Die Grundsätze zum Ausgleichsanspruch in Kurzform

„Grundsätze“ zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs

1958      Vereinbarung der Grundsätze zwischen GDV und Verbänden BVK und VGA

Grundsätze zur Berechnung des AA:

  1. Sach
  2. Leben (dynamisch)
  3. Kranken (privat)
  4. Bauspar
  5. Finanzdienstleistung

 

Berechnung des AA nach Grundsätzen Sach:

 

Faktor 1=

Versicherungsbestand nach Durchschnitt der letzten 5 Jahre mit Abzug übertragener Bestände:

bis 10 Jahre zu 100%

10-15 Jahre zu 66 ⅔%

15-20 Jahre zu 33 ⅓%

ab 20 Jahre volle Zurechnung des übertragenen Bestandes, beim übertragenen Kraft-Bestand volle Zurechnung bereits an dem 10. Jahr.

Problem „Bruttodifferenzmethode“

 

Berechnung des AA nach Grundsätze Sach:

 

Faktor 2=

Provisionssatz je Branche

Nicht zu berücksichtigen sind „Abschlussprovisionen“ (erstjährige Provisionen abzüglich Inkassoprovisionen), ausgenommen die Abschlussprovisionen für Versicherungen mit gleichbleibenden laufenden Provisionen.

 

Faktor 3 = Branchenfaktor:

50% für :

Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz

35% für:

Industrie-Feuer-, Maschinen, Groß-BU

25% für:

Kraftverkehr-, Transport-, Verkehrsservice

 

Faktor 4=

Tätigkeitsfaktor Sach-incl. Ind./BU:

bis einschl. 4. Jahr                                         = 1

vom beginnenden 5. bis zu 9 Jahren          = 2

vom beginnenden 10. bis zu 14 Jahren     = 3

vom beginnenden 15. bis zu 19 Jahren     = 4 ½

ab beginnendem 20. Jahr                            = 6

 

 

Tätigkeitsfaktor Kraft/Transport:

bis einschl. 5. Jahr                                         = 1

vom beginnenden 6. bis zu 10 Jahren       = 1 ½

ab 11. Jahr                                                      = 2

 

 

  1. Rechenbeispiel:

 

Alle bestände zugewachsen, über 20 Jahre Tätigkeit:

KFZ-Bestand 200.000 x 10% x 25% x 2                     = 10.000,00 €

Sach-Bestand 200.000 x 12% x 50% x 6                  = 72.000,00 €

RS-Bestand 20.000 x 10% x 50% x 6                         =    6.000,00 €

Industrie/BU 40.000 x 10 % x 35 % x 6                    =    8.400,00 €

 

Ausgleichsanspruch insgesamt:                                     96.400,00 €

 

  1. Rechenbeispiel:

 

Alle Bestände noch nicht zugewachsen, 8 Jahre Tätigkeit:

100% Zubau in allen Branchen, gleicher Gesamtbestand wie in Rechenbeispiel 1, = 50% übertragener Bestand, gleiche Folgeprovision

KFZ-Bestand 100.000 x 10% x 25% x 1,5                 =   3.750,00 €

Sach-Bestand 100.000 x 12% x 50% x 2                  = 12.000,00 €

RS-Bestand 10.000 x 10% x 50% x 2                         =    1.000,00 €

Industrie/BU 20.000 x 10 % x 35 % x 2                    =    1.400,00 €

 

Ausgleichsanspruch insgesamt:                                     18.150,00 €

 

  1. Rechenbeispiel:

 

Bestände z.T. zugewachsen, 16 Jahre Tätigkeit:

100% Zubau in allen Branchen, gleiche FP

KFZ-Bestand 200.000 x 10% x 25% x 2                     = 10.000,00 €

Sach-Bestand 1670.000 x 12% x 50% x 4,5             = 45.090,00 €

RS-Bestand 16.700 x 10% x 50% x 4,5                     =    3.758,00 €

Industrie/BU 33.300 x 10 % x 35 % x 4,5                 =    5.245,00 €

 

Ausgleichsanspruch insgesamt:                                     64.093,00 €

 

„Grundsätze“ dynamische Lebensversicherungen:

 

Grundsätze gelten nur für die dynamische Lebensversicherung aufgrund einer vom Vertreter bewirkten Vereinbarung mit Anspruch aus Provision aus den Erhöhungen.

 

Berechnung (HV ab dem 20. Jahr):

 

VS dyn. LV x Prov. Satz LV x 0,08 x TJF (1, 1,25, 1,5) = Ausgleich

8.000.000 x 25 ‰ x 0,08 x 1,5 = 24.000,00 € Ausgleich

TJF bis 9 Jahre = 1 (16`), 10.-19.J = 1,25 (20`), ab 20.J. 1,5 (24`)

 

„Grundsätze“ Krankenversicherung

 

Bei der Berechnung des AA in der Krankenversicherung werden nicht die Folge- oder Betreuungsprovisionen, sondern nur die tatsächlich gezahlten Abschlussprovisionen der letzten 5 Jahre zugrunde gelegt.

Faktor 1 ist die durchschnittliche AP-Provision der letzten 5 Jahre, also die Gesamtproduktion in MB x Provisionssatz

Faktor 2 der Ausgleichsfaktor für Bestandszusammensetzung 0,2

Faktor 3 Mitursächlichkeitsfacktor 0,4

Faktor 4 Treue: 3 J./0,7; 6 J./1; 9 J/1,6; 12 J./2,5; 15 J./3,5; ab 16 J./4

 

Berechnungsbeispiel:

Durchschnittliche Gesamtprovision Krankenversicherung pro Jahr 12.000,00 € MB (1.000,00 MB pro Monat) mit 5 MB AP und über 16 Jahre Tätigkeit:

Berechnung:

12.000,00 € x 5 MB x 0,2 x 0,4 x 4 = 19.200,00 €

 

„Grundsätze“ im Bausparbereich:

Die Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs im Bausparbereich ist vereinbart zwischen:

  • dem Verband der privaten Bausparkassen
  • der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkasse
  • dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute

Berechnung des Ausgleichswerts:

  1. Bemessungsgrundlage und Ausgangswert ist die durchschnittliche Jahresprovision der letzten 4 Jahre abzüglich vereinbarter Verwaltungsprovision und Einarbeitungs-, bzw. Garantieprovisionen.
  2. Das ausgleichspflichtige Folgegeschäft wird mit einem Mittelsatz von 20,25% pauschal festgelegt.

 

Berechnung des Ausgleichswerts:

  1. Multiplikator nach TKJ aus Billigkeitsgesichtspunkten:

Tätigkeitsdauer:

1 Jahr                 0,20                      6 Jahre                 1,60

2 Jahre               0,40                      7 Jahre                 1,90

3 Jahre               0,70                      8 Jahre                 2,20

4 Jahre               1,00                      10 Jahre              3,00

5 Jahre               1,30                      12 Jahre              4,00

 

Zusätzlicher Treuebonus nach 15 Jahren 10,125%.

Ab 19 Jahre verdoppelt sich der Treuebonus auf 20,25%.

 

Berechnung des Ausgleichswerts im Bausparbereich:

Durchschnittliche Jahresprovision der letzten 4 Jahre: 50.000,00 €

  1. Tätigkeitsdauer 10 Jahre: 50.000,00 € x 20,25% x 3,00 = 30.375,00 €
  2. Tätigkeitsdauer 20 Jahre: 50.000,00 € x 4,00 + 20,25% (Treuebonus) = 50.625,00 €

 

Ausgleichsanspruch im Finanzdienstleitungsbereich:

Die Grundsätze zur Errechnung des Ausgleichsanspruchs im Finanzdienstleistungsbereich sind vereinbart zwischen:

  1. dem Verband der privaten Bausparkassen und
  2. dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute

(weder die Versicherungsunternehmen noch die öffentlichen Bausparkassen sind bisher dieser Vereinbarung beigetreten?)

Berechnung des Ausgleichswerts:

  1. Ausgangswert ist die durchschnittliche Jahresprovision der letzten 4 Jahre
  2. Das ausgleichspflichtige Folgegeschäft wird mit 10% pauschal festgelegt
  3. Die Bausparmultiplikatoren gelten auch für die Finanzdienstleistung
  4. Der Bauspartreuebonus gilt auch für die Finanzdienstleistung

Berechnung des Ausgleichswerts:

  1. 000,00 € durchschnittliche Jahresprovision, Tätigkeitsdauer 5 Jahre,

10.000,00 € x 10% x 1,30 = 1.300,00 €

  1. 000,00 € durchschnittliche Jahresprovision, Tätigkeitsdauer 25 Jahre,

10.000,00 € x 10% x 4,00 + 20,25% = 6.025,00 €