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2009Oberster Gerichtshof Österreichs sieht MLP-Berater als Angestellten
Auch in Österreich folgen die Gerichte nicht der MLP-Rechtsauffassung, deren Handelsvertreter seien freie Unternehmer.
Anwalt Arno Likar bezeichnet das Urteil als richtungsweisend: „Damit ist endgültig klar gestellt, dass selbstständige Berater als Dienstnehmer im Sinn des Angestelltengesetzes qualifiziert werden können.“
Quelle: Der Standard.at
Ausschlaggebend waren auch hier die für freie Unternehmer ungewöhnlichen Pflichten wie
Anwesenheitspflichten, Eintragung des Einlangens am und Entfernung vom Arbeitsplatz, Meldung von Außendiensttätigkeiten, Urlaubsbekanntgaben etc.
Quelle: News.at
Bei MLP sieht man das Urteil als einen „Einzelfall“.