes. Das ist dann eine Summe, die ich dem Vertrag entnehmen kann, ein sog. Policendarlehen, mit welchem ich machen kann was ich will, ich kann, aber muß sie auch nicht wieder in den Vertrag zurück führen und der Vertrag muß nicht gekündigt werden. Mit diesem entnommenen Geld, kann man dann z.B. auch wieder ein Investmentdepot mit einer Einmalzahlung füllen und darauf einen Auszahlplan einrichten, der wiederum einen Fondsparplan speist. Und nach ein paar Jahren kann man dann alles wiederholen. Also eine mehrfache Verprovisionierung immer mit dem gleichen Geld des ahnungslosen Anlegers. Also nicht mehr als ein Provisions-Optimierungs-Plan (POP)!! Der Kunde verliert dabei deutlich und kaum sichtbar, denn für die Entnahme des Policendarlehens muß ein Zins gezahlt werden (aktuell 4,5 %), welcher mit dem verbleibenden Guthaben der LV verrechnet wird. Alternativ kann man mit dem entnommenen Geld aus der LV auch eine neue LV anlegen mit einem Einmalbeitrag und dem Kunden wird gesagt, das sollte man aus steuerlichen Gründen o.ä. machen, denn der neue Tarif ist besser, blablabla… Vorteil für den Berater bei dem LV-Modell: höhere Provision als beim Investmentsparen, was manchmal „notwendig wird“, um z.B. noch den A…-Wettbewerb entscheidend für sich zu beeinflussen. Nachteil für den Berater: Das Geld läßt sich im Investmentsparen häufiger wenden und ist daher langfristig für den Berater profitabler. Aber manchmal ist eben auch kurzfristig wichtig! Das klingt doch alles perfide genial, oder…??
Und Sie können sicher sein, daß in Zeiten wie dieser, in der Neugeschäfte immer schwerer zu vermitteln sind, die Zahl von „Optimierungs-Plänen“ immer häufiger angeboten werden… Sehr häufig! Ich kann auch noch davon berichten, das dieses Wissen um solche Strategien auch gerne in Zusammenkünften der Kollegen weitervermittelt wird. Wenn z.B. ein Gruppenleiter seiner Gruppe dieses Know-how gibt, stimmt auch plötzlich wieder der Umsatz und die Motivation der einzelnen VB’s und auch der Gruppenumsatz und somit wird auch der Gruppenleiter durch diese Maßnahmen seiner „Mitarbeiter“ bedacht. Also können sich alle freuen!! Nur der Kunde nicht. Es gibt regelrechte Seminare darüber, in denen erfolgreiche Kollegen und alte Investment-Profis davon berichten, wie sie mit solchen Strategien monatlich durchaus 1.000 Einheiten und mehr umsetzen. Die jüngeren Kollegen sind damit schnell zu begeistern! Zumeist aber auch mit dem fachlichen Wissen über die Anlagemärkte etc. überfordert und sind froh, von dem Wissen eines erfahreneren Kollegen zu profitieren.“
Anm d.Red.: Dieser treue Leser kann nicht wissen, um welchen Vertrieb es hier geht.
01
Gerade erfuhr ich von folgender „Schlecht“-Beratung:
Herr R. eröffnete ca 2008 für eine Kundin ein Investmentdepot bei der Dxx.
Gekauft wurden zwei Fonds ( Einmalanlage ) im Wert von 25 000 Euro. (Ausgabeaufgeld übrigens ca 5 %).
Herr R. schichtete dann 2009 nochmal einen Betrag um ( ca 10 000 Euro ), was vielleicht auch zu vertreten gewesen wäre.
Anschliessend installierte er allerdings einen Auszahlplan in Höhe von 300 Euro, welches in einen vorverprovisionierten Fondssparplan fließen sollte, Laufzeit ca 20 Jahre, wobei die Kosten ( Ausgabeaufgeld ) auf die ersten 24 Monate des Vertrages verteilt werden, sodass ca nur die Hälfte der 300 Euro monatlich in den Sparplan investiert wurden.
Nach Ablauf der 24 Monate sind die Gebühren bezahlt.
Gegen diese Form der Ansparung spricht insoweit dann nichts , wenn der Kunde auch wirklich 300 Euro monatlich zur Verfügung hat und bestenfalls den Sparplan 20 Jahre durchhält.
Dieser Sparbetrag wurde allerdings von dem Kapital monatlich entnommen, worauf schon einmal Ausgabeaufgeld bezahlt wurde.
Nach Ablauf der 24 Monate ( Vertrag aus der Haftung ) installierte Herr R nochmals einen Sparplan mit 15 Jahren Laufzeit, 200 Euro Sparbetrag, wobei er gleichzeitig den ersten Sparplan beitragsfrei stellte.
Die Aufteilung der Kosten des zweiten Sparplanes ist analog des ersten Sparplanes.
Als ich die Unterlagen sichtete und die Kundin darauf aufmerksam machte ( das Kapital war auf ca 18 000 Euro geschrumpft ) , gingen wir in eine Filiale der Deutschen Bank die ja bekanntlich Einsicht in die Depots haben, und teilte meinen Verdacht dem Filialleiter mit.
Dieser stimmte mir uneingeschränkt zu , sodass die Kundin den Schritt über einen Anwalt in Erwägung gezogen hat. Schon seit längerem wunderte sie sich, dass das Guthaben immer weniger wurde auf Ihrem Depot. Durch die vielen Buchungen wurde aber zunächst dieses „System “ nicht durchschaut.
Schaden bis heute: geschätzt 7.000 €
15
Der Tagesspiegel berichtet am 13.7.13 über Herrn Berger. Herr Berger arbeitete beim AWD. Er war glühender Verehrer des Systems. Schließlich ging er daran kaputt.
Herr Berger war zunächst erfolgreich, konnte sich das Arbeiten aber dann nicht mehr leisten – zu viele Abzüge belasteten sein Provisionskonto. Er kündigte und verlangte Schadenersatz…. und scheiterte.
12
Unser treuer Leser hier zum 5. Denkfehler!
„Die Reziprozität oder keine Vergünstigung ohne entsprechende Gegenleistung.
Die Reziprozität ist ein uraltes Programm, dass in uns Menschen abläuft.
Es sagt nichts anders: „Ich helfe dir und du hilfts mir“.
Was hat das mit den großen Vertrieben zu tun. Ich meine sehr viel -besser gesagt sehr, sehr viel- nachdem ich selbst über 10 Jahre für die xxxx gearbeitet hatte.
Bei einem großen Strukturvertrieb wurde das umbenannt in: „Der Kleine (gemeint sind Vertrauensleute und Vermögensberaterassistenten) hilft dem Großen (Direktions- u. Geschäftsstellenleiter)! In Informationsveranstaltungen und Schulungen wurde dies in Folien verpackt und im Vortag mit Projektor an die Leinwand geworfen. Der Große (Direktionsleiter) reichte dem Kleinen (neuer Mitarbeiter) die Hand! Toll!
Der Wissenschaftler Robert Cialdini hat die Reziprozität untersucht und festgestellt, dass der Mensch es kaum aushält, wenn er in der Schuld steht.
Die Krishna-Sekte macht(e) mit der Reziporzität auch auch ihr Geschäft an öffentlichen Orten, wo einer mit einem Lächeln eine Blume verteilt und ein Grußwort sagt, mehr nicht. Die Menschen nehmen die Blume an und freuen sich zunächst. Danach laborierte das Gewissen und ein Zweiter bat um eine Spende. In der Regel mit Erfolg und ein erfolgreiches Geschäftsmodell für die Sekte. Nicht so für die am Bahnhof oder am Flughafen angekommenen Menschen, die nach der Ankunft die Blumen in aller Regel ohne sichtlichen Mehrwert annahmen aber die Blume hinter der nächsten Ecke weggeworfen hatten. Es lagen nämlich noch mehr dort.
Ähnlich, würde ich heute sagen, arbeiten mit diesem Phänoemen die meisten Vertriebe und nutzen dies für ihren Geschäftserfolg. Den meisten Menschen dort ist dies nicht bewußt, geschweige denn bekannt. Nicht, dass ich versuche, den Vertrieb mit einer Sekte in einen Topf zu werfen, wie es gerne oft gemacht wird, was ich aber selbst nicht erfahren habe und glaube. Nein, es sind die Methoden, die dort ähnlich sind und erfolgreich. Darum kommt vermutlich auch der Irrglaube her, dass ein Vertrieb auch eine Sekte sei. Die Frage wäre nur dann, ob die Methode auch gleich eine Sekte widerspiegelt. Ich glaube, dass das zu kurz gefasst wäre und lasse es einfach offen und den Leser darüber nachdenken und zu beurteilen.
Viele NGOs sammeln nach dem Krishna-Muster-zuerst schenken, dann fordern. So funktioniert’s.
Die xxxx ist darin meines Erachtens Weltmeister darin. Ich wurde am Geburtag, Weihnachten, Ostern und sonstigen Feierlichgkeiten u. Veranstaltungen mit Geschenken regelrecht überschüttet. Anfangs dachte ich noch, Uuuiii- toller Laden. Kenne ich nicht, macht keiner, was ganz außergewöhliches, was da und dort geboten wird. Die Dosis steigerte sich noch mit meiner Leistung. Also im Nachblick schon beachtlich, welche Fehler wir unbeachtet so im Leben machen.
Aber ein Vorteil hatte es für mich während meiner Zeit dort im Strukturvertrieb. Ich gehörte zu denen die einen Mehrwert für sich generierten, was aber nach meinen Erfahrungen und Kenntnissen der Regel nicht so eintrifft, wie es sich die meisten dort vorstellen. Das Gegenteil ist der Fall. Neben den finanziellen Problemen überschatten viele dann auch noch die Privaten. Das war und ist dann nicht mehr lustig und möchte hier nicht näher darauf eingehen. Es ist sinnlos, darauf einzugehen, weil es sowieso geleugnet wird und man nicht dazu steht. Die Realität ist jedenfalls eine andere. Auf diese lassen sich die Verantwortlichen logischerweise nicht ein. Nur das was gut ist. Es ist ja auch was positives.
Klar, wenn 20% der Berater den Umsatz generieren ist das für sie und die Führungsköpfe und den Geschäftsbericht gut.
Die Frage der finanziellen Zukunft der anderen 80% in einem solchen Vertrieb wie diese, sollte aber an dieser Stelle erlaubt sein.
Die Reziprozität ist ein uraltes Programm. Wir finden es bei Tierarten, deren Nahrung hohen Schwankungen unterliegt. Als Jäger und Sammler erlegten Sie eines Tages ein Reh. Kühlschränke gab es noch keine. Das Reh war für den Einzelnen zuviel. Also teilt er es mit denen, die bei der Jagd nicht soviel Erfolg hatten. Das nächste Mal war es umgekehrt.
Der Jäger und Sammler profitierte vom anderen. Eine ausgezeichnte Überlebensstrategie. Ohne Reziprozität wäre die Menschheit ausgestorben.
Die Reziprozitätist ein über 100 Millionen Jahren altes Überlebensprogramm.
Nur mit dem heutigen Unterschied, dass der Kühlschrank bei 20% voll ist und bei 80% nicht oder erheblich weniger.“