Kammergericht Berlin: Vermittler dürfen ihre Zukunft auch bei Wettbewerber vorbereiten

In einem  Hinweisbeschluss des Kammergerichts Berlin vom 20.04.2026, Az. 12 U 16/26, besprochen u. a. im Assekuranz-Info-Portal und Focus Money  wurde entschieden, dass die Anbindung eines Versicherungsvertreters an einen Maklerpool vor Vertragsende keine unzulässige Konkurrenztätigkeit darstellt, solange tatsächlich keine Geschäfte für den Maklerpool vermittelt werden.

Der bisherige Vertrieb hatte selbst den Tätigkeitsnachweis verlangt, und es gab keine Hinweise auf Konkurrenztätigkeit.

Ein bundesweit für einen Strukturvertrieb tätiger Handelsvertreter bereitete nach Kündigung seines Vertrags den Wechsel in die Maklerschaft vor. Er schloss dazu eine Anbindungsvereinbarung mit einem Maklerpool und informierte den bisherigen Vertrieb darüber, erklärte aber ausdrücklich, bis Vertragsende keine operative Tätigkeit für den Maklerpool aufzunehmen oder Konkurrenzgeschäfte zu vermitteln. Das Kammergericht stellte klar, dass diese vorbereitenden Maßnahmen noch keine unzulässige Konkurrenztätigkeit darstellen, solange während der Vertragslaufzeit tatsächlich kein Wettbewerb ausgeübt wird.

Der Hinweisbeschluss macht klar, dass zwischen bloßer Vorbereitung und tatsächlicher Konkurrenztätigkeit zu unterscheiden ist. Vorbereitende Maßnahmen wie die Anbahnung einer späteren Tätigkeit verstoßen, solange nicht gegen das Wettbewerbsverbot und nicht gegen die Interessenwahrnehmungspflicht des § 86 Abs1 HGB.

Der Hinweisbeschluss des Kammergerichts Berlin verdeutlicht, dass zwischen zulässiger Vorbereitung eines Berufswechsels und unzulässiger Konkurrenztätigkeit sauber zu trennen ist.

Damit bestätigt die Entscheidung im Kern die bisherige Rechtsprechung, wonach selbst die Teilnahme an Schulungen eines künftigen Unternehmens während des noch laufenden Vertrags nicht zwangsläufig einen Wettbewerbsverstoß darstellt und auch nicht die genannte Pflicht verletzt, solange keine tatsächlichen Wettbewerbshandlungen vorgenommen werden.

In der Rechtsprechung wird betont, dass selbst in einem konkreten Fall, als ein Handelsvertreter während des noch laufenden Vertrags an einer Schulung des künftigen Unternehmens teilnahm, und am Flughafen auf dem Weg dorthin zufällig Kollegen des bisherigen Strukturvertriebs traf, dies nicht unzulässig war.

Peinlich war, als die „alten“ Kollegen ausgerechnet in der Reihe am Schalter direkt nebenan standen.

Diese Kollegen schlossen aus Reiseziel und der Gruppe der Mitreisenden nebenan auf Konkurrenztätigkeit und informierten den bisherigen Vertrieb darüber. Dann wurde geklagt. Das Gericht sah dies nicht als Wettbewerbsverstoß an. Denn allein der Umstand der Bildungsmaßnahme bei einem Konkurrenten wurde nicht als Wettbewerbsverstoß gewertet. Weder die Schulungsteilnahme noch die Vorbereitung stellten für sich genommen eine unzulässige Konkurrenztätigkeit oder einen Verstoß gegen die Interessenwahrungspflicht nach § 86 Absatz1 HGB dar. Damit bleibt als Kernsatz: die rechtliche Grenze verläuft dort, wo der Vertreter während des laufenden Vertrags tatsächlich in Wettbewerb zum bisherigen Unternehmer tritt, nicht bereits bei erlaubten Vorbereitungen.

Solange ein Handelsvertreter während der Vertragslaufzeit nicht tatsächlich für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird, verstößt etwa der Abschluss einer künftigen Anbindungsvereinbarung oder auch bloß vorbereitende Tätigkeiten nicht gegen das Wettbewerbsverbot und nicht gegen die Interessenwahrungspflicht aus § 86 Absatz1 HGB.

Was ist ein Strukturvertrieb?

Es gibt viele Vertriebe, die als Strukturvertriebe bezeichnet werden. Viele sind im Finanzdienstleistungsgewerbe aktiv und beschäftigen überwiegend Handelsvertreter.

Aber was ist eigentlich ein solcher Strukturvertrueb und was zeichnet ihn aus? Wir haben mal die KI gefragt.

Ein Strukturvertrieb ist ein Vertriebsmodell, bei dem Verkäufer nicht nur Produkte vertreiben, sondern auch eigene Unterverkäufer anwerben sollen. Dadurch entsteht eine pyramidenartige hierarchische Struktur, in der Provisionen nicht nur für Produktverkäufe fließen, sondern auch für das Werben neuer Verkäufer. Das kann in ein Schneeballsystem umschlagen. Dieses wäre rechtlich und ethisch umstritten. Der Fokus sollte klar auf einem echten Produkt und nachhaltigem Verkauf liegen und nicht auf dem Anwerben neuer Mitglieder.

Ein Strukturvertrieb ist hierarchisch organisiert. An der Spitze stehen die Leiter, darunter Teamleiter und weitere Verkaufsebenen. Die, die weiter unten einsteigen, verdienen meist nur dann Geld, wenn sie Produkte verkaufen, oder neue Leute anwerben, die dann ihrerseits wieder verkaufen sollen. Diese Struktur resultiert in einem von oben nach unten entstehendem Druck.

Die Wurzeln des modernen Strukturvertriebs liegen in den USA. Als Pionier gilt Karl Renborg, der in den 1930ern mit seinem Unternehmen Nutrilite Vertriebspartner auf mehreren Stufen Provisionen zahlen ließ. Später hat unter anderem die Firma Amway das Modell international sehr bekannt gemacht.

In den USA hat sich bei vielen Modellen gezeigt, dass sechs bis acht aktive Ebenen wirtschaftlich effizient sind. Einige Unternehmen haben zwar mehr Karrierestufen, aber oft sind das eher Titel, nicht zwingend zusätzliche provisionsrelevante Ebenen. Das ist ein praktischer Richtwert und keine feste Regel.

Je nach Unternehmen unterscheidet sich die Anzahl der Ebenen. Große Strukturvertriebe haben bis zu 10 Stufen, aber entscheidend ist weniger die Zahl, sondern dass der Umsatz und die Verantwortung an höhere Ebenen gekoppelt sind.

Bei seriösen Vertriebsmodellen ist Transparenz, faire Provisionen und ein klarer Produktfokus entscheidend. Wenn Druck entsteht, primär neue Verkäufer anzuwerben, ist das problematisch. Die Zahl der Stufen ist nicht das Qualitätsmerkmal. Wichtiger ist, wie Umsätze und Verantwortung verteilt sind und ob das Geschäftsmodell nachhaltig und verbraucherfreundlich ist.

Raus aus der Ausschließlichkeit und die sozialen Medien

Das versicherungsjournal.de hat sich einem Thema angenommen, welche Auswirkungen der Auftritt eines Vermittlers in den sozialen Medien hat, der aus der Auschließlichkeit ausscheiden möchte.

Werbung für eine künftige Konkurrenztätigleit darf ein Handelsvertreter nicht machen, solange er noch bei dem alten Vertrieb unter Vertrag steht. Dies gilt auch für die sozialen Medien.

Die andere Seite der Liste: Das getrübte Ansehen des Versicherungsvertreters

AssCompact berichtet über eine neue Erhebung über die beliebstesten und unbeliebtesten Berufe, Während Feuerwehrleute und viele aus dem Gesundheitsbereich ein gutes Ansehen genießen, gibt es eine „andere Seite der Liste“.

Versicherungsvertreterinnen und -vertreter befinden sich „auf der anderen Seite der Liste“. Sie sind mit 6% erneut auf dem vorletzten Platz – direkt hinter Politikerinnen und Politikern.

Das Ansehen ist weiterhin getrübt.

Vor dem Hintergrund, dass Versicherungsvertreter auch mal den letzten Platz innehatten, kann man von einer rasanten Verbesserung kaum sprechen.

Die Bürgerbefragung öffentlicher Dienst wurde im Juli 2026 vom Meinungsforschungsinstitut forsa für den dbb beamtenbund und tarifunion durchgeführt.

Ist „Raus aus der Auschließlichkeit“ stets der richtige Weg?

Viele Ausschließlichkeitsvertreter entschließen sich im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn dazu, die Ausschließlichkeit zu verlassen und selbstständiger Versicherungsmakler zu werden.

Dieser Wechsel wird schlagwortartig oft als „Raus aus der Ausschließlichkeit“ beschrieben.

Um hier keine rechtlichen Fehler zu begehen und nicht von falschen Erwartungen auszugehen, ist dabei der Rat eines spezialisierten Anwaltes und anderer Experten zu empfehlen.

Während der Vermittler in der Ausschließlichkeit in den betrieblichen Strukturen fest eingebunden war, er dort quasi fest an die Hand genommen wurde, indem ihm ein Kundenbearbeitungsprogramm sowie nachvollziehbare Arbeitsstrukturen an die Hand gegeben wurden, muss sich der wechselnde Berater erst einmal zurechtfinden.

Die Frage ist daher vorrangig, wie sich ein neuer Versicherungsmakler in der Welt der vielen Versicherungen und Versicherungsangeboten zurechtfinden soll.

Damit ein Versicherungsmakler nicht sämtliche Versicherungen anschreiben muss und mit diesen eine entsprechende Courtagevereinbarung abschließen muss, haben sich zur Erleichterung dieser Tätigkeit etliche Maklerpools auf dem Markt gebildet.

Gemäß der Hitliste von cash-online.de ist und bleibt dort an der Spitze die Fondsfinanzmaklerservice GmbH. Auf Kununu beschreibt sie sich als der Allfinanzmaklerpool Deutschlands mit mehr als 500 Produktpartnern aus der Finanz- und Versicherungswelt und über 31.000 freien Vermittlerinnen und Vermittlern.

Auf Platz 2 der Maklerpools ist Jung DMS & Cie (JDC) und auf Platz 3 Netfonds. Maklerpools haben einen großen Zulauf und stellen den Markt der Zukunft dar. Die Fondsfinanz wurde erst 1989 gegründet und hat mit 31.000 freien Maklern erhebliche Zuwachsraten.

Im Vergleich: Der größte Strukturvertrieb, die DVAG, hat im Vergleich dazu im Jahre 2025 rund 18.000 hauptberufliche Vermögensberater.

Maklerpools bieten einen Zugang zu den Versicherern, die dem Maklerpool angeschlossen sind. Über den Maklerpool erlangt der Versicherungsmakler somit eine Plattform, über die er Kunden verwalten kann, Angebote einholen kann, Berechnungen vornehmen kann usw. Ein Maklerpool bietet dem Versicherungsmakler mithin das an, was dem Ausschließlichkeitsvertreter in der Regel durch den Vertrieb an die Hand gegeben wird.

Der Maklerpool rechnet mit den Versicherungsunternehmen die Provisionen ab und leitet die vereinbarte Provision an den Makler weiter.

Ein Handelsvertreter, der für einen Vertrieb in der Ausschließlichkeit tätig ist, ist grundsätzlich zur Bemühung verpflichtet.

Ein Makler ist gegenüber dem Maklerpool allerdings grundsätzlich nicht zur Tätigkeit verpflichtet (hier gibt es allerdings Ausnahmen). Der Makler kann sich grundsätzlich gleichzeitig auch anderen Maklerpools anschließen.

Maklerpools haben offensichtlich den Zeitgeist erkannt. Dies erklärt ihren rasanten Zulauf.

Bei der Auswahl, welcher Maklerpool der richtige ist, sollte jedoch nicht nur auf die äußeren Zahlen geachtet werden.

Wichtig ist nicht nur, wie es Andreas Lohrenz von der Firma Rockit.UG einmal beschrieben hat, ob man aktuell mit einem Pool zufrieden ist, sondern auch, ob man neue Verpflichtungen aufbaut, die spätestens am Ende einer Geschäftsbeziehung zu spüren sind.

Die Kundenschnittstelle bekommt dabei eine besondere Bedeutung.