Sep
06
2009Heiteres zum Wochenanfang
Der Anwalt ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass nach § 81 VVG
der Versicherer nicht leisten muss, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den
Versicherungsfall herbeiführt.
Der Anwalt ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass nach § 81 VVG
der Versicherer nicht leisten muss, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den
Versicherungsfall herbeiführt.