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2014Ergänzung Kfz
Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs für Kfz-Versicherungen folgt demselben Schema. Es gelten allerdings drei Besonderheiten:
Im Kfz-Bereich sind übertragene Bestände bereits nach Ablauf von 10 Jahren seit der Übertragung voll berücksichtigungsfähig.
- Der Prozentsatz für die Ermittlung des Ausgleichswertes beträgt 25 Prozent.
- Der Faktor für die Tätigkeitsdauer maximal 2.