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2015Ärgernis Justizeinsparung
In einer Handelsvertretersache fuhr ich am Dienstag zum Landgericht Kaiserslautern. Zwei Zeugen sollten Zünglein an der Waage sein.
Der eine soll aus Kiel, der andere aus München kommen. Der eine war da, der andere nicht.
Dann stellte sich die Frage nach einem Ordnungsgeld, welches das Gericht verhängen kann, wenn ein Zeuge es bevorzugt, zu einem Gerichtstermin – trotz Ladung – nicht zu kommen.
Und siehe da – er war nur mit normaler Post geladen. Und man wisse jetzt nicht, ob er diese Post denn überhaupt bekommen habe. Also sei ein Ordnungsgeld nicht möglich.
Warum er denn eine Ladung per Zustellung erhalten habe, fragte ich, worauf ich die Antwort erhielt, dass sich das Landgericht Kaiserslautern nicht mehr finanziell leisten könne. Normale Post sei billiger.
Dass ich und mein Mandant aus Münster eine weite Anreise hatten und wir nun nochmal fahren müssen, war dem Gericht offensichtlich egal.