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2014Doppelter Rittberger
Manchmal gibt es gerichtliche Verfügungen, die niemand versteht. In einem Verfahren, in dem ich den Kläger bei Ansprüchen gegen die Ergo Versicherungs AG vertrete, wurde ich an die Beantwortung eines Schreibens erinnert, welches nicht ich, sondern die vorigen Prozessbevollmächtigten bekommen haben.
Dann fragte ich das Gericht, was es mit diesem Schreiben auf sich habe. Schließlich kannte ich das Schreiben nicht, an das ich erinnert wurde.
Daraufhin teilte das Gericht mit:
„Aufgrund eines gerichtsinternen Versehens wurden die früheren Prozessbevollmächtigten des Klägers, welches das Rechtsmittel eingelegt hatten, weiterhin als Bevollmächtigte im EDV-System geführt, auch nachdem Sie sich als neuer Anwalt Ihres Mandanten gemeldet hatten. Bei dem gerichtlichen Schreiben vom 23.12.2013 handelt es sich im Übrigen um ein Schreiben, dass eigentlich an die Prozessbevollmächtigte der Beklagten gerichtet werden sollte, nachdem diese mit dem anliegenden Schriftsatz vom 11.12.2013 im vorliegenden Beschwerdeverfahren gemeldet hat. Auch hier ist vermutlich ein Fehler passiert, der mit dem weiteren Schreiben vom heutigen Tage an die Beklagtenseite korrigiert werden wird. Bei dem 23.10.2013 handelt es sich nicht um einen Schriftsatz, sondern um den Tag, an den Ihr Schriftsatz vom 14.10.2013 an die Bevollmächtigten der Beklagten übersandt worden ist. Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen.“
In manch einem Verfahren ist offensichtlich der Wurm drin. Verstanden habe ich den Inhalt bis heute nicht.