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Was Maschmeyer nicht weiß

„Maschmeyer kann sich nach eigenen Angaben nicht erinnern, dass im Fall des Fonds „Fundus 28″ mehr als 15 Prozent Provisionen geflossen seien, da die Geschäfte mehr als 20 Jahre zurücklägen. Zudem, so Maschmeyer, sei er nicht unmittelbar für die Höhe der Provisionen zuständig gewesen.“

So schreibt es NDR Niedersachsen zu den Zeugenaussagen Maschmeyers im Prozess gegen den AWD vor dem OLG Köln.

Clerical Medical unter rechtlichem Beschuss

Clerical Medical hat nichts mit Medizin zu tun, wie man zunächst annehmen könnte.
CM ist spezialisiert auf Britische Lösungen für Renten- und Lebensversicherungen sowie Investments.
Laut Markt-Intern hat CW jedoch zurzeit einigen Ärger. Danach soll ein Richter des Landgerichts München I CM bzw. deren Prozessbevollmächtigten Prozessbetrug vorgeworfen haben und die Weitergabe der Akten an die Staatsanwaltschaft angedroht haben.
Tausende Anlager erwarten eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu fremdfinanzierten Rentenversicherungen von CM.
Das Oberlandesgericht München verurteilte zuvor den Versicherer zu Schadenersatz. CM muss über 93.000,00 € nebst Zinsen an den Versicherungsnehmer zahlen und ihn von den Darlehensverbindlichkeiten bei der Bayrischen Landesbank freistellen.
Der Versicherer legt dagegen Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der Kläger hatte einen so genannten Euro-Plan abgeschlossen. In den Pool-2000eins zahlt er 100.000,00 € ein. Zudem wurde ein Bruttodarlehen in Höhe von 111.000,00 € aufgenommen. Ferner flossen in eine Fond monatlich 128,00 €.
Das Oberlandesgericht München meinte, CM wäre verpflichtet, darüber aufzuklären, dass der Prospekt und die weiteren Unterlagen bezüglich des Fondkonzeptes fehlerhaft waren und die Unterlagen unvollständig waren sowie irreführende und unrichtige Angaben enthielten.

Maschmeyer heute als Zeuge im Verfahren gegen AWD

Das gab es auch noch nicht.

Maschmeyer musste heute in einem Verfahren auf Schadenersatz vor dem OLG Köln aussagen.

Mehr dazu hier.

Maschmeyer im Minenfeld

Am 03.07.2012 schrieb die Handelszeitung von einem Horrorszenario bei dem AWD.
Angeblich soll Karsten Maschmeyer ein Minenfeld hinterlassen haben.
Maschmeyer war am 07.12.11 aus dem Verwaltungsrat von Swiss-Life, dem Erwerber des AWD, zurückgetreten. Die Handelszeitung behauptet, dass der Grund für den Rücktritt ein Ermittlungsverfahren der Wiener Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf schweren gewerbsmäßigen Betrug sei. Es soll eine 83-seitige Strafanzeige vorliegen, eingereicht durch die halbstaatliche Konsumentenorganisation VKL.
Angeblich sollen nach Mitteilung der Handelszeitung gegen weiter 19 AWD Manager ermittelt werden.
Der Österreichische VKL soll auch eine zivilrechtliche Sammelklage in Höhe von 40.000.000,00 € eingereicht haben. In Deutschland sollen nach der Handelszeitung Klagen in einer Summe von schätzungsweise 120 bis 150 Mio. € laufen.
In dem Bericht der Handelszeitung ist von systematischer Falschberatung die Rede, die von Swiss-Life bestritten wird.
Ergo: Es muss ein neuer Name her.

Name AWD vor dem Aus

Die Financial Times teilte am 02.07.2012 mit, dass Swiss Life den Namen AWD beerdigen will. Mit der Umbenennung will man erreichen, dass auch das Vermächtnis des Karsten Maschmeyer verschwindet.
So teil es zumindest FTD mit.
FTD meint, der Name AWD sei verbrannt. Das Unternehmen habe ein miserables Image und leide wie seinen Konkurrenten unter den Umwälzungen in der Branche.
Außerdem sei es sehr unwahrscheinlich, dass jemand der Marke Allgemeiner Wirtschaftsdienst AWD lange nachtrauern wird.
Nun ist Raum für Spekulationen. Wie soll AWD in Zukunft heißen?
Allzu weit denken möchten wir darüber nicht.

SEB ImmoInvest schüttet Geld aus

Der in Abwicklung befindliche Immobilienfonds SEB Immoinvest nimmt eine erste Ausschüttung an die Anleger von 1,2 Milliarden Euro vor.

Bekanntlich hatte der ImmoInvest am 7. Mai 2012 nach einem gescheiterten Versuch der Wiederöffnung das Aus verkündet.

Viele Anleger, denen man nichts über die Gefahr einer solchen Entwicklung erzählt hatte und die an eine sichere Anlage glaubten, denken jetzt über Schadenersatzansprüche nach.

Nach bisherigen Erkenntnissen sollen in Frankfurt bereits Verfahren anhängig sein.

Geklagt wird auch, weil angeblich nicht über die Provision aufgeklärt wurde.

Bundessozialgericht: Sekretärin der DVAG kann Leistungen vom Arbeistamt für Businesskleidung bekommen

Am 19.06.2012 hatte das Bundessozialgericht darüber zu entscheiden, ob eine Mitarbeiterin der Deutschen Vermögensberatung Zuschüsse vom Arbeitsamt für Business-Kleidung und Friseurbesuche erhalten soll.

Die bei der DVAG beschäftige Angestellte nahm ab 01.06.2008 eine Halbtagsbeschäftigung bei der Deutschen Vermögensberatung AG auf. So teilt das BSG mit. Das Arbeitsamt bewilligte Leistungen, sprach jedoch Aufwendungen für Business-Kleidung und Friseurbesuche nicht zu.

Das Sozialgericht gab dem Arbeitsamt Recht. Es fehle an einer Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen als Werbungskosten unter Beachtung steuerrechtlicher Grundsätze.

Das Landessozialgericht hatte das Arbeitsamt verurteilt, bei der Einkommensberücksichtigung den Anteil des Arbeitgebers an vermögenswirksamen Leistungen abzuziehen. Ansonsten wurde die Berufung der Angestellten zurückgewiesen.

Die Mitarbeiterin der DVAG trägt nun in der Revision vor, dass sie im Büro und bei Außenterminen, bei denen sie ihren Chef begleiten müsse, sowie bei Schulungen repräsentative Kleidung tragen müsse. Dies umfasse auch die Benutzung von Kosmetika und Friseurbesuche.

So teilt es das Bundessozialgericht mit.

Das Bundessozialgericht entschied nun, dass Ausgaben für Kleidung und Friseur nicht direkt als Werbungskosten abgezogen werden und das Jobcenter dies aber als Leistungen zur Eingliederung bezahlen müsste gegebenenfalls. Denn es gehöre zu ihren Aufgaben, den Einstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen und zu erleichtern.

Nun müsse der Landkreis prüfen, ob die Sekretärin die Business-Kleidung benötigt. Die Deutsche Vermögensberatung hatte ihr dies bereits bescheinigt.

Schwächen in der Beratung, Stärken bei der Pünktlichkeit

Am 14.01.2011 berichtete das Versicherungsjournal dass das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) auch Versicherungsvertreter geprüft hatte.
Stärken lagen bei der Freundlichkeit und bei der Terminstreue, Schwächen vor allem bei der Bedarfsanalyse und der Bedarfsgerechtigkeit.
Jeder fünfte Vermittler habe keinen gepflegten Eindruck hinterlassen, in jedem vierten Büro war es unsauber. Büros seien oft eng, steril oder altmodisch.
Am besten schloss hier die Württembergische ab, am schlechtesten die DEBEKA.
In fast jeden dritten Beratungsfall sei es zu unnötigen Unterbrechungen gekommen. Unter dem Stichwort Aktivitätsgrad habe die HUK Coburg die geringste Punktzahl erhalten.
Bei der Bedarfsanalyse wurde auf die Analyse der Leben- sowie der finanziellen Situation Wert gelegt. Hier sollte das Anliegen des Kunden zutreffend erkannt werden.
Die DISQ meint, dies sei nur wenig gelungen.
Die meisten Punkte schafften die Allianzvertreter, die wenigsten die HUK Coburg. Bei fast jedem fünften Gespräch zur Berufsunfähigkeitsversicherung wurde nach keinem Einkommen gefragt.
Bei dem Urteil zur Lösungskompetenz wurden Kriterien wie Richtigkeit, Vollständigkeit und Individualität der Beratung sowie Glaub- und Vertrauenswürdigkeit des Vermittlers geprüft. Hier schnitt die Allianz am besten ab, am weitesten entfernt davon war die AachenMünchener.
Hier wurden Falschaussagen in fünf Fällen und nicht bedürfnisgerechte Angebote in einem Drittel der Beratungen kritisiert, so das Versicherungsjournal. Nur etwas mehr als jeder vierte Vermittler habe die Kostenstrukturen des Angebots zur Zufriedenheit des Kunden erläutern können.
Versicherungsjournal vom 14.01.2011

Abgeriestert wird am Ende

Die Riesterrente ist eines der beliebtesten Kinder der großen Strukturvertriebe.

DVAG hält sich gar für den Marktführer in Sachen Riesterei. AWD bietet sie auch an und hatte den gleichnamigen Erfinder gleich unter Vertrag genommen. Er hatte nach eigenen Angaben vor dem AWD Vorträge gehalten.

Jetzt hat das Handelsblatt mit der Riesterrente vorläufig abgerechnet und schreibt:

„Zu hohe Gebühren, zu wenig Rendite, zu undurchsichtige Produkte“.

Mehr dazu hier im Handelsblatt.

Zum Abschied viel Lärm um Frau Roth

Viel Lärm gab es zum Abschied von der ehemaligen Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main Petra Roth.
Sie wäre gern Bundespräsidentin geworden, ist aber jetzt von ihrem Amt als Oberbürgermeisterin zurückgetreten.
Bei einer Buchpräsentation, in der schon ihre Biographie vorgestellt wurde, hatten sich einige Flughafengegner durch Zwischenrufe Luft verschafft.
Statt das Bundespräsidentamt zu schmücken hat sie jetzt ähnlich fesselnde neue Aufgaben bei Stiftungen übernommen.

Ex-Fußballer und Vize-EMler von Beratung geschädigt

Cash-Online berichtet am 20.06.2012, dass jede fünfte Bankberatung ohne Protokoll durchgeführt wird.
Zwar sind Banken ab Anfang 2010 verpflichtet, Beratungsprotokolle anzufertigen.
Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ), meint jedoch, dass nur die Hälfte der Banken dieser Transparenzpflicht nachkommen.
Vizeeuropameister und Ex-Fußballer Michael Schulz erging es wohl ähnlich. Bereits bei Kerner berichtete er im TV am 05.05.2011, dass er jahrelang seinem Bankberater vertraut und über 200.000,00 € verloren hat. Der Bankberater soll einen Fond als risikolos bezeichnet haben. Das Kapital wurde um 70 % reduziert.
So teil es Michael Schulz mit. Beim Lanz saß er übrigens vor ein paar Tagen deswegen auch schon.