09
2009Auch, wenn Versicherungsmakler draufsteht, …
… muss kein Versicherungsmakler drin sein, vielmehr ist es häufig ein Handelsvertreter.
Die Eigenwerbung als „Versicherungsmakler“ ist höchst fragwürdig, denn „BGB-Makler“ sind gebundene Strukkivertriebler nun einmal nicht, sonern allenfalls Pseudomakler. Eine kurze Übersicht bieten Duebbert & Partner, DAS Netzwerk.