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2013Neues vom treuen Leser:
Eine Kundin hat nach Versprechungen Ihres Vermögensberaters ihr Depot aus finanziellen Gründen kündigen müssen.
Das monatliche Nettogehalt von ihr beträgt 1450 Euro (Gehaltsnachweis lag mir vor).
Sie wohnt in Miete und zahlt 420 Miete incl. NBK. Ferner unterhält sie einen Pkw für die tägliche Fahrt zu ihrer Arbeitsstätte.
Der Vermittler der DVAG offerierte ihr ein Rundumpaket -div. Versicherungen der AM, zwei Bausparverträgen der Badenia und ein Investmentdepot der Dt. Bank mit einem monatlichen Gesamtbeitrag von 390 Euro.
Die Krux der Geschichte ist nicht, dass die Beiträge für die Kunden zu hoch sind -in diesem Falle 27% des monatlichen Nettoeinkommens und auch keine Ausnahme-, sondern das die Dt. Bank (siehe Anlage) sich auf den Standpunkt stellt, die Unterschrift nicht anerkennen zu wollen.
Das formlose Kündigungsschreiben wird also offenbar nicht akzeptiert.
Da das immer noch nicht reicht, soll am liebsten die Legitimationsprüfung vom Vermögensberater der DVAG oder auch einer Filiale der Dt. Bank vorgenommen werden.
Mich wundert es schon lange nicht mehr, dass bei der Beliebtheitsskala der Berufe des Feuerwehrmannes ganz oben steht und die der Versicherungsleute und Banker ganz unten.
Solche Unterstellungen der Dt. Bank sind sicher auch nicht hilfreich nur einen einzigen Platz vom Image der Banken nach oben aufzusteigen.
Aber man kann sich ja mal auf eine Legitimationsprüfung verständigen und das formlose Kündigungsschreiben mit der Unterschriftenabweichung unterstellen.
Methode, Strategie? Wer weiß es?
Zur Ergänzung :
Nach Erhalt der Kündigung schrieb die Deutsche Bank, die Unterschrift der Kündigung passe angeblich mit der des Antrages nicht überein.
Deshalb benötige man jetzt eine testierte Ausweiskopie.
Diese soll nach Angaben der deutschen Bank bei dem Vermögensberater oder in einer Filiale der Deutschen Bank geschehen.
Anschließend verlangte die Deutsche Bank mit der Übersendung der Testierung einen neuen Auftrag.