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2014Die Ergo hat sich etwas ganz neues einfallen lassen. Einem Mitarbeiter aus dem Finanzdienstleistungsbereich gab sie gleich zwei Verträge:
Sie stellte ihn als Arbeitnehmer ein und – nebenberuflich – als Handelsvertreter. Die Aufgabenfelder sind dazu noch zeitlich und inhaltlich überschneidend. Mal sehen, welcher Vertrag jetzt gelten soll.