Verbot von Abschlusscourtagen?

Versicherungsvermittlern sollen in Zukunft nur noch 18 Promille für die Vermittlung einer Lebensversicherung erhalten? Oder sollen Provisionen ganz gestrichen werden?

Den Provisionsteufel an die Wand, bzw. „online“ gemalt, hat Pfefferminzia.de, wenn dort die Unternehmensberatung Zeb die Konsequenzen einer Kürzung der Provisionen im LV-Bereich beschreibt.

Die Verbraucherzentrale drängt auf das Provisionsverbot, nach englischen Beispiel, stößt damit aber hier auf große Widerstände. Dass tatsächlich Provisionen auch in Zukunft mehr gedeckelt werden, dürfte jedoch wahrscheinlich sein. Doch auch ohne gesetzliche Regelung hat es praktisch schon weite Einschränkungen gegeben.

Wie sich eine 18-Promille-Regelung in der vertrieblichen Praxis umsetzen lässt, ist unklar. Soll denn der Vertrieb einschließlich des dort tätigen Versicherungsvertreters insgesamt nur 18 Promille erhalten sollen? Dies wäre allerdings ein tiefer Einschnitt.

Beispielsweise haben Vermögensberater der DVAG bis zum Jahre 2007  für die Vermittlung einer Lebensversicherung teilweise bis 24 Promille, ab 2008 (ab Änderung der VVG) bis zu 22 Promille im Mittel erhalten. Im Mittel deshalb, weil die tatsächliche Höhe von der Strukturhöhe abhängig ist. Ein Direktionsleiter beispielsweise würde 140 % erhalten. Andere größere Vertriebe zahlen ähnliche Sätze, die jeweils auch von der Strukturhöhe abhängig sind. Auch die anderen Vertriebe haben ihre Provisionen nach den gesetzlichen Änderungen bereits angepasst. Als Einsteiger erhält man aktuell (2017) bei der OVB z.B. für die Vermittlung einer klass. Riesterrente 2,15 Promille, in der höchsten Stufe 30 Promille.

Eine feste Grenze von max. 18 Promille, sowohl als Provision für den Vertrieb als auch für den Vermittler insgesamt, würde dieses Gefüge stark durcheinander wirbeln. Wenn die Regelung nur für den Vermittler gelten soll, nicht für den Vertrieb, dürften die Auswirkungen für den Versicherungsvertreter im Vertrieb gering sein.