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Ein Branchendino verlässt die Aachen Münchener. 37 Jahre lang hat Michael Westkamp für die AachenMünchener gearbeitet, zuletzt im Vorstand und ganz zuletzt als Vorstandsvorsitzender.
Nun geht er in Rente.
Westkamp war auch dafür verantwortlich, dass im Jahre 2008 das Vertriebsnetz der Aachen Münchener aufgelöst und seitdem der Vertrieb über die Deutsche Vermögensberatung DVAG abgewickelt wird, die zu 47 % an der AachenMünchener beteiligt ist.
Nachfolger wird Christoph Schmallenbach, der schon von 2004 – 2007 im Vorstand der Aachen Münchener war und dann zur Muttergesellschaft Generali wechselte.
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Die DVAG investiert nicht nur in Werbeträger. Sie gibt auch Geld für Parteispenden aus.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet von Spenden im Jahr 2013:
„Die CDU erhielt ausweislich ihres jetzt präsentierten Rechenschaftsberichts im Bundestagswahljahr 2013 über ein Firmengeflecht um den 2014 verstorbenen DVAG-Gründer Reinfried Pohl sowie aus dessen Privatkasse insgesamt Spenden in Höhe von 493 000 Euro. Hinzu kommt eine 40 000 Euro-Spende des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater, der von Pohl mitgegründet wurde. Das haben die Experten von abgeordnetenwatch.de ermittelt. Trotz dieser großen Summen hatte die CDU im Jahr 2013 aber keine einzige der Spenden sofort anzeigen müssen, da die einzelnen Gaben allesamt unter 50 000 Euro lagen.“
Laut Welt belegt die DVAG damit Platz 6 der Spenderrangliste.
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Die DVAG hat ja nicht erst mit Klopp das Jahr der Werbepromis eingeleitet. Die Stadiontournee von Helene Fischer wird auch von der DVAG gesponsert.
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Die DVAG legt ihre Zahlen aus dem Jahr 2014 vor.
Die Umsatzerlöse des Konzerns (einschl. Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG, FVD Deutsche Vermögensberatung, Deutsche Vermögensberatung Bank AG in Österreich, SVAG Schweizer Vermögensberatung AG) verzeichneten einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro.
Der Jahresüberschuss ging um ganze 12,3 Prozent auf 176,1 Millionen Euro zurück. Das Eigenkapital verminderte sich um 0,8 Prozent auf 660 Millionen Euro.
Die DVAG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2013 Umsatzerlöse von 1.130,4 Millionen Euro und einen Gewinn von 176,1 Millionen Euro.
Im Jahre 2012 wurden 1,18 Milliarden Euro umgesetzt.
Im Jahre 2011 waren es 1,1 Milliarden €, 2010 waren es 1,07 und 2009 waren es auch 1,1 Milliarden Euro.
2008 hatte die DVAG einen Umsatz von 1,22 Mrd. Euro. Diesen Umsatz hat sie bis jetzt nicht mehr erreichen können.
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Das Versicherungsjournal ist eher für den zurückhaltenden Journalismus bekannt. Am 10.03.2015 jedoch nimmt es eine „Wechseloption“ der DVAG in die Kritik. In einem Artikel mit der Überschrift „Wechseloption der DVAG schießt über das Ziel hinaus“ wird über ein Instrument zur Guthabensicherung berichtet. Ein Fondsguthaben könne bei voller Provsion vollständig entnommen werden und ohne Anwendung der Neusto-Regel auf eine konventionelle Rentenversicherung oder das P.U.R.-Konzept übertragen werden.
„Die Anreize schießen in diesem Falle über das Ziel hinaus, weil sie auch aus Kundensicht unsinnige Umdeckungen belohnen“, wird angeprangert. „Wer seine Verkäufer „Vermögensberater“ nennt, muss sich an diesem Anspruch messen lassen“, heißt es weiter.
Die DVAG teilt in dem Artikel mit, es handele sich um eine reine Guthabensicherung.
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Die Branche blickt gespannt auf die Umsatzzahlen der großen Vertriebe im Jahre 2014. Die Prognose: Es geht allgemein bergab.
Das erste Bekenntnis gab MLP ab. Statt erhoffter 50 Millionen Plus konnte man für 2014 lediglich einen gewinn von 39 Mio € verbuchen.
Dennoch: Die Gesamterlöse 2014 stiegen laut MLP auf 531,1 Millionen Euro (2013: 499 Millionen Euro), allerdings auch die Verwaltungskosten von 250,6 auf 256,8 Millionen Euro.
Erdrutschartig ging es mit der MLP-Aktie bergab: „Im Herbst des Jahres 2000 notierten die Anteilscheine bei 172 Euro, dieser Tage sind sie noch rund 3,50 Euro – nie war das Papier weniger wert“, so die Welt. Dies bedeutet ein Minus von 98 Prozent.
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Auch dann, wenn es eigentlich gar keine beruflichen Berührungspunkte mit der DAG geben dürfte, ist sie da.
Kurz vor Weihnachten hatte eine Zeitarbeitsfirma mit mir Kontakt aufgenommen, um von mir – als gelernten Arbeitsrechtler – anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Dazu wurde eigens ein Termin bei mir im Büro vereinbart.
Es suchte mich eine jüngere Ansprechpartnerin dieser Arbeitsvermittlungsagentur auf, um Näheres zu besprechen. Sie begann das Gespräch damit, dass sie über das Internet erfahren hatte, dass ich mich mit der Deutschen Vermögensberatung wohl sehr gut auskennen würde. Die Gesprächseröffnung hatte mich schon gewundert.
Dann sagte sie, auch sie hätte bei der DVAG gelernt. Auf meine Frage, ob sie denn Vermögensberaterin war, verneinte sie dies und sagte, dass sie ihre Ausbildung eben auch in der Villa Vita gemacht hätte, und zwar im Burghotel in Dinklage.
Dann erzählte sie mir, dass sie die Inhaber der DVAG, die Familie Pohl, sehr gut persönlich kannte. Dass der Firmengründer gestorben war, hatte sie erst kürzlich erfahren. Sie hatte sogar einen so guten Kontakt zur Familie Pohl, dass sie die Familienmitglieder sogar geduzt hat (sie sprach von „Reini“) und mir von einer sehr persönlichen Bindung erzählt hatte.
Nach unserem Gespräch schlug dann plötzlich die Stimmung etwas um, als ich von meinen beruflichen Schwerpunkten berichtete. Aber so ist das nun einmal. Da musste sie durch.
Jetzt erzählte sie mir auch noch, dass sie eine kleine Zeitreise nach Weihnachten unternahm mit einer Übernachtung im Villa Vita Hotel in Marburg mit Krimidinner. Als wären meine Geschichten, die ich ihr erzählt habe, nicht Krimi genug.
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Bei anderen kommt der Bumerang regelmäßig zurück, bei mir die DVAG. Ob schicksalshafte Fügung oder weshalb auch immer – das liegt im Auge des Betrachters.
Früher, bis gegen Ende meines Referendariats, hatte ich rein gar nichts mit der DVAG zu tun. Ich kannte sie nicht einmal. Das sollte sich dann ändern. Seit meinem Referendariat wurde ich von zwei Vermögensberatern begleitet. Beide begannen zeitgleich mit mir ihre berufliche Selbstständigkeit als Vermögensberater.
Meine berufliche Tätigkeit begann ich in einer großen Kanzlei in Münster. Von dort wurde ein zusätzliches Büro in Thüringen gegründet. Meine erste Anwaltszulassung galt dann für das Landgericht Meiningen. Ich hatte also zunächst einen Arbeitsplatz in Münster und einen in Thüringen.
Beide Vermögensberater versuchten, mich als Tippgeber zu gewinnen. Dies hatte man mir jedoch nicht einfach so plump vor die Nase gehalten, sondern mir erst später nach und nach eröffnet. So durfte ich dann auch teilweise zu größeren Veranstaltungen nach Frankfurt oder Aschaffenburg mitfahren. Das musikalische Gedudel mit dem früher an später denken geht mit heute noch durch den Kopf. Gewundert hatte ich mich über den erheblichen Aufwand der Vermögensberater aus Münster, die damals Woche für Woche Mittwochs mit einem Kleinbus nach Aschaffenburg kurvten, in der Hoffnung, einer der Mitgebrachten könnte ja mal Tippgeber werden. Ich empfand so etwas wie Mitleid, da die Veranstaltungen aus meiner Sicht äußerst unergiebig waren.
Irgendwelche bekannten Festredner, die mir zuvor versprochen wurden, hatten dann stets kurzfristig immer wieder abgesagt. Vielleicht hatte ich einfach nur Pech. Die Sinnhaftigkeit – mit Ausnahme der Mitarbeitergewinnung – konnte ich damals auch für die anderen Vermögensberater nicht erkennen. Mittlerweile sehe ich das anders.
Meine erste rechtliche Berührung mit dem Vermögensberatervertrag hatte ich dann mit dem Münsteraner Vermögensberater. Dieser wollte nämlich aus dem Vertragsverhältnis ausscheiden, so dass ich mich dazu in den Vertrag einarbeiten durfte. Der Münsteraner Vermögensberater kehrte dann in einen vor vielen Jahren in seinen angelernten Beruf des Elektrikers zurück und ist heute glücklich und zufrieden.
Der Thüringer Vermögensberater hatte noch lange Zeit unter unzureichenden Umsätzen gelitten, war und ist aber Vermögensberater aus Überzeugung. Bis heute glaube ich.
Ich wurde zwar nie Vermögensberater, wurde aber über die Central und AdvoCard ordentlich versichert. In dem Beratungsgespräch wurde mir eine Hand aufgemalt und ich wurde gefragt, ob es nicht toll wäre, wenn alles aus einer Hans käme. Außerdem hatte man gesagt, ich könnte alle Versicherungen über die DVAG abschließen. Während ich dachte, dass dies die Versicherungsgesellschaften betreffe, merkte ich später, dass damit nur die Versicherungsprodukte gemeint waren.
Vor einigen Monaten habe ich darüber berichtet, dass ein Münsteraner Mandant in der Villa Vita in Portugal eine Ausbildung als Restaurantfachmann absolviert hatte. Da das Mandatsverhältnis mit der DVAG nichts zu tun hatte, war ich wegen dieses Zufalls schon sehr überrascht.
Meine Versicherungsverträge wurden inzwischen gekündigt, die DVAG ist bekanntlich geblieben.
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Eine fast skurrile Geschichte hat eine Handelsvertreter mit den Charly-Hebdo-Attentätern erlebt und dabei viel Glück gehabt.
«Ich habe einen der Terroristen getroffen und ihm die Hand gegeben», sagte der Handelsvertreter, der als Namen lediglich Didier angab, dem Radiosender France Info.
Der Handelsvertreter hatte am Freitagmorgen einen Termin mit einem Kunden, der bei der Druckerei CTD im Industriegebiet Dammartin-en-Goële 40 Kilometer nordöstlich von Paris angestellt ist. «Als ich eintraf, kam mein Kunde zusammen mit einem Bewaffneten heraus, der sich als Polizist ausgab», sagte Didier.
«Mein Kunde sagte, ich solle wieder gehen. Auch der Mann, der sich als Polizist ausgab, sagte: ‚Gehen Sie. Wir werden sowieso keine Zivilisten töten.‘ Das hat mich sehr stutzig gemacht und ich hab dann beschlossen, die Polizei zu rufen. Ich denke, das war einer der Terroristen.»
Vorher verabschiedete sich Didier allerdings höflich von den beiden. «Ich habe meinem Kunden die Hand gegeben, und dem einen der Terroristen.» Erkannt habe er diesen aber nicht. «Es hätte auch ein Polizist sein können, wenn er nicht gesagt hätte, dass er keine Zivilisten töten werde. Er war schwer bewaffnet wie ein Elitepolizist.»
Erst später habe er gemerkt, dass es sich um die Geiselnahme der Attentäter Cherif und Sais Kouachi gehandelt habe, sagte Didier France Info. «Ich habe nur gemerkt, dass irgendetwas nicht stimmt. Ich denke, ich werde jetzt meine Kollegen treffen und dann Lotto spielen. Ich habe diesen Morgen sehr viel Glück gehabt.»
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„Wechsel der Lebensversicherung: Vermittler haftet für schlechten Rat“ schreibt Stiftung Warentest am 15.12.2014 und nimmt Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.11.2014.
Später heißt es weiter in dem Bericht von Stiftung Warentest : „So lief das: Versicherungsvermittler wie die von der Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) boten an, bestehende Versicherungsverträge zu prüfen. Das Ergebnis einer solchen Beratung lautete oft: Der bestehende Lebensversicherungsvertrag sei ungünstig. Die Vermittler empfahlen zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen.“
Das BGH-Urteil wird nach Stiftung Warentest mit der DVAG in Verbindung gebracht. Es gilt jedoch für die gesamte Branche, also auch für OVB, MLP, Swiss Life Select u.s.w.!
Das Urteil ist vielleicht ein Novum, eine Überraschung jedoch nicht. Wenn sich ein Kunde bei einer Finanzberatung schlecht beraten fühlte und klagte, hatte er nach den üblichen Beweisregeln die Schlechtberatung zu beweisen. So auch kürzlich in einer Entscheidung des Landgerichts Ulm, das die Klage eines Kunden deshalb abwies.
Eine Änderung der Beweisregeln gab es bereits mit den sogenannten Kick-Back-Urteilen. Banken hatten danach ungefragt über Erstattungen (bzw. Provisionen) aufzuklären. Tat man dies nicht, haftete die Bank. Dies wurde später auf die komplette Finanzdienstleistungsbranche ausgeweitet.
Die nunmehr geregelte Dokumentationspflicht des § 61 Abs. 1 VVG würde aber keinen Sinn machen, wenn es nicht stets zu einer Beweiserleichterung führen würde, wenn der Berater gegen gesetzliche Formvorschriften verstößt. Es heißt in § 61:
“ Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags nach § 62 zu dokumentieren. “
Der BGH dreht das Rad deshalb jetzt noch weiter und meint – nicht nur bei KickBacks – sondern gleich in jeder Hinsicht, dass der Berater hafte, wenn er nicht dokumentieren könne, dass er richtig beraten habe.
Dass die Dokumentation jedoch nicht einmal vom Kunden unterschrieben werden muss, oder gar ihr Zugang bewiesen werden muss, lässt Spielraum für manch Mogelei, um den strengen Anforderungen des BGH- Urteils aus dem Weg zu gehen.