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„Maschmeyer kann sich nach eigenen Angaben nicht erinnern, dass im Fall des Fonds „Fundus 28″ mehr als 15 Prozent Provisionen geflossen seien, da die Geschäfte mehr als 20 Jahre zurücklägen. Zudem, so Maschmeyer, sei er nicht unmittelbar für die Höhe der Provisionen zuständig gewesen.“
So schreibt es NDR Niedersachsen zu den Zeugenaussagen Maschmeyers im Prozess gegen den AWD vor dem OLG Köln.
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Das gab es auch noch nicht.
Maschmeyer musste heute in einem Verfahren auf Schadenersatz vor dem OLG Köln aussagen.
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Der in Abwicklung befindliche Immobilienfonds SEB Immoinvest nimmt eine erste Ausschüttung an die Anleger von 1,2 Milliarden Euro vor.
Bekanntlich hatte der ImmoInvest am 7. Mai 2012 nach einem gescheiterten Versuch der Wiederöffnung das Aus verkündet.
Viele Anleger, denen man nichts über die Gefahr einer solchen Entwicklung erzählt hatte und die an eine sichere Anlage glaubten, denken jetzt über Schadenersatzansprüche nach.
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen in Frankfurt bereits Verfahren anhängig sein.
Geklagt wird auch, weil angeblich nicht über die Provision aufgeklärt wurde.
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Am 19.06.2012 hatte das Bundessozialgericht darüber zu entscheiden, ob eine Mitarbeiterin der Deutschen Vermögensberatung Zuschüsse vom Arbeitsamt für Business-Kleidung und Friseurbesuche erhalten soll.
Die bei der DVAG beschäftige Angestellte nahm ab 01.06.2008 eine Halbtagsbeschäftigung bei der Deutschen Vermögensberatung AG auf. So teilt das BSG mit. Das Arbeitsamt bewilligte Leistungen, sprach jedoch Aufwendungen für Business-Kleidung und Friseurbesuche nicht zu.
Das Sozialgericht gab dem Arbeitsamt Recht. Es fehle an einer Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen als Werbungskosten unter Beachtung steuerrechtlicher Grundsätze.
Das Landessozialgericht hatte das Arbeitsamt verurteilt, bei der Einkommensberücksichtigung den Anteil des Arbeitgebers an vermögenswirksamen Leistungen abzuziehen. Ansonsten wurde die Berufung der Angestellten zurückgewiesen.
Die Mitarbeiterin der DVAG trägt nun in der Revision vor, dass sie im Büro und bei Außenterminen, bei denen sie ihren Chef begleiten müsse, sowie bei Schulungen repräsentative Kleidung tragen müsse. Dies umfasse auch die Benutzung von Kosmetika und Friseurbesuche.
So teilt es das Bundessozialgericht mit.
Das Bundessozialgericht entschied nun, dass Ausgaben für Kleidung und Friseur nicht direkt als Werbungskosten abgezogen werden und das Jobcenter dies aber als Leistungen zur Eingliederung bezahlen müsste gegebenenfalls. Denn es gehöre zu ihren Aufgaben, den Einstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen und zu erleichtern.
Nun müsse der Landkreis prüfen, ob die Sekretärin die Business-Kleidung benötigt. Die Deutsche Vermögensberatung hatte ihr dies bereits bescheinigt.
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Die Riesterrente ist eines der beliebtesten Kinder der großen Strukturvertriebe.
DVAG hält sich gar für den Marktführer in Sachen Riesterei. AWD bietet sie auch an und hatte den gleichnamigen Erfinder gleich unter Vertrag genommen. Er hatte nach eigenen Angaben vor dem AWD Vorträge gehalten.
Jetzt hat das Handelsblatt mit der Riesterrente vorläufig abgerechnet und schreibt:
„Zu hohe Gebühren, zu wenig Rendite, zu undurchsichtige Produkte“.