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2017Lästigkeit Buchauszug
Handelsvertreter haben den gesetzlichen Anspruch auf den Buchauszug. Darin enthalten sollen alle Dinge sein, die ein Handelsvertreter benötigt, um Provsionen nachrechnen zu können. Teilweise wird die Auskunft in Form eines Buchauszugs auch benötigt, um Ausgleichsansprüche errechnen zu können. Ob ein Buchauszug auch dem Ausgleichsanspruch dienen darf, ist in der Rechtsprechung allerdings streitig.
Eine bestimmte Form des Buchauszugs war bereits Gegenstand einer Entscheidung des BGH und wird von vielen Gerichten in der unten genannten Form ausgeurteilt. Die Angaben müssen danach enthalten:
Name des Versicherungsnehmers
- Versicherungsscheinnummer
- Art und Inhalt des Versicherungsvertrages (Sparte, Tarifart, Prämien oder provisionsrelevante Sondervereinbarungen)
- Jahresprämie
- Vertrags- und/oder Versicherungsbeginn
- Bei Lebensversicherungsverträgen: Versicherungssumme, Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages
- Bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich: Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung und Erhöhung der Jahresprämie
- Im Fall von Stornierungen: Datum der Stornierung, Gründe der Stornierung und Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen.
Da das Handelsvertreterrecht, wie mir kürzlich zwei Richter sagten, nicht zu den „Lieblingskindern“ der Richter gehört, wird im Urteil oft pauschal und ungeprüft auf diesen Inhalt zurückgegriffen. Ein Richter vom OLG Frankfurt hatte aber jetzt den Einwand, dass man gewisse Angaben , wenn sie in dieser Form ausgeurteilt würden, doppelt enthalten wären. Er wollte den Buchauszug um diese Angabe kürzen. Welche Zeile er kürzen will, wird in Kürze in einem Urteil zu lesen sein.
Im § 87 c HGB steht, dass ein Buchauszug verlangt werden kann. Von der Verpflichtung der Übersendung steht dort nichts. Normalerweise wird der Buchauszug versendet. Es gibt aber auch Vertriebe, die auf Abholung bestehen. Man wird seine Gründe haben. So durfte ich in der letzten Woche für Mandanten in Köln Buchauszüge abholen.
Die Erstellung der Buchauszüge wird von vielen als lästig empfunden. Das Abholen von etwa 200 Blatt Papier war es auch.