Ein gutes Lob ist mehr als eine gute Bezahlung

Ein Telefonat von Anwalt zu Anwalt wird schon mal geführt, z.B. um mal einen schnellen Tipp zu geben. Man pflegt als Anwalt gewöhnlich einen kollegialen Umgang. Ein doch notwendigerweise intensiveres Telefonat wurde, wie nachfolgend zu lesen, mit einem Dank beantwortet:

„Sehr geehrter Kollege Behrens,

vielleicht erinnern Sie sich noch an mich. Anfang … hatte ich mich telefonisch an Sie gewendet, da meine Tochter auch auf die DVAG hereingefallen war und sich nun darum bemühte, bei der AVAD abgemeldet zu werden. Über eine ehemalige Kollegin von ihr und gleichzeitig ehemalige Mandantin von Ihnen, Frau …, war ich an Ihre Kontaktdaten gekommen.

Sie waren dann so kollegial und freundlich mit mir die verschiedenen Vorgehensweisen und deren Chancen durchzusprechen.

Letztendlich bin ich Ihrer Empfehlung gefolgt und habe der DVAG im Namen meiner Tochter die Beendigung der vertraglichen Beziehung im Wege eines Aufhebungsvertrages vorgeschlagen. Nachdem die DVAG zuvor in ihren Antwortschreiben nie auf das von meiner Tochter oder später auch von mir Vorgebrachte eingegangen war, sprangen sie auf das Stichwort Aufhebungsvertrag an.

Natürlich gab es auch hier abwechslungsreiche Verzögerungen von Seiten der DVAG und natürlich waren die Verzögerungen völlig unnötig und dienten meiner Ansicht nach nur dem Zweck der Überlegenheit der DVAG zu demonstrieren.

Die Aufhebung der Vertragsbeziehung erfolgte zum …

Während die AVAD mich direkt an dem Tag, als dort die Abmeldung meiner Tochter durch die DVAG einging, darüber informierte, musste ich der DVAG natürlich hinterher telefonieren, um eine entsprechende schriftliche Auskunft über die Abmeldung bzw. die Vertragsbeendigung zu erhalten.

Nachdem jetzt alles erledigt ist, komme ich endlich dazu, mich bei Ihnen noch einmal für das überaus nette Telefonat zu bedanken. Mit Ihrer Empfehlung haben Sie mir sehr geholfen, da ich auf diesem Rechtsgebiet über keinerlei Erfahrungen verfüge und das Geschäftsgebaren der DVAG auch sehr speziell ist……..

Mit freundlichen kollegialen Grüßen“

Vielen Dank für diese Worte!