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2013Das Landgericht Aschaffenburg hatte am 6.3.2013 die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadenersatz verurteilt.
Der Berater hatte nach der Überzeugung des Gerichts eine nicht anlegergerechte Anlage empfohlen und seine Beratungspflichten verletzt.
Der Kunde war ein konservativer Sparer und wollte keine riskante, sondern eine sichere Geldanlage.
Der Medico 34 könne diese Ziele nicht erfüllen, weil dieser Fonds mit dem Risiko des Totalverlustes und der Nachschusspflicht verbundene Anlageform behaftet sei.