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2018Die Grundsätze zum Ausgleichsanspruch in Kurzform
„Grundsätze“ zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs
1958 Vereinbarung der Grundsätze zwischen GDV und Verbänden BVK und VGA
Grundsätze zur Berechnung des AA:
- Sach
- Leben (dynamisch)
- Kranken (privat)
- Bauspar
- Finanzdienstleistung
Berechnung des AA nach Grundsätzen Sach:
Faktor 1=
Versicherungsbestand nach Durchschnitt der letzten 5 Jahre mit Abzug übertragener Bestände:
bis 10 Jahre zu 100%
10-15 Jahre zu 66 ⅔%
15-20 Jahre zu 33 ⅓%
ab 20 Jahre volle Zurechnung des übertragenen Bestandes, beim übertragenen Kraft-Bestand volle Zurechnung bereits an dem 10. Jahr.
Problem „Bruttodifferenzmethode“
Berechnung des AA nach Grundsätze Sach:
Faktor 2=
Provisionssatz je Branche
Nicht zu berücksichtigen sind „Abschlussprovisionen“ (erstjährige Provisionen abzüglich Inkassoprovisionen), ausgenommen die Abschlussprovisionen für Versicherungen mit gleichbleibenden laufenden Provisionen.
Faktor 3 = Branchenfaktor:
50% für :
Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz
35% für:
Industrie-Feuer-, Maschinen, Groß-BU
25% für:
Kraftverkehr-, Transport-, Verkehrsservice
Faktor 4=
Tätigkeitsfaktor Sach-incl. Ind./BU:
bis einschl. 4. Jahr = 1
vom beginnenden 5. bis zu 9 Jahren = 2
vom beginnenden 10. bis zu 14 Jahren = 3
vom beginnenden 15. bis zu 19 Jahren = 4 ½
ab beginnendem 20. Jahr = 6
Tätigkeitsfaktor Kraft/Transport:
bis einschl. 5. Jahr = 1
vom beginnenden 6. bis zu 10 Jahren = 1 ½
ab 11. Jahr = 2
- Rechenbeispiel:
Alle bestände zugewachsen, über 20 Jahre Tätigkeit:
KFZ-Bestand 200.000 x 10% x 25% x 2 = 10.000,00 €
Sach-Bestand 200.000 x 12% x 50% x 6 = 72.000,00 €
RS-Bestand 20.000 x 10% x 50% x 6 = 6.000,00 €
Industrie/BU 40.000 x 10 % x 35 % x 6 = 8.400,00 €
Ausgleichsanspruch insgesamt: 96.400,00 €
- Rechenbeispiel:
Alle Bestände noch nicht zugewachsen, 8 Jahre Tätigkeit:
100% Zubau in allen Branchen, gleicher Gesamtbestand wie in Rechenbeispiel 1, = 50% übertragener Bestand, gleiche Folgeprovision
KFZ-Bestand 100.000 x 10% x 25% x 1,5 = 3.750,00 €
Sach-Bestand 100.000 x 12% x 50% x 2 = 12.000,00 €
RS-Bestand 10.000 x 10% x 50% x 2 = 1.000,00 €
Industrie/BU 20.000 x 10 % x 35 % x 2 = 1.400,00 €
Ausgleichsanspruch insgesamt: 18.150,00 €
- Rechenbeispiel:
Bestände z.T. zugewachsen, 16 Jahre Tätigkeit:
100% Zubau in allen Branchen, gleiche FP
KFZ-Bestand 200.000 x 10% x 25% x 2 = 10.000,00 €
Sach-Bestand 1670.000 x 12% x 50% x 4,5 = 45.090,00 €
RS-Bestand 16.700 x 10% x 50% x 4,5 = 3.758,00 €
Industrie/BU 33.300 x 10 % x 35 % x 4,5 = 5.245,00 €
Ausgleichsanspruch insgesamt: 64.093,00 €
„Grundsätze“ dynamische Lebensversicherungen:
Grundsätze gelten nur für die dynamische Lebensversicherung aufgrund einer vom Vertreter bewirkten Vereinbarung mit Anspruch aus Provision aus den Erhöhungen.
Berechnung (HV ab dem 20. Jahr):
VS dyn. LV x Prov. Satz LV x 0,08 x TJF (1, 1,25, 1,5) = Ausgleich
8.000.000 x 25 ‰ x 0,08 x 1,5 = 24.000,00 € Ausgleich
TJF bis 9 Jahre = 1 (16`), 10.-19.J = 1,25 (20`), ab 20.J. 1,5 (24`)
„Grundsätze“ Krankenversicherung
Bei der Berechnung des AA in der Krankenversicherung werden nicht die Folge- oder Betreuungsprovisionen, sondern nur die tatsächlich gezahlten Abschlussprovisionen der letzten 5 Jahre zugrunde gelegt.
Faktor 1 ist die durchschnittliche AP-Provision der letzten 5 Jahre, also die Gesamtproduktion in MB x Provisionssatz
Faktor 2 der Ausgleichsfaktor für Bestandszusammensetzung 0,2
Faktor 3 Mitursächlichkeitsfacktor 0,4
Faktor 4 Treue: 3 J./0,7; 6 J./1; 9 J/1,6; 12 J./2,5; 15 J./3,5; ab 16 J./4
Berechnungsbeispiel:
Durchschnittliche Gesamtprovision Krankenversicherung pro Jahr 12.000,00 € MB (1.000,00 MB pro Monat) mit 5 MB AP und über 16 Jahre Tätigkeit:
Berechnung:
12.000,00 € x 5 MB x 0,2 x 0,4 x 4 = 19.200,00 €
„Grundsätze“ im Bausparbereich:
Die Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs im Bausparbereich ist vereinbart zwischen:
- dem Verband der privaten Bausparkassen
- der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkasse
- dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute
Berechnung des Ausgleichswerts:
- Bemessungsgrundlage und Ausgangswert ist die durchschnittliche Jahresprovision der letzten 4 Jahre abzüglich vereinbarter Verwaltungsprovision und Einarbeitungs-, bzw. Garantieprovisionen.
- Das ausgleichspflichtige Folgegeschäft wird mit einem Mittelsatz von 20,25% pauschal festgelegt.
Berechnung des Ausgleichswerts:
- Multiplikator nach TKJ aus Billigkeitsgesichtspunkten:
Tätigkeitsdauer:
1 Jahr 0,20 6 Jahre 1,60
2 Jahre 0,40 7 Jahre 1,90
3 Jahre 0,70 8 Jahre 2,20
4 Jahre 1,00 10 Jahre 3,00
5 Jahre 1,30 12 Jahre 4,00
Zusätzlicher Treuebonus nach 15 Jahren 10,125%.
Ab 19 Jahre verdoppelt sich der Treuebonus auf 20,25%.
Berechnung des Ausgleichswerts im Bausparbereich:
Durchschnittliche Jahresprovision der letzten 4 Jahre: 50.000,00 €
- Tätigkeitsdauer 10 Jahre: 50.000,00 € x 20,25% x 3,00 = 30.375,00 €
- Tätigkeitsdauer 20 Jahre: 50.000,00 € x 4,00 + 20,25% (Treuebonus) = 50.625,00 €
Ausgleichsanspruch im Finanzdienstleitungsbereich:
Die Grundsätze zur Errechnung des Ausgleichsanspruchs im Finanzdienstleistungsbereich sind vereinbart zwischen:
- dem Verband der privaten Bausparkassen und
- dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute
(weder die Versicherungsunternehmen noch die öffentlichen Bausparkassen sind bisher dieser Vereinbarung beigetreten?)
Berechnung des Ausgleichswerts:
- Ausgangswert ist die durchschnittliche Jahresprovision der letzten 4 Jahre
- Das ausgleichspflichtige Folgegeschäft wird mit 10% pauschal festgelegt
- Die Bausparmultiplikatoren gelten auch für die Finanzdienstleistung
- Der Bauspartreuebonus gilt auch für die Finanzdienstleistung
Berechnung des Ausgleichswerts:
- 000,00 € durchschnittliche Jahresprovision, Tätigkeitsdauer 5 Jahre,
10.000,00 € x 10% x 1,30 = 1.300,00 €
- 000,00 € durchschnittliche Jahresprovision, Tätigkeitsdauer 25 Jahre,
10.000,00 € x 10% x 4,00 + 20,25% = 6.025,00 €