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2014Der Treueste aller Leser setzt sich mit den Fragen des Vermittlerdschungels und einem Beitrag dazu in Handelsblatt Online vom 15.04.14 auseinander:
„Nicht nur interessant für den Verbraucher, sondern auch den Vermittlern am Markt. Hier das Fazit des HB auf der letzten Seite, welches ich nach nunmehr 27-jähriger Tätigkeit in der Branche mehr denn je unterschreiben würde und bestätigen kann. Allerdings ist das nur alter Wein in neuen Schläuchen, weil die meisten Vermittler noch nie vernünftig ein ausreichendes und dauerhaftes Einkommen hatten. Da ich selbst vormals in dem Strukturvertrieb Deutsche Vermögensberatung erfolgreich tätig war und dazu den nötigen Einblick hatte dürfte dies in der heutigen Zeit für diese Vermittler nicht einfacher geworden sein. Eher dürfte die Vermittlung noch schwieriger sein. Oder etwa doch nicht und vielleicht einfacher wie mein gestriges Beratungsgespräch zeigte.
Hier der Fall: Die Kundin hatte von der AM eine BU Versicherung mit 75 Euro Monatsbeitrag bei der AM, einen Zusatzversicherung bei der Central in Köln, eine Unfallversicherung, einen Bausparvertrag und eine Kfz.Versicherung bei der AM im Oktober 2013 bei einem Vermögensberater abgeschlossen.
Auf die Frage warum sie keine Haftpflicht besitzt zog sie die Schultern und entgegnete, dass sie ihrem Bekannten einen Gefallen tun wollte und sie sowieso etwas machen wollte. Auch der Betreuer der DVAG des guten Bekannten und in der Verantwortung kam anscheinend nicht auf die Idee sie vor eventuellen Regreßansprüchen zu schützen.
Wie heißt es in § 823 BGB:
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Offenbar haben die beiden Vermittler mit serbischer Herkunft und jetzt wohnhaft in Offenbach von solchen Paragraphen noch nichts gehört. Ansonsten hätten sie zumindest der Kundin eine Private Haftpflich für rund 50 Euro Jahresbeitrag abschließen können, ja sogar müssen. Soweit zu unserer Beratungs -Dokumentations -und Informationspflicht in Deutschland.
In solchen eklatanten Fällen fällt mir nur ein: „Gott hilf Ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun.“
Anmerkung: Leider schon längst kein Einzelfall mehr, sondern bittere Realität in der Branche! Nicht umsonst ist der Berufszweig in der Anerkennung bei dem Verbraucher auf den letzten Platz gelandet. Für mich persönlich ist dies schon seit Jahrzehnten mehr als nachvollziehbar und wird sie so nicht ändern. Da helfen auch keine bürokratischen Monster mit Informations -Dokumentation und Beratungspflichten, die die Realität in der Rhein-Main-Metropole nicht berücksichtigen.“
Hier nun der Text im HB:
„Das Problem vieler Vermittler dagegen ist: Es bleibt nur wenig übrig zum Leben. Die Folge: Sie müssen aufgeben. Dieses Vermittlersterben dürfte auch so weitergehen. Wissenschaftler der Fachhochschule Dortmund sagen einen gewaltigen Aderlass voraus. Mindestens 30.000 hauptberufliche Versicherungsvermittler würden wohl in den nächsten Jahren aufgeben.
Tatsächlich gibt es gar nicht so viele Vollzeitverkäufer, wie das Vermittlerregister glauben macht. Zwar sind knapp 250.000 offiziell registriert. Doch für viele ist der Job wohl eher ein Zeitvertreib. Nur 100.000 können Schätzungen zufolge wohl von diesem Geschäft leben. Und vielen dieser Profis geht es nun auch an den Kragen.
Immer mehr Verkäufer haben sich zuletzt selbstständig gemacht und dabei den Titel Makler angenommen. Dies wirkt gut, doch der Verkaufsdruck ist hier oft besonders hoch. Denn ein Viertel der Versicherungsmakler verdient nach Umfragen des Vermittlerverbandes BVK weniger als 25.000 Euro, die Hälfte weniger als 50.000 Euro.
Es geht also oft um Leute, die selbst zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben haben. Keine gute Voraussetzung, um Verbraucher vernünftig zu beraten.“ Zitat aus Handelsblatt online vom 15.04.14