Juli
04
2011Bei Streit mit Clarus AG Arbeitsgericht zuständig
RA Kai Behrens
Kurz erläutert : In einem Rechtsstreit der Clarus AG gegen einen ehemaligen dort tätigen Makler entschied das LG Wiesbaden, dass das Arbeitsgericht zuständig. Und nicht das Landgericht.
Näheres dazu in Kürze mehr.