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2015Streit um die Promille
Der Promillestreit geht in eine weitere Runde. Einige Vermögensberater machen geltend, ihnen würden noch Provisionen zustehen.
Im Jahre 2007 wurde von vielen Vermögensberatern der DVAG ein neuer Vermögensberatervertrag unterschrieben. Die Tabelle der Grundprovisionen war dem Vermögensberatervertrag beigefügt. Dort waren für die Vermittlung von Lebensversicherungen überwiegend 24 Promille, teilweise 20 Promille vorgesehen.
In einem Frankfurter Schnellbrief vom November 2007 wurde mitgeteilt, dass sich Provisionssätze verändern würden. Wer diesen Brief erhalten hat, wer ihn gelesen hat und wer ihm zugestimmt hat, ist nicht bekannt.
Über die Provisionshöhe wird an verschiedenen Gerichten gestritten.
Ein Vermögensberater errechnete anhand der Jahressummenblätter die Provisionen, die er in den letzten Jahren für die Vermittlung von Lebensversicherungen erhalten hatte. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass ihm bei sämtlichen Verträgen 2 Promille zu wenig ausgezahlt wurden. Er errechnete bei der Differenz zwischen 24 und 22 Promille einen Prozentsatz von 9,08 und nahm damit eine neue Berechnung von Provisionen vor.
Exakt diesen Betrag klagte er ein.
Die DVAG meinte jedoch, dass dies in dieser Form nicht möglich wäre. Die Berechnung würde schließlich voraussetzen, dass alle Tarife von 24 Promille auf 22 Promille reduziert worden wären. Diese Argumentation sei jedoch unzutreffend. Es seien nur einzelne Lebensversicherungsprodukte reduziert worden. Nur ein Teil der angebotenen Lebensversicherungstarife seien davon betroffen, ca. ein Drittel.
Im Übrigen sei ja schließlich der Kläger durch einen Frankfurter Schnellbrief über die bevorstehenden Änderungen informiert worden.
Eine gerichtliche Entscheidung ist noch nicht gefallen.